Im Herzen der Hansestadt, auf der
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
. Treueprämie
. Gesundheitsleistung bis zu
1000 € pro Jahr
• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
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• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
worauf beziehen sich die Fristen? Wir lesen "12 Wochenfrist" bzw "6 Monate".
Ein Beispiel:
Erster Behandlungsbeginn z.B. ein 24.05. -> ein Dienstag. Nach der 12 Wochenfrist wäre der Tag der letzten möglichen Behandlung also am 02.08. ->, wiederum ein Dienstag.
Wann wäre der letzte Tag der möglichen Behandlung einer Langfristverordnung über 24 Behandlungen? Nach 24 Wochen, also am Dienstag den 08.11., oder nach 6 Monaten, also am 24.11. (24.05. -> 24.11. = 6 Monate), einen Donnerstag?
Über konstruktive Antworten freue ich mich. Und bitte, ich habe ewig nach der korrekten Erklärung gesucht. Nichts eindeutiges hierzu gefunden.
Danke!
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Der 12 Wochen-Frist entfaltet für uns keine Wirkung. Bei bis zu 6 Behandlungen hast du 3 Monate Zeit, die VO abzuarbeiten. Bei mehr als 6 Behandlungen hast du 6 Monate Zeit. Die Frist startet am 1. Behandlungstag. Nachlesen kannst du das im HMR und BRV.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Sgulla Diese Frage ist in letzter Zeit schon des Öfteren inkl. Quellenzitate beantwortet worden. 🤔 Vlt. mal die Sufu nutzen?
Der 12 Wochen-Frist entfaltet für uns keine Wirkung. Bei bis zu 6 Behandlungen hast du 3 Monate Zeit, die VO abzuarbeiten. Bei mehr als 6 Behandlungen hast du 6 Monate Zeit. Die Frist startet am 1. Behandlungstag. Nachlesen kannst du das im HMR und BRV.
kleiner Tipp:
https://www.physio.de/community/news/aktualisierter-fragen-antworten-katalog-fak/99/10888/1
LG aus der Redaktion
F. Merz
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Friedrich Merz schrieb:
Moin,
kleiner Tipp:
https://www.physio.de/community/news/aktualisierter-fragen-antworten-katalog-fak/99/10888/1
LG aus der Redaktion
F. Merz
Mittlerweile habe ich den Unterschied kapiert:
12 Wochenfrist wird angewandt zur Bestimmung der Behandlungsanzahl in Verbindung mit der Frequenz.
Die Dauer der Gültigkeit einer Verordnung wird in Monaten definiert.
Vielen Dank für die Mühe, die ich Euch bereitet habe.
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Sgulla schrieb:
Danke, ich bekenne mich schuldig das Thema in der Hektik des therapeutischen Alltags nur oberflächlich angegangen zu sein.
Mittlerweile habe ich den Unterschied kapiert:
12 Wochenfrist wird angewandt zur Bestimmung der Behandlungsanzahl in Verbindung mit der Frequenz.
Die Dauer der Gültigkeit einer Verordnung wird in Monaten definiert.
Vielen Dank für die Mühe, die ich Euch bereitet habe.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Sgulla Keine Ursache. grinning
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Problem beschreiben
Sgulla schrieb:
Sehr geehrte Kollegen,
worauf beziehen sich die Fristen? Wir lesen "12 Wochenfrist" bzw "6 Monate".
Ein Beispiel:
Erster Behandlungsbeginn z.B. ein 24.05. -> ein Dienstag. Nach der 12 Wochenfrist wäre der Tag der letzten möglichen Behandlung also am 02.08. ->, wiederum ein Dienstag.
Wann wäre der letzte Tag der möglichen Behandlung einer Langfristverordnung über 24 Behandlungen? Nach 24 Wochen, also am Dienstag den 08.11., oder nach 6 Monaten, also am 24.11. (24.05. -> 24.11. = 6 Monate), einen Donnerstag?
Über konstruktive Antworten freue ich mich. Und bitte, ich habe ewig nach der korrekten Erklärung gesucht. Nichts eindeutiges hierzu gefunden.
Danke!
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