Zur Unterstützung unseres Teams in
einer Physiotherapiepraxis in
Heidelberg suchen wir ein*e
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Was Sie erwartet:
- Sehr gute Bezahlung ab 23€/h
und Bonuszahlungen
- 30 Urlaubstage + Bildungsurlaub
- Unbefristeter Arbeitsvertrag
- wenn gewünscht, viele 1 h
Behandlungseinheiten
- Praxis ist mit öffentlichen
Verkehrsmitteln sehr gut zu
erreichen
- Benzingutschein
- Selbstständiges Arbeiten
- Freundlicher Umgang miteinander
- Ein nettes Team und eine...
einer Physiotherapiepraxis in
Heidelberg suchen wir ein*e
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Was Sie erwartet:
- Sehr gute Bezahlung ab 23€/h
und Bonuszahlungen
- 30 Urlaubstage + Bildungsurlaub
- Unbefristeter Arbeitsvertrag
- wenn gewünscht, viele 1 h
Behandlungseinheiten
- Praxis ist mit öffentlichen
Verkehrsmitteln sehr gut zu
erreichen
- Benzingutschein
- Selbstständiges Arbeiten
- Freundlicher Umgang miteinander
- Ein nettes Team und eine...
Das 1. korrekt ausgestellte ZA Rez bekommen........
allerdings haben wie die Praxis auch vorher gebrieft.....
:sunglasses:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
ali schrieb:
Hurraaaahhhhhhh !
Das 1. korrekt ausgestellte ZA Rez bekommen........
allerdings haben wie die Praxis auch vorher gebrieft.....
:sunglasses:
10mal mt
10 mal kg mit heiße rolle ..
Das geht doch nicht oder ?
Gefällt mir
naja von MLD mal abgesehen, wobei zeit /vergütung und Ziel:
erlernen eines Eigenübungsprogramm schon "witzig" ist....
:confused:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ali schrieb:
nö.....guggst Du ZA HMK.....in der Regel auch nur 6x und nur ein VRHM,
naja von MLD mal abgesehen, wobei zeit /vergütung und Ziel:
erlernen eines Eigenübungsprogramm schon "witzig" ist....
:confused:
Gummihandschuhe . ( Scherz)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
a schubart schrieb:
:sunglasses:Verkauft man ihnen für die eigenbehandlung noch
Gummihandschuhe . ( Scherz)
:sunglasses: wow wir noch nicht . Heute kam jemand mit 2 rezepten gleiche diagnose
10mal mt
10 mal kg mit heiße rolle ..
Das geht doch nicht oder ?
Doch könnte gehen
Wenn Indikationsgruppe CD2 wäre und bei einem Rezept die Leitsymptomatik z.B. a) wäre mit KG und heiße Rolle
und beim anderen Rezept auch CD2 wäre, die Leitsymptomatik aber d) wäre mit MT.
In den HMRZÄ und dem HMKZÄ steht nicht drin, dass es keine Parallelbehandlung geben darf.
Siehe §6 Nr (3) HeilM-RL-ZÄ-Erster Teil sowie unter (6) ...hatte ich vergessen
Eine Anfrage an den GKV Spitzenverband -das war eine Frage von vielen- wurde bisher noch nicht beantwortet.
Somit....
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
stefan 302 schrieb:
a schubart schrieb am 27.7.17 18:54:
:sunglasses: wow wir noch nicht . Heute kam jemand mit 2 rezepten gleiche diagnose
10mal mt
10 mal kg mit heiße rolle ..
Das geht doch nicht oder ?
Doch könnte gehen
Wenn Indikationsgruppe CD2 wäre und bei einem Rezept die Leitsymptomatik z.B. a) wäre mit KG und heiße Rolle
und beim anderen Rezept auch CD2 wäre, die Leitsymptomatik aber d) wäre mit MT.
In den HMRZÄ und dem HMKZÄ steht nicht drin, dass es keine Parallelbehandlung geben darf.
Siehe §6 Nr (3) HeilM-RL-ZÄ-Erster Teil sowie unter (6) ...hatte ich vergessen
Eine Anfrage an den GKV Spitzenverband -das war eine Frage von vielen- wurde bisher noch nicht beantwortet.
Somit....
Doch könnte gehen
In den HMRZÄ und dem HMKZÄ steht nicht drin, dass es keine Parallelbehandlung geben darf.
Siehe §6 Nr (3) HeilM-RL-ZÄ-Erster Teil sowie unter (6) ...hatte ich vergessen
Eine Anfrage an den GKV Spitzenverband -das war eine Frage von vielen- wurde bisher noch nicht beantwortet.
Somit....
O.Keeeeeeey.....warten wir mal ab...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ali schrieb:
stefan 302 schrieb am 28.7.17 14:55
Doch könnte gehen
In den HMRZÄ und dem HMKZÄ steht nicht drin, dass es keine Parallelbehandlung geben darf.
Siehe §6 Nr (3) HeilM-RL-ZÄ-Erster Teil sowie unter (6) ...hatte ich vergessen
Eine Anfrage an den GKV Spitzenverband -das war eine Frage von vielen- wurde bisher noch nicht beantwortet.
Somit....
O.Keeeeeeey.....warten wir mal ab...
a schubart schrieb am 27.7.17 18:54:
Doch könnte gehen.....
In den HMRZÄ und dem HMKZÄ steht nicht drin, dass es keine Parallelbehandlung geben darf.
Siehe §6 Nr (3) HeilM-RL-ZÄ-Erster Teil sowie unter (6) ...hatte ich vergessen
.
??? Formulierung §6 Nr (3) entspricht doch exaxt den "normalen" HMR:
Eine Heilmittelverordnung im Regelfall liegt dann vor, wenn die Auswahl
zwischen den im jeweiligen Abschnitt des Heilmittelkataloges ZA angegebenen
Heilmitteln getroffen wird und die dort festgelegten Verordnungsmengen je
Diagnosengruppe nicht überschritten wird. Treten im zeitlichen Zusammenhang
mehrere voneinander unabhängige Erkrankungen derselben Diagnosengruppen
auf, kann dies weitere Regelfälle auslösen für die jeweils separate
Verordnungsvordrucke auszustellen sind. Heilmittelverordnungen außerhalb des
Regelfalls sind bis auf die in der Richtlinie genannten Ausnahmen nicht zulässig.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ali schrieb:
stefan 302 schrieb am 28.7.17 14:55:
a schubart schrieb am 27.7.17 18:54:
Doch könnte gehen.....
In den HMRZÄ und dem HMKZÄ steht nicht drin, dass es keine Parallelbehandlung geben darf.
Siehe §6 Nr (3) HeilM-RL-ZÄ-Erster Teil sowie unter (6) ...hatte ich vergessen
.
??? Formulierung §6 Nr (3) entspricht doch exaxt den "normalen" HMR:
Eine Heilmittelverordnung im Regelfall liegt dann vor, wenn die Auswahl
zwischen den im jeweiligen Abschnitt des Heilmittelkataloges ZA angegebenen
Heilmitteln getroffen wird und die dort festgelegten Verordnungsmengen je
Diagnosengruppe nicht überschritten wird. Treten im zeitlichen Zusammenhang
mehrere voneinander unabhängige Erkrankungen derselben Diagnosengruppen
auf, kann dies weitere Regelfälle auslösen für die jeweils separate
Verordnungsvordrucke auszustellen sind. Heilmittelverordnungen außerhalb des
Regelfalls sind bis auf die in der Richtlinie genannten Ausnahmen nicht zulässig.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
a schubart schrieb:
:sunglasses: wow wir noch nicht . Heute kam jemand mit 2 rezepten gleiche diagnose
10mal mt
10 mal kg mit heiße rolle ..
Das geht doch nicht oder ?
LG
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Stimmt
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
-else- schrieb:
Ich habe irgendwo gelesen, dass man nicht von CD1 auf CD2 wechseln darf. Stimmt das?
LG
Der VdaK macht keine Sondergenehmigung für die Verlängerung des alten Rezeptes der ZÄ.
Also VdaK stellt sich quer, ab 01.7.2017 wird nur das neue Formular anerkannt, als einzigste Kasse!
Auch die Preisvereinbarungsrunde wurde mit den neuen Vorschlägen der SHV abgelehnt, definitiv...
Heute kam ein Patient mit einem ZA Rezept (altes Formular) zu uns und wollte Termine.
Die Kasse war DAK :smile:
Haben wir nicht annehmen dürfen/können und somit wollen.
Haben es dem Patienten genau erklärt, dass die VdaK in seinem Falle die DAK als einzigste Kasse darauf besteht.
Patient sollte dann 30 KM zur Zahnklinik fahren um das Rezept zu tauschen...
Das wollte er nicht, die DAK Niederlassung war nur ein paar Meter entfernt...
Result: :smile:
Mitgliedschaft bei der DAK gekündigt, wird auf seine Angestellten einwirken, da er rund 20 Angestellte hat....
Aufgrund seiner Aura und seiner psychischen Verfassung ist es absolut ihm abzunehmen, dass er es tut.
Da hat sich der VdaK einen Bärendienst erwiesen. :smile: :smile:
Gefällt mir
Result: :smile:
Mitgliedschaft bei DAK gekündigt
Ich weiß auch nicht was dem VDEK los ist, die scheinen mit der DAK ein echtes Problem zu haben.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ali schrieb:
stefan 302 schrieb am 31.7.17 20:43:
Result: :smile:
Mitgliedschaft bei DAK gekündigt
Ich weiß auch nicht was dem VDEK los ist, die scheinen mit der DAK ein echtes Problem zu haben.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
PTP schrieb:
Bestimmt nur ein "Ausnahme-Patient" aber trotzdem TOLL :thumbsdown:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
MikeL schrieb:
Über solche Patienten kann man sich nur freuen. Bei uns in Hessen sind es aber zu 99,9% AOK-Versicherte, die im Zusammenhang mit Heilmittelverordnungen mit ihrer Kasse Streß haben.
passt jetzt nicht gerade zum Thema, aber da du in Hessen bist hätte ich eine Frage an dich bezüglich Beihilfeberechtigte, betrifft ja dann auch PP welche beihilfeberechtigt sind auf einem Rezept vom ZA mit MT:
Wie wird es bei euch gehandhabt bei Beihilfeempfänger, wenn z.B. MT verordnet wurde. In den hessischen Beihilfevorschriften: Link Seite 19 analog Seite 24 unter 6), wird eine Weiterbildung vorgeschrieben....
Klar ist, dass wir keine Vertragspartner sind, jedoch könnte durch die Beihilfeverordnung die Beihilfe einen Nachweis dieser Weiterbildung vom Vertragspartner, dem Patienten nachfordern.
Ich frage deshalb, weil wir einen PP mit Beihilfeberechtigung gerade haben und dieser (Schreiben liegt vor) von seiner Beihilfestelle in Hessen diesen Nachweis fordert, vor Begleichung der Rechnung (mit ihm).
Kam mir bisher noch nie unter, ist also völlig neu.
Kennst du in Hessen solche Fälle, wenn ja, müsste ich dies an unseren Justitiar weitergeben.
Danke dir...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
stefan 302 schrieb:
Hallo MikeL
passt jetzt nicht gerade zum Thema, aber da du in Hessen bist hätte ich eine Frage an dich bezüglich Beihilfeberechtigte, betrifft ja dann auch PP welche beihilfeberechtigt sind auf einem Rezept vom ZA mit MT:
Wie wird es bei euch gehandhabt bei Beihilfeempfänger, wenn z.B. MT verordnet wurde. In den hessischen Beihilfevorschriften: Link Seite 19 analog Seite 24 unter 6), wird eine Weiterbildung vorgeschrieben....
Klar ist, dass wir keine Vertragspartner sind, jedoch könnte durch die Beihilfeverordnung die Beihilfe einen Nachweis dieser Weiterbildung vom Vertragspartner, dem Patienten nachfordern.
Ich frage deshalb, weil wir einen PP mit Beihilfeberechtigung gerade haben und dieser (Schreiben liegt vor) von seiner Beihilfestelle in Hessen diesen Nachweis fordert, vor Begleichung der Rechnung (mit ihm).
Kam mir bisher noch nie unter, ist also völlig neu.
Kennst du in Hessen solche Fälle, wenn ja, müsste ich dies an unseren Justitiar weitergeben.
Danke dir...
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
stefan 302 schrieb:
Nebenbei, das Thema passt ja...
Der VdaK macht keine Sondergenehmigung für die Verlängerung des alten Rezeptes der ZÄ.
Also VdaK stellt sich quer, ab 01.7.2017 wird nur das neue Formular anerkannt, als einzigste Kasse!
Auch die Preisvereinbarungsrunde wurde mit den neuen Vorschlägen der SHV abgelehnt, definitiv...
Heute kam ein Patient mit einem ZA Rezept (altes Formular) zu uns und wollte Termine.
Die Kasse war DAK :smile:
Haben wir nicht annehmen dürfen/können und somit wollen.
Haben es dem Patienten genau erklärt, dass die VdaK in seinem Falle die DAK als einzigste Kasse darauf besteht.
Patient sollte dann 30 KM zur Zahnklinik fahren um das Rezept zu tauschen...
Das wollte er nicht, die DAK Niederlassung war nur ein paar Meter entfernt...
Result: :smile:
Mitgliedschaft bei der DAK gekündigt, wird auf seine Angestellten einwirken, da er rund 20 Angestellte hat....
Aufgrund seiner Aura und seiner psychischen Verfassung ist es absolut ihm abzunehmen, dass er es tut.
Da hat sich der VdaK einen Bärendienst erwiesen. :smile: :smile:
Ansonsten korrekt ausgefüllt. Hab jetzt die Leute mal zu ihrer KK zur Genehmigung geschickt. ZA hat definitiv kein anderes Papier...
Wie würdet ihr vorgehen?
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
a schubart schrieb:
Geht meiner Meinung nach gar nicht . Da muss der Zahnarzt mal formulare bestellen ... War ja auch nicht abzusehen die Umstellung ....
Jetzt mal sehen, wenn die KK mir das mit Stempel und Unterschrift genehmigt, werd ich es machen, wenn nicht halt nicht.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Susulo schrieb:
Dass es nicht geht, denke ich auch. ZA bestellt mal nach Urlaub ... (also im September...) ist insgesamt - sagen wir mal nicht beratungsresistent, aber eine Beratungs-Verarbeitungs-Verzögerung, bis sie (die ZÄ) begriffen hat, dass nicht wir bösen Logos uns das ausgedacht haben, sondern die KZV....
Jetzt mal sehen, wenn die KK mir das mit Stempel und Unterschrift genehmigt, werd ich es machen, wenn nicht halt nicht.
Hab heute ein ZA-Formular auf normalen Kopierpapier erhalten :unamused:
Ansonsten korrekt ausgefüllt. Hab jetzt die Leute mal zu ihrer KK zur Genehmigung geschickt. ZA hat definitiv kein anderes Papier...
Wie würdet ihr vorgehen?
Ist so möglich, der Zahnarzt kann normales Drucker-Kopierpapier verwenden, da es noch keine Vereinbarung zur Blankoformularbedruckung mit den Zahnärzten gibt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
Susulo schrieb am 7.8.17 13:52:
Hab heute ein ZA-Formular auf normalen Kopierpapier erhalten :unamused:
Ansonsten korrekt ausgefüllt. Hab jetzt die Leute mal zu ihrer KK zur Genehmigung geschickt. ZA hat definitiv kein anderes Papier...
Wie würdet ihr vorgehen?
Ist so möglich, der Zahnarzt kann normales Drucker-Kopierpapier verwenden, da es noch keine Vereinbarung zur Blankoformularbedruckung mit den Zahnärzten gibt.
Ja so Formulare zu bestellen kann schon zeitaufwändig sein . Und wir Therapeuten sind an allem schuld ...und gegen beratungsresitente Ärzte ist leider kein kraut gewachsen ...andere Zahnarzt praxen kriegen es ja auch auf reihe...würde mich ja mal interessieren was die Krankenkasse dazu sagt ... Wer weiß....
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
a schubart schrieb:
:confused: :thumbsup:
Ja so Formulare zu bestellen kann schon zeitaufwändig sein . Und wir Therapeuten sind an allem schuld ...und gegen beratungsresitente Ärzte ist leider kein kraut gewachsen ...andere Zahnarzt praxen kriegen es ja auch auf reihe...würde mich ja mal interessieren was die Krankenkasse dazu sagt ... Wer weiß....
Ist so möglich, der Zahnarzt kann normales Drucker-Kopierpapier verwenden, da es noch keine Vereinbarung zur Blankoformularbedruckung mit den Zahnärzten gibt.
okeeeee .... schon mal ausprobiert in der kurzen Zeit? Pat ist auch noch vom Vdek, also KKH. Ich mach da nix, ohne dass ich es schriftlich hab. Trotzdem danke, macht ja schon mal Mut.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Susulo schrieb:
Tempelritter schrieb am 7.8.17 16:32:
Ist so möglich, der Zahnarzt kann normales Drucker-Kopierpapier verwenden, da es noch keine Vereinbarung zur Blankoformularbedruckung mit den Zahnärzten gibt.
okeeeee .... schon mal ausprobiert in der kurzen Zeit? Pat ist auch noch vom Vdek, also KKH. Ich mach da nix, ohne dass ich es schriftlich hab. Trotzdem danke, macht ja schon mal Mut.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
Das hatte ich schon. Ist in der Vereinbarung zw. KZBV und GKV Spitzenverband geregelt zu den neuen Zahnarztrezepten geregelt.
Hab heute ein ZA-Formular auf normalen Kopierpapier erhalten :unamused:
Ansonsten korrekt ausgefüllt. Hab jetzt die Leute mal zu ihrer KK zur Genehmigung geschickt. ZA hat definitiv kein anderes Papier...
Wie würdet ihr vorgehen?
doch nochmal ne rückfrage . Ist das Rezept denn farbig und auf zwei seiten ausgedruckt ? Wie die mit den zwei zetteln für die physio ( die in din A5)?
Oder schwarz weiß.?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
a schubart schrieb:
Susulo schrieb am 7.8.17 13:52:
Hab heute ein ZA-Formular auf normalen Kopierpapier erhalten :unamused:
Ansonsten korrekt ausgefüllt. Hab jetzt die Leute mal zu ihrer KK zur Genehmigung geschickt. ZA hat definitiv kein anderes Papier...
Wie würdet ihr vorgehen?
doch nochmal ne rückfrage . Ist das Rezept denn farbig und auf zwei seiten ausgedruckt ? Wie die mit den zwei zetteln für die physio ( die in din A5)?
Oder schwarz weiß.?
@templer: wo kann ich diese Vereinbarung nachlesen?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Susulo schrieb:
Weißes, ganz normales Druckerpapier. Für mich siehts aus, wie ne Kopie. Vorder und Rückseite. Nix rosa und zweiseitig, da hätte ich sicher nicht nachgefragt.
@templer: wo kann ich diese Vereinbarung nachlesen?
Weißes, ganz normales Druckerpapier. Für mich siehts aus, wie ne Kopie. Vorder und Rückseite. Nix rosa und zweiseitig, da hätte ich sicher nicht nachgefragt.
@templer: wo kann ich diese Vereinbarung nachlesen?
Es muss nicht rosa und nicht zweiseitig sein, das es für die Zahnärzte noch keine Vereinbarung über die Blankoformularbedruckung gibt.
Vereinbarung über den Vordruck der zahnärztlichen Heilmittelverordnung nebst Ausfüllhinweisen
zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Köln
und dem GKV-Spitzenverband, K.d.ö.R., Berlin (Vereinbarung HM-Vordruck ZÄ)
Artikel 1
Vordruck „Zahnärztliche Heilmittelverordnung“
Der Vordruck kann in der Vertragszahnarztpraxis mittels EDV erstellt werden. Hierbei dürfen Inhalt, Aufbau und Struktur sowie die vorgegebenen Zeilenabstände nicht verändert werden. Auf die Verwendung von Sicherheitspapier wird bis zu einer Vereinbarung über die Blankoformularbedruckung verzichtet.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
Susulo schrieb am 7.8.17 21:43:
Weißes, ganz normales Druckerpapier. Für mich siehts aus, wie ne Kopie. Vorder und Rückseite. Nix rosa und zweiseitig, da hätte ich sicher nicht nachgefragt.
@templer: wo kann ich diese Vereinbarung nachlesen?
Es muss nicht rosa und nicht zweiseitig sein, das es für die Zahnärzte noch keine Vereinbarung über die Blankoformularbedruckung gibt.
Vereinbarung über den Vordruck der zahnärztlichen Heilmittelverordnung nebst Ausfüllhinweisen
zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Köln
und dem GKV-Spitzenverband, K.d.ö.R., Berlin (Vereinbarung HM-Vordruck ZÄ)
Artikel 1
Vordruck „Zahnärztliche Heilmittelverordnung“
Der Vordruck kann in der Vertragszahnarztpraxis mittels EDV erstellt werden. Hierbei dürfen Inhalt, Aufbau und Struktur sowie die vorgegebenen Zeilenabstände nicht verändert werden. Auf die Verwendung von Sicherheitspapier wird bis zu einer Vereinbarung über die Blankoformularbedruckung verzichtet.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Susulo schrieb:
DANKE !!
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Susulo schrieb:
Hab heute ein ZA-Formular auf normalen Kopierpapier erhalten :unamused:
Ansonsten korrekt ausgefüllt. Hab jetzt die Leute mal zu ihrer KK zur Genehmigung geschickt. ZA hat definitiv kein anderes Papier...
Wie würdet ihr vorgehen?
Mein Profilbild bearbeiten