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wie haltet ihr es mit dem Anlegen der Kompressionsstrümpfe? Lasst ihr euch vom Arzt die abrechenbare Position Kompressionsbandagierung auf dem Rezept eintragen? Oder zieht ihr den PatientInnen die Strümpfe über, ohne dass es auf der VO aufgeschrieben steht?
Danke schonmal für eure Antworten.
Ich persönlich hadere jedesmal mit mir, die VO ergänzen zu lassen, und die Kompressionsbandagierung auch bei Strümpfen mit aufschreiben zu lassen. Beim Pflegepersonal wird es auch extra abgerechnet. Und wie es versicherungstechnisch aussieht, wenn ich die Strümpfe anziehe ohne dass es auf der VO steht, weiß ich auch nicht.
LG Caro
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kahol schrieb:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie haltet ihr es mit dem Anlegen der Kompressionsstrümpfe? Lasst ihr euch vom Arzt die abrechenbare Position Kompressionsbandagierung auf dem Rezept eintragen? Oder zieht ihr den PatientInnen die Strümpfe über, ohne dass es auf der VO aufgeschrieben steht?
Danke schonmal für eure Antworten.
Ich persönlich hadere jedesmal mit mir, die VO ergänzen zu lassen, und die Kompressionsbandagierung auch bei Strümpfen mit aufschreiben zu lassen. Beim Pflegepersonal wird es auch extra abgerechnet. Und wie es versicherungstechnisch aussieht, wenn ich die Strümpfe anziehe ohne dass es auf der VO steht, weiß ich auch nicht.
LG Caro
Edit sagt noch
es gibt keine Pos. Nummer für das Anziehen der Strümpfe. Die Anwendung Pos. Nummer Kompressionsbandagierung darfür wäre Betrug.
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Die Frage ist zählen KompressionsSTRÜMPFE auch als Kompressionsbandagierung oder nur die KompressionsBINDEN?
Danke für Eure Antworten.
Also ich habe dafür auch eine Nummer.
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kahol schrieb:
Die Zeit ist klar lieber Morpheus, nur soll ich das Heilmittel "6*Kompressionsbandagierung" ergänzen wenn es nicht mit drauf steht? Dann kann ich das Anziehen auch abrechnen. Wenn ich es nicht ergänzen lasse, ziehe ich zwar die Strümpfe an, aber ohne mich dafür vergüten zu lassen.
Die Frage ist zählen KompressionsSTRÜMPFE auch als Kompressionsbandagierung oder nur die KompressionsBINDEN?
Danke für Eure Antworten.
Also ich habe dafür auch eine Nummer.
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morpheus-06 schrieb:
Das kannst du in der Leistungsbeschreibung nachlesen. Das Anziehen der Strümpfe ist damit nicht kompatibel. Das mit der Regelbehandlungszeit ist dir scheinbar nicht klar, das Anziehen der Strümofe fällt da mit rein und ist somit nicht für lau. Die Behandlungszeit wird entsprechend gekürzt.
X0204 Kompressionsbandagierung einer Extremität
Definition:
Spezielle Kompressionsbandagierung im Anschluss an die manuelle Lymphdrainage und der ggf. notwendigen Bewegungstherapie zur Erhaltung und Sicherung der entödematisierenden Effekte der Behandlung.
Schädigungen/Funktionsstörungen:
schmerzlose oder schmerzhafte, zeitweise bzw. vorübergehende lymphatische/lymphostatische Schwellungen
chronisch schmerzlose oder schmerzhafte länger bestehende bzw. dauerhafte manifeste Lymphödemen mit Sekundarschäden an Haut und Unterhautgewebe (auch mit Bewegungseinschränkungen, Stauungsdermatosen)
Die Kompressionsbandagierung kommt nur in Betracht:
wenn noch keine Kompressionsbestrumpfung vorhanden ist.
wenn noch eine Ödemreduktionsphase besteht.
bei komplizierten Ödemen, wenn die Kompressionsbestrumpfung allein nicht ausreicht.
Leistung:
Vorbereiten und Anlegen der Kompressionsbandage an der jeweiligen Extremität einschl. Hand bzw. Fuß (die Vergütung der Leistung gilt für jeweils eine Extremität; bei zwei oder mehr Extremitäten wird die Leistung entsprechend zusätzlich vergütet).
Beratung des Patienten.
Hinweis:
Der Vergütungssatz beinhaltet die Kosten für das Polstermaterial und Trikofix. Die Kompressionsbinden werden vom Vertragsarzt gesondert verordnet.
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morpheus-06 schrieb:
Das steht nix von Anziehen von Kompressionsstrümpfen:
X0204 Kompressionsbandagierung einer Extremität
Definition:
Spezielle Kompressionsbandagierung im Anschluss an die manuelle Lymphdrainage und der ggf. notwendigen Bewegungstherapie zur Erhaltung und Sicherung der entödematisierenden Effekte der Behandlung.
Schädigungen/Funktionsstörungen:
schmerzlose oder schmerzhafte, zeitweise bzw. vorübergehende lymphatische/lymphostatische Schwellungen
chronisch schmerzlose oder schmerzhafte länger bestehende bzw. dauerhafte manifeste Lymphödemen mit Sekundarschäden an Haut und Unterhautgewebe (auch mit Bewegungseinschränkungen, Stauungsdermatosen)
Die Kompressionsbandagierung kommt nur in Betracht:
wenn noch keine Kompressionsbestrumpfung vorhanden ist.
wenn noch eine Ödemreduktionsphase besteht.
bei komplizierten Ödemen, wenn die Kompressionsbestrumpfung allein nicht ausreicht.
Leistung:
Vorbereiten und Anlegen der Kompressionsbandage an der jeweiligen Extremität einschl. Hand bzw. Fuß (die Vergütung der Leistung gilt für jeweils eine Extremität; bei zwei oder mehr Extremitäten wird die Leistung entsprechend zusätzlich vergütet).
Beratung des Patienten.
Hinweis:
Der Vergütungssatz beinhaltet die Kosten für das Polstermaterial und Trikofix. Die Kompressionsbinden werden vom Vertragsarzt gesondert verordnet.
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kahol schrieb:
So habe ich es jetzt auch recherchiert. Danke für die schnelle Antwort. Die Strümpfe kann man also nicht extra (wie die Bandagen abrechnen). Danke auch nochmal für die Info mit der Zeit. Das halte ich schon immer so, musste es aber auch mehrmals lesen bis ich es verstanden hatte. Keine weiteren Unklarheiten :blush:
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morpheus-06 schrieb:
Das Anziehen ist Teil der Regelbehandlungszeit. Dazu gab es schon eine Frage nutze die SuFu.
Edit sagt noch
es gibt keine Pos. Nummer für das Anziehen der Strümpfe. Die Anwendung Pos. Nummer Kompressionsbandagierung darfür wäre Betrug.
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