• Auf der Suche nach einer neuen
beruflichen Herausforderung mit
Gestalltungsspielraum?
• Du übernimmst gern
Verantwortung und behältst den
Überblick?
• Du hast bereits
Führungserfahrung oder bist bereit
diese Dir anzueignen?
Dann hast Du schon 3 gute Gründe
bei uns durchzustarten – wir
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Wir freuen uns auf Dich.
Wir sind ein familiär geführtes
Unternehmen mit ca. 25 Mitarbeitern
an zwei Praxisstandorten. Neben
einem modernen Arbeitsumfeld mit
flacher ...
beruflichen Herausforderung mit
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Patient erhält ne 3er VO mit WS1 :hushed:
Nun kommt die nächste 3er VO , wieder WS1, aber als FolgeVO
Und ich bin mir tatsächlich unsicher :smile:
Was meint ihr?
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Birgit88 schrieb:
Ja, ich weiß da es eigentlich nicht möglich ist bei WS1 ne FolgeVO auszustellen :yum: aber:
Patient erhält ne 3er VO mit WS1 :hushed:
Nun kommt die nächste 3er VO , wieder WS1, aber als FolgeVO
Und ich bin mir tatsächlich unsicher :smile:
Was meint ihr?
HMK:
Verordnungsmenge bestimmen
Zur Bestimmung der entsprechenden Verordnungsmenge im Regelfall gehen Sie eine weitere Spalte nach rechts. In der dritten Spalte finden Sie neben den zulässigen Verordnungsmengen auch die Therapiefrequenzempfehlung und ggf. weitere Hinweise zur Verordnung. Die hier verwendeten Abkürzungen und Symbole finden Sie ebenfalls unten auf der Seite.
Für die Beispieldiagnose sieht der Regelfall bei der Erstverordnung bis zu 6 Behandlungen (Einheiten) pro Verordnung vor ( <= 6).
Je Folgeverordnung kann im Regelfall ebenfalls eine Verordnungsmenge von bis zu 6 Behandlungen (Einheiten) verordnet werden ( <= 6).
Es heißt hier also : bis zu, d.h. die zweite VO muss eine FV sein, aber dann mit WS2.
VG
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Ist schlüssig.
Hoffentlich sieht die IKK dass auch so :smile:
Die 40€ schon rieche :sunglasses:
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Birgit88 schrieb:
Okay danke.
Ist schlüssig.
Hoffentlich sieht die IKK dass auch so :smile:
Die 40€ schon rieche :sunglasses:
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Problem beschreiben
FFGG schrieb:
Hallo
HMK:
Verordnungsmenge bestimmen
Zur Bestimmung der entsprechenden Verordnungsmenge im Regelfall gehen Sie eine weitere Spalte nach rechts. In der dritten Spalte finden Sie neben den zulässigen Verordnungsmengen auch die Therapiefrequenzempfehlung und ggf. weitere Hinweise zur Verordnung. Die hier verwendeten Abkürzungen und Symbole finden Sie ebenfalls unten auf der Seite.
Für die Beispieldiagnose sieht der Regelfall bei der Erstverordnung bis zu 6 Behandlungen (Einheiten) pro Verordnung vor ( <= 6).
Je Folgeverordnung kann im Regelfall ebenfalls eine Verordnungsmenge von bis zu 6 Behandlungen (Einheiten) verordnet werden ( <= 6).
Es heißt hier also : bis zu, d.h. die zweite VO muss eine FV sein, aber dann mit WS2.
VG
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morpheus-06 schrieb:
Warum? Der Regelfall ist bei WS1a mit drei Behandlungen nicht ausgeschöpft.
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FFGG schrieb:
Weil es die Freiheit gibt, auch weniger als 3 zu verordnen auf ein Rezept.
hat sich erledigt, hab die Antwort im Forum gefunden
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kaka80 schrieb:
@FFGG heißt es dann auch: man könnte nach einer Verordnung adR?
hat sich erledigt, hab die Antwort im Forum gefunden
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jonauti schrieb:
Die zweite Verordnung geht, aber nur mit WS2a!
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