Im Herzen der Hansestadt, auf der
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
. Treueprämie
. Gesundheitsleistung bis zu
1000 € pro Jahr
• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
Fleetinsel gelegen, in direkter
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die AOK hat mir einen Zahnarzt Rezept mit KG, MT und Fango teilweise abgesetzt und durch D1 ersetzt.
Meines Wissen dürfen Sie das nicht.
Wie kann ich dies begründen?
Ich habe keine KGG Zulassung dann darf ich auch keine D1 oder?
Vielen Dank.
Grüße
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seseba schrieb:
Hallo Zusammen,
die AOK hat mir einen Zahnarzt Rezept mit KG, MT und Fango teilweise abgesetzt und durch D1 ersetzt.
Meines Wissen dürfen Sie das nicht.
Wie kann ich dies begründen?
Ich habe keine KGG Zulassung dann darf ich auch keine D1 oder?
Vielen Dank.
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morpheus-06 schrieb:
Eine sehr gute Idee Templer :thumbsdown: Das ist reine Willkür was die AOK hier macht.
abgesehen von der Diagnose und Notwendigkeit das geht m. M. nicht, da dies nicht verbindlich mit der AOK vereinbart ist. Du musst nichts begründen, die AOK muss die Absetzung begründen, dann gehst du in den Widerspruch und erhebst Klage auf vollständige Bezahlung und schaffst so ein Grundsatzurteil für Baden-Württemberg.
Ein Grundsatzurteil wird es nicht geben, da die AOK bei Widerspruch alles bezahlt....wenn aber von 10 Absetzungen nur 5 in den Widerspruch gehen, ist doch schon für die Kasse gewonnen.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Tempelritter schrieb am 4.3.16 07:43:
abgesehen von der Diagnose und Notwendigkeit das geht m. M. nicht, da dies nicht verbindlich mit der AOK vereinbart ist. Du musst nichts begründen, die AOK muss die Absetzung begründen, dann gehst du in den Widerspruch und erhebst Klage auf vollständige Bezahlung und schaffst so ein Grundsatzurteil für Baden-Württemberg.
Ein Grundsatzurteil wird es nicht geben, da die AOK bei Widerspruch alles bezahlt....wenn aber von 10 Absetzungen nur 5 in den Widerspruch gehen, ist doch schon für die Kasse gewonnen.
stefan 302
Und wie kann ich den Wiederruff machen bzw formulieren?
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seseba schrieb:
Ok super.
Und wie kann ich den Wiederruff machen bzw formulieren?
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Wende dich an deinen Verband. Dort wird mit entsprechendem Schreiben der Kasse es klargemacht...
stefan 302
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seseba schrieb:
ich bin in keinen verband.
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Tempelritter schrieb:
widerspreche der Absetzung schriftlich aufgrund der fehlenden Vereinbarung im AOK Rahmenvertrag. Setzte zusätzlich Verzugszinsen und die 40€ Pauschale an.
Und wie viel Verzugszins?
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seseba schrieb:
40€ pauschal?
Und wie viel Verzugszins?
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Tempelritter schrieb:
40€ + Verzugszinsen (Basiszinssatz zzgl. 8,17%)
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seseba schrieb:
Gibt es nirgens eine Vorlage?
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Tempelritter schrieb:
kannst du nichts selbst machen? Dann wäre ein Verband nicht schlecht, die würden das für dich erledigen.
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idefix- schrieb:
Man schreib einfach einen Brief, in dem Du der AOK mitteilst, das Du dir das nicht bieten lässt, dann auf Seite zwei eine ordentliche Rechnung mit ReNr. Datum und allem was dazu gehört - Zahlungsfrist (=Eingang auf Deinem Konto) und ab in die Post. Nach 8 Tagen die Mahnung hinterher und dann zum Anwalt. Fertig. Is ja wirklich einfach
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seseba schrieb:
Es gibt ja dann schon eine Rechnung die nicht Fristgerecht bezahlt wurde, da die ja die Leistung absetzen wollen. Soll ich dann schon Mahngebühren ansetzen? Was sind die 40€ Pauschal?
Man schreib einfach einen Brief, in dem Du der AOK mitteilst, das Du dir das nicht bieten lässt, dann auf Seite zwei eine ordentliche Rechnung mit ReNr. Datum und allem was dazu gehört - Zahlungsfrist (=Eingang auf Deinem Konto) und ab in die Post. Nach 8 Tagen die Mahnung hinterher und dann zum Anwalt. Fertig. Is ja wirklich einfach
Ist eben nicht einfach, denn die AOK zahlt (nach korrekt formulierter Intervention) in einem rechtlichen korrekten Rahmen dann doch und du bleibst auf deinen bis dahin anfallenden Kosten sitzen.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
idefix- schrieb am 5.3.16 09:15:
Man schreib einfach einen Brief, in dem Du der AOK mitteilst, das Du dir das nicht bieten lässt, dann auf Seite zwei eine ordentliche Rechnung mit ReNr. Datum und allem was dazu gehört - Zahlungsfrist (=Eingang auf Deinem Konto) und ab in die Post. Nach 8 Tagen die Mahnung hinterher und dann zum Anwalt. Fertig. Is ja wirklich einfach
Ist eben nicht einfach, denn die AOK zahlt (nach korrekt formulierter Intervention) in einem rechtlichen korrekten Rahmen dann doch und du bleibst auf deinen bis dahin anfallenden Kosten sitzen.
stefan 302
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Tempelritter schrieb:
abgesehen von der Diagnose und Notwendigkeit das geht m. M. nicht, da dies nicht verbindlich mit der AOK vereinbart ist. Du musst nichts begründen, die AOK muss die Absetzung begründen, dann gehst du in den Widerspruch und erhebst Klage auf vollständige Bezahlung und schaffst so ein Grundsatzurteil für Baden-Württemberg.
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