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weiss hier jemand, wo bei einer Langfristverordnung mit Ausnahmeziffer das Kreuzchen gemacht werden muss, bei Erstverordnung oder bei Folgeverordnung? Oder gar keins? Oder ist es egal?!
Schöne Grüsse und danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
weiss hier jemand, wo bei einer Langfristverordnung mit Ausnahmeziffer das Kreuzchen gemacht werden muss, bei Erstverordnung oder bei Folgeverordnung? Oder gar keins? Oder ist es egal?!
Schöne Grüsse und danke
Wenn du den längerfristigen Heilmittelbedarf meinst, muss es eine Vo adR sein.
Bei einer Praxisbesonderheit kann es eine Erst- Folge- oder Vo adR sein.
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morpheus-06 schrieb:
Es gibt keine Langfristverordnung, sondern nur eine Erst- Folge- oder Vo adR.
Wenn du den längerfristigen Heilmittelbedarf meinst, muss es eine Vo adR sein.
Bei einer Praxisbesonderheit kann es eine Erst- Folge- oder Vo adR sein.
:tired_face: oder verwechsele ich hier was :tired_face:
Mfg
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
...bei einer Langfristgenehmigung muß m.W.nach das Kreuzchen bei adR sein, da ja vorher der Regelfall durchlaufen sein muß....
:tired_face: oder verwechsele ich hier was :tired_face:
Mfg
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Wie sieht's aus damit?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Sorry, es ist eine VO mit Langfristgenehmigung und auch mit adR.
Wie sieht's aus damit?
D.h. das Kreuz bei adR reicht also. Muss sonst nichts angekreuzt werden.
Praxisbesonderheit, ja genau- ist noch neu für mich.
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MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
...da man z.Z. noch nix anderes ankreuzen kann, sollte vielleicht neben der Diaqgnose der entsprechende ICD Code angegeben sein
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ok erst jetzt genau gelesen...
D.h. das Kreuz bei adR reicht also. Muss sonst nichts angekreuzt werden.
Praxisbesonderheit, ja genau- ist noch neu für mich.
Muss ich nun etwas ändern lassen???
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morpheus-06 schrieb:
Ist Folge-Vo. und Vo adR angekreutz ist es für die Kassen eine Vo adR, also ggf. ändern lassen.
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angelika392 schrieb:
Neuerdings bekommen wir alle VO von der Abrechnungsstelle zurück, auf denen a. d. RF und!! Folge-VO bzw. Erst-VO angekreuzt ist, d. h. alle müssen geändert werden (d. h. es darf nur a.d. RF angekreuzt sein)!!
Abrechnungsstelle? sicher die Optica :smile:
Vom Spitzenverbande der GKV gibt es eine Info: wenn Folge-Vo. und Vo adR angekreutzt ist, ist die Vo als adR zu werten.
Ich kenne keine Fälle wo es hier zur Absetzung gekommen ist.
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morpheus-06 schrieb:
wo steht´s geschrieben?
Abrechnungsstelle? sicher die Optica :smile:
Vom Spitzenverbande der GKV gibt es eine Info: wenn Folge-Vo. und Vo adR angekreutzt ist, ist die Vo als adR zu werten.
Ich kenne keine Fälle wo es hier zur Absetzung gekommen ist.
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Andreas216 schrieb:
Leider ist das ein Irrrtum! BKK, AOK plus und die DAK allesamt Absetzer bei "Doppelt Kreuzchen"!!!
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gabriele639 schrieb:
Leider nicht nur optica. Bekam erst vor kurzem von der azh eine VO diesbezüglich zur "Korrektur" zurück. :unamused:
Bei uns sendet die AZH keine Vo. zurück wo beides angekreuzt ist :unamused:
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morpheus-06 schrieb:
und wie begründet das die AZH? Hast du die Rezeptprüfung nach HMR u. HMK gebucht? Dann wäre es mir klar.
Bei uns sendet die AZH keine Vo. zurück wo beides angekreuzt ist :unamused:
> Leider ist das ein Irrrtum! BKK, AOK plus und die DAK allesamt
> Absetzer bei \"Doppelt Kreuzchen\"!!!
Da frage ich mich wie das kommt, wir haben 2 Praxen (Abrechnung über AZH) in der Familie und solche Vo. kommen auch bei uns vor. Keine Absetzung, keine Rücksendung und gerade die DAK da werden alle Rezepte bundesweit in Bremen geprüft und abgerechnet, dann müsste das bei uns auch abgesetzt werden. Wobei ich mich zu wehren wüsste :smile:
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morpheus-06 schrieb:
Andreas216 schrieb:
> Leider ist das ein Irrrtum! BKK, AOK plus und die DAK allesamt
> Absetzer bei \"Doppelt Kreuzchen\"!!!
Da frage ich mich wie das kommt, wir haben 2 Praxen (Abrechnung über AZH) in der Familie und solche Vo. kommen auch bei uns vor. Keine Absetzung, keine Rücksendung und gerade die DAK da werden alle Rezepte bundesweit in Bremen geprüft und abgerechnet, dann müsste das bei uns auch abgesetzt werden. Wobei ich mich zu wehren wüsste :smile:
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Andreas216 schrieb:
Ich rechne auch über die azh ab :unamused: Und trotzdem Absetzungen GENAU aus den genannten Gründen. Von den Kassen!
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morpheus-06 schrieb:
und da versteh ich Welt nicht mehr :unamused: Also dagegen angehen!
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Andreas216 schrieb:
Tja die Welt vertsehe ich oft auch nicht mehr! Die der Kassen sowieso nicht! Im Übrigen gibt der VPT genau die gleichen Infos raus (bezüglich doppelt Kreuzchen)...Habe die Rezepte ändern lassen....vorraus gesetzt sie wurden zurück geschickt!
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morpheus-06 schrieb:
und wieder versteht ich die Welt nicht mehr, im West hüüüü....., im Osten hoooooot............. :astonished:
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Andreas216 schrieb:
Tja so isse die Deutsche Republik! Manchmal zum K....n!!!
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morpheus-06 schrieb:
dito, man kann kaum noch verlässliche Infos geben. Jeder beugt die Veträge etc. wie er es gerade braucht :scream:
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Andreas216 schrieb:
:scream:
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gabriele639 schrieb:
Habe keine Rezeptprüfung zugebucht, morpheus. :blush: Vielleicht hatte die azh damals gerade vom Abrechnungszentrum der betreffenden KK eine neue "Auslegung" ihrer Prüfungsbestimmungen bekommen und mir "kulanterweise" die VO zur Korrektur zurückgesandt? :unamused:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Noch eins: Sehe gerade, dass auf manchen ( es sind mehrere VO) adR und zusätzlich Folgeverordnung angekreuzt ist, bei anderen ist nur ein Kreuz bei adR. So ein Durcheinander mal wieder...
Muss ich nun etwas ändern lassen???
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rudibam schrieb:
Auf die Verordnung
ODER
Eine Verordnung außerhalb des Regelfalls (VOadR).
Eine Verordnung kann also nicht gleichzeitig eine Regelfall FV (VOidR) sein UND eine VOadR.
Eins geht nur. Wie die Kassen mit 2 Kreuzen umgehen, weiß ich nicht. Ich mache keine Abrechnung, schaue nur auf Richtigkeit der eingehenden "Zettel".
Einige Kassen wollen eine vorherige Genehmigung für ein Rezept außerhalb des Regelfalls. Hier gibt es dann die Möglichkeit, eine Langfristgenehmigung zu beantragen. Wird die (meist für einen begrenzten Zeitraum, eine bestimmt Frequenz und einen Indikationsschlüssel) erteilt, kann man das Rezept ohne Rücksprache annehmen. Das wird aber nirgends angekreuzt. Wir heften eine Kopie der Genehmigung an.
Gruß eska
[bearbeitet am 28.02.13 08:29]
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eska schrieb:
Es gibt eine Erstverordnung (EV) und 2 Folgeverordnungen (FV). Das wäre dann der Regelfall (VOidR). Hiernach eine 12 wöchige Pause für den jeweiligen Indikationsschlüssel
ODER
Eine Verordnung außerhalb des Regelfalls (VOadR).
Eine Verordnung kann also nicht gleichzeitig eine Regelfall FV (VOidR) sein UND eine VOadR.
Eins geht nur. Wie die Kassen mit 2 Kreuzen umgehen, weiß ich nicht. Ich mache keine Abrechnung, schaue nur auf Richtigkeit der eingehenden "Zettel".
Einige Kassen wollen eine vorherige Genehmigung für ein Rezept außerhalb des Regelfalls. Hier gibt es dann die Möglichkeit, eine Langfristgenehmigung zu beantragen. Wird die (meist für einen begrenzten Zeitraum, eine bestimmt Frequenz und einen Indikationsschlüssel) erteilt, kann man das Rezept ohne Rücksprache annehmen. Das wird aber nirgends angekreuzt. Wir heften eine Kopie der Genehmigung an.
Gruß eska
[bearbeitet am 28.02.13 08:29]
Bisher sind die Rezepte mit den Kreuzen auf Folgeverordnung UND adR
bei den Kassen akzeptiert worden. Werde aber ab jetzt darauf achten, dass nur adR angekreuzt ist. Nur zur Sicherheit, dass nichts zurückkommt...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für die Tipps.
Bisher sind die Rezepte mit den Kreuzen auf Folgeverordnung UND adR
bei den Kassen akzeptiert worden. Werde aber ab jetzt darauf achten, dass nur adR angekreuzt ist. Nur zur Sicherheit, dass nichts zurückkommt...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Jetzt verstehe ich gar nichts mehr...
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