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Meines Wissens dürfen Zahnärzte pro Rezept soviel behandlungen wie sie wollen verordnen und müssen sich nicht an den heilmittelkatalog halten. Stimmt das?
Wie sieht es mit gesamtverordnungsmenge pro Quartal oder pro Jahr aus, gilt für sie auch so etwas wie ein heilmittelbudget, müssen auch sie Regresse fürchten, oder dürfen sie soviel verordnen wie sie wollen?
Schönen Abend noch
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Problem beschreiben
Calipso schrieb:
Hallo zusammen,
Meines Wissens dürfen Zahnärzte pro Rezept soviel behandlungen wie sie wollen verordnen und müssen sich nicht an den heilmittelkatalog halten. Stimmt das?
Wie sieht es mit gesamtverordnungsmenge pro Quartal oder pro Jahr aus, gilt für sie auch so etwas wie ein heilmittelbudget, müssen auch sie Regresse fürchten, oder dürfen sie soviel verordnen wie sie wollen?
Schönen Abend noch
(1) Vertragszahnärzte sind nicht an HMR und HMK gebunden.
(2) Gesamtverordnungsmenge pro Quartal und Jahr ist nur durch das Wirtschaftlichkeitsgebot beschränkt.
(3) Auch Zahnärzte können in Regress genommen werden.
(4) Sie dürfen soviel verordnen wie sie wollen.
ABER, und danach hast du nicht gefragt - die Info gibt's gratis dazu: Die vertragszahnärztlich verordnete Leistung muss einen Bezug zur vertragszahnärztlichen Behandlung haben. "HWS-Syndrome" kann man noch gut erklären, "eingeschränkte Mobilität der fünften Zehe" ist schwer zu vermitteln ;)
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THX
Gruß
Calipso
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Calipso schrieb:
Ok, informative Antwort.
THX
Gruß
Calipso
Dies unterliegt so der Wirtschaftlichkeit.
Also ein Rezept einfach mal so, weil man HWS hat, kann dem Arzt Probleme verursachen.
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Birgit88 schrieb:
Zahnärzte dürfen nur in Verbindung mit einer Beißschiene verordnen, unterliegen dann aber noch keinem Budget.
Dies unterliegt so der Wirtschaftlichkeit.
Also ein Rezept einfach mal so, weil man HWS hat, kann dem Arzt Probleme verursachen.
Indikation für CMD bzw Physioth. ist zB : a) eingeschränkte Mundöffnung b) Deflexion oder Deviation mehr als 5mm c) Kiefergelenkgeräusche d) Schmerzen in der Kiefergelenkregion.
Zahnärzte sollten VOR einer Schienentherapie Physioth. verordnen!
gruß, p.
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pit fit schrieb:
Zahnärzte dürfen auch ohne Beißschiene Physioth. verordnen. Z.T. kann nach guter Behandlung auf eine Schiene verzichtet werden.
Indikation für CMD bzw Physioth. ist zB : a) eingeschränkte Mundöffnung b) Deflexion oder Deviation mehr als 5mm c) Kiefergelenkgeräusche d) Schmerzen in der Kiefergelenkregion.
Zahnärzte sollten VOR einer Schienentherapie Physioth. verordnen!
gruß, p.
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Tempelritter schrieb:
Hast du hierfür einen Nachweis? In den Rundschreiben der KZV steht liest man das nicht so.
Zahnärzte dürfen auch ohne Beißschiene Physioth. verordnen. Z.T. kann nach guter Behandlung auf eine Schiene verzichtet werden.
Indikation für CMD bzw Physioth. ist zB : a) eingeschränkte Mundöffnung b) Deflexion oder Deviation mehr als 5mm c) Kiefergelenkgeräusche d) Schmerzen in der Kiefergelenkregion.
Zahnärzte sollten VOR einer Schienentherapie Physioth. verordnen!
gruß, p.
Das alles ist so falsch wiedergegeben.
Von der Indikationsstellung einer Aufbißschiene bis zur Indikation einer Verordnung für Physiotherapie...
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
pit fit schrieb am 17.6.15 14:24:
Zahnärzte dürfen auch ohne Beißschiene Physioth. verordnen. Z.T. kann nach guter Behandlung auf eine Schiene verzichtet werden.
Indikation für CMD bzw Physioth. ist zB : a) eingeschränkte Mundöffnung b) Deflexion oder Deviation mehr als 5mm c) Kiefergelenkgeräusche d) Schmerzen in der Kiefergelenkregion.
Zahnärzte sollten VOR einer Schienentherapie Physioth. verordnen!
gruß, p.
Das alles ist so falsch wiedergegeben.
Von der Indikationsstellung einer Aufbißschiene bis zur Indikation einer Verordnung für Physiotherapie...
stefan 302
Zahnärzte dürfen auch ohne Beißschiene Physioth. verordnen. .
Definitiv nicht
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Birgit88 schrieb:
pit fit schrieb am 17.6.15 14:24:
Zahnärzte dürfen auch ohne Beißschiene Physioth. verordnen. .
Definitiv nicht
Zeige mir wo das an die Zahnärzte schriftlich kommuniziert wurde.
Wäre ja auch krotesk, denn nicht alle Beschwerden erfordern eine Entlastung bzw. Führung bzw. etc.pp
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
definitiv doch.
Zeige mir wo das an die Zahnärzte schriftlich kommuniziert wurde.
Wäre ja auch krotesk, denn nicht alle Beschwerden erfordern eine Entlastung bzw. Führung bzw. etc.pp
stefan 302
Die Info der KZV BW enthält Das nicht, sondern nur die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit muss der Zahnarzt feststellen und die Ursache muss im Zahn-Mund-Kieferbereich liegen. Dann wird noch auf das Wirtschaftlichkeitsgebot hingewiesen und ein 6er Rezept KG empfohlen.
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Tempelritter schrieb:
im Rundschreiben der KZV Berlin steht: Begleitend sollte eine Schienentherapie erfolgen, Ausnahme Kieferklemme - sollte ist kein MUSS, nur mancher Zahnarzt hält sich daran und sagt ohne Schiene - keine Heilmittelverordnung
Die Info der KZV BW enthält Das nicht, sondern nur die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit muss der Zahnarzt feststellen und die Ursache muss im Zahn-Mund-Kieferbereich liegen. Dann wird noch auf das Wirtschaftlichkeitsgebot hingewiesen und ein 6er Rezept KG empfohlen.
Schiene muss nicht, wer sich in CMD auskennt, weiß das.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
stimmt, zudem wird für mache Schiene bis zu 1500.- Euro verlangt, manchmal hört man auch von "Bionatoren" mit 5000.-
Schiene muss nicht, wer sich in CMD auskennt, weiß das.
stefan 302
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Papa Alpaka schrieb:
Ganz grob:
(1) Vertragszahnärzte sind nicht an HMR und HMK gebunden.
(2) Gesamtverordnungsmenge pro Quartal und Jahr ist nur durch das Wirtschaftlichkeitsgebot beschränkt.
(3) Auch Zahnärzte können in Regress genommen werden.
(4) Sie dürfen soviel verordnen wie sie wollen.
ABER, und danach hast du nicht gefragt - die Info gibt's gratis dazu: Die vertragszahnärztlich verordnete Leistung muss einen Bezug zur vertragszahnärztlichen Behandlung haben. "HWS-Syndrome" kann man noch gut erklären, "eingeschränkte Mobilität der fünften Zehe" ist schwer zu vermitteln ;)
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