Gibt es den perfekten Arbeitsplatz?
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
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tigerlilly schrieb:
Wie würdet ihr das machen?Ich habe an die große grüne Kasse am 13.06. sowohl per Brief als auch per Fax eine Rechnung wegen Zahlungsverzug geschickt (weil die Rechnung 6 Wochen zu spät überwiesen wurde) Die zahlungsverzugsrechnung wurde jetzt ebefalls wieder sehr spät überwiesen!!nämlich am 21.08!! Das ist doch echt eine Frechheit!!Wie lange haben die Kassen den da Zeit zu zahlen?Tritt da ebenfalls die 21 Tage Regelung in Kraft?Aber selbst da sind sie deutlich drüber!!Schreib ich jetzt nochmal ne Rechnung?Oder akzeptiere ich das dann einfach mal... Bin echt sauer!Aber wehe es stimmt ein Kreuzchen auf dem Rezept nicht!!! Da werden sie dann übereifrig!!
Damit das die €40 zzgl. Zinsen nicht fristgerecht über wiesen wurden kannst du gleich eine neue Rechnung hinterherschicken und die fristgerechte Bezahlung anmahnen.
Wird nicht widersprochen kann die neue ebenso wie die alte Forderung tituliert werden. Ein finanzielles Perpetuum Mobile wenn das SoFA nicht aufwacht ;)
Oh, und keine falschen Hemmungen: das Inkasso einzuleiten trifft die richtigen. Eine organisatorische Neuausrichtung wird erst kommen wenn "Rechnungen bezahlen" günstiger ist als abwarten und aussitzen. WANZ und so, du weißt schon :)
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tigerlilly schrieb:
Danke für deine Antwort Papa!!Das heißt ich schreibe jetzt nochmal eine Rechnung 40EUR + Zinsen...aber dann nur noch über den Betrag der Zahlungsverzugsrechnung!?!? Das ist doch unglaublich wie die Gelder verschwendet werden!!!
Danke für deine Antwort Papa!!Das heißt ich schreibe jetzt nochmal eine Rechnung 40EUR + Zinsen...aber dann nur noch über den Betrag der Zahlungsverzugsrechnung!?!? Das ist doch unglaublich wie die Gelder verschwendet werden!!!
Ja und ja. Aufregen hilft nichts, Forderungen offenlassen auch nicht. Es ändert sich nur etwas wenn *alle* Leistungserbringer an *einem* Strang ziehen und unpünktliche Überweisungen *sofort* zu einem Kostenfaktor werden lassen. Dann haben wir eine Chance, das bei der LKK die vier eingesparten Vollzeitverwalter in der Abteilung Auszählung wieder eingestellt werden. Gibt es keinen Ärger wegen Zahlungsverzügen gibt es keinen Grund, pünktliche Zahlungen anzustreben.
Die eine die bei der LKK Auszahlungen in Auftrag gibt kann nicht mehr machen als ranklotzen, 40 Stunden die Woche. Bis sie freiwillig in Teilzeit geht...
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Papa Alpaka schrieb:
tigerlilly schrieb am 12.9.17 15:22:
Danke für deine Antwort Papa!!Das heißt ich schreibe jetzt nochmal eine Rechnung 40EUR + Zinsen...aber dann nur noch über den Betrag der Zahlungsverzugsrechnung!?!? Das ist doch unglaublich wie die Gelder verschwendet werden!!!
Ja und ja. Aufregen hilft nichts, Forderungen offenlassen auch nicht. Es ändert sich nur etwas wenn *alle* Leistungserbringer an *einem* Strang ziehen und unpünktliche Überweisungen *sofort* zu einem Kostenfaktor werden lassen. Dann haben wir eine Chance, das bei der LKK die vier eingesparten Vollzeitverwalter in der Abteilung Auszählung wieder eingestellt werden. Gibt es keinen Ärger wegen Zahlungsverzügen gibt es keinen Grund, pünktliche Zahlungen anzustreben.
Die eine die bei der LKK Auszahlungen in Auftrag gibt kann nicht mehr machen als ranklotzen, 40 Stunden die Woche. Bis sie freiwillig in Teilzeit geht...
Greift die Zahlungsfrist ab Eingang der elektronische Datenübermittlung oder erst wenn die Papierrechnung bei der Abrechnungsstelle eingetroffen ist?
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mbone schrieb:
Ich häng mich grad mal mit einer Frage in den Thread rein
Greift die Zahlungsfrist ab Eingang der elektronische Datenübermittlung oder erst wenn die Papierrechnung bei der Abrechnungsstelle eingetroffen ist?
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Tempelritter schrieb:
Wenn die Abrechnung komplett eingegangen ist, elektronische Datenübermittlung + RZ/Papierrechnung.
Jede Rechnung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden wäre ja auch keine wirtschaftliche Lösung.
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sven784 schrieb:
Wie weist ihr im Zweifel nach, dass die Papierrechnung fristgerecht eingegangen ist?
Jede Rechnung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden wäre ja auch keine wirtschaftliche Lösung.
Wie weist ihr im Zweifel nach, dass die Papierrechnung fristgerecht eingegangen ist?
Jede Rechnung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden wäre ja auch keine wirtschaftliche Lösung.
€4,65** bei einem Abrechnungswert der regelmäßig im mittleren vierstelligen Bereich liegt? Ansonsten gilt die Annahme der gesetzlichen Postlaufzeit von drei Tagen; relevant ist die Ankunft der Papiere in der Verfügungsgewalt der GKV, nicht der Posteingangsstempel. Wenn die den Brief noch zwei Tage ungeöffnet liegen lassen ist das nicht dein Problem...
**anderswo in diesem Forum wurde vor wenigen Jahren erst gefragt, wer denn die Büroklammern (€1,99 für 175 Stück) und das Papier für die Rechnung (€3,99 für 500 Blatt) bezahlen soll. Die vorstehenden Preise sind Supermarktpreise, Büroklammern bekomme ich im Fachhandel gegenüber vom Supermarkt für €1,79/1.000 Stück bzw. €13,90/10.000 Stück und Papier für €2,99/500 Blatt). Als ob das Zeugs vergammeln würde wenn ich's ein Jahr im Schrank stehen lasse ;)
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Papa Alpaka schrieb:
sven784 schrieb am 14.9.17 13:52:
Wie weist ihr im Zweifel nach, dass die Papierrechnung fristgerecht eingegangen ist?
Jede Rechnung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden wäre ja auch keine wirtschaftliche Lösung.
€4,65** bei einem Abrechnungswert der regelmäßig im mittleren vierstelligen Bereich liegt? Ansonsten gilt die Annahme der gesetzlichen Postlaufzeit von drei Tagen; relevant ist die Ankunft der Papiere in der Verfügungsgewalt der GKV, nicht der Posteingangsstempel. Wenn die den Brief noch zwei Tage ungeöffnet liegen lassen ist das nicht dein Problem...
**anderswo in diesem Forum wurde vor wenigen Jahren erst gefragt, wer denn die Büroklammern (€1,99 für 175 Stück) und das Papier für die Rechnung (€3,99 für 500 Blatt) bezahlen soll. Die vorstehenden Preise sind Supermarktpreise, Büroklammern bekomme ich im Fachhandel gegenüber vom Supermarkt für €1,79/1.000 Stück bzw. €13,90/10.000 Stück und Papier für €2,99/500 Blatt). Als ob das Zeugs vergammeln würde wenn ich's ein Jahr im Schrank stehen lasse ;)
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Papa Alpaka schrieb:
...§288 BGB ist eindeutig formuliert, der Schuldner einer Entgeltforderung ist €40 plus Zinsen schuldig wenn er in Verzug gerät. Ich gehe davon aus, das du deine Rechnungen so stellst das §286 BGB automatisch greift?
Damit das die €40 zzgl. Zinsen nicht fristgerecht über wiesen wurden kannst du gleich eine neue Rechnung hinterherschicken und die fristgerechte Bezahlung anmahnen.
Wird nicht widersprochen kann die neue ebenso wie die alte Forderung tituliert werden. Ein finanzielles Perpetuum Mobile wenn das SoFA nicht aufwacht ;)
Oh, und keine falschen Hemmungen: das Inkasso einzuleiten trifft die richtigen. Eine organisatorische Neuausrichtung wird erst kommen wenn "Rechnungen bezahlen" günstiger ist als abwarten und aussitzen. WANZ und so, du weißt schon :)
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