Ihre Aufgaben:
Eigenständige Dokumentation und
Organisation Ihrer Therapie und
Terminplanung mit Theorg
Was Sie mitbringen sollten:
abgeschlossene Berufsausbildung als
Physiotherapeut/in
Teamgeist, Engagement und
Patientenorientiertheit
Selbständiges, flexibles und
eigenverantwortliches Arbeiten
Was wir bieten:
eine anspruchsvolle und attraktive
Tätigkeit
unbefristetes Arbeitsverhältnis
angenehmes Arbeitsklima
regelmäßige Teambesprechungen
angemessene Ver...
Eigenständige Dokumentation und
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Was Sie mitbringen sollten:
abgeschlossene Berufsausbildung als
Physiotherapeut/in
Teamgeist, Engagement und
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angemessene Ver...
ich habe gerade Rezepte vom Zahnarzt auf denen z. B. steht 6 x MT, 6 x KG und 6 x Fango.
Nun habe ich gehört, dass die große Krankenkasse hier in Baden, nur 2 Posten bezahlen würde.
Hat hier damit einer Erfahrung mit einer Rezeptkürzung, bei mehr als 3 verordneten Posten ?
Habe halt keine Lust, dann z.b. die Manuelle Therapie gekürzt zu bekommen. Und die Kasse bezahlt dann nur die KG und das Fango, obwohl der Patient alles bekommen hat.
Dann wäre es ja schlauer bez. weniger Verlust, das Fango von der Rechnungsforderung zu streichen.
Danke für Infos
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
ich habe gerade Rezepte vom Zahnarzt auf denen z. B. steht 6 x MT, 6 x KG und 6 x Fango.
Nun habe ich gehört, dass die große Krankenkasse hier in Baden, nur 2 Posten bezahlen würde.
Hat hier damit einer Erfahrung mit einer Rezeptkürzung, bei mehr als 3 verordneten Posten ?
Habe halt keine Lust, dann z.b. die Manuelle Therapie gekürzt zu bekommen. Und die Kasse bezahlt dann nur die KG und das Fango, obwohl der Patient alles bekommen hat.
Dann wäre es ja schlauer bez. weniger Verlust, das Fango von der Rechnungsforderung zu streichen.
Danke für Infos
Du hast da zwar richtig gehört, aber dies entbehrt jede Richtigkeit. Es gibt keine rechtliche Limitierung von ZA-Verordnungen!
Das ist Wunschdenken der Kassen und dem muss natürlich im Falle einer Absetzung entgegen getreten bzw. Klage erhoben werden.
Grüße...Gerry
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Eigentlich sollten die Ihren zahlenden Mitgliedern den Rücken stärken und nicht dieser Kasse zuarbeiten.
Dieser Verband informierte mich nicht darüber, dass es dafür keine Gesetzes Grundlage gibt. Echt traurig.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Diese Info bekommt man von unserem " super tollen" Verband.
Eigentlich sollten die Ihren zahlenden Mitgliedern den Rücken stärken und nicht dieser Kasse zuarbeiten.
Dieser Verband informierte mich nicht darüber, dass es dafür keine Gesetzes Grundlage gibt. Echt traurig.
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morpheus-06 schrieb:
welcher Verband? Ich kenne einen, der sucht eine Musterabsetzung zur Klage, nur ist kein PI bereit. Das was die AOK BW und nur die AOK BW hier macht ist nicht OK!
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Papa Alpaka schrieb:
Auf geht's, Anonymus, melde dich bei morpheus und erfrag die Details - du hast, abgesehen von den Trollen und scheinbar direkt bei den Kassen angestellten Therapeuten (wes' Brot ich ess, des Lied ich sing...) unsere vollständige moralische Unterstützung :)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
im Physio Deutschland. Und wieso machen die Kollegen keine Klage ?
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Papa Alpaka schrieb:
Aus Angst vor Repression. Die praktische Erfahrung zeigt allerdings das die zweite Reihe Sachbearbeiter beinahe handzahm wird wenn man erstmal oft genug gezeigt hat das die Entscheidungen der ersten Reihe grundsätzlich eine unrechte Leistungsverweigerung darstellen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
oft genug ..... ups. Wie oft hast du dich den schon gegen ungerechtfertigte Kürzungen zur wehr gesetzt ?
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Gerry schrieb:
...Nun habe ich gehört, dass die große Krankenkasse hier in Baden, nur 2 Posten bezahlen würde...
Du hast da zwar richtig gehört, aber dies entbehrt jede Richtigkeit. Es gibt keine rechtliche Limitierung von ZA-Verordnungen!
Das ist Wunschdenken der Kassen und dem muss natürlich im Falle einer Absetzung entgegen getreten bzw. Klage erhoben werden.
Grüße...Gerry
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Die AOK-BW kürzt Zahnarztverordnungen mit mehr als 2 Heilmitteln auf D1 mit Verweis auf das Wirtschaftlichkeitsgebot.
Wo kann ich das nachlesen, dass die AOK das Recht hat die Diagnose und Heilmittelverordnung eines Arztes in Frage zu stellen und erbrachte Leistungen nicht zu vergüten?
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Tempelritter schrieb:
markus2000 schrieb am 14.7.15 12:58:
Die AOK-BW kürzt Zahnarztverordnungen mit mehr als 2 Heilmitteln auf D1 mit Verweis auf das Wirtschaftlichkeitsgebot.
Wo kann ich das nachlesen, dass die AOK das Recht hat die Diagnose und Heilmittelverordnung eines Arztes in Frage zu stellen und erbrachte Leistungen nicht zu vergüten?
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markus2000 schrieb:
Die AOK-BW kürzt Zahnarztverordnungen mit mehr als 2 Heilmitteln auf D1 mit Verweis auf das Wirtschaftlichkeitsgebot.
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