Für unsere
Physiotherapie/Spiraldynamik-Praxis
suchen wir ab dem 01.04.2025 -
oder auch später - eine
Physiotherapeutin in Voll- oder
Teilzeit; d.h. 12 - 35
Wochenstunden wären
wünschenswert.
Was treibt uns an:
Am WICHTIGSTEN: Humor und das Leben
nicht zu ernst nehmen;
Wer wir sind - und was wir so
machen:
Eine funktionell arbeitende Praxis
mit dem Schwerpunkt
Spiraldynamik (Lizenz-Praxis).
Genau so kommen aber auch alle
anderen
sinnvollen Konzepte/Ideen zum
Einsatz - ganz
na...
Physiotherapie/Spiraldynamik-Praxis
suchen wir ab dem 01.04.2025 -
oder auch später - eine
Physiotherapeutin in Voll- oder
Teilzeit; d.h. 12 - 35
Wochenstunden wären
wünschenswert.
Was treibt uns an:
Am WICHTIGSTEN: Humor und das Leben
nicht zu ernst nehmen;
Wer wir sind - und was wir so
machen:
Eine funktionell arbeitende Praxis
mit dem Schwerpunkt
Spiraldynamik (Lizenz-Praxis).
Genau so kommen aber auch alle
anderen
sinnvollen Konzepte/Ideen zum
Einsatz - ganz
na...
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canna41 schrieb:
Hallo. Habe eine Zahnärztliche Heilmittelverodnung vorliegen, bei der der Arzt bei Anzahl pro Woche sowohl 1x als auch 2x angekreuzt hat. Da auf diesen Formularen nicht die Möglichkeit besthet 1-2x pro Woche einzutragen ist jetzt meine Frage ob dies von der KK als 1-2x wöchentlich anerkannt wird oder der Arzt ein neues Rezept mit genauer Angabe ausstellen muss. Hatte einen solchen Fall noch nicht. Danke für kontruktive Antworten.
wie sollte es denn interpretiert werden können....
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ali schrieb:
yes, sure. 1,2,3 angekreuzt: 1-3....
wie sollte es denn interpretiert werden können....
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leider lese ich jetzt in der Antwort von Ali , dass dies ein Irrglaube unsererseits ist!!!----Können jetzt nur hoffen, dass wir diese so eingereichten und abgerechneten Rezepte nicht von den Krankenkassen abgesetzt bekommen !!!
hab ich mich sooooo komisch ausgedrückt ?! NEIN, KEIN PROBLEM, warum auch:
wenn mehreres angekreuzt heißt das von bis 1-2, 1-3
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ali schrieb:
pe117
leider lese ich jetzt in der Antwort von Ali , dass dies ein Irrglaube unsererseits ist!!!----Können jetzt nur hoffen, dass wir diese so eingereichten und abgerechneten Rezepte nicht von den Krankenkassen abgesetzt bekommen !!!
hab ich mich sooooo komisch ausgedrückt ?! NEIN, KEIN PROBLEM, warum auch:
wenn mehreres angekreuzt heißt das von bis 1-2, 1-3
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pe117 schrieb:
Hallo ali jetzt hab ich es verstanden:alles klar ????dachte wenn 1x und 2xangekreuzt dann ist dass missverständlich danke nochmal für die Aufklärung ????
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pe117 schrieb:
Hallo canna41, solche Verordnungen haben wir auch----sind aber immer davon ausgegangen, dass es dann uns als Physios überlassen ist ,ob wir 1x oder 2x pro Woche behandeln (sowie es auf Arztverordnung bei Frequenz 1-2x pro Woche eingetragen ist) leider lese ich jetzt in der Antwort von Ali , dass dies ein Irrglaube unsererseits ist!!!----Können jetzt nur hoffen, dass wir diese so eingereichten und abgerechneten Rezepte nicht von den Krankenkassen abgesetzt bekommen !!!
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pe117 schrieb:
!!! Ausrufezeichen Nicht Fragezeichen...ohmann die sonne blendet auf der Terrasse ????
Vereinbarung
über den Vordruck der zahnärztlichen Heilmittelverordnung nebst Ausfüllhinweisen
zwischen der
Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Köln
und dem
GKV-Spitzenverband, K.d.ö.R., Berlin
(Vereinbarung HM-Vordruck ZÄ)
10. Anzahl pro Woche und Verordnungsmenge
Im Feld „Anzahl pro Woche“ ist vom Vertragszahnarzt durch Ankreuzen eines entsprechenden
Kästchens „1x“, „2x“, „3x“ eine Behandlungsfrequenz anzugeben. Sofern der Vertragszahnarzt
eine Frequenzspanne vorgeben möchte, ist jeweils der untere und der obere Wert
der Frequenzspanne mit einem Kreuz zu versehen (z. B. bei 1 - 2x wöchentlich Kreuz im
Feld „1x“ und im Feld „2x“; bei „2 - 3x wöchentlich“ Kreuz im Feld „2x“ und im Feld „3x“;
usw.). Die spätere Abweichung von der angegebenen Frequenz ist nur zulässig, wenn zwischen
Vertragszahnarzt und Therapeut ein abweichendes Vorgehen verabredet wurde.
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ali schrieb:
Auch hier nochmal Originalzitat aus:
Vereinbarung
über den Vordruck der zahnärztlichen Heilmittelverordnung nebst Ausfüllhinweisen
zwischen der
Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Köln
und dem
GKV-Spitzenverband, K.d.ö.R., Berlin
(Vereinbarung HM-Vordruck ZÄ)
10. Anzahl pro Woche und Verordnungsmenge
Im Feld „Anzahl pro Woche“ ist vom Vertragszahnarzt durch Ankreuzen eines entsprechenden
Kästchens „1x“, „2x“, „3x“ eine Behandlungsfrequenz anzugeben. Sofern der Vertragszahnarzt
eine Frequenzspanne vorgeben möchte, ist jeweils der untere und der obere Wert
der Frequenzspanne mit einem Kreuz zu versehen (z. B. bei 1 - 2x wöchentlich Kreuz im
Feld „1x“ und im Feld „2x“; bei „2 - 3x wöchentlich“ Kreuz im Feld „2x“ und im Feld „3x“;
usw.). Die spätere Abweichung von der angegebenen Frequenz ist nur zulässig, wenn zwischen
Vertragszahnarzt und Therapeut ein abweichendes Vorgehen verabredet wurde.
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