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Unsere familiengeführte Praxis ist
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Teams werden und dich einbringen
2. einen abwechslungsreichen
Arbeitsalltag haben
3. deinem Beruf gerecht werden und
schwerpunktorientiert arbeiten
4. Voll oder Teilzeit arbeiten
5. 30 Tage Urlaub
6. eine Zeit fürs Ankommen...
medizinische Masseure
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könnt ihr mich bitte aufklären wie das mit dem Zahlungsverzug bei Krankenkassen läuft? In welchem Zeitraum müssen die Kassen bezahlen, wie lautet der Text, wenn ihr bei nichteinhalten des Zahlungsziels eine Rechnung schreibt? Sind es 40 Euro? Und gibt es irgendwas zu beachten? Wir rechnen über Davaso ab.
Da mir gerade ein Rezept abgesetzt wurde, weil ich statt 2022 einmal 2021 geschrieben habe und unerlaubterweise die 1 getippext hab, werde ich jetzt auch alle nicht pünktlichen Zahlungen in Rechnung stellen. Kullanz gibt es bei den Sachbearbeitern nicht mehr und dann fordere ich jetzt eben auch ein. triumph
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GüSta schrieb:
Die Zahlungsfristen der Kassen ergeben sich aus § 18 RdNr. 12 unseres "Rahmenvertrags" und der Anspruch auf den Verzugszuschlag aus § 288 Abs. 5 BGB und die Höhe der Verzugszinsen aus § 288 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 BGB.
Vielleicht hat es ja jemand direkt im Kopf ohne dass ich § wälzen muss ;-)
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anica085 schrieb:
Danke.
Vielleicht hat es ja jemand direkt im Kopf ohne dass ich § wälzen muss ;-)
ich hab es nicht direkt im Kopf, aber hier was zum Lesen. "Seinen" Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen sollte man/frau aber schon kennen. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens + evtl. auch Verzugszinsen erfolgt nicht in der Form einer "Rechnung" sondern in der Form einer "Forderung" (quasi Schadenersatz).
Wenn man/frau dieses Geschäft selber betreiben will, sollte man/frau es auch verstehen und da hilft es am besten sich einzulesen. Deswegen liefere ich auch keinen fertigen Text aus meinen Vorlagen.
Ansonsten zu einem Anwalt gehen.
Zitate aus:
§ 18 Abs. 12 aus dem Vertrag zu § 125 Abs.1 SGBV
Die Bezahlung der Rechnungen ist 21 Kalendertage nach Eingang der vollständigen Abrechnungsunterlagen (maschinelle Abrechnungsdaten und rechnungsbegründende Unterlagen) bei den von den Krankenkassen benannten Stellen fällig. Als Zahltag gilt der Tag der Überweisung oder Übersendung von Zahlungsmitteln oder der Tag der Übergabe des Überweisungsauftrages an ein Geldinstitut. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag,so tritt Fälligkeit erst am nächstfolgenden Arbeitstag ein. Die Krankenkasse gerät bei Nichteinhalten der Frist in Verzug, ohne dass es einer Mahnung durch den zugelassenen Leistungserbringer bedarf (§ 286 BGB). Im Weiteren gilt § 288 BGB.
§ 288 BGB Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden
(1) Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
(2) Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
(3) Der Gläubiger kann aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen.
(4) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
(5) Der Gläubiger einer Entgeltforderung hat bei Verzug des Schuldners, wenn dieser kein Verbraucher ist, außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Dies gilt auch, wenn es sich bei der Entgeltforderung um eine Abschlagszahlung oder sonstige Ratenzahlung handelt. Die Pauschale nach Satz 1 ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.
Zum Basiszinssatz siehe hier:
Link
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GüSta schrieb:
@anica085
ich hab es nicht direkt im Kopf, aber hier was zum Lesen. "Seinen" Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen sollte man/frau aber schon kennen. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens + evtl. auch Verzugszinsen erfolgt nicht in der Form einer "Rechnung" sondern in der Form einer "Forderung" (quasi Schadenersatz).
Wenn man/frau dieses Geschäft selber betreiben will, sollte man/frau es auch verstehen und da hilft es am besten sich einzulesen. Deswegen liefere ich auch keinen fertigen Text aus meinen Vorlagen.
Ansonsten zu einem Anwalt gehen.
Zitate aus:
§ 18 Abs. 12 aus dem Vertrag zu § 125 Abs.1 SGBV
Die Bezahlung der Rechnungen ist 21 Kalendertage nach Eingang der vollständigen Abrechnungsunterlagen (maschinelle Abrechnungsdaten und rechnungsbegründende Unterlagen) bei den von den Krankenkassen benannten Stellen fällig. Als Zahltag gilt der Tag der Überweisung oder Übersendung von Zahlungsmitteln oder der Tag der Übergabe des Überweisungsauftrages an ein Geldinstitut. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag,so tritt Fälligkeit erst am nächstfolgenden Arbeitstag ein. Die Krankenkasse gerät bei Nichteinhalten der Frist in Verzug, ohne dass es einer Mahnung durch den zugelassenen Leistungserbringer bedarf (§ 286 BGB). Im Weiteren gilt § 288 BGB.
§ 288 BGB Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden
(1) Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
(2) Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
(3) Der Gläubiger kann aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen.
(4) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
(5) Der Gläubiger einer Entgeltforderung hat bei Verzug des Schuldners, wenn dieser kein Verbraucher ist, außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Dies gilt auch, wenn es sich bei der Entgeltforderung um eine Abschlagszahlung oder sonstige Ratenzahlung handelt. Die Pauschale nach Satz 1 ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.
Zum Basiszinssatz siehe hier:
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wie ich jetzt nachträglich aus einem anderen Thread ersehen konnte, arbeitest Du mit THEORG. Mit diesem Programm kannst Du sowohl einen Verzugsschaden + Verzugszinsen geltend machen.
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GüSta schrieb:
@anica085
wie ich jetzt nachträglich aus einem anderen Thread ersehen konnte, arbeitest Du mit THEORG. Mit diesem Programm kannst Du sowohl einen Verzugsschaden + Verzugszinsen geltend machen.
Dankeschön! PS ich bin Angestellte. alleine mit 10 Physios und es kümmert keinen der oberen Liga irgendwas. Ich fuchse mich als Quereinsteiger selbst rein und versuche das beste fürs die Praxis zu erreichen
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anica085 schrieb:
@GüSta
Dankeschön! PS ich bin Angestellte. alleine mit 10 Physios und es kümmert keinen der oberen Liga irgendwas. Ich fuchse mich als Quereinsteiger selbst rein und versuche das beste fürs die Praxis zu erreichen
Dankeschön! Hast mir gut geholfen und ich werde mich einlesen!
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anica085 schrieb:
@GüSta
Dankeschön! Hast mir gut geholfen und ich werde mich einlesen!
Verwende z. B. in THEORG (über offene Posten) als Blitzdrucktext bezüglich Verzugsschaden folgende Formulierung (unter Verwendung und in Abänderung des THEORG-Mustertextes):
Z A H L U N G S V E R Z U G
Abrechnung für Ihre(n) Versicherten
Meine IK-Nummer: »Praxis.IK«
»OP.Adresse-Anrede«
meine Rechnung mit der Nummer »OP.Rechnungsnummer« vom »OP.Rechnungsdatum« bzw. ein davon noch ausstehender Teilbetrag ist seit mehreren Tagen zur Zahlung fällig. Eine entsprechende Gutschrift, veranlaßt durch Sie bzw. Ihrem Dienstleister, ist bisher auf meinem Konto - Stand heute - leider nicht eingegangen.
Ich mache deshalb gegen Sie als meinem Vertragspartner neben der Begleichung der offenen Forderung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des § 288 BGB von meinem Recht Gebrauch
1) den mit Zahlungsverzug fälligen Zuschlag in Höhe von 40 € (vgl, § 288 Abs. 5 BGB) sowie
2) Verzugszinsen (vgl. § 288 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 BGB) ab dem Zeitpunkt
einzufordern, ab dem meine Rechnung lt. Rahmenvertrag fällig geworden ist.
Von der Geltendmachung von Verzugszinsen sehe ich ab, wenn die fällige Forderung inclusiv dem Zuschlag nach § 288 Abs. 5 BGB innerhalb der nächsten 10 Tage auf meinem Konto eingeht.
Mit freundlichen Grüßen
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GüSta schrieb:
@anica085
Verwende z. B. in THEORG (über offene Posten) als Blitzdrucktext bezüglich Verzugsschaden folgende Formulierung (unter Verwendung und in Abänderung des THEORG-Mustertextes):
Z A H L U N G S V E R Z U G
Abrechnung für Ihre(n) Versicherten
Meine IK-Nummer: »Praxis.IK«
»OP.Adresse-Anrede«
meine Rechnung mit der Nummer »OP.Rechnungsnummer« vom »OP.Rechnungsdatum« bzw. ein davon noch ausstehender Teilbetrag ist seit mehreren Tagen zur Zahlung fällig. Eine entsprechende Gutschrift, veranlaßt durch Sie bzw. Ihrem Dienstleister, ist bisher auf meinem Konto - Stand heute - leider nicht eingegangen.
Ich mache deshalb gegen Sie als meinem Vertragspartner neben der Begleichung der offenen Forderung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des § 288 BGB von meinem Recht Gebrauch
1) den mit Zahlungsverzug fälligen Zuschlag in Höhe von 40 € (vgl, § 288 Abs. 5 BGB) sowie
2) Verzugszinsen (vgl. § 288 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 BGB) ab dem Zeitpunkt
einzufordern, ab dem meine Rechnung lt. Rahmenvertrag fällig geworden ist.
Von der Geltendmachung von Verzugszinsen sehe ich ab, wenn die fällige Forderung inclusiv dem Zuschlag nach § 288 Abs. 5 BGB innerhalb der nächsten 10 Tage auf meinem Konto eingeht.
Mit freundlichen Grüßen
WOW. Vielen Dank!!! Du bist ein Schatz!
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anica085 schrieb:
@GüSta
WOW. Vielen Dank!!! Du bist ein Schatz!
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Problem beschreiben
anica085 schrieb:
Hallo ihr Lieben,
könnt ihr mich bitte aufklären wie das mit dem Zahlungsverzug bei Krankenkassen läuft? In welchem Zeitraum müssen die Kassen bezahlen, wie lautet der Text, wenn ihr bei nichteinhalten des Zahlungsziels eine Rechnung schreibt? Sind es 40 Euro? Und gibt es irgendwas zu beachten? Wir rechnen über Davaso ab.
Da mir gerade ein Rezept abgesetzt wurde, weil ich statt 2022 einmal 2021 geschrieben habe und unerlaubterweise die 1 getippext hab, werde ich jetzt auch alle nicht pünktlichen Zahlungen in Rechnung stellen. Kullanz gibt es bei den Sachbearbeitern nicht mehr und dann fordere ich jetzt eben auch ein. triumph
Forderungen/ Widersprüche bitte immer an unsere Vertragspartner, die Krankenkassen stellen.
Die Abrechnungsstellen wie Davaso & Co sind von den Krankenkassen beauftragt.
Sollen die sich mit denen auseinandersetzen…..
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Problem beschreiben
PhysioDino schrieb:
Bitte beachten:
Forderungen/ Widersprüche bitte immer an unsere Vertragspartner, die Krankenkassen stellen.
Die Abrechnungsstellen wie Davaso & Co sind von den Krankenkassen beauftragt.
Sollen die sich mit denen auseinandersetzen…..
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