Wir suchen aufgeweckte, innovative
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sechs Physiotherapeutinnen mit
verschiedenen Backgrounds von
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Manualtherapie, DryNeedling,
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stehen für uns im Vordergrund.
Wir bieten die Möglichkeit a...
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MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Seit einer ganzen Weile muss ich meinem Geld von der LKK nachtelefonieren. Gezahlt wird momentan meist nach 5-6 Wochen. Fristgerecht wären 14 Tage nach Zugang aller Unterlagen. Habt ihr ähnliche Probleme und wenn ja wie geht ihr vor? Ab dem 15. Tag in Verzug setzen? Man könnte meinen die LKK kennt ihre Zahlungsfristen nicht......
MfG :)
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo Ingo, wir machen dies nach dem 18.Tag....Postlaufzeit...
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
(1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.
(2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn
1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
2. der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt,
3. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
4. aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist.
[...]
Einmal 'ne Zahlung verschwitzen ... ok, passiert auch großen Institutionen. Am Tag nach dem Zahlungsziel freundlich anfragen was los ist.
Zweimal 'ne Zahlung verschwitzen ist ärgerlich ... Am Tag nach dem Zahlungsziel unter Verweis auf §286&288 BGB €40 in Rechnung stellen.
Dreimal 'ne Zahlung verschwitzen darf nicht passieren ... Auf der Rechnung explizit die Verzugsfolgen inkl. Verzinsung benennen und darauf hinweisen das die Zahlungen wiederholt deutlich verspätet eintrafen.
Viermal 'ne Zahlung verschwitzen ... die Versicherten der LKK in die Verantwortung nehmen und unter Verweis auf die Zahlungsmoral ihrer Kasse SGB V §13 anwenden. Oder, falls die LKK wirtschaftlich nicht so wichtig ist, die wunderbare Honorarerhöhungsmaschine des BGB §288 laufen lassen :)
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So in etwa die Aussage der Mitarbeiterin.
Es dauert einfach 4-6 Wochen bis alles bearbeitet ist.
Es ist für alle unbefriedigend, aber die verbliebene Mitarbeiterin kann auch nicht mehr als arbeiten.
Ich rufe nach 4 Wochen an und frage freundlich nach. Dann ist das Geld meist nach ein paar Tagen da.
Es gibt nicht nur in der Physiotherapie Fachkräftemangel.
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Minza schrieb:
Das geht schon länger so und ist die Folge davon dass "von 5 auf 1 Mitarbeiterin geschrumpft wurde"
So in etwa die Aussage der Mitarbeiterin.
Es dauert einfach 4-6 Wochen bis alles bearbeitet ist.
Es ist für alle unbefriedigend, aber die verbliebene Mitarbeiterin kann auch nicht mehr als arbeiten.
Ich rufe nach 4 Wochen an und frage freundlich nach. Dann ist das Geld meist nach ein paar Tagen da.
Es gibt nicht nur in der Physiotherapie Fachkräftemangel.
Mit der Auskunft gebietet es schon das Helfersyndrom das vielen PT zu eigen ist, der Dame zu mehr Kollegen zu verhelfen. Die werden nämlich erst eingestellt wenn die Verzugsschäden teurer sind als die zusätzliche Stelle.
Profitipp am Rande: Sofern du den Verzug im Zweifelsfall belegen kannst [Kopie der Rechnung, Kopie des Kontoauszugs] kannst du die Verzugsschäden jederzeit berechnen solange keine Verjährung eingetreten ist. Wenn du das jetzt angehst kommt ein kleiner Bonus zu Weihnachten!
(nein, das ist nicht gemein ggü. der Dame die die Rechnungen bearbeitet. Das ist eine folgerichtige pädagogische Maßnahme ggü. einem Arbeitgeber der meint 80% der Stellen in der Sachbearbeitung "Auszahlungen" zusammenkürzen zu können)
Nachtrag: Solange du und andere ihre Ansprüche zurückstecken wird sich das nicht bessern da alles funktioniert. Du musst die Vorgesetzten da packen wo's weh tut, nämlich am Geld. Dessen Bestand wird betriebswirtschaftlich erfasst und in Boni umgerechnet. Wenn's an die Boni geht sind plötzlich viele Dinge möglich die bisher undenkbar schienen...
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Papa Alpaka schrieb:
...ist es dein Problem wenn die Auszahlstelle soweit zusammengespart wurde das berechtigte Forderungen nicht fristgerecht bedient werden können?
Mit der Auskunft gebietet es schon das Helfersyndrom das vielen PT zu eigen ist, der Dame zu mehr Kollegen zu verhelfen. Die werden nämlich erst eingestellt wenn die Verzugsschäden teurer sind als die zusätzliche Stelle.
Profitipp am Rande: Sofern du den Verzug im Zweifelsfall belegen kannst [Kopie der Rechnung, Kopie des Kontoauszugs] kannst du die Verzugsschäden jederzeit berechnen solange keine Verjährung eingetreten ist. Wenn du das jetzt angehst kommt ein kleiner Bonus zu Weihnachten!
(nein, das ist nicht gemein ggü. der Dame die die Rechnungen bearbeitet. Das ist eine folgerichtige pädagogische Maßnahme ggü. einem Arbeitgeber der meint 80% der Stellen in der Sachbearbeitung "Auszahlungen" zusammenkürzen zu können)
Nachtrag: Solange du und andere ihre Ansprüche zurückstecken wird sich das nicht bessern da alles funktioniert. Du musst die Vorgesetzten da packen wo's weh tut, nämlich am Geld. Dessen Bestand wird betriebswirtschaftlich erfasst und in Boni umgerechnet. Wenn's an die Boni geht sind plötzlich viele Dinge möglich die bisher undenkbar schienen...
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Papa Alpaka schrieb:
BGB §286 - Verzug des Schuldners
(1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.
(2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn
1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
2. der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt,
3. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
4. aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist.
[...]
Einmal 'ne Zahlung verschwitzen ... ok, passiert auch großen Institutionen. Am Tag nach dem Zahlungsziel freundlich anfragen was los ist.
Zweimal 'ne Zahlung verschwitzen ist ärgerlich ... Am Tag nach dem Zahlungsziel unter Verweis auf §286&288 BGB €40 in Rechnung stellen.
Dreimal 'ne Zahlung verschwitzen darf nicht passieren ... Auf der Rechnung explizit die Verzugsfolgen inkl. Verzinsung benennen und darauf hinweisen das die Zahlungen wiederholt deutlich verspätet eintrafen.
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Die selbstständige Büroassistenz von nebenan würde solche Fälle für €20 managen.
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Papa Alpaka schrieb:
...so schnell bekommst du eine sichere Geldanlage mit 8% Zinsen zzgl. Startbonus nicht wieder - und LKK-Versicherte die ein gewisses Grundverständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge haben lassen sich ggf. auch darauf ein in Vorleistung für die LKK zu gehen ;)
Die selbstständige Büroassistenz von nebenan würde solche Fälle für €20 managen.
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666 schrieb:
Ja, Papa, im Grunde hast du Recht, aber diesen Hickhack mit dem stell. GF muss ich nicht jedesmal haben, bevor dann die Zahlmühlen mahlen... :wink:. Meine Magengeschwüre sind noch überschaubar.
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666 schrieb:
Update, zusätzlich zur Rechnungssumme + Zinsen wurden gestern auch die 3x 40 Euro überwiesen, d.h. 120 Euro mal durch "bissl" Warten, mein Magengeschwür hat sich beruhigt. :smile:
:)
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Ingo Friedrich schrieb:
Bei mir gestern ebenso. Die aktuelle Rechnung wurde sicherheitshalber gleich nach drei Tagen bezahlt. Vielleicht muss man einfach mal am Käfig rütteln.
:)
-> http://www.physio.de/forum5/physiotherapie/kasse-zahlt-nicht-warum-nicht-verklagen/1/119506/119608#msg-119608
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Papa Alpaka schrieb:
...man muss nicht alles glauben was hier so spekuliert wird ;)
-> http://www.physio.de/forum5/physiotherapie/kasse-zahlt-nicht-warum-nicht-verklagen/1/119506/119608#msg-119608
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666 schrieb:
Ja, die Probleme sind bekannt, mich hat es auch erwischt. Mahnung, Zinsen, 40 Euro :confused:, ich habe nach Wochen mein Geld und ab sofort keine LKK Patienten mehr im Haus, diesen Zirkus erspar ich mir.
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