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Gesundheitswelt von morgen.
In dieser Rolle begleitest du
unsere Coaching Teilnehmer durch
das Kursprogramm und führst
physiotherapeutische Anamnesen
durch. Unsere Physiotherapeuten
halten den Kontakt zu unseren
Teilnehmern und sind gut darin,
diese zur optimalen Gesundheit zu
unterstützen. Das umfasst folgende
Aufgaben:
-Durchführung einer festgelegten
Anamnese
-wöchentliche Beratung durch
Video-Calls zu unseren Teilnehmern
-Erstellung von individuelle...
Gesundheitswelt von morgen.
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würde mich mal interessieren warum es für jeden Patienten im Heim eine Hausbesuchpauschale gibt, aber wenn zwei Leute im selben Haushalt am gleichen Tag behandelt werden nur Hausbesuch abgerechnet werden darf.
Wo ist da der Unterschied?
Bin auf Eure Antworten sehr gespannt!
LG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
GutenTag,
würde mich mal interessieren warum es für jeden Patienten im Heim eine Hausbesuchpauschale gibt, aber wenn zwei Leute im selben Haushalt am gleichen Tag behandelt werden nur Hausbesuch abgerechnet werden darf.
Wo ist da der Unterschied?
Bin auf Eure Antworten sehr gespannt!
LG
2. keine soziale Einrichtung jeder HB voll.
Formulierungslücke in den meisten RV
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das heißt also, ich kann für beide Leute im selben Haushalt jeweils ein Hausbesuch abrechnen?
Ist mir anders gesagt worden!
LG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Abend morpheus-06,
das heißt also, ich kann für beide Leute im selben Haushalt jeweils ein Hausbesuch abrechnen?
Ist mir anders gesagt worden!
LG
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morpheus-06 schrieb:
Ich mache es immer so. Die TK hatte mal abgesetzt, konnte mir aber keine Grundlage in den RV nennen und hat dann doch alles bezahlt.
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Papa Alpaka schrieb:
Eine Grundlage dafür gäbe es im RV der AOK Bayern, das ist aber auch die einzige von der ich es weiß wo es sauber ausformuliert ist ;)
Eine Grundlage dafür gäbe es im RV der AOK Bayern [...]
@Papa Alpaka:
Habe leider nichts gefunden, was bei der AOK Bayern gegen eine Berechnung pro Patient spricht. Hast du evtl. einen Tipp, wo ich das finden kann?
In der Vergütungsvereinbarung steht dort bei der Pos.nr. X9933: "Hausbesuchspauschale bei ärztlich verordnetem
Hausbesuch je Patienten, siehe Anmerkung in § 2 Abs. 9 der Vergütungsvereinbarung". Im Absatz, auf den verwiesen wird, steht dann lediglich:
Behandlungstag nur einmal abgerechnet werden. Die Abrechnung der beiden Pauschalen für einen Versicherten am selben Tag ist nicht zulässig.
Bei der Beschreibung der Positionsnummer wird ja sogar explizit mit der - von mir vorgenommenen - Hervorhebung die Vergütung "je Patient" genannt - und eben nicht "je Haushalt" o.ä.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 22.10.16 12:56:
Hausbesuche können grundsätzlich vom nächstgelegenen Zugelassenen nicht abgelehnt werden. Mit den Hausbesuchspauschalen sind alle Kosten für den Hausbesuch einschließlich Wegegeld abgegolten. Weitere Kosten sind in diesem Zusammenhang nicht abrechenbar. Die Position für einen Hausbesuch kann pro
Eine Grundlage dafür gäbe es im RV der AOK Bayern [...]
@Papa Alpaka:
Habe leider nichts gefunden, was bei der AOK Bayern gegen eine Berechnung pro Patient spricht. Hast du evtl. einen Tipp, wo ich das finden kann?
In der Vergütungsvereinbarung steht dort bei der Pos.nr. X9933: "Hausbesuchspauschale bei ärztlich verordnetem
Hausbesuch je Patienten, siehe Anmerkung in § 2 Abs. 9 der Vergütungsvereinbarung". Im Absatz, auf den verwiesen wird, steht dann lediglich:
Behandlungstag nur einmal abgerechnet werden. Die Abrechnung der beiden Pauschalen für einen Versicherten am selben Tag ist nicht zulässig.
Bei der Beschreibung der Positionsnummer wird ja sogar explizit mit der - von mir vorgenommenen - Hervorhebung die Vergütung "je Patient" genannt - und eben nicht "je Haushalt" o.ä.
Gruß
Nora
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Papa Alpaka schrieb:
Ich muss bis 14 Uhr noch einen Ortswechsel um 23km schaffen, aber ich schau mal nach ob ich's wiederfinde :)
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Papa Alpaka schrieb:
...hab's leider bei den AOKen und auch bei den BKKen die ich im Verdacht hatte nicht wiedergefunden. Kerninfo bleibt: Es gibt mindestens eine GKV in deren Rahmenvertrag eine Vereinbarung über die Abrechnung von zwei HB in häuslicher Gemeinschaft besteht (mit dem Inhalt das in solchen Fällen nur einmal 29933 abgerechnet werden kann; effektiv also "wie 29934" bezahlt wird). Es ist allerdings keine mit der ich tatsächlich zu tun habe ;)
AOK Bremen/Bremerhaven:
werden zu einer neuen Position X9902 zusammengefasst. Diese neue Position kommt zum
Tragen, sobald zwei oder mehrere Patienten, die im selben Haus wohnen - dazu gehören Alten und
Pflegeheime, sonstige Pflegeeinrichtungen - im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang
behandelt werden. Die Vergütung wird dann ab dem ersten Patientnen berechnet.
Unberührt dieser neuen Pos.X9902 bleibt die Vergütung des Hausbesuchs nur einer Person
(X9901).
AOK Hessen:
Sind allerdings auch keine AOKs, mit denen ich tatsächlich zu tun habe - deshalb war er mir neu, dass es diese Einschränkungen gibt!
Bei den anderen RVO Rahmenverträgen ist dann üblicherweise nur die Unterscheidung Hausbesuch "privat" / Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Dann habe ich mich eben auch ´mal auf die Suche begeben... :wink:
Die Position X9902 Hausbesuch mehrerer Patienten und die Position X9906 Wegegebühren
X9902 Der Besuch eines weiteren Patienten derselben sozialen Gemeinschaft (auch Altenheime) in unmittelbarem Zusammenhang.
AOK Bremen/Bremerhaven:
werden zu einer neuen Position X9902 zusammengefasst. Diese neue Position kommt zum
Tragen, sobald zwei oder mehrere Patienten, die im selben Haus wohnen - dazu gehören Alten und
Pflegeheime, sonstige Pflegeeinrichtungen - im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang
behandelt werden. Die Vergütung wird dann ab dem ersten Patientnen berechnet.
Unberührt dieser neuen Pos.X9902 bleibt die Vergütung des Hausbesuchs nur einer Person
(X9901).
AOK Hessen:
Sind allerdings auch keine AOKs, mit denen ich tatsächlich zu tun habe - deshalb war er mir neu, dass es diese Einschränkungen gibt!
Bei den anderen RVO Rahmenverträgen ist dann üblicherweise nur die Unterscheidung Hausbesuch "privat" / Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung.
Gruß
Nora
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Papa Alpaka schrieb:
Danke für's Finden ;)
Verstehe deine Frage, die Antwort ist einfach: wenn du wegen einem Patienten ins Heim fährst, kriegste auch nur HB soz.Einr. bezahlt (also halb soviel wie beim Ehepaar). Rechnet sich also wieder für die kasse
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Neuling schrieb:
die kassen kürzen das, ist ja klar. es sei denn du fährst an zwei unterschiedlichen Tagen zu Mann und Frau ;)
Verstehe deine Frage, die Antwort ist einfach: wenn du wegen einem Patienten ins Heim fährst, kriegste auch nur HB soz.Einr. bezahlt (also halb soviel wie beim Ehepaar). Rechnet sich also wieder für die kasse
die kassen kürzen das, ist ja klar. es sei denn du fährst an zwei unterschiedlichen Tagen zu Mann und Frau ;)
Verstehe deine Frage, die Antwort ist einfach: wenn du wegen einem Patienten ins Heim fährst, kriegste auch nur HB soz.Einr. bezahlt (also halb soviel wie beim Ehepaar). Rechnet sich also wieder für die kasse
Erzähl doch so was nicht. Das hat mit dem Heim nichts zutun, ich habe schon einige Ehepaare gehabt, alles ging durch. Einmal musste ich einer Absetzung widersprechen und ich sage dir, die Kasse hatte keine Chance. Jeder Cent wurde bezahlt, weil es die Rahmenverträge nicht ausschließen.
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Tempelritter schrieb:
Neuling schrieb am 29.11.16 14:08:
die kassen kürzen das, ist ja klar. es sei denn du fährst an zwei unterschiedlichen Tagen zu Mann und Frau ;)
Verstehe deine Frage, die Antwort ist einfach: wenn du wegen einem Patienten ins Heim fährst, kriegste auch nur HB soz.Einr. bezahlt (also halb soviel wie beim Ehepaar). Rechnet sich also wieder für die kasse
Erzähl doch so was nicht. Das hat mit dem Heim nichts zutun, ich habe schon einige Ehepaare gehabt, alles ging durch. Einmal musste ich einer Absetzung widersprechen und ich sage dir, die Kasse hatte keine Chance. Jeder Cent wurde bezahlt, weil es die Rahmenverträge nicht ausschließen.
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morpheus-06 schrieb:
dito, ich habe die gleichen Erfahrungen gemacht wie der Templer. Es gibt keinen Grund für eine Kürzung.
Heißt für mich aber: in Zukunft noch mehr widersprechen! Kommt ihr denen dann auch gleich mit den 40€ und Verzugszinsen? Ich bin z.Zt. tierisch angenervt von all dem Büro-Aufwand und möchte dann wenigstens noch was rausholen...
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Neuling schrieb:
Schön, wenn ihr andere Erfahrungen machen konntet; ich habe hier nur meine wiedergegeben.
Heißt für mich aber: in Zukunft noch mehr widersprechen! Kommt ihr denen dann auch gleich mit den 40€ und Verzugszinsen? Ich bin z.Zt. tierisch angenervt von all dem Büro-Aufwand und möchte dann wenigstens noch was rausholen...
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morpheus-06 schrieb:
40€ und die Verzugzinsen sind bei mir bei jedem Widerspruch dabei. Dazu noch die passenden § und die Kasse macht dicke Backen.
Hast du die Bescheide aufgehoben? Geh sie alle durch, zumindest die vom zweiten Halbjahr 2016, und stell die Verzugsschäden in Rechnung. Und danach versuchst du erstmal einen aus dem frühen 2016 (du kriegst gleich 'ne PN mit der Antwort auf die Frage "Warum?").
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Papa Alpaka schrieb:
...und wenn du nun auf den Geschmack gekommen bist: für die erstmalige Abrechnung ist oft eine Frist von einem Jahr nach letzter Behandlung vereinbart - eine ungerechtfertigte Absetzung verjährt, ohne andere Vereinbarung, erst drei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres der Absetzung.
Hast du die Bescheide aufgehoben? Geh sie alle durch, zumindest die vom zweiten Halbjahr 2016, und stell die Verzugsschäden in Rechnung. Und danach versuchst du erstmal einen aus dem frühen 2016 (du kriegst gleich 'ne PN mit der Antwort auf die Frage "Warum?").
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morpheus-06 schrieb:
1. soziale Einrichtung HB Pauschale
2. keine soziale Einrichtung jeder HB voll.
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