WIR SUCHEN DICH!
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
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Mein Problem habe
EV 5 Kg (ex 2)nun FV 5Kg ,bekommt Patient nun noch eine
FV 5.oder kann er dann lt Katalog nochmal 3 Behandlungen auf noch ein weiteres Folgerezept bekommen.
Lt Katalog gesamtmenge 18 Einheiten, steht aber nirgendwo drin auf wieviele Rezepte ?
Geh ich in ne "kürzungsfalle"?
Wer weiß das, kann ich das wo nachlesen?
Danke
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hab jetzt mal ne Frage desen Antwort ich mir nirgends selbst erlesen kann.
Mein Problem habe
EV 5 Kg (ex 2)nun FV 5Kg ,bekommt Patient nun noch eine
FV 5.oder kann er dann lt Katalog nochmal 3 Behandlungen auf noch ein weiteres Folgerezept bekommen.
Lt Katalog gesamtmenge 18 Einheiten, steht aber nirgendwo drin auf wieviele Rezepte ?
Geh ich in ne "kürzungsfalle"?
Wer weiß das, kann ich das wo nachlesen?
Danke
Meistens sind es 3 Rezepte á 6 Einheiten.
Theoretisch könnte man aber auch 18 Rezepte á 1 Einheit machen. Wird halt für den Patienten extrem teuer wg. der Zuzahlung.
also sind bei Deinem Fall nach EV á 5 und 2x FV á 5 noch 3 Einheiten "übrig".
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja, so denke ich eigentlich auch.aber man weiß ja nie was sich die Kassen alles ausdenken :kissing_closed_eyes:
die Kassen können sich ausdenken was sie wollen, Heilmittelkatalog bleibt Heilmittelkatalog. DER ist maßgebend und nicht die Willkürgedanken einer GK. Die Art der Verordnung ist nur blöd :unamused:
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Emmili schrieb:
Hallo mab,
die Kassen können sich ausdenken was sie wollen, Heilmittelkatalog bleibt Heilmittelkatalog. DER ist maßgebend und nicht die Willkürgedanken einer GK. Die Art der Verordnung ist nur blöd :unamused:
Daher bin ich etwas stutzig geworden
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Jup.
Daher bin ich etwas stutzig geworden
Allerdings ist bei "zu wenigen Behandlungen" die Frage zu stellen, ob es 1. Wirtschaftlich ist, den Patienten zu behandeln und 2. dem Patienten mit 1-2 Behandlungen überhaupt geholfen werden kann....Streng genommen muss man bei der 1. Behandlung einen Befund aufnehmen, damit ist die schonmal weg.
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TheStonie schrieb:
Wie schon gesagt wurde, HMK gilt. und da steht mein ich drin, dass wenn zur vervollständigung der Gesamtverordnungsmenge höchstens 2 Behandlungen fehlen, dann darf auch a.d.R angekreuzt werden...
Allerdings ist bei "zu wenigen Behandlungen" die Frage zu stellen, ob es 1. Wirtschaftlich ist, den Patienten zu behandeln und 2. dem Patienten mit 1-2 Behandlungen überhaupt geholfen werden kann....Streng genommen muss man bei der 1. Behandlung einen Befund aufnehmen, damit ist die schonmal weg.
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StefanP schrieb:
18 Einheiten sind 18 Einheiten.
Meistens sind es 3 Rezepte á 6 Einheiten.
Theoretisch könnte man aber auch 18 Rezepte á 1 Einheit machen. Wird halt für den Patienten extrem teuer wg. der Zuzahlung.
also sind bei Deinem Fall nach EV á 5 und 2x FV á 5 noch 3 Einheiten "übrig".
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