Hallöchen zusammen, ich habe eine Frage bzgl. einer Zahnarzt VO, die uns gekürzt worden ist... Folgender Grund: "Die Diagnose fehlt. hier wurde lediglich der Text (ausführliche Beschreibung der Leitsymptomatik/Schädigung/Störung) aus dem HMK angegeben".
Die Verordnung wird einbehalten, da nachträgliche Ergänzungen nicht anerkannt werden."
Der Indikationsschlüssel ist CD1a und als Diagnose wurde "Muskelspannungsstörungen, Verkürzung elastischer und kontraktiler Strukturen" angegeben. Weiß vielleicht eine/r ob das so richtig ist?
Danke euch :)
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Hallöchen zusammen, ich habe eine Frage bzgl. einer Zahnarzt VO, die uns gekürzt worden ist... Folgender Grund: "Die Diagnose fehlt. hier wurde lediglich der Text (ausführliche Beschreibung der Leitsymptomatik/Schädigung/Störung) aus dem HMK angegeben".
Die Verordnung wird einbehalten, da nachträgliche Ergänzungen nicht anerkannt werden."
Der Indikationsschlüssel ist CD1a und als Diagnose wurde "Muskelspannungsstörungen, Verkürzung elastischer und kontraktiler Strukturen" angegeben. Weiß vielleicht eine/r ob das so richtig ist?
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@Abrechnung Physio Bonn Ist leider richtig. Du musst aufpassen, dass ZA eine Diagnose (z.B. CMD) angeben und nicht die Leitsymptomatik als Diagnose - wie hier geschehen - nehmen. Da haben wir auch schon Lehrgeld bezahlt.
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• Abrechnung Physio Bonn
[mention]Abrechnung Physio Bonn[/mention] Ist leider richtig. Du musst aufpassen, dass ZA eine Diagnose (z.B. CMD) angeben und nicht die Leitsymptomatik als Diagnose - wie hier geschehen - nehmen. Da haben wir auch schon Lehrgeld bezahlt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Abrechnung Physio Bonn Ist leider richtig. Du musst aufpassen, dass ZA eine Diagnose (z.B. CMD) angeben und nicht die Leitsymptomatik als Diagnose - wie hier geschehen - nehmen. Da haben wir auch schon Lehrgeld bezahlt.
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Das Problem kennen wir auch. Leitsymptomatik abschreiben und als Diagnose "verkaufen" wird von einigen Kassen nicht akzeptiert.
Nachträgliche Änderung wird vermutlich ebenfalls nicht anerkannt werden, da die Diagnose vor Behandlungsbeginn da/korrekt sein muss.
Ggf. kulante Bearbeitung von der zuständigen Kasse erbitten.
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• Shia
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Das Problem kennen wir auch. Leitsymptomatik abschreiben und als Diagnose "verkaufen" wird von einigen Kassen nicht akzeptiert.
Nachträgliche Änderung wird vermutlich ebenfalls nicht anerkannt werden, da die Diagnose vor Behandlungsbeginn da/korrekt sein muss.
Ggf. kulante Bearbeitung von der zuständigen Kasse erbitten.
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johannes687 schrieb:
Das Problem kennen wir auch. Leitsymptomatik abschreiben und als Diagnose "verkaufen" wird von einigen Kassen nicht akzeptiert.
Nachträgliche Änderung wird vermutlich ebenfalls nicht anerkannt werden, da die Diagnose vor Behandlungsbeginn da/korrekt sein muss.
Ggf. kulante Bearbeitung von der zuständigen Kasse erbitten.
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Hallöchen zusammen, ich habe eine Frage bzgl. einer Zahnarzt VO, die uns gekürzt worden ist... Folgender Grund: "Die Diagnose fehlt. hier wurde lediglich der Text (ausführliche Beschreibung der Leitsymptomatik/Schädigung/Störung) aus dem HMK angegeben".
Die Verordnung wird einbehalten, da nachträgliche Ergänzungen nicht anerkannt werden."
Der Indikationsschlüssel ist CD1a und als Diagnose wurde "Muskelspannungsstörungen, Verkürzung elastischer und kontraktiler Strukturen" angegeben. Weiß vielleicht eine/r ob das so richtig ist?
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vorweg, welche Kassen setzen sowas grad ab? Wir instruieren alle ZA jenseits ihrer Softwareeinstellungen vernünftige Diagnosen zu schreiben. Eine weigert sich, da notiere ich immer: Arztin besteht auf der angegebenen Diagnose.
ABER, ich würde Widerspruch einlegen, zwar ist es der LS-bla-bla aus dem HMK.
Doch gleichzeitig sind diese Symtomatiken auch anderswo ICD10 Diagnosen: Muskelverspannungen, Muskelverkürzung z.B. und oft haben die ZA auch ein individuelles "Detail" geschrieben oder z.B. CD1a angegeben und das LS-bla-bla von d genommen. Also widersprechen, dass hier sehr wohl eine Diagnose steht!
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vorweg, welche Kassen setzen sowas grad ab? Wir instruieren alle ZA jenseits ihrer Softwareeinstellungen vernünftige Diagnosen zu schreiben. Eine weigert sich, da notiere ich immer: Arztin besteht auf der angegebenen Diagnose.
ABER, ich würde Widerspruch einlegen, zwar ist es der LS-bla-bla aus dem HMK.
Doch gleichzeitig sind diese Symtomatiken auch anderswo ICD10 Diagnosen: Muskelverspannungen, Muskelverkürzung z.B. und oft haben die ZA auch ein individuelles "Detail" geschrieben oder z.B. CD1a angegeben und das LS-bla-bla von d genommen. Also widersprechen, dass hier sehr wohl eine Diagnose steht!
@ali Mmm, gefährliches Spielchen. Bei diese "Diagnosen" handelt es sich eindeutig nicht um speziellen zahnärztlichen Diagnosen, wie sie von der HMR ZA gefordert werden und im HMK ZA eindeutig beispielhaft aufgeführt sind. V. a. dann nicht, wenn die Leitsymptomatik in vollem Wortlaut aus dem HMK ZA abgeschrieben wird.
Wie soll daraus eine Diagnose, wie im HMR ZA vorgeschriebenen, erkannt werden? Dieses Problem wird im Übrigem von einem speziellen Zahnarzt-Softwarehaus verursacht.
Ausnahmensweise teile ich die Meinung der Krankenkasse, dass die zahnärztliche Diagnose hier fehlt.
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[mention]ali[/mention] Mmm, gefährliches Spielchen. Bei diese "Diagnosen" handelt es sich eindeutig nicht um speziellen zahnärztlichen Diagnosen, wie sie von der HMR ZA gefordert werden und im HMK ZA eindeutig beispielhaft aufgeführt sind. V. a. dann nicht, wenn die Leitsymptomatik in vollem Wortlaut aus dem HMK ZA abgeschrieben wird.
Wie soll daraus eine Diagnose, wie im HMR ZA vorgeschriebenen, erkannt werden? Dieses Problem wird im Übrigem von einem speziellen Zahnarzt-Softwarehaus verursacht.
Ausnahmensweise teile ich die Meinung der Krankenkasse, dass die zahnärztliche Diagnose hier fehlt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ali Mmm, gefährliches Spielchen. Bei diese "Diagnosen" handelt es sich eindeutig nicht um speziellen zahnärztlichen Diagnosen, wie sie von der HMR ZA gefordert werden und im HMK ZA eindeutig beispielhaft aufgeführt sind. V. a. dann nicht, wenn die Leitsymptomatik in vollem Wortlaut aus dem HMK ZA abgeschrieben wird.
Wie soll daraus eine Diagnose, wie im HMR ZA vorgeschriebenen, erkannt werden? Dieses Problem wird im Übrigem von einem speziellen Zahnarzt-Softwarehaus verursacht.
Ausnahmensweise teile ich die Meinung der Krankenkasse, dass die zahnärztliche Diagnose hier fehlt.
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@Lars van Ravenzwaaij bei Diagnosegruppe CD1 steht Diagnose Craniomandibuläre Störungen....blabla...Behandlungsbedarf
z.B.
KIEFERGELENK- UND/ODER MUSKELSTÖRUNGEN
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] bei Diagnosegruppe CD1 steht Diagnose Craniomandibuläre Störungen....blabla...Behandlungsbedarf
z.B.
KIEFERGELENK- UND/ODER MUSKELSTÖRUNGEN
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ali schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij bei Diagnosegruppe CD1 steht Diagnose Craniomandibuläre Störungen....blabla...Behandlungsbedarf
z.B.
KIEFERGELENK- UND/ODER MUSKELSTÖRUNGEN
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@ali Genau, ausdrücklich Bezug nehmend auf das orofaziale / craniomandibuläre System. Die Diagnose muss eindeutig dem Bereich der Zahnheilkunde zu zu ordnen sein
Und nochmal, eine wortwörtliche Leitsymptomatik aus dem HMK ist keine Diagnose wie in der HMR ZA gefordert. Es muss UND eine Diagnose UND eine Leitsymptomatik vorhanden sein. Und-und heißt nicht und-oder.
Bei ärztliche Verordnugen würdest damit auch nicht durchkommen.
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[mention]ali[/mention] Genau, ausdrücklich Bezug nehmend auf das orofaziale / craniomandibuläre System. Die Diagnose muss eindeutig dem Bereich der Zahnheilkunde zu zu ordnen sein
Und nochmal, eine wortwörtliche Leitsymptomatik aus dem HMK ist keine Diagnose wie in der HMR ZA gefordert. Es muss UND eine Diagnose UND eine Leitsymptomatik vorhanden sein. Und-und heißt nicht und-oder.
Bei ärztliche Verordnugen würdest damit auch nicht durchkommen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ali Genau, ausdrücklich Bezug nehmend auf das orofaziale / craniomandibuläre System. Die Diagnose muss eindeutig dem Bereich der Zahnheilkunde zu zu ordnen sein
Und nochmal, eine wortwörtliche Leitsymptomatik aus dem HMK ist keine Diagnose wie in der HMR ZA gefordert. Es muss UND eine Diagnose UND eine Leitsymptomatik vorhanden sein. Und-und heißt nicht und-oder.
Bei ärztliche Verordnugen würdest damit auch nicht durchkommen.
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@Lars van Ravenzwaaij Im vorliegenden Fall ist die Diagnosegruppe CD1a angegeben, da ist die LS SCHMERZ durch Fehl/Überlastung...
Als Diagnose steht Muskelspannungsstörungen
Da würd ich in Widerspruch gehen, Muskel- und Gelenksstörungen werden im HMK SOWOHL im Diagnosebereich als auch im LS Bereich erwähnt. Hier wurden zwei unterschiedliche gewählt.
(und natürlich hätt ich gern andere Diagnosen und fordere die auch)
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Im vorliegenden Fall ist die Diagnosegruppe CD1a angegeben, da ist die LS SCHMERZ durch Fehl/Überlastung...
Als Diagnose steht Muskelspannungsstörungen
Da würd ich in Widerspruch gehen, Muskel- und Gelenksstörungen werden im HMK SOWOHL im Diagnosebereich als auch im LS Bereich erwähnt. Hier wurden zwei unterschiedliche gewählt.
(und natürlich hätt ich gern andere Diagnosen und fordere die auch)
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ali schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Im vorliegenden Fall ist die Diagnosegruppe CD1a angegeben, da ist die LS SCHMERZ durch Fehl/Überlastung...
Als Diagnose steht Muskelspannungsstörungen
Da würd ich in Widerspruch gehen, Muskel- und Gelenksstörungen werden im HMK SOWOHL im Diagnosebereich als auch im LS Bereich erwähnt. Hier wurden zwei unterschiedliche gewählt.
(und natürlich hätt ich gern andere Diagnosen und fordere die auch)
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@ali Bitte lese nochmal den Ausgangsbeitrag. Es wurde wortwörtlich (!) den vollständiger Text der LS unter Buchstabe c auf der VO angegeben.
Das ist eindeutig keine erkennbaren zahnärztlichen Diagnose, wie es hier von der Kasse - imho zurecht - beanstandet worden ist.
BTW: im Textfeld Diagnose der VO steht "Diagnose mit Leitsymptomatik..." . Hier steht in diesem Fall lediglich eine LS. Ein separate Diagnose ist nicht erkennbar.
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[mention]ali[/mention] Bitte lese nochmal den Ausgangsbeitrag. Es wurde wortwörtlich (!) den vollständiger Text der LS unter Buchstabe c auf der VO angegeben.
Das ist eindeutig keine erkennbaren zahnärztlichen Diagnose, wie es hier von der Kasse - imho zurecht - beanstandet worden ist.
BTW: im Textfeld Diagnose der VO steht "Diagnose mit Leitsymptomatik..." . Hier steht in diesem Fall lediglich eine LS. Ein separate Diagnose ist nicht erkennbar.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ali Bitte lese nochmal den Ausgangsbeitrag. Es wurde wortwörtlich (!) den vollständiger Text der LS unter Buchstabe c auf der VO angegeben.
Das ist eindeutig keine erkennbaren zahnärztlichen Diagnose, wie es hier von der Kasse - imho zurecht - beanstandet worden ist.
BTW: im Textfeld Diagnose der VO steht "Diagnose mit Leitsymptomatik..." . Hier steht in diesem Fall lediglich eine LS. Ein separate Diagnose ist nicht erkennbar.
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Ich kann nur empfehlen
Kasse anrufen.
Finde es auch zweischneidiges Ding, da Muskelspannungsstörungen auch eine Diagnose sein kann/ist, die auf nicht ZA Rezepten so durch gehen.
Viel Erfolg.
PS. Würde niemals eine Differenz, ohne direkt mit der Kasse zu kommunizieren, hinnehmen.
Bis jetzt haben wir so gut wie alles bezahlt bekommen
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Kasse anrufen.
Finde es auch zweischneidiges Ding, da Muskelspannungsstörungen auch eine Diagnose sein kann/ist, die auf nicht ZA Rezepten so durch gehen.
Viel Erfolg.
PS. Würde niemals eine Differenz, ohne direkt mit der Kasse zu kommunizieren, hinnehmen.
Bis jetzt haben wir so gut wie alles bezahlt bekommen
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Shia schrieb:
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Kasse anrufen.
Finde es auch zweischneidiges Ding, da Muskelspannungsstörungen auch eine Diagnose sein kann/ist, die auf nicht ZA Rezepten so durch gehen.
Viel Erfolg.
PS. Würde niemals eine Differenz, ohne direkt mit der Kasse zu kommunizieren, hinnehmen.
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@Shia @ali
Ich würde euch möglicherweise Recht geben, wenn da NUR "Muskelspannungsstörung" stehen würde, aber nicht wenn im vollen Wortlaut exakt eine LS ausgeschrieben ist.
Im Übrigen gibt es in der ICD10 keine Codierung für die Muskelspannungsstörung, sodass ich auch deshalb keine Diagnose erkennen kann.
Und nebenbei, diese Diskussion haben wir schon mir 3 verschiedene Kassen ohne Erfolg geführt. Auch deswegen kann ich eure Meinung nicht teilen.
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[mention]Shia[/mention]
[mention]ali[/mention]
Ich würde euch möglicherweise Recht geben, wenn da NUR "Muskelspannungsstörung" stehen würde, aber nicht wenn im vollen Wortlaut exakt eine LS ausgeschrieben ist.
Im Übrigen gibt es in der ICD10 keine Codierung für die Muskelspannungsstörung, sodass ich auch deshalb keine Diagnose erkennen kann.
Und nebenbei, diese Diskussion haben wir schon mir 3 verschiedene Kassen ohne Erfolg geführt. Auch deswegen kann ich eure Meinung nicht teilen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Shia @ali
Ich würde euch möglicherweise Recht geben, wenn da NUR "Muskelspannungsstörung" stehen würde, aber nicht wenn im vollen Wortlaut exakt eine LS ausgeschrieben ist.
Im Übrigen gibt es in der ICD10 keine Codierung für die Muskelspannungsstörung, sodass ich auch deshalb keine Diagnose erkennen kann.
Und nebenbei, diese Diskussion haben wir schon mir 3 verschiedene Kassen ohne Erfolg geführt. Auch deswegen kann ich eure Meinung nicht teilen.
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Und NOCHMAL im ZA HMK steht explizit bei Indikationsgruppen z.B. bei/nach Kiefergelenk- und oder Muskelstörung.
GLEICHZEITIG steht dann bei LS AUCH Muskelspannungsstörungen.
By the way, welche Kassen haben sich denn da so klar positioniert. Die TK wollte sich im Voraus jedenfalls konkret nicht outen und ventilierte nur, dass man die ärztliche Diagnosehoheit recht weit fassen würde...*lol Sollte wohl heißen, wenn da irgendwas diagnoseähnliches drinnen ist, wärs (vielleicht) O.K
Langer Rede, kurzer Sinn. Für ne vernünftige Diagnose sorgen, falls mal die LS durchrutscht, dafür kämpfen...
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https://www.icd-code.de/suche/icd/recherche.html?sp=0&sp=SMuskelverspannung
M62.88 oder Muskelkontraktur M62.49
Und NOCHMAL im ZA HMK steht explizit bei Indikationsgruppen z.B. bei/nach Kiefergelenk- und oder Muskelstörung.
GLEICHZEITIG steht dann bei LS AUCH Muskelspannungsstörungen.
By the way, welche Kassen haben sich denn da so klar positioniert. Die TK wollte sich im Voraus jedenfalls konkret nicht outen und ventilierte nur, dass man die ärztliche Diagnosehoheit recht weit fassen würde...*lol Sollte wohl heißen, wenn da irgendwas diagnoseähnliches drinnen ist, wärs (vielleicht) O.K
Langer Rede, kurzer Sinn. Für ne vernünftige Diagnose sorgen, falls mal die LS durchrutscht, dafür kämpfen...
Und NOCHMAL im ZA HMK steht explizit bei Indikationsgruppen z.B. bei/nach Kiefergelenk- und oder Muskelstörung.
GLEICHZEITIG steht dann bei LS AUCH Muskelspannungsstörungen.
By the way, welche Kassen haben sich denn da so klar positioniert. Die TK wollte sich im Voraus jedenfalls konkret nicht outen und ventilierte nur, dass man die ärztliche Diagnosehoheit recht weit fassen würde...*lol Sollte wohl heißen, wenn da irgendwas diagnoseähnliches drinnen ist, wärs (vielleicht) O.K
Langer Rede, kurzer Sinn. Für ne vernünftige Diagnose sorgen, falls mal die LS durchrutscht, dafür kämpfen...
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@ali Die TK (ja, genau der), BKK Viactiv und die Bundesknappschaft waren die 3 ablehnenden Kassen, auch im Widerspruchsverfahren. Unser Hausjurist, der schon etliche Klagen für uns gegen Kassen erfolgreich geführt hat, hat hier sehr deutlich von ein Klage abgeraten.
Daher, vernünftige zahnärztliche (!) Diagnose, sonst bei uns keine Behandlung.
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[mention]ali[/mention] Die TK (ja, genau der), BKK Viactiv und die Bundesknappschaft waren die 3 ablehnenden Kassen, auch im Widerspruchsverfahren. Unser Hausjurist, der schon etliche Klagen für uns gegen Kassen erfolgreich geführt hat, hat hier sehr deutlich von ein Klage abgeraten.
Daher, vernünftige zahnärztliche (!) Diagnose, sonst bei uns keine Behandlung.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ali Die TK (ja, genau der), BKK Viactiv und die Bundesknappschaft waren die 3 ablehnenden Kassen, auch im Widerspruchsverfahren. Unser Hausjurist, der schon etliche Klagen für uns gegen Kassen erfolgreich geführt hat, hat hier sehr deutlich von ein Klage abgeraten.
Daher, vernünftige zahnärztliche (!) Diagnose, sonst bei uns keine Behandlung.
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Problem beschreiben
ali schrieb:
Hmmm,
vorweg, welche Kassen setzen sowas grad ab? Wir instruieren alle ZA jenseits ihrer Softwareeinstellungen vernünftige Diagnosen zu schreiben. Eine weigert sich, da notiere ich immer: Arztin besteht auf der angegebenen Diagnose.
ABER, ich würde Widerspruch einlegen, zwar ist es der LS-bla-bla aus dem HMK.
Doch gleichzeitig sind diese Symtomatiken auch anderswo ICD10 Diagnosen: Muskelverspannungen, Muskelverkürzung z.B. und oft haben die ZA auch ein individuelles "Detail" geschrieben oder z.B. CD1a angegeben und das LS-bla-bla von d genommen. Also widersprechen, dass hier sehr wohl eine Diagnose steht!
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Die Verordnung wird einbehalten, da nachträgliche Ergänzungen nicht anerkannt werden."
Der Indikationsschlüssel ist CD1a und als Diagnose wurde "Muskelspannungsstörungen, Verkürzung elastischer und kontraktiler Strukturen" angegeben. Weiß vielleicht eine/r ob das so richtig ist?
Danke euch :)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Abrechnung Physio Bonn Ist leider richtig. Du musst aufpassen, dass ZA eine Diagnose (z.B. CMD) angeben und nicht die Leitsymptomatik als Diagnose - wie hier geschehen - nehmen. Da haben wir auch schon Lehrgeld bezahlt.
Nachträgliche Änderung wird vermutlich ebenfalls nicht anerkannt werden, da die Diagnose vor Behandlungsbeginn da/korrekt sein muss.
Ggf. kulante Bearbeitung von der zuständigen Kasse erbitten.
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johannes687 schrieb:
Das Problem kennen wir auch. Leitsymptomatik abschreiben und als Diagnose "verkaufen" wird von einigen Kassen nicht akzeptiert.
Nachträgliche Änderung wird vermutlich ebenfalls nicht anerkannt werden, da die Diagnose vor Behandlungsbeginn da/korrekt sein muss.
Ggf. kulante Bearbeitung von der zuständigen Kasse erbitten.
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Abrechnung Physio Bonn schrieb:
Alles klar! Danke euch beiden! LG
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Problem beschreiben
Abrechnung Physio Bonn schrieb:
Hallöchen zusammen, ich habe eine Frage bzgl. einer Zahnarzt VO, die uns gekürzt worden ist... Folgender Grund: "Die Diagnose fehlt. hier wurde lediglich der Text (ausführliche Beschreibung der Leitsymptomatik/Schädigung/Störung) aus dem HMK angegeben".
Die Verordnung wird einbehalten, da nachträgliche Ergänzungen nicht anerkannt werden."
Der Indikationsschlüssel ist CD1a und als Diagnose wurde "Muskelspannungsstörungen, Verkürzung elastischer und kontraktiler Strukturen" angegeben. Weiß vielleicht eine/r ob das so richtig ist?
Danke euch :)
vorweg, welche Kassen setzen sowas grad ab? Wir instruieren alle ZA jenseits ihrer Softwareeinstellungen vernünftige Diagnosen zu schreiben. Eine weigert sich, da notiere ich immer: Arztin besteht auf der angegebenen Diagnose.
ABER, ich würde Widerspruch einlegen, zwar ist es der LS-bla-bla aus dem HMK.
Doch gleichzeitig sind diese Symtomatiken auch anderswo ICD10 Diagnosen: Muskelverspannungen, Muskelverkürzung z.B. und oft haben die ZA auch ein individuelles "Detail" geschrieben oder z.B. CD1a angegeben und das LS-bla-bla von d genommen. Also widersprechen, dass hier sehr wohl eine Diagnose steht!
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Wie soll daraus eine Diagnose, wie im HMR ZA vorgeschriebenen, erkannt werden? Dieses Problem wird im Übrigem von einem speziellen Zahnarzt-Softwarehaus verursacht.
Ausnahmensweise teile ich die Meinung der Krankenkasse, dass die zahnärztliche Diagnose hier fehlt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ali Mmm, gefährliches Spielchen. Bei diese "Diagnosen" handelt es sich eindeutig nicht um speziellen zahnärztlichen Diagnosen, wie sie von der HMR ZA gefordert werden und im HMK ZA eindeutig beispielhaft aufgeführt sind. V. a. dann nicht, wenn die Leitsymptomatik in vollem Wortlaut aus dem HMK ZA abgeschrieben wird.
Wie soll daraus eine Diagnose, wie im HMR ZA vorgeschriebenen, erkannt werden? Dieses Problem wird im Übrigem von einem speziellen Zahnarzt-Softwarehaus verursacht.
Ausnahmensweise teile ich die Meinung der Krankenkasse, dass die zahnärztliche Diagnose hier fehlt.
z.B.
KIEFERGELENK- UND/ODER MUSKELSTÖRUNGEN
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ali schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij bei Diagnosegruppe CD1 steht Diagnose Craniomandibuläre Störungen....blabla...Behandlungsbedarf
z.B.
KIEFERGELENK- UND/ODER MUSKELSTÖRUNGEN
Und nochmal, eine wortwörtliche Leitsymptomatik aus dem HMK ist keine Diagnose wie in der HMR ZA gefordert. Es muss UND eine Diagnose UND eine Leitsymptomatik vorhanden sein. Und-und heißt nicht und-oder.
Bei ärztliche Verordnugen würdest damit auch nicht durchkommen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ali Genau, ausdrücklich Bezug nehmend auf das orofaziale / craniomandibuläre System. Die Diagnose muss eindeutig dem Bereich der Zahnheilkunde zu zu ordnen sein
Und nochmal, eine wortwörtliche Leitsymptomatik aus dem HMK ist keine Diagnose wie in der HMR ZA gefordert. Es muss UND eine Diagnose UND eine Leitsymptomatik vorhanden sein. Und-und heißt nicht und-oder.
Bei ärztliche Verordnugen würdest damit auch nicht durchkommen.
Als Diagnose steht Muskelspannungsstörungen
Da würd ich in Widerspruch gehen, Muskel- und Gelenksstörungen werden im HMK SOWOHL im Diagnosebereich als auch im LS Bereich erwähnt. Hier wurden zwei unterschiedliche gewählt.
(und natürlich hätt ich gern andere Diagnosen und fordere die auch)
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ali schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Im vorliegenden Fall ist die Diagnosegruppe CD1a angegeben, da ist die LS SCHMERZ durch Fehl/Überlastung...
Als Diagnose steht Muskelspannungsstörungen
Da würd ich in Widerspruch gehen, Muskel- und Gelenksstörungen werden im HMK SOWOHL im Diagnosebereich als auch im LS Bereich erwähnt. Hier wurden zwei unterschiedliche gewählt.
(und natürlich hätt ich gern andere Diagnosen und fordere die auch)
Das ist eindeutig keine erkennbaren zahnärztlichen Diagnose, wie es hier von der Kasse - imho zurecht - beanstandet worden ist.
BTW: im Textfeld Diagnose der VO steht "Diagnose mit Leitsymptomatik..." . Hier steht in diesem Fall lediglich eine LS. Ein separate Diagnose ist nicht erkennbar.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ali Bitte lese nochmal den Ausgangsbeitrag. Es wurde wortwörtlich (!) den vollständiger Text der LS unter Buchstabe c auf der VO angegeben.
Das ist eindeutig keine erkennbaren zahnärztlichen Diagnose, wie es hier von der Kasse - imho zurecht - beanstandet worden ist.
BTW: im Textfeld Diagnose der VO steht "Diagnose mit Leitsymptomatik..." . Hier steht in diesem Fall lediglich eine LS. Ein separate Diagnose ist nicht erkennbar.
Kasse anrufen.
Finde es auch zweischneidiges Ding, da Muskelspannungsstörungen auch eine Diagnose sein kann/ist, die auf nicht ZA Rezepten so durch gehen.
Viel Erfolg.
PS. Würde niemals eine Differenz, ohne direkt mit der Kasse zu kommunizieren, hinnehmen.
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Shia schrieb:
Ich kann nur empfehlen
Kasse anrufen.
Finde es auch zweischneidiges Ding, da Muskelspannungsstörungen auch eine Diagnose sein kann/ist, die auf nicht ZA Rezepten so durch gehen.
Viel Erfolg.
PS. Würde niemals eine Differenz, ohne direkt mit der Kasse zu kommunizieren, hinnehmen.
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ali schrieb:
@Shia und da gibt s für mich keinen Unterschied zwischen ZA und Humanmedizin...
@ali
Ich würde euch möglicherweise Recht geben, wenn da NUR "Muskelspannungsstörung" stehen würde, aber nicht wenn im vollen Wortlaut exakt eine LS ausgeschrieben ist.
Im Übrigen gibt es in der ICD10 keine Codierung für die Muskelspannungsstörung, sodass ich auch deshalb keine Diagnose erkennen kann.
Und nebenbei, diese Diskussion haben wir schon mir 3 verschiedene Kassen ohne Erfolg geführt. Auch deswegen kann ich eure Meinung nicht teilen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Shia
@ali
Ich würde euch möglicherweise Recht geben, wenn da NUR "Muskelspannungsstörung" stehen würde, aber nicht wenn im vollen Wortlaut exakt eine LS ausgeschrieben ist.
Im Übrigen gibt es in der ICD10 keine Codierung für die Muskelspannungsstörung, sodass ich auch deshalb keine Diagnose erkennen kann.
Und nebenbei, diese Diskussion haben wir schon mir 3 verschiedene Kassen ohne Erfolg geführt. Auch deswegen kann ich eure Meinung nicht teilen.
M62.88 oder Muskelkontraktur M62.49
Und NOCHMAL im ZA HMK steht explizit bei Indikationsgruppen z.B. bei/nach Kiefergelenk- und oder Muskelstörung.
GLEICHZEITIG steht dann bei LS AUCH Muskelspannungsstörungen.
By the way, welche Kassen haben sich denn da so klar positioniert. Die TK wollte sich im Voraus jedenfalls konkret nicht outen und ventilierte nur, dass man die ärztliche Diagnosehoheit recht weit fassen würde...*lol Sollte wohl heißen, wenn da irgendwas diagnoseähnliches drinnen ist, wärs (vielleicht) O.K
Langer Rede, kurzer Sinn. Für ne vernünftige Diagnose sorgen, falls mal die LS durchrutscht, dafür kämpfen...
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ali schrieb:
ICD-10-GM-2024: Muskelverspannung - icd-code
M62.88 oder Muskelkontraktur M62.49
Und NOCHMAL im ZA HMK steht explizit bei Indikationsgruppen z.B. bei/nach Kiefergelenk- und oder Muskelstörung.
GLEICHZEITIG steht dann bei LS AUCH Muskelspannungsstörungen.
By the way, welche Kassen haben sich denn da so klar positioniert. Die TK wollte sich im Voraus jedenfalls konkret nicht outen und ventilierte nur, dass man die ärztliche Diagnosehoheit recht weit fassen würde...*lol Sollte wohl heißen, wenn da irgendwas diagnoseähnliches drinnen ist, wärs (vielleicht) O.K
Langer Rede, kurzer Sinn. Für ne vernünftige Diagnose sorgen, falls mal die LS durchrutscht, dafür kämpfen...
Daher, vernünftige zahnärztliche (!) Diagnose, sonst bei uns keine Behandlung.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ali Die TK (ja, genau der), BKK Viactiv und die Bundesknappschaft waren die 3 ablehnenden Kassen, auch im Widerspruchsverfahren. Unser Hausjurist, der schon etliche Klagen für uns gegen Kassen erfolgreich geführt hat, hat hier sehr deutlich von ein Klage abgeraten.
Daher, vernünftige zahnärztliche (!) Diagnose, sonst bei uns keine Behandlung.
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Problem beschreiben
ali schrieb:
Hmmm,
vorweg, welche Kassen setzen sowas grad ab? Wir instruieren alle ZA jenseits ihrer Softwareeinstellungen vernünftige Diagnosen zu schreiben. Eine weigert sich, da notiere ich immer: Arztin besteht auf der angegebenen Diagnose.
ABER, ich würde Widerspruch einlegen, zwar ist es der LS-bla-bla aus dem HMK.
Doch gleichzeitig sind diese Symtomatiken auch anderswo ICD10 Diagnosen: Muskelverspannungen, Muskelverkürzung z.B. und oft haben die ZA auch ein individuelles "Detail" geschrieben oder z.B. CD1a angegeben und das LS-bla-bla von d genommen. Also widersprechen, dass hier sehr wohl eine Diagnose steht!
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