Schau mal, ob wir zu Dir passen?
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
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langfristig ist?
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liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
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und somit deinen Schwerpunkten
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Ich hatte eine VO mit vielen zu korrigierenden Fehlern. Dabei hab ich übersehen, dass WS1e und V.a.d.R. angekreuzt war. Ich hätte auf WS2 ändern sollen. Okay. Kann ich immernoch und werde ich wohl machen. Aber!
Die Kasse (ikk classic) hat abgelehnt und dabei grundsätzlich darauf verwiesen, dass bei WS1 (und weitere EX1 etc.) eine V.a.d.R. nicht möglich sei. Man beruft sich auf die HeilmRL. Meine Rechtsauffassung ist aber die, dass alles erlaubt ist, was nicht einem zwingenden Gebots- oder Verbotstatbestand (HMR oder RV egal) unterliegt. In den HMR ist eine V.a.d.R. bei den kurzfristigen Ind.Schl. nicht ausgeschlossen, bzw. sehe ich ausser dem Hinweis auf EV und FV kein zwingendes Gebot, eine V.a.d.R. nicht durchführen zu können. Kann mir jemand sagen, ob und wo dies ggf. so sein sollte?
Danke schonmal.
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Xela schrieb:
Frage an die Profis.
Ich hatte eine VO mit vielen zu korrigierenden Fehlern. Dabei hab ich übersehen, dass WS1e und V.a.d.R. angekreuzt war. Ich hätte auf WS2 ändern sollen. Okay. Kann ich immernoch und werde ich wohl machen. Aber!
Die Kasse (ikk classic) hat abgelehnt und dabei grundsätzlich darauf verwiesen, dass bei WS1 (und weitere EX1 etc.) eine V.a.d.R. nicht möglich sei. Man beruft sich auf die HeilmRL. Meine Rechtsauffassung ist aber die, dass alles erlaubt ist, was nicht einem zwingenden Gebots- oder Verbotstatbestand (HMR oder RV egal) unterliegt. In den HMR ist eine V.a.d.R. bei den kurzfristigen Ind.Schl. nicht ausgeschlossen, bzw. sehe ich ausser dem Hinweis auf EV und FV kein zwingendes Gebot, eine V.a.d.R. nicht durchführen zu können. Kann mir jemand sagen, ob und wo dies ggf. so sein sollte?
Danke schonmal.
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ali schrieb:
Naja erstmal Widersprechen mit 40 € Essensgeld...
Naja erstmal Widersprechen mit 40 € Essensgeld...
plus Verzugszinsen. Ich habe bei WS1 und LY1 schon erfolgreich widersprochen. So genau ist das nicht in den HMR vorgegeben. Wenn der Regelfall WS1 ausgeschöpft ist, kann auf WS2 gewechselt werden. Alternativ ist eine Vo adR nicht ausgeschlossen.
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Tempelritter schrieb:
ali schrieb am 22.9.17 11:08:
Naja erstmal Widersprechen mit 40 € Essensgeld...
plus Verzugszinsen. Ich habe bei WS1 und LY1 schon erfolgreich widersprochen. So genau ist das nicht in den HMR vorgegeben. Wenn der Regelfall WS1 ausgeschöpft ist, kann auf WS2 gewechselt werden. Alternativ ist eine Vo adR nicht ausgeschlossen.
Interessanter Aspekt. Aber konsequenterweise auch egal. Denn wenn ich den Pat. - wie in meinem Fall - mit der V.a.d.R. zum ersten Mal gesehen habe, kann ich nicht mal genau wissen, ob und wie es einen Regelfall gab.
Hat bei dieser Wahl am Sonntag einer im Programm, die HMR abzuschaffen? Der wäre meine erste Wahl :smile:
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Xela schrieb:
....Wenn der Regelfall WS1 ausgeschöpft ist, kann auf WS2 gewechselt werden....
Interessanter Aspekt. Aber konsequenterweise auch egal. Denn wenn ich den Pat. - wie in meinem Fall - mit der V.a.d.R. zum ersten Mal gesehen habe, kann ich nicht mal genau wissen, ob und wie es einen Regelfall gab.
Hat bei dieser Wahl am Sonntag einer im Programm, die HMR abzuschaffen? Der wäre meine erste Wahl :smile:
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Arminia schrieb:
Klage bei diesem Thema (statt WS 1bei mir LY 1) gerade mit Hilfe von RA Alt gegen die AOK Rheinland Pfalz... Schaun ma mal!
im Frage-Antwort Katalog ist dies ganz klar geregelt, nämlich, dass eine VO a.d.R bei IS WS1 nicht zulässig ist.
Link
Ich weiß, es gibt eine neuere Fassung, die ist in diesem Punkt aber identisch.
Ich bin mal gespannt, was da der RA "rausholen" kann....
VG
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FFGG schrieb:
Hallo,
im Frage-Antwort Katalog ist dies ganz klar geregelt, nämlich, dass eine VO a.d.R bei IS WS1 nicht zulässig ist.
Link
Ich weiß, es gibt eine neuere Fassung, die ist in diesem Punkt aber identisch.
Ich bin mal gespannt, was da der RA "rausholen" kann....
VG
Hallo,
im Frage-Antwort Katalog ist dies ganz klar geregelt, nämlich, dass eine VO a.d.R bei IS WS1 nicht zulässig ist.
Ich weiß, es gibt eine neuere Fassung, die ist in diesem Punkt aber identisch.
Ich bin mal gespannt, was da der RA "rausholen" kann....
VG
Auf die Schnelle finde ich da das mit WS1 und Vo. adR nicht.
Da frage ich mich warum mein Widerspruch immer erfolgreich war. Ob ein einseitig aufgestellter FAQ vor Gericht standhält, bezweifle ich.
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Tempelritter schrieb:
FFGG schrieb am 26.9.17 06:51:
Hallo,
im Frage-Antwort Katalog ist dies ganz klar geregelt, nämlich, dass eine VO a.d.R bei IS WS1 nicht zulässig ist.
Ich weiß, es gibt eine neuere Fassung, die ist in diesem Punkt aber identisch.
Ich bin mal gespannt, was da der RA "rausholen" kann....
VG
Auf die Schnelle finde ich da das mit WS1 und Vo. adR nicht.
Da frage ich mich warum mein Widerspruch immer erfolgreich war. Ob ein einseitig aufgestellter FAQ vor Gericht standhält, bezweifle ich.
Habe ihn mal aus der aktuelle Version kopiert:
08 Erster Teil Richtlinientext
(Allgemein)§ 8 7)
Muss vor einer Verordnung außerhalb des
Regelfalls stets das Verfahren über Erst- und
Folgeverordnung(en) durchlaufen werden?
Ja. Eine Verordnung außerhalb des Regelfalls kann
erst ausgestellt werden, wenn die Verordnungen
im Regelfall bis zur Gesamtverordnungsmenge
durchlaufen wurden. Allerdings ist es möglich,
eine Verordnung außerhalb des Regelfalls schon
dann auszustellen, wenn aus der
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls weniger
als drei Einheiten verfügbar sind und die
verordnete Menge die verfügbaren
Behandlungseinheiten aus der
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls
überschreitet (z. B. Verordnungsmenge des
Regelfalls 24, davon sind 22 Einheiten verbraucht;
es werden mehr als die im Regelfall noch
verfügbaren 2 Einheiten benötigt; in diesen Fällen
kann eine Verordnung außerhalb des Regelfalls
mit z. B. 6 Einheiten ausgestellt werden). Diese
Regelung gilt auch für chronisch kranke Patienten
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FFGG schrieb:
Hallo, müsste Punkt 7 auf der 2ten Seite sein. Da es vom GKV Spitzenverband und den Verbänden der KK auf Bundesebene erststellt wurde, sollte es wohl auch vor Gericht bestand haben. Lassen wir uns überraschen.
Habe ihn mal aus der aktuelle Version kopiert:
08 Erster Teil Richtlinientext
(Allgemein)§ 8 7)
Muss vor einer Verordnung außerhalb des
Regelfalls stets das Verfahren über Erst- und
Folgeverordnung(en) durchlaufen werden?
Ja. Eine Verordnung außerhalb des Regelfalls kann
erst ausgestellt werden, wenn die Verordnungen
im Regelfall bis zur Gesamtverordnungsmenge
durchlaufen wurden. Allerdings ist es möglich,
eine Verordnung außerhalb des Regelfalls schon
dann auszustellen, wenn aus der
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls weniger
als drei Einheiten verfügbar sind und die
verordnete Menge die verfügbaren
Behandlungseinheiten aus der
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls
überschreitet (z. B. Verordnungsmenge des
Regelfalls 24, davon sind 22 Einheiten verbraucht;
es werden mehr als die im Regelfall noch
verfügbaren 2 Einheiten benötigt; in diesen Fällen
kann eine Verordnung außerhalb des Regelfalls
mit z. B. 6 Einheiten ausgestellt werden). Diese
Regelung gilt auch für chronisch kranke Patienten
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Tempelritter schrieb:
Der Regelfall WS1 ist nach 6 Behandlungen durchlaufen und dann kann adR verordnet werden. Ein zwingender Wechsel nach WS2 sehen die HMR nicht vor.
Hallo,
im Frage-Antwort Katalog ist dies ganz klar geregelt, nämlich, dass eine VO a.d.R bei IS WS1 nicht zulässig ist.
VG
Das ist GANZ KLAR Deine (falsche)Interpretation.
Es gibt einen KK internen Katalog NICHT konzertiert wo steht: Keine VadR bei Xx1...aber DIE hat KEINE Rechtskraft
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ali schrieb:
FFGG schrieb am 26.9.17 06:51:
Hallo,
im Frage-Antwort Katalog ist dies ganz klar geregelt, nämlich, dass eine VO a.d.R bei IS WS1 nicht zulässig ist.
VG
Das ist GANZ KLAR Deine (falsche)Interpretation.
Es gibt einen KK internen Katalog NICHT konzertiert wo steht: Keine VadR bei Xx1...aber DIE hat KEINE Rechtskraft
Hallo, müsste Punkt 7 auf der 2ten Seite sein.
Nochmal Du interpretierst hier kräftig und zwar sachlich unrichtig !
Logisch und formal kann ein kurzfristiger Behandlungdbedarf direkt adR weiterlaufen, es gibt auch mindestens eine KV die darauf BESTEHT !
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ali schrieb:
FFGG schrieb am 26.9.17 08:13:
Hallo, müsste Punkt 7 auf der 2ten Seite sein.
Nochmal Du interpretierst hier kräftig und zwar sachlich unrichtig !
Logisch und formal kann ein kurzfristiger Behandlungdbedarf direkt adR weiterlaufen, es gibt auch mindestens eine KV die darauf BESTEHT !
Soweit zur Verbindlichkeit des Frage Antworten Katalogs der GKV...
Viele Grüße, Arminia
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Arminia schrieb:
Bin gerade von meinem RA (Alt) informiert worden... AOK Rheinland Pfalz Saarland hat bezüglich meiner Klage gegen die Absetzung Ly 1 außerhalb des Regelfalls nachgegeben und meine Forderung (zuzüglich Zinsen etc.) anerkannt....
Soweit zur Verbindlichkeit des Frage Antworten Katalogs der GKV...
Viele Grüße, Arminia
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ali schrieb:
Sach ich doch....mal guggen wie sich Kassenversteher FFGG so äußert, wenn er Traute hat.
Hallo,
im Frage-Antwort Katalog ist dies ganz klar geregelt, nämlich, dass eine VO a.d.R bei IS WS1 nicht zulässig ist.
Ich weiß, es gibt eine neuere Fassung, die ist in diesem Punkt aber identisch.
Ich bin mal gespannt, was da der RA "rausholen" kann....
VG
Wo genau steht das im Frage und Antwortkatalog?
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stefan 302 schrieb:
FFGG schrieb am 26.9.17 06:51:
Hallo,
im Frage-Antwort Katalog ist dies ganz klar geregelt, nämlich, dass eine VO a.d.R bei IS WS1 nicht zulässig ist.
Ich weiß, es gibt eine neuere Fassung, die ist in diesem Punkt aber identisch.
Ich bin mal gespannt, was da der RA "rausholen" kann....
VG
Wo genau steht das im Frage und Antwortkatalog?
Hallo,
im Frage-Antwort Katalog ist dies ganz klar geregelt, nämlich, dass eine VO a.d.R bei IS WS1 nicht zulässig ist.
Ich weiß, es gibt eine neuere Fassung, die ist in diesem Punkt aber identisch.
Ich bin mal gespannt, was da der RA "rausholen" kann....
VG
Wo genau steht das im Frage und Antwortkatalog?
Die Frage ist halt, ob dieser Frage - Antwort Katalog rechtlich bindend ist.
In meinem Fall (LY1) habe ich das bezweifelt und geklagt.Und die AOK hat wohl auch seine Zweifel, sonst hätte Sie wohl kaum kurz vor der Verhandlung meine Forderung anerkannt...
Grüße,
Arminia
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Arminia schrieb:
stefan 302 schrieb am 19.1.18 11:58:
FFGG schrieb am 26.9.17 06:51:
Hallo,
im Frage-Antwort Katalog ist dies ganz klar geregelt, nämlich, dass eine VO a.d.R bei IS WS1 nicht zulässig ist.
Ich weiß, es gibt eine neuere Fassung, die ist in diesem Punkt aber identisch.
Ich bin mal gespannt, was da der RA "rausholen" kann....
VG
Wo genau steht das im Frage und Antwortkatalog?
Die Frage ist halt, ob dieser Frage - Antwort Katalog rechtlich bindend ist.
In meinem Fall (LY1) habe ich das bezweifelt und geklagt.Und die AOK hat wohl auch seine Zweifel, sonst hätte Sie wohl kaum kurz vor der Verhandlung meine Forderung anerkannt...
Grüße,
Arminia
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morpheus-06 schrieb:
Ist er nicht, nur der 1. FAQ ist verbindlich alles andere nicht. Glückwunsch zur Bezahlung.
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therapeutin schrieb:
da liegst du richtig,da hilft nur klagen...
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