Wir suchen DICH als
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
ambulante Physiotherapie im neuen
Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
Universitätsklinikums Tübingen
(100%-ige Tochtergesellschaft).
Wir bieten Dir:
Umfangreiche Therapieangebote mit
besonderen Schwerpunkten und die
Möglichkeit zum Mitwirk...
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
ambulante Physiotherapie im neuen
Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
Universitätsklinikums Tübingen
(100%-ige Tochtergesellschaft).
Wir bieten Dir:
Umfangreiche Therapieangebote mit
besonderen Schwerpunkten und die
Möglichkeit zum Mitwirk...
habe eine VO für KG bei Kardiomyopathie bei WS2a bekommen....
Wir sind 99,9% orthopädisch - welcher Ind.Schlüssel wäre denn hier richtig? GE ? Die AOK ist ja wenig nachgiebig...
Lieben Gruß an alle internistisch arbeitenden Kollegen,
m.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
michael933 schrieb:
Liebe Kollegen,
habe eine VO für KG bei Kardiomyopathie bei WS2a bekommen....
Wir sind 99,9% orthopädisch - welcher Ind.Schlüssel wäre denn hier richtig? GE ? Die AOK ist ja wenig nachgiebig...
Lieben Gruß an alle internistisch arbeitenden Kollegen,
m.
Denkbar wäre also eine Änderung des IKS oder eine ergänzende (bla-bla-) Diagnose wie BWS-Syndrom, die zu einer WS2 Indikation passt.
Eine andere Frage wäre ob die Kasse hier kürzen darf, denn der Arzt ist derjenige der gemäß seiner Diagnostik und fachlichen Kompetenz zu entscheiden hat, welche Diagnose und welcher Indikationsschlüssel für diesen Patienten geeignet ist. Ein Verwaltungsorgan hat hier keinerlei Befugnisse. Die Verordnung ist vollständig ausgefüllt und scheinbar logische Widersprüche, die auch auf Unkenntnis der medizinischen Sachverhalte und komplexen physiologischen Zusammenhänge beruhen könnte, ist nach meinem Rechtsverständnis kein Grund eine Verordnung als ungültig zu betrachten. Aber das sind allgemeine Überlegungen und der einfache Weg wäre sicher eine Änderung, wie oben beschrieben.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
michael933 schrieb:
Danke !
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Shakespeare schrieb:
Korrekt und auch für Abrechnungskürzungsmitarbeiter der Krankenkassen wäre bei der genannten Diagnose, der erwähnte "GE" IKS.
Denkbar wäre also eine Änderung des IKS oder eine ergänzende (bla-bla-) Diagnose wie BWS-Syndrom, die zu einer WS2 Indikation passt.
Eine andere Frage wäre ob die Kasse hier kürzen darf, denn der Arzt ist derjenige der gemäß seiner Diagnostik und fachlichen Kompetenz zu entscheiden hat, welche Diagnose und welcher Indikationsschlüssel für diesen Patienten geeignet ist. Ein Verwaltungsorgan hat hier keinerlei Befugnisse. Die Verordnung ist vollständig ausgefüllt und scheinbar logische Widersprüche, die auch auf Unkenntnis der medizinischen Sachverhalte und komplexen physiologischen Zusammenhänge beruhen könnte, ist nach meinem Rechtsverständnis kein Grund eine Verordnung als ungültig zu betrachten. Aber das sind allgemeine Überlegungen und der einfache Weg wäre sicher eine Änderung, wie oben beschrieben.
Mein Profilbild bearbeiten