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kann man WS1 e mit 6xKMT außerhalb des Regelfalles verschreiben, oder muss erstmal auf WS2f geändert werden?
Danke für die Hilfe!
Sonam
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Sonam schrieb:
Hallo,
kann man WS1 e mit 6xKMT außerhalb des Regelfalles verschreiben, oder muss erstmal auf WS2f geändert werden?
Danke für die Hilfe!
Sonam
Hallo,
kann man WS1 e mit 6xKMT außerhalb des Regelfalles verschreiben, oder muss erstmal auf WS2f geändert werden?
Danke für die Hilfe!
Sonam
Dazu wirst Du hier die Antworten bekommen "Ja", "Nein", "Vielleicht".
Aber den wenigsten Stress hat man, wenn man einfach ändern lässt.
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FFGG schrieb:
Kannst du bei der TK und DAK
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Sonam schrieb:
Danke!!!
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LeviathanPT schrieb:
Sonam schrieb am 23.7.20 08:37:
Hallo,
kann man WS1 e mit 6xKMT außerhalb des Regelfalles verschreiben, oder muss erstmal auf WS2f geändert werden?
Danke für die Hilfe!
Sonam
Dazu wirst Du hier die Antworten bekommen "Ja", "Nein", "Vielleicht".
Aber den wenigsten Stress hat man, wenn man einfach ändern lässt.
WS2: "Wirbelsäulenerkrankungen mit prognostisch länger dauerndem Behandlungsbedarf"
...bloß weil der Regelfall ausgeschöpft ist ändert sich, bei gleichbleibender Diagnose, nichts am prognostischen Behandlungsbedarf. Eine Prognose heißt Prognose weil sie eine Vorhersage ist, und bloß weil etwas vorhergesagt wird ist das noch lange nicht zutreffend. Ist die Prognose zur vorliegenden Diagnose dem jeweiligen Leitfaden entsprechend ist alles in Butter und WS1-adR möglich, wird die Diagnose geändert [was durchaus möglich ist. Die Leitfäden zu mancher Diagnose setzen voraus, das ein bestimmtes Zeitfenster mit einer Vorläuferdiagnose durchlaufen wurde], ändert sich möglicherweise auch die Prognose und damit das Kriterium, nach dem "WS1 oder WS2" definiert wird.
Trotz prognostisch kurzzeitigem Behandlungsbedarf auf einen prognostisch länger dauernden Behandlungsbedarf ändern zu lassen mag kurzfristig das aktuell vorliegende Problem lösen, macht aber langfristig Stress auf anderer Ebene. Der Arzt der erklären muss warum auf definiert kurzzeitigen Behandlungsbedarf ohne entsprechende Diagnose ein länger dauernder Behandlungsbedarf verordnet wurde; die MFA die Änderungswünsche dem Arzt darlegen muss statt sie "blind" auf den "geprüft, bitte unterschreiben"-Stapel zu legen, ... ;)
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WS1: "Wirbelsäulenerkrankungen mit prognostisch kurzzeitigem Behandlungsbedarf"
WS2: "Wirbelsäulenerkrankungen mit prognostisch länger dauerndem Behandlungsbedarf"
...bloß weil der Regelfall ausgeschöpft ist ändert sich, bei gleichbleibender Diagnose, nichts am prognostischen Behandlungsbedarf. Eine Prognose heißt Prognose weil sie eine Vorhersage ist, und bloß weil etwas vorhergesagt wird ist das noch lange nicht zutreffend. Ist die Prognose zur vorliegenden Diagnose dem jeweiligen Leitfaden entsprechend ist alles in Butter und WS1-adR möglich, wird die Diagnose geändert [was durchaus möglich ist. Die Leitfäden zu mancher Diagnose setzen voraus, das ein bestimmtes Zeitfenster mit einer Vorläuferdiagnose durchlaufen wurde], ändert sich möglicherweise auch die Prognose und damit das Kriterium, nach dem "WS1 oder WS2" definiert wird.
Trotz prognostisch kurzzeitigem Behandlungsbedarf auf einen prognostisch länger dauernden Behandlungsbedarf ändern zu lassen mag kurzfristig das aktuell vorliegende Problem lösen, macht aber langfristig Stress auf anderer Ebene. Der Arzt der erklären muss warum auf definiert kurzzeitigen Behandlungsbedarf ohne entsprechende Diagnose ein länger dauernder Behandlungsbedarf verordnet wurde; die MFA die Änderungswünsche dem Arzt darlegen muss statt sie "blind" auf den "geprüft, bitte unterschreiben"-Stapel zu legen, ... ;)
So ein Unsinn.
Natürlich ändert sich die Prognose in dem Moment, in dem der Regelfall ausgeschöpft ist und der Arzt an diesem Tag weitere Behandlungen für notwendig erachtet.
Die alte Prognose hat sich als falsch herausgestellt und nun korrigiert der Arzt seine Prognose.
Wenn ich als Meteorologe heute prognostiziere, dass das Wetter die nächsten 3 Monate regnerisch und stürmisch sein wird und empfehle einen Regenschirm stets dabei zu haben und dann nach zwei Monaten feststelle, dass es höchstwahrscheinlich in den nächsten Tagen heiß und trocken wird, dann ändere ich meine Prognose und ebenso die Empfehlung.
Aber wie ich ja anfangs oben schon sagte, der Themenersteller wird viele verschiedene Meinungen bekommen (ja, Nein, Vielleicht) und nur eine ist wirklich korrekt.
Wir lassen seit Jahren korrigieren und fahren damit völlig problemlos und ohne Stress und Komplikationen.
Sonam, such Dir einfach eine aus.
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LeviathanPT schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 24.7.20 00:28:
WS1: "Wirbelsäulenerkrankungen mit prognostisch kurzzeitigem Behandlungsbedarf"
WS2: "Wirbelsäulenerkrankungen mit prognostisch länger dauerndem Behandlungsbedarf"
...bloß weil der Regelfall ausgeschöpft ist ändert sich, bei gleichbleibender Diagnose, nichts am prognostischen Behandlungsbedarf. Eine Prognose heißt Prognose weil sie eine Vorhersage ist, und bloß weil etwas vorhergesagt wird ist das noch lange nicht zutreffend. Ist die Prognose zur vorliegenden Diagnose dem jeweiligen Leitfaden entsprechend ist alles in Butter und WS1-adR möglich, wird die Diagnose geändert [was durchaus möglich ist. Die Leitfäden zu mancher Diagnose setzen voraus, das ein bestimmtes Zeitfenster mit einer Vorläuferdiagnose durchlaufen wurde], ändert sich möglicherweise auch die Prognose und damit das Kriterium, nach dem "WS1 oder WS2" definiert wird.
Trotz prognostisch kurzzeitigem Behandlungsbedarf auf einen prognostisch länger dauernden Behandlungsbedarf ändern zu lassen mag kurzfristig das aktuell vorliegende Problem lösen, macht aber langfristig Stress auf anderer Ebene. Der Arzt der erklären muss warum auf definiert kurzzeitigen Behandlungsbedarf ohne entsprechende Diagnose ein länger dauernder Behandlungsbedarf verordnet wurde; die MFA die Änderungswünsche dem Arzt darlegen muss statt sie "blind" auf den "geprüft, bitte unterschreiben"-Stapel zu legen, ... ;)
So ein Unsinn.
Natürlich ändert sich die Prognose in dem Moment, in dem der Regelfall ausgeschöpft ist und der Arzt an diesem Tag weitere Behandlungen für notwendig erachtet.
Die alte Prognose hat sich als falsch herausgestellt und nun korrigiert der Arzt seine Prognose.
Wenn ich als Meteorologe heute prognostiziere, dass das Wetter die nächsten 3 Monate regnerisch und stürmisch sein wird und empfehle einen Regenschirm stets dabei zu haben und dann nach zwei Monaten feststelle, dass es höchstwahrscheinlich in den nächsten Tagen heiß und trocken wird, dann ändere ich meine Prognose und ebenso die Empfehlung.
Aber wie ich ja anfangs oben schon sagte, der Themenersteller wird viele verschiedene Meinungen bekommen (ja, Nein, Vielleicht) und nur eine ist wirklich korrekt.
Wir lassen seit Jahren korrigieren und fahren damit völlig problemlos und ohne Stress und Komplikationen.
Sonam, such Dir einfach eine aus.
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Papa Alpaka schrieb:
WS1: "Wirbelsäulenerkrankungen mit prognostisch kurzzeitigem Behandlungsbedarf"
WS2: "Wirbelsäulenerkrankungen mit prognostisch länger dauerndem Behandlungsbedarf"
...bloß weil der Regelfall ausgeschöpft ist ändert sich, bei gleichbleibender Diagnose, nichts am prognostischen Behandlungsbedarf. Eine Prognose heißt Prognose weil sie eine Vorhersage ist, und bloß weil etwas vorhergesagt wird ist das noch lange nicht zutreffend. Ist die Prognose zur vorliegenden Diagnose dem jeweiligen Leitfaden entsprechend ist alles in Butter und WS1-adR möglich, wird die Diagnose geändert [was durchaus möglich ist. Die Leitfäden zu mancher Diagnose setzen voraus, das ein bestimmtes Zeitfenster mit einer Vorläuferdiagnose durchlaufen wurde], ändert sich möglicherweise auch die Prognose und damit das Kriterium, nach dem "WS1 oder WS2" definiert wird.
Trotz prognostisch kurzzeitigem Behandlungsbedarf auf einen prognostisch länger dauernden Behandlungsbedarf ändern zu lassen mag kurzfristig das aktuell vorliegende Problem lösen, macht aber langfristig Stress auf anderer Ebene. Der Arzt der erklären muss warum auf definiert kurzzeitigen Behandlungsbedarf ohne entsprechende Diagnose ein länger dauernder Behandlungsbedarf verordnet wurde; die MFA die Änderungswünsche dem Arzt darlegen muss statt sie "blind" auf den "geprüft, bitte unterschreiben"-Stapel zu legen, ... ;)
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