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unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
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Liege ich da richtig? Erstverordnung WS1e 6x KMT/Fango bei HWS-Syndrom.
Ich hab den Patienten wegen der folgeverordnung informiert, das die Ärztin den Schlüssel auf ws2e ändern lassen muss und max 4 KMT verordnen darf, oder sie schreibt KG mit Fango auf mit WS 2a als Schlüssel, das alles als folgeverordnung. Oder sie soll es auf die coxarthrose verordnen mit EX2a,
Schlüssel, Erstverordnung
Die Ärztin hat ihn mit nem schönen Gruß wieder zu mir geschickt und gesagt, es reicht wenn sie die Diagnose ändert. Jetzt hab ich das Rezept da mit ws1e wieder Erstverordnung und gleiche Therapie und Diagnose LWS Syndrom.
Ich hab doch da recht, das der Schlüssel gar nicht geht und sie es so ändern muss/darf wie es oben erwähnt ist. Der Patient zählt sich die therapie bis dahin jetzt selbst :blush:, aber trotzdem.
Kann das sein das die nen anderen Katalog haben? Manchmal kommt es mir doch so vor! :scream:
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Problem beschreiben
Suture schrieb:
Hallo
Liege ich da richtig? Erstverordnung WS1e 6x KMT/Fango bei HWS-Syndrom.
Ich hab den Patienten wegen der folgeverordnung informiert, das die Ärztin den Schlüssel auf ws2e ändern lassen muss und max 4 KMT verordnen darf, oder sie schreibt KG mit Fango auf mit WS 2a als Schlüssel, das alles als folgeverordnung. Oder sie soll es auf die coxarthrose verordnen mit EX2a,
Schlüssel, Erstverordnung
Die Ärztin hat ihn mit nem schönen Gruß wieder zu mir geschickt und gesagt, es reicht wenn sie die Diagnose ändert. Jetzt hab ich das Rezept da mit ws1e wieder Erstverordnung und gleiche Therapie und Diagnose LWS Syndrom.
Ich hab doch da recht, das der Schlüssel gar nicht geht und sie es so ändern muss/darf wie es oben erwähnt ist. Der Patient zählt sich die therapie bis dahin jetzt selbst :blush:, aber trotzdem.
Kann das sein das die nen anderen Katalog haben? Manchmal kommt es mir doch so vor! :scream:
Ansonsten wäreWS2 e KG und davon dann 6 Einheiten.
LG physiline.
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Suture schrieb:
Oh ja, hab es jetzt aus dem Kopf raus geschrieben. Stimmt f war das. Danke, dann werde ich mich mit der ärztin mal in Verbindung setzen und diskutieren.
Ist zwar nicht so ganz Sinn der Sache...
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Hase C schrieb:
Wenn sie eine andere Diagnose angibt...meinetwegen. Damit kreiert sie einen neuen Regelfall und somit wieder eine Erstverordnung (allerdings mit korrektem IKS).
Ist zwar nicht so ganz Sinn der Sache...
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Suture schrieb:
Ich kann dir jetzt nicht folgen. Sprichst du auf coxarthrose an oder das sie mit hws statt lws rech hat und es eine neue Verordnung ist?
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Hase C schrieb:
Wenn ich Dich echt verstanden habe, hattest Du eine EV bei HWS...abrechnungstechnisch ist es kein Problem, wenn nun eine EV bei LWS-Dingenskirchen kommt...
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Suture schrieb:
Ich hab gemeint das es nur um den Schlüssel geht. Hatte das Problem mit der besagten Kasse schon mal. Es war eine andere Diagnose, aber immer der gleiche Schlüssel und nachdem der erste ausgeschöpft wurde mit 18 Einheiten, wurde die Diagnose geändert-der Schlüssel blieb gleich und begann wieder mit ev. Wurde mir beanstandet und nicht gezahlt. Ich bin jetzt echt verunsichert. Mist. Ich hab auch leider nicht die Erfahrung, da ich erst ein Jahr als FM arbeite und die Rezepte jetzt selbst ändern muss. Dh. Auch keine praxissoftware, bis meine Praxis eröffnet ist.
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Hase C schrieb:
Wenn der IKS zu Diagnose und Heilmittel passt, sehe ich nicht, wo das Problem liegen soll. Der Regelfall richtet sich nach der Diagnose...
Egal danke dir
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Suture schrieb:
Ok danke, dann kann ich das Rezept lassen, weil es ist eine ev mit anderer Diagnose und Schlüssel passt. Das hab ich nach geschaut. Versteh nur nicht, warum das vor paar Wochen nicht bezahlt wurde.
Egal danke dir
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Hase C schrieb:
Da hilft nur nachsehen und sich nicht verar...lassen. Dazu ist es allerdings notwendig, sich HMK und HMR konsequent zu Gemüte zu führen (suche Dir das "Original" beim G-BA). Vielleicht war es ja aber auch was anderes..
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Suture schrieb:
Das mach ich! :smile:
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physiline1 schrieb:
Es müßte wenn, dann schon WS2f - als Massage sein dann 4 Einheiten.
Ansonsten wäreWS2 e KG und davon dann 6 Einheiten.
LG physiline.
wir hatten auch schon häufig das gleiche Problem, gleicher Indikationsschlüssel aber verschiedene Diagnosen!
Kam dann zu Absetzung des Rezeptes, welches die VO Menge überschritt!
Den so in den Richtlinien heißt es:
Regelfall
Es wird der so genannte Regelfall definiert. Dieser Regelfall geht von der Vorstellung aus, dass mit dem der Indikation zugeordneten Heilmittel und den entsprechenden Verordnungsmengen typischerweise das angestrebte Ziel erreicht werden kann. Der Regelfall bestimmt die Art und die Anzahl der Therapie, sowie die Anzahl der Verordnungen.
Da es für jede Regel bekanntlich Ausnahmen gibt, schließt der definierte Regelfall nicht jede weitere Verordnung aus. Ist das Behandlungsziel nicht erreicht, können weitere Verordnungen ausgestellt werden. Sie bedürfen jedoch einer kurzen gesonderten Begründung des Arztes sowie der Genehmigung der Krankenkasse. Bei rezidivierenden oder neuen Erkrankungsphasen ist die Verordnung als erneuter Regelfall möglich, wenn ein behandlungsfreies Intervall von mehr als 12 Wochen abgelaufen ist. :angry: :angry:
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Karim Zighmi schrieb:
Hallo,
wir hatten auch schon häufig das gleiche Problem, gleicher Indikationsschlüssel aber verschiedene Diagnosen!
Kam dann zu Absetzung des Rezeptes, welches die VO Menge überschritt!
Den so in den Richtlinien heißt es:
Regelfall
Es wird der so genannte Regelfall definiert. Dieser Regelfall geht von der Vorstellung aus, dass mit dem der Indikation zugeordneten Heilmittel und den entsprechenden Verordnungsmengen typischerweise das angestrebte Ziel erreicht werden kann. Der Regelfall bestimmt die Art und die Anzahl der Therapie, sowie die Anzahl der Verordnungen.
Da es für jede Regel bekanntlich Ausnahmen gibt, schließt der definierte Regelfall nicht jede weitere Verordnung aus. Ist das Behandlungsziel nicht erreicht, können weitere Verordnungen ausgestellt werden. Sie bedürfen jedoch einer kurzen gesonderten Begründung des Arztes sowie der Genehmigung der Krankenkasse. Bei rezidivierenden oder neuen Erkrankungsphasen ist die Verordnung als erneuter Regelfall möglich, wenn ein behandlungsfreies Intervall von mehr als 12 Wochen abgelaufen ist. :angry: :angry:
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