wir suchen Dich, eine/n
Teamfähige/n freundliche/n
Physiotherapeut/in die uns mit
Freude an ihrer Arbeit und
Teamfähigkeiten unterstützen
möchten in Vollzeit,Teilzeit oder
Minijob
Wir bieten leistungsgerechte
attraktive Vergütung, einen
modernen klimatisierten
Arbeitsplatz , Flexible
Arbeitszeiten,uvm
Wir erwarten:
-Abgeschlossene Ausbildung als
Physiotherapeut/in
-Abgeschlossene Weiterbildung in
manueller Lymphdrainage aber nicht
ein muss
-Teamgeist und Freude am Beruf
Wir freuen...
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Physiotherapeut/in die uns mit
Freude an ihrer Arbeit und
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möchten in Vollzeit,Teilzeit oder
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wir sind uns nicht einig. Bei uns häufen sich die Rezepte in dieser Form, mehrere Ärzte sagen, es ist richtig so. Meine Chef sagt, es ist falsch und nimmt die Leute nicht an.
Gleicher Patient, gleicher Arzt. Rezepte in Folge, ohne lange Pausen
1. Rezept
WS 1a, EV, 6xKG
2. Rezept
WS 2a, EV, 6xKG
Da der Schlüssel sind ändert, ist es laut Ärzten angeblich KEINE FV. Die EDV macht da gar nicht mit. Sie füllt allein und richtig aus.
Laut meinem Chef ist es eine FV. Ich bin angewiesen, die Leute zum Ändern zum Arzt zu schicken. Inzwischen sagen mehrere, daß WIR da falsch liegen. Sie ändern es nicht, die Pat gehen woanders hin. Uns gehen die Leute verloren ...
Gruß eska
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eska schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
wir sind uns nicht einig. Bei uns häufen sich die Rezepte in dieser Form, mehrere Ärzte sagen, es ist richtig so. Meine Chef sagt, es ist falsch und nimmt die Leute nicht an.
Gleicher Patient, gleicher Arzt. Rezepte in Folge, ohne lange Pausen
1. Rezept
WS 1a, EV, 6xKG
2. Rezept
WS 2a, EV, 6xKG
Da der Schlüssel sind ändert, ist es laut Ärzten angeblich KEINE FV. Die EDV macht da gar nicht mit. Sie füllt allein und richtig aus.
Laut meinem Chef ist es eine FV. Ich bin angewiesen, die Leute zum Ändern zum Arzt zu schicken. Inzwischen sagen mehrere, daß WIR da falsch liegen. Sie ändern es nicht, die Pat gehen woanders hin. Uns gehen die Leute verloren ...
Gruß eska
Leider haben viele Ärzte hier keine Ahnung... davon aber wirklich viel.
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Wonderwoman schrieb:
Dein Chef hat Recht, wenn die Diagnose gleich geblieben ist.
Leider haben viele Ärzte hier keine Ahnung... davon aber wirklich viel.
ihr könnt auch drunter schreiben das der arzt sich weigert in fv zu ändern, das ging bei uns bis jetzt immer durch
unsere ärzte bekamen einen kleinen hmk u wurden von uns informiert
seit dem läuft es ohne probleme
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yvonne1976 schrieb:
auf jeden fall fv, außer bei anderer diagnose oder anderem icd10
ihr könnt auch drunter schreiben das der arzt sich weigert in fv zu ändern, das ging bei uns bis jetzt immer durch
unsere ärzte bekamen einen kleinen hmk u wurden von uns informiert
seit dem läuft es ohne probleme
hier liegt dein Chef ganz klar richtig: so lange keine neue Diagnose vorliegt oder eine neue Diagnosegruppe gewählt wird, sind die weiteren Verordnungen als FV oder - sofern zulässig - als VadR auszustellen.
Aus der Heilmittelrichtlinie, §7, Abs. 8:
Hier sind eben die beiden Voraussetzungen genannt: "zur Behandlung derselben Erkrankung" - also der gleichen Grunddiagnose - und sofern sich nur die Leitsymptomatik (also "der Kleinbuchstabe") ändert.
Die Definition einer Diagnosegruppe ist in §4, Abs. 2 gegeben:
Und in §7, Abs. 4 steht:
Hier wird also nochmal erwähnt, dass die Verordnungemengen "je Diagnosegruppe" gelten - also "den beiden Großbuchstaben".
Zusammenfassend nochmal: so lange innerhalb einer Diagnosegruppe (WS, EX, LY) weitere Verordnungen der gleichen DIagnose ausgestellt werden, werden diese dem gleichen Regelfall zugeordnet und müssen deshalb von EV auf FV fortgesetzt werden, evtl. ergänzt mit VadR.
Hoffe, dass ich helfen konnte!
Gruß
Nora
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sind die weiteren Verordnungen als FV oder - sofern zulässig - als VadR auszustellen.
Wann wäre das nicht zulässig?
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Wonderwoman schrieb:
Nora Weber schrieb am 25.10.14 21:52:
sind die weiteren Verordnungen als FV oder - sofern zulässig - als VadR auszustellen.
Wann wäre das nicht zulässig?
Zugegebenermaßen fast immer. Die Ausnahme, an die ich gedacht hatte, war D1 ("Standartisierte Heilmittelkombinationen" - nur wenn die im Regelfall vorgesehenen Gesamtmenge nicht im Regelfall bereits ausgeschöpft wurde). Dazu kommt noch die Verweigerung bei Kassen, die nicht auf die Genehmigungspflicht verzichten...
Einen schönen Sonntag noch!
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
@Wonderwoman:
Zugegebenermaßen fast immer. Die Ausnahme, an die ich gedacht hatte, war D1 ("Standartisierte Heilmittelkombinationen" - nur wenn die im Regelfall vorgesehenen Gesamtmenge nicht im Regelfall bereits ausgeschöpft wurde). Dazu kommt noch die Verweigerung bei Kassen, die nicht auf die Genehmigungspflicht verzichten...
Einen schönen Sonntag noch!
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Hallo eska,
1Nach einer Erstverordnung gilt jede Verordnung zur Behandlung derselben Erkrankung (desselben Regelfalls) als Folgeverordnung. 2Dies gilt auch, wenn sich unter der Behandlung die Leitsymptomatik ändert und unterschiedliche Heilmittel zum Einsatz kommen.
1Im Heilmittelkatalog sind Einzeldiagnosen zu Diagnosengruppen zusammengefasst. 2Den Diagnosengruppen sind die jeweiligen Leitsymptomatiken (funktionellen/strukturellen Schädigungen), Therapieziele, die einzeln verordnungsfähigen Heilmittel, Angaben zur Verordnung, die Verordnungsmengen und Empfehlungen zur Therapiefrequenz zugeordnet.
1Eine Heilmittelverordnung im Regelfall liegt dann vor, wenn die Auswahl zwischen den im jeweiligen Abschnitt des Heilmittelkataloges angegebenen Heilmitteln getroffen wird und die dort festgelegten Verordnungsmengen je Diagnosengruppe nicht überschritten werden. 2Treten im zeitlichen Zusammenhang mehrere voneinander unabhängige Erkrankungen derselben Diagnosengruppen auf, kann dies weitere Regelfälle auslösen für die jeweils separate Verordnungsvordrucke auszustellen sind.
hier liegt dein Chef ganz klar richtig: so lange keine neue Diagnose vorliegt oder eine neue Diagnosegruppe gewählt wird, sind die weiteren Verordnungen als FV oder - sofern zulässig - als VadR auszustellen.
Aus der Heilmittelrichtlinie, §7, Abs. 8:
Hier sind eben die beiden Voraussetzungen genannt: "zur Behandlung derselben Erkrankung" - also der gleichen Grunddiagnose - und sofern sich nur die Leitsymptomatik (also "der Kleinbuchstabe") ändert.
Die Definition einer Diagnosegruppe ist in §4, Abs. 2 gegeben:
Und in §7, Abs. 4 steht:
Hier wird also nochmal erwähnt, dass die Verordnungemengen "je Diagnosegruppe" gelten - also "den beiden Großbuchstaben".
Zusammenfassend nochmal: so lange innerhalb einer Diagnosegruppe (WS, EX, LY) weitere Verordnungen der gleichen DIagnose ausgestellt werden, werden diese dem gleichen Regelfall zugeordnet und müssen deshalb von EV auf FV fortgesetzt werden, evtl. ergänzt mit VadR.
Hoffe, dass ich helfen konnte!
Gruß
Nora
Gruß eska
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Ich weiß, dass es da schon zu Gesprächen zwischen KK und einem solchen beratungsresistenten Arzt gekommen ist.
Geändert hat sich aber dadurch nichts...wäre auch naiv zu glauben ein Arzt würde sich von einer Sofa etwas sagen,
oder noch schlimmer, etwas erklären lasen...
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
...Was passiert dann von Seiten der Kasse Richtung Ärzte?...
Ich weiß, dass es da schon zu Gesprächen zwischen KK und einem solchen beratungsresistenten Arzt gekommen ist.
Geändert hat sich aber dadurch nichts...wäre auch naiv zu glauben ein Arzt würde sich von einer Sofa etwas sagen,
oder noch schlimmer, etwas erklären lasen...
Grüße...Gerry
Aber es ist ja nichts Neues - schon klar ...
Gruß eska
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eska schrieb:
Ich habe auf diesen Mist gar keine Lust. Ich bin ja nur angestellt und beschäftige mich eigentlich nicht mit Abrechnung. Dafür haben wir eine nicht-therapeutische Angestellte. Ich darf - oder DURFTE bisher - reiner Therapeut sein. Aber neuerdings lässt er uns rennen, Rezepte ändern lassen. Meist für unsere HB´s, die ja wirklich selbst nicht so können. Fittere Pat. müssen es selbst regeln. Ich meine, er schickt uns während der Arbeitszeit, so gesehen ist es ok. Er ist weisungsberechtigt, aber manchmal denke ich .... WARUM RENNE ICH JETZT HIER RUM UND DISKUTIERE MIT DER MFA???
Aber es ist ja nichts Neues - schon klar ...
Gruß eska
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eska schrieb:
DANKE euch allen. Den Anhang "wurde vom Arzt nicht geändert" haben wir schon in Kopien vorbereitet. Was passiert dann von seiten der Kasse Richtung Ärzte?
Gruß eska
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Entschuldige Wonderwoman, aber nein das stimmt nicht. Mindestens seit 2011 und erscheinen des Hmk. Ws1 ist dafür vorgesehenen kurzfristig zu behandeln. Von daher auch nur eine Verordnung mit sechs Behandlungen. Danach geht man einfach auf Ws2 und macht dort die restlichen verbleibenden Behandlungen innerhalb des Regelfalls. Danach bleibt ws2 und adr. Schon hat man den Regelfall korrekt durchlaufen und hat keine Probleme bei der abrechnung. Ich verstehe immer nicht warum sich so viele so quer stellen wenn es um das einfache Thema geht den Regelfall zu durchlaufen.
Lieber Booster,
mit Verlaub gesagt, offensichtlich hast du genauso wenig Ahnung wie SRHZMatze. Woderwoman hat mit ihre Aussage volkommen recht. Nirgendwo im HMK steht, dass ein VO a.d.R. nicht auch mit eine WS1a begonnen werden kann.
Auch wir akzeptieren diese eigenwillige Interpretation der HMK durch einige Kassen nicht und bekommen ebenso wie Wonderwoman jedes mal recht.
Warum kannst du nicht glauben, dass langjährige Selbstabrechner durchaus viel Erfahrung mit Widersprüche und Gerichtsklagen haben und dadurch regelmäßig die Erfahrung machen, dass Kassendienstleister und Kassen häufig im Unrecht sind.
Ich krieche nicht für irgendwelche Kassenmitarbeiter/innen, sondern beharre auf eine korrekte Auslegung der Regeln und Gesetze. Auch andere Kollegen/innen (wie Wonderwoman) machen diese Erfahrung.
Es sind gerade Kollegen wie du und/oder Abrechnungsdienstleister wie SRZHMatze, die es uns Therapeuten bei der Abrechnung das Leben unnötig schwer machen. Ein bisschen mehr Rückgrat tut Not. Und wenn man Rückgrat zeigt, verschwinden viele Abrechnungsproblemen die Kollegen wie du und anderen offensichtlich haben, wie von Geisterhand. :kissing_closed_eyes:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Booster schrieb am 30.10.14 19:29:
Entschuldige Wonderwoman, aber nein das stimmt nicht. Mindestens seit 2011 und erscheinen des Hmk. Ws1 ist dafür vorgesehenen kurzfristig zu behandeln. Von daher auch nur eine Verordnung mit sechs Behandlungen. Danach geht man einfach auf Ws2 und macht dort die restlichen verbleibenden Behandlungen innerhalb des Regelfalls. Danach bleibt ws2 und adr. Schon hat man den Regelfall korrekt durchlaufen und hat keine Probleme bei der abrechnung. Ich verstehe immer nicht warum sich so viele so quer stellen wenn es um das einfache Thema geht den Regelfall zu durchlaufen.
Lieber Booster,
mit Verlaub gesagt, offensichtlich hast du genauso wenig Ahnung wie SRHZMatze. Woderwoman hat mit ihre Aussage volkommen recht. Nirgendwo im HMK steht, dass ein VO a.d.R. nicht auch mit eine WS1a begonnen werden kann.
Auch wir akzeptieren diese eigenwillige Interpretation der HMK durch einige Kassen nicht und bekommen ebenso wie Wonderwoman jedes mal recht.
Warum kannst du nicht glauben, dass langjährige Selbstabrechner durchaus viel Erfahrung mit Widersprüche und Gerichtsklagen haben und dadurch regelmäßig die Erfahrung machen, dass Kassendienstleister und Kassen häufig im Unrecht sind.
Ich krieche nicht für irgendwelche Kassenmitarbeiter/innen, sondern beharre auf eine korrekte Auslegung der Regeln und Gesetze. Auch andere Kollegen/innen (wie Wonderwoman) machen diese Erfahrung.
Es sind gerade Kollegen wie du und/oder Abrechnungsdienstleister wie SRZHMatze, die es uns Therapeuten bei der Abrechnung das Leben unnötig schwer machen. Ein bisschen mehr Rückgrat tut Not. Und wenn man Rückgrat zeigt, verschwinden viele Abrechnungsproblemen die Kollegen wie du und anderen offensichtlich haben, wie von Geisterhand. :kissing_closed_eyes:
mit dieser Ansicht reihst Du Dich leider nahtlos in die Reihe der Kassen-Sklaven ein...
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Wonderwoman schrieb:
Lieber Booster,
mit dieser Ansicht reihst Du Dich leider nahtlos in die Reihe der Kassen-Sklaven ein...
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Booster schrieb:
Entschuldige Wonderwoman, aber nein das stimmt nicht. Mindestens seit 2011 und erscheinen des Hmk. Ws1 ist dafür vorgesehenen kurzfristig zu behandeln. Von daher auch nur eine Verordnung mit sechs Behandlungen. Danach geht man einfach auf Ws2 und macht dort die restlichen verbleibenden Behandlungen innerhalb des Regelfalls. Danach bleibt ws2 und adr. Schon hat man den Regelfall korrekt durchlaufen und hat keine Probleme bei der abrechnung. Ich verstehe immer nicht warum sich so viele so quer stellen wenn es um das einfache Thema geht den Regelfall zu durchlaufen.
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