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mal was neues. Muss eine Zahnarzt HMV auf das blaue Formular, bzw. rosarote Formular aufgedruckt sein, oder kann es auch auf einem normalen Blattpapier aufgedruckt sein???
Beste grüße
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Tatsächlich dürfen Zahnärzte normales weißes Papier verwenden. Das wird nicht beanstandet. Allerdings gibt es dazu keine offizielle schriftliche Regelung (oder habe ich die, außer eine Verbandsinfo, zumindest nicht gefunden). 🤔
Ist mir im Gespräch mit einer Krankenkasse durch diese auch mündlich bestätigt worden, dabei ging es um ein kopiertes Formular mit Original-Unterschrift auf der Kopie. Entscheidend sei der "Vordruck", also das, was auf dem Papier aufgedruckt ist.
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Tuxedo schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Ist mir im Gespräch mit einer Krankenkasse durch diese auch mündlich bestätigt worden, dabei ging es um ein kopiertes Formular mit Original-Unterschrift auf der Kopie. Entscheidend sei der "Vordruck", also das, was auf dem Papier aufgedruckt ist.
Ja. Der Vordruck kann in der Vertragszahnarztpraxis mittels EDV erstellt werden. Hierbei dürfen Inhalt, Aufbau und Struktur sowie die vorgegebenen Zeilenabstände nicht verändert werden. Bei der edv-mäßigen Erstellung des gesamten Vordruckes ist die Rückseite oder die Seite 2 des Vordruckes zwar ebenfalls vom Vertragszahnarzt zu drucken. Sie ist jedoch ausschließlich für Abrechnungszwecke des Heilmittelleistungserbringers vorgesehen und ist vom Vertragszahnarzt nicht auszufüllen.
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Olaf Seifert schrieb:
aus dem Frage Antwort Katalog der KZV Baden Württemberg, ähnlich in Berlin, habe jetzt nicht alle überprüft:
Ja. Der Vordruck kann in der Vertragszahnarztpraxis mittels EDV erstellt werden. Hierbei dürfen Inhalt, Aufbau und Struktur sowie die vorgegebenen Zeilenabstände nicht verändert werden. Bei der edv-mäßigen Erstellung des gesamten Vordruckes ist die Rückseite oder die Seite 2 des Vordruckes zwar ebenfalls vom Vertragszahnarzt zu drucken. Sie ist jedoch ausschließlich für Abrechnungszwecke des Heilmittelleistungserbringers vorgesehen und ist vom Vertragszahnarzt nicht auszufüllen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Olaf Seifert Ja, das gilt aber auch bei den Ärzte (den Vordruck aus der eigenen EDV erstellen). Allerdings ist bei denen der Vordruck zwingend auf das Sicherheitspapier zu drucken. Aus deine Infos geht auch nicht eindeutig hervor, dass normales weißes Papier verwendet werden darf.
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alobar schrieb:
Hallo,
mal was neues. Muss eine Zahnarzt HMV auf das blaue Formular, bzw. rosarote Formular aufgedruckt sein, oder kann es auch auf einem normalen Blattpapier aufgedruckt sein???
Beste grüße
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