Wir möchten in unserer Zahnarztpraxis ein Privatrezept ausstellen über eine oder zwei Osteopathie-Einheiten.
Kann mir vielleicht jemand schreiben wie ich das auf dem Rezept formulieren muss.
Es handelt sich dabei um ein Kind 4 Jahre, welches gesetzlich versichert ist.
Diese Mädchen leidet an einer allgemeinen Entwicklungsverzögerung.
Die Krankenkasse übernimmt 6 x im Jahr einen Zuschuss dazu. Daher brauche ich ein Rezept, wo die Kasse auch die Verordnung anerkennt.
Ein paar Beispiele würden mir reichen.
Danke
Simone
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Hallo liebe Leute,
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
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Es handelt sich dabei um ein Kind 4 Jahre, welches gesetzlich versichert ist.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe Leute,
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Kann mir vielleicht jemand schreiben wie ich das auf dem Rezept formulieren muss.
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...so übernommen von einer Reihe Rezepten die von der SBK und TK ohne Rückfragen erstattet wurden...
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1x Osteopathie
Diagnose: zahnarztspezifische "Leitdiagnose" (wenn irgendwie möglich!); +"zusätzliche Diagnosen wenn bekannt"
--Rezeptende--
...so übernommen von einer Reihe Rezepten die von der SBK und TK ohne Rückfragen erstattet wurden...
bei mir steht immer drauf osteopathische behandlung, ohne eine anzahl.
wichtig ist eine diagnose, entsprechend der symptomatik
ich rechne dann die tatsächlichen behandlungen ab, hat bis jetzt immer super funktioniert
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yvonne1976 schrieb:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
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rudibam schrieb:
Normales Verordnungsblatt! z.B. auch Privatverordnung. Der Therapeut muß für Osteopathie anerkannt sein.
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Papa Alpaka schrieb:
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yvonne1976 schrieb:
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