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habe ich es richtig im Sinn, dass ein Zahnarzt für die gleiche Diagnose 6 KG & & MT auf einmal verordnen darf?
Danke und ein schönes Wochenende!
alobar.
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Problem beschreiben
alobar schrieb:
Hallo,
habe ich es richtig im Sinn, dass ein Zahnarzt für die gleiche Diagnose 6 KG & & MT auf einmal verordnen darf?
Danke und ein schönes Wochenende!
alobar.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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alobar schrieb:
Danke!
...JA, da nicht an di e HMR gebunden (noch nicht)
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Aber nur wenn es auf einem Rezept Muster 16 ist
Es gibt tatsächlich Zahnärzte/Kieferchirurgen die nicht bei der Zahnärzte Kammer, sondern in der normalen Ärztekammer sind
Und die aus der "normalen" Ärztekammer sind sehr wohl an den HMR gebunden.
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Birgit88 schrieb:
JürgenK schrieb am 12.12.15 10:49:
...JA, da nicht an di e HMR gebunden (noch nicht)
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Aber nur wenn es auf einem Rezept Muster 16 ist
Es gibt tatsächlich Zahnärzte/Kieferchirurgen die nicht bei der Zahnärzte Kammer, sondern in der normalen Ärztekammer sind
Und die aus der "normalen" Ärztekammer sind sehr wohl an den HMR gebunden.
Vertragszahnärzte"
--> Ein nicht in das Zahnarztregister bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung eingetragener Arzt ist auch kein Vertragszahnarzt. Die RRegelung ist mithin eindeutig. Jedoch ist jeder Zahnarzt (approbiert) Zwangsmitglied bei der Zahnärztekammer. Das ist im Heilberufe Kammer Gesetz geregelt.
Ein Kieferchirurg muss Medizin und Zahnmedizin studiert haben. Wenn er dann Arzt ist ist er Zwangsmitglied in der Ärztekammer. Dann ist er aber auch kein "Vertragszahnarzt" und fällt mithin unter die Regelungen der HMR, wie jeder Orthopäde oder Allgemein Mediziner.
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Bernie schrieb:
§1Abs. 3 Satz 2 Heilmittelrichtlinien:"Die Richtlinie gilt nicht für die Verordnung von Heilmitteln durch Vertragszahnärztinnen und
Vertragszahnärzte"
--> Ein nicht in das Zahnarztregister bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung eingetragener Arzt ist auch kein Vertragszahnarzt. Die RRegelung ist mithin eindeutig. Jedoch ist jeder Zahnarzt (approbiert) Zwangsmitglied bei der Zahnärztekammer. Das ist im Heilberufe Kammer Gesetz geregelt.
Ein Kieferchirurg muss Medizin und Zahnmedizin studiert haben. Wenn er dann Arzt ist ist er Zwangsmitglied in der Ärztekammer. Dann ist er aber auch kein "Vertragszahnarzt" und fällt mithin unter die Regelungen der HMR, wie jeder Orthopäde oder Allgemein Mediziner.
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Tempelritter schrieb:
nur KFO können wahlweise ihre Zulassung über die KZV oder KV erhalten, die über die KV unterliegen den HMR und HMK.
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ali schrieb:
es gibt aber welche, wie auch immer, die haben BEIDE Zulassungen....is praxis.... :wink: :hushed:
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Tempelritter schrieb:
das kann mir eigentlich egal sein, wenn ich ein gültiges Rezept vorliegen habe.
Prof.Dr.med.Dr.med.dent. Robert Mischkowski
Facharzt für MKPG
-Plastische OP-
Adresse in Ludwigshafen
abgestempelt mit
Dr. L.Berbig
Arzt / Zahnarzt
Beim P. geht es um Knochenkrebs, er hat keinen Unterkiefer mehr kurz gefasst.
Woher weiss ich nun, ob o.g. Arzt mir zwei HMV´s ausstellen darf, mit gleicher DIag. 6x MT und 6x KG?!?!??
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alobar schrieb:
ok, ich habe auf dem Arztfeld folgendes:
Prof.Dr.med.Dr.med.dent. Robert Mischkowski
Facharzt für MKPG
-Plastische OP-
Adresse in Ludwigshafen
abgestempelt mit
Dr. L.Berbig
Arzt / Zahnarzt
Beim P. geht es um Knochenkrebs, er hat keinen Unterkiefer mehr kurz gefasst.
Woher weiss ich nun, ob o.g. Arzt mir zwei HMV´s ausstellen darf, mit gleicher DIag. 6x MT und 6x KG?!?!??
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Tempelritter schrieb:
das siehst du am Formular; Muster 16 oder 13.
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alobar schrieb:
er hat das 13 ner genommen, und nun? darf ich MT und KG durchführen? eigentlich ja nicht, oder dann doch?
Muster 16 -> mit "ZA Stempel" (wichtig OHNE Arztkennziffern Betreibsstättennummer und (lange)Artznummer, denn das wäre ein Hinweis auf ARZTzulassung) frei Schnauze
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ali schrieb:
Muster 13-> HMR
Muster 16 -> mit "ZA Stempel" (wichtig OHNE Arztkennziffern Betreibsstättennummer und (lange)Artznummer, denn das wäre ein Hinweis auf ARZTzulassung) frei Schnauze
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Tempelritter schrieb:
bei der Zulassung über die KZV wäre die Betriebsstätten-Nr. und die Arzt-Nr. die gleiche. Ein ZA hat eigentlich keine Formulare Muster 13.
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JürgenK schrieb:
...JA, da nicht an di e HMR gebunden (noch nicht)
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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