Du möchtest Dich persönlich und
fachlich weiterentwickeln und Dich
als Therapeut abheben?
Du möchtest auch andere Wege der
Therapie kennenlernen und bist
interessiert an der asiatischen
Medizin?
Du legst Wert auf wertschätzende,
interdisziplinäre und
unterstützende Zusammenarbeit?
Dann bist Du bei uns genau richtig.
Über uns:
Wir sind ein 7-köpfiges Team,
dessen oberste Priorität es ist,
unseren Patienten professionell und
mit Freude in interdisziplinärer
Zusammenarbeit zu vers...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Immer wieder taucht die Frage auf wieviele Folgeverordnungen bei gleichbleibender Diagnose: Hier Beispiel: Der Patient hatte 3 Verordnungen von Hausarzt mit EV-WS1a ICD- code: M54.80 Diagnosetext lt Heilmittelkatalog (der Klassiker und Standartsatz) Funktionsstörungen/Schmerzen durch Gelenkfunktionsstörung; Gelenkblockierung (auch ISG oder Kopfgelenke) ,sowie 2 Folgeverordnungen gleichbleibend mit WS2a; Regelfall ausgeschöpft!!! dann geht Pat. zu Facharzt dieser stellt Erstverordnung mit WS2a ICD-Code M47.92 und M53.0 Diagnosetext im Wortlaut gleichbleibend; Abrechnungsstelle sagt geht so nicht: muss Verordnung außerhalb des Regelfalls sein ----entweder so von Hausarzt oder auch so von Facharzt-----------wir Therapeuten sind uns nicht schlüssig---------------Bitte um Hilfe------
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Wir müssen nur der Prüfpflicht nachkommen. Wir müssen es nicht korrigieren.
Damit haben wir der Prüfpflicht genüge getan und basta.
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TheStonie schrieb:
Schreib es sicherheitshalber hinten drauf, dass es ein neuer Code ist, oder der "Arzt will nicht ändern" oder so.
Wir müssen nur der Prüfpflicht nachkommen. Wir müssen es nicht korrigieren.
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Wolkelein schrieb:
Wenn andere ICD-10-Codes benutzt werden, gilt in der Regel ein neuer Regelfall = neue Diagnose. So handhaben wir das hier und hatten bisher noch keine Probleme.
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