Hallo zusammen,
wir haben von einer Patientin eine zahnärztliche Verordnung von der ansässigen Uniklinik bekommen. Nun ist es ja so, dass seit 2023 die persönliche Arztnummer vermerkt werden muss, statt der früher verwendeten Platzhalternummer. Auf der Verordnung steht nun 999999991. Die Klinik weigert sich die Nummer anzupassen. Die Behauptung ist, eine Klinik könne keine persönlichen Arztnummern vergeben. Ist es wirklich so, dass Kliniken von dieser Regelung ausgenommen sind? Wir hatten vorher nur Verordnungen von niedergelassenen Ärzten. Leider finde ich online nichts dazu.
Grüße
Edit: Die Patientin hat zusätzlich eine Genehmigung von der Krankenkasse für langfristigen Heilmittelbedarf Zahnarzt für: KG, 1-2x/Woche, CMD, CD2.
Von der persönlichen Arztnummer steht da auch nichts dabei.
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Hallo zusammen,
wir haben von einer Patientin eine zahnärztliche Verordnung von der ansässigen Uniklinik bekommen. Nun ist es ja so, dass seit 2023 die persönliche Arztnummer vermerkt werden muss, statt der früher verwendeten Platzhalternummer. Auf der Verordnung steht nun 999999991. Die Klinik weigert sich die Nummer anzupassen. Die Behauptung ist, eine Klinik könne keine persönlichen Arztnummern vergeben. Ist es wirklich so, dass Kliniken von dieser Regelung ausgenommen sind? Wir hatten vorher nur Verordnungen von niedergelassenen Ärzten. Leider finde ich online nichts dazu.
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Edit: Die Patientin hat zusätzlich eine Genehmigung von der Krankenkasse für langfristigen Heilmittelbedarf Zahnarzt für: KG, 1-2x/Woche, CMD, CD2.
Von der persönlichen Arztnummer steht da auch nichts dabei.
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@Daitro Haben wir von Zahnkliniken auch oft so. Ist kein Problem. Du bist nicht verpflichtet dieses Nummern zu kontrollieren. Es muss nur Eine vorhanden sein.
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[mention]Daitro[/mention] Haben wir von Zahnkliniken auch oft so. Ist kein Problem. Du bist nicht verpflichtet dieses Nummern zu kontrollieren. Es muss nur Eine vorhanden sein.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Daitro Haben wir von Zahnkliniken auch oft so. Ist kein Problem. Du bist nicht verpflichtet dieses Nummern zu kontrollieren. Es muss nur Eine vorhanden sein.
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Daitro schrieb:
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wir haben von einer Patientin eine zahnärztliche Verordnung von der ansässigen Uniklinik bekommen. Nun ist es ja so, dass seit 2023 die persönliche Arztnummer vermerkt werden muss, statt der früher verwendeten Platzhalternummer. Auf der Verordnung steht nun 999999991. Die Klinik weigert sich die Nummer anzupassen. Die Behauptung ist, eine Klinik könne keine persönlichen Arztnummern vergeben. Ist es wirklich so, dass Kliniken von dieser Regelung ausgenommen sind? Wir hatten vorher nur Verordnungen von niedergelassenen Ärzten. Leider finde ich online nichts dazu.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Daitro Haben wir von Zahnkliniken auch oft so. Ist kein Problem. Du bist nicht verpflichtet dieses Nummern zu kontrollieren. Es muss nur Eine vorhanden sein.
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Daitro schrieb:
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