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ich habe eine Frage wegen der verspäteten Auszahlung meines ARZ.
Vertraglich muss das Geld am 21. des Monats auf dem Konto sein, außer es ist ein WE oder Feiertag.
Heute ist kein Geld eingegangen, ich also angerufen. Sachbearbeiterin meinte, die Buchhaltung sitze in
Bayern und da war gestern Feiertag. Das Geld würde heute angewiesen....
Ich komme aus einem Bundesland in dem es gestern keinen Feiertag gab! Das Geld wird jetzt erst am
Montag auf meinem Konto erscheinen, also drei Tage nach Zahlungsziel.
Das ärgert mich, vor allem weil der Hauptsitz des ARZ nicht in Bayern liegt.
Also was kann ich bezüglich des überschrittenen Zahlungszieles machen? Verzugszinsen berechen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich habe eine Frage wegen der verspäteten Auszahlung meines ARZ.
Vertraglich muss das Geld am 21. des Monats auf dem Konto sein, außer es ist ein WE oder Feiertag.
Heute ist kein Geld eingegangen, ich also angerufen. Sachbearbeiterin meinte, die Buchhaltung sitze in
Bayern und da war gestern Feiertag. Das Geld würde heute angewiesen....
Ich komme aus einem Bundesland in dem es gestern keinen Feiertag gab! Das Geld wird jetzt erst am
Montag auf meinem Konto erscheinen, also drei Tage nach Zahlungsziel.
Das ärgert mich, vor allem weil der Hauptsitz des ARZ nicht in Bayern liegt.
Also was kann ich bezüglich des überschrittenen Zahlungszieles machen? Verzugszinsen berechen?
mfg hgb :sunglasses:
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hgb schrieb:
.. am besten Dich nicht ärgern und Dich über ersparte Negativzinsen freuen.
mfg hgb :sunglasses:
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eim schrieb:
Was willst du ?? Du hast selber geschrieben dass laut Vertrag sich was ändert wenn Feiertag oder Wochenende ist.
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Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
-> -> Link
...rein formal hätte die Zahlung am Mittwoch angewiesen werden müssen um fristgerecht am Freitag einzugehen. Wenn du möchtest kannst du eine Rechnung über €40 zzgl. (8,81/365)*2% Zinsen schreiben. Für Freitag entsteht dir kein Zinsanspruch, ebenso für den Montag nicht [wenn das Geld am Montag eingeht]. Kann man machen, allerdings habe ich den Brückentag ebenfalls genossen ;)
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Papa Alpaka schrieb:
BGB §193 - Sonn- und Feiertag; Sonnabend
Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
-> -> Link
...rein formal hätte die Zahlung am Mittwoch angewiesen werden müssen um fristgerecht am Freitag einzugehen. Wenn du möchtest kannst du eine Rechnung über €40 zzgl. (8,81/365)*2% Zinsen schreiben. Für Freitag entsteht dir kein Zinsanspruch, ebenso für den Montag nicht [wenn das Geld am Montag eingeht]. Kann man machen, allerdings habe ich den Brückentag ebenfalls genossen ;)
Nicht nur in Bayern war gestern Feiertag. Wegen zwei Tagen würde ich mich aber erst aufregen, wenn es um siebenstellige Beträge ginge.
Der Freitag war kein Feiertag, und der Donnerstag vor allem kein Bundeseinheitlicher. Für mein Empfinden müsste dann die Zahlung einen Tag vorher angewiesen werden wie Papa schon schrieb
Aber es geht mir hier eher ums Prinzip, da seit einer Fusion des ARZ mit einem anderen Unternehmen genau das
Methode hat. Zahlungen werden verzögert. Es gab in den letzten Monaten immer wieder unberechtigte Kürzungen durch Fehler des ARZ. Nach Reklamation wurde natürlich gezahlt. Aber die "Fehler" passieren immer nur zu meinen Ungunsten. Und wir reden hier z.B. davon, dass bei einer Abrechnung 1500 Euro Umsatz mal eben unter den Tisch gefallen sind.......
Und ich muss nicht wissen wo deren Buchhaltung sitzt und welches Bundesland gerade welchen Feiertag hat. Da kann man seine Kunden auch mal kurz per Rundmail drüber informieren, anstatt stillschweigend drüber wegzugehen. Die Sachbearbeiterin wusste sofort worum es ging, ich war sicherlich nicht der einzige der angerufen hat.
Denn ich erwarte bei denen alles, die haben auch schon mal vergessen das Geld anzuweisen.....
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
MikeL schrieb am 22.6.19 00:10:
Nicht nur in Bayern war gestern Feiertag. Wegen zwei Tagen würde ich mich aber erst aufregen, wenn es um siebenstellige Beträge ginge.
Der Freitag war kein Feiertag, und der Donnerstag vor allem kein Bundeseinheitlicher. Für mein Empfinden müsste dann die Zahlung einen Tag vorher angewiesen werden wie Papa schon schrieb
Aber es geht mir hier eher ums Prinzip, da seit einer Fusion des ARZ mit einem anderen Unternehmen genau das
Methode hat. Zahlungen werden verzögert. Es gab in den letzten Monaten immer wieder unberechtigte Kürzungen durch Fehler des ARZ. Nach Reklamation wurde natürlich gezahlt. Aber die "Fehler" passieren immer nur zu meinen Ungunsten. Und wir reden hier z.B. davon, dass bei einer Abrechnung 1500 Euro Umsatz mal eben unter den Tisch gefallen sind.......
Und ich muss nicht wissen wo deren Buchhaltung sitzt und welches Bundesland gerade welchen Feiertag hat. Da kann man seine Kunden auch mal kurz per Rundmail drüber informieren, anstatt stillschweigend drüber wegzugehen. Die Sachbearbeiterin wusste sofort worum es ging, ich war sicherlich nicht der einzige der angerufen hat.
Denn ich erwarte bei denen alles, die haben auch schon mal vergessen das Geld anzuweisen.....
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MikeL schrieb:
Gut, jetzt werden die Informationen schon präziser. Für mich wäre das ein ganz klarer Grund, das Abrechnungszentrum zu wechseln!
Es steht dir frei, eine Rechnung über €40,07 zu schreiben; ist definitiv gesünder als sich drüber aufzuregen das die südlichen Länder mehr Feiertage und höhere Durchschnittslöhne haben ;)
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Papa Alpaka schrieb:
...ob du weißt das ein lokaler Feiertag vorliegt oder nicht ist unerheblich, relevant ist der Leistungsort.
Es steht dir frei, eine Rechnung über €40,07 zu schreiben; ist definitiv gesünder als sich drüber aufzuregen das die südlichen Länder mehr Feiertage und höhere Durchschnittslöhne haben ;)
Gut, jetzt werden die Informationen schon präziser. Für mich wäre das ein ganz klarer Grund, das Abrechnungszentrum zu wechseln!
Gekündigt habe ich schon, geht halt erst ab Ende des Jahres.
Leistungsort ist so eine Sache, Hauptsitz in Schwerin, meine Filiale in Berlin, Buchhaltung in Bayern.....
Da kann man sich ja auch Gedanken machen, warum die Buchhaltung in Bayern sitzt, wenn das überhaupt stimmt.....
Damit wissen wir ja dann auch wer gemeint ist. Kann ich guten Gewissen nicht als ARZ empfehlen.
Dann bekommen die eine Rechnung von mir.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
MikeL schrieb am 22.6.19 08:20:
Gut, jetzt werden die Informationen schon präziser. Für mich wäre das ein ganz klarer Grund, das Abrechnungszentrum zu wechseln!
Gekündigt habe ich schon, geht halt erst ab Ende des Jahres.
Leistungsort ist so eine Sache, Hauptsitz in Schwerin, meine Filiale in Berlin, Buchhaltung in Bayern.....
Da kann man sich ja auch Gedanken machen, warum die Buchhaltung in Bayern sitzt, wenn das überhaupt stimmt.....
Damit wissen wir ja dann auch wer gemeint ist. Kann ich guten Gewissen nicht als ARZ empfehlen.
Dann bekommen die eine Rechnung von mir.
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MikeL schrieb:
Nicht nur in Bayern war gestern Feiertag. Wegen zwei Tagen würde ich mich aber erst aufregen, wenn es um siebenstellige Beträge ginge.
Nach nunmehr 4 Jahren Selbstabrechnung mit TheraPi frage ich mich immer wieder, was denn unser ARZ überhaupt für sein Geld getan hat.
Die VDEK-Kassen zahlen bereits nach 14 Tagen. Die meisten BGen noch schneller.
Und das Ganze noch bei einer gen Null gehenden Absetzungsquote. :smile:
... und was die Mär von den unpünktlich zahlenden Krankenkassen angeht:
Wir haben in 4 Jahren lediglich 2 Mahnungen schreiben müssen.
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NorbArt schrieb:
21 Tage ? :grin:
Nach nunmehr 4 Jahren Selbstabrechnung mit TheraPi frage ich mich immer wieder, was denn unser ARZ überhaupt für sein Geld getan hat.
Die VDEK-Kassen zahlen bereits nach 14 Tagen. Die meisten BGen noch schneller.
Und das Ganze noch bei einer gen Null gehenden Absetzungsquote. :smile:
... und was die Mär von den unpünktlich zahlenden Krankenkassen angeht:
Wir haben in 4 Jahren lediglich 2 Mahnungen schreiben müssen.
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