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• Mit freier Zeiteinteilung
(keine Taktung, kein Schichtdienst,
kein Wochenenddienst)
• Mit eigenständiger Planung der
Aufträge
• Mit viel Abwechslung und
täglich neuem Input
• Mit der Möglichkeit mobil zu
arbeiten
• Mit hoher therapeutischer
Verantwortung
• Mit hoher Anerkennung und
Kommunikation auf Augenhöhe
Beschreibung Ihrer zukünftigen
Stelle:
• Unterstützung der
Klienten/innen ins Arbeitsleben
zurückzukehren
• Arbeiten im Bereic...
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Ich würde gerne erfahren, bis wann die Krankenkassen die Rechnung bezahlen muss?
Ich rechne alle selber ab und leider keine Informationen wieviel Zeit ich der GKV geben muss!
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Michael c. schrieb:
Hallo!
Ich würde gerne erfahren, bis wann die Krankenkassen die Rechnung bezahlen muss?
Ich rechne alle selber ab und leider keine Informationen wieviel Zeit ich der GKV geben muss!
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Habe meiner Meinung nach alle §§§ druchgelesen!
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Michael c. schrieb:
Wo genau finde ich das?
Habe meiner Meinung nach alle §§§ druchgelesen!
§12 Abs. 10
Die Bezahlung der Rechnungen bei elektronischer Datenübermittlung bzw. bei Übermittlung auf maschinell verwertbaren Datenträgern erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der vollständigen Abrechnungsunterlagen (maschinelle Abrechnungsdaten und rechnungsbegründende Unterlagen) bei den von den Ersatzkassen benannten Stellen. Bei Zahlung durch Überweisung gilt die Frist als gewahrt, wenn der Auftrag innerhalb dieser Zeit dem Geldinstitut erteilt wurde.
Erfolgt keine maschinell verwertbare Datenübermittlung nach Ziffer 1, verlängert sich die Zahlungsfrist auf 4 Wochen nach Eingang der vollständigen Abrechnungsunterlagen (Papierabrechnung und rechnungsbegründende Unterlagen) bei den von den Ersatzkassen benannten Stellen. Dies ist notwendig, da die Daten vor einer Bearbeitung durch die zuständige Ersatzkasse nacherfasst werden müssen.
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morpheus-06 schrieb:
z.B. RV VdEK
§12 Abs. 10
Die Bezahlung der Rechnungen bei elektronischer Datenübermittlung bzw. bei Übermittlung auf maschinell verwertbaren Datenträgern erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der vollständigen Abrechnungsunterlagen (maschinelle Abrechnungsdaten und rechnungsbegründende Unterlagen) bei den von den Ersatzkassen benannten Stellen. Bei Zahlung durch Überweisung gilt die Frist als gewahrt, wenn der Auftrag innerhalb dieser Zeit dem Geldinstitut erteilt wurde.
Erfolgt keine maschinell verwertbare Datenübermittlung nach Ziffer 1, verlängert sich die Zahlungsfrist auf 4 Wochen nach Eingang der vollständigen Abrechnungsunterlagen (Papierabrechnung und rechnungsbegründende Unterlagen) bei den von den Ersatzkassen benannten Stellen. Dies ist notwendig, da die Daten vor einer Bearbeitung durch die zuständige Ersatzkasse nacherfasst werden müssen.
ich rechne selber ab und i.d.R. dauert es ca. 3 Wochen bis zum Zahlungseingang...
bei einigen KK´s dauert es 4 Wochen
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harrylein schrieb:
gut zu wissen!
ich rechne selber ab und i.d.R. dauert es ca. 3 Wochen bis zum Zahlungseingang...
bei einigen KK´s dauert es 4 Wochen
> ich rechne selber ab und i.d.R. dauert es ca. 3 Wochen bis zum Zahlungseingang...
> bei einigen KK´s dauert es 4 Wochen
Tja: es gibt ja auch noch andere Rahmenverträge als den genannten mit dem VdEK - und dort gibt es häufig andere Fristvereinbarungen (z.B. BG 3 Wochen, RVO Bayern 4 Wochen).
Deshalb der Rat von morpheus-06, in den eigenen Rahmenverträgen nachzusehen... :sunglasses:
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
harrylein schrieb:
> ich rechne selber ab und i.d.R. dauert es ca. 3 Wochen bis zum Zahlungseingang...
> bei einigen KK´s dauert es 4 Wochen
Tja: es gibt ja auch noch andere Rahmenverträge als den genannten mit dem VdEK - und dort gibt es häufig andere Fristvereinbarungen (z.B. BG 3 Wochen, RVO Bayern 4 Wochen).
Deshalb der Rat von morpheus-06, in den eigenen Rahmenverträgen nachzusehen... :sunglasses:
Gruß
Nora
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morpheus-06 schrieb:
das steht in den Rahmenverträge verbindlich drin.
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Michael c. schrieb:
Alles klar! Vielen Dank!
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Pixburghgirl schrieb:
Die knappschaft lässt sich manchmal noch länger Zeit..
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