Ich habe im Herzen von Oyten eine
Praxis aufgebaut und suche nun
Verstärkung.
Ich biete große Behandlungsräume,
eine schöne Trainingsgläche,
einen entspannten 30 Min Takt und
großzügiges Gehalt.
Das ist möglich, weil die
Abrechnung und Terminierung
eigenverantwortlich mit TheOrg
läuft.
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ein hochbetagter Kassen-Pat. benötigt nach RückenOP KG und das als Doppelstunde. Die Praxis sagte mir, man könne das nur einmal wöchentlich abrechnen. Er soll aber zweimal wöchentlich Therapie erhalten. Ist das so? Oder was müsste auf der Verordnung stehen, damit das doch geht? Oder eine andere Lösung?
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Schippi schrieb:
Warum Doppelbehandlung?Du schreibst die Praxis kann nur zweimal wöchentlich abrechnen und er erhält zweimal wöchentlich?wo ist das Problem???ich weiß nicht ob ein hochbetagter(??) Patient eine Doppelbehandlung kräftemässig aushält?!?vielleicht erstmal mit normaler KG beginnen!Bist du Angehöriger?
Wer hat das behauptet, die Arztpraxis oder Physio?
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pt ani schrieb:
Wenn die Frequenz 1-3 x ist, kann auch 1-3x Doppelbehandlung durchgeführt werden.
Wer hat das behauptet, die Arztpraxis oder Physio?
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S. Vogt schrieb:
Frage in eigener Sache:
ein hochbetagter Kassen-Pat. benötigt nach RückenOP KG und das als Doppelstunde. Die Praxis sagte mir, man könne das nur einmal wöchentlich abrechnen. Er soll aber zweimal wöchentlich Therapie erhalten. Ist das so? Oder was müsste auf der Verordnung stehen, damit das doch geht? Oder eine andere Lösung?
(Bei uns in der Logopädie gibt es die ganz kurzen Termine nicht. Daher braucht man selten was Doppeltes. Meist handelt es sich dann um zwei sich ergänzende oder verschiedene Störungsbilder wie Dyphagie und Aphasie an einem Tag, wenn z. B. der Transport des Patienten aufwendig ist oder die Begleitung nur einmal in der Woche Zeit hat.)
Doppelbehandlung halte ich in Geriatrie für erforderlich, um Zeit zu haben für mehrfache Erläuterungen und Wiederholungen, notieren der Aufgaben und einfach, weil alles langsamer geht. Wenn ein Patient sich daran völlig erschöpft, dann natürlich nicht. Dann aber wäre eine höhere Frequenz wichtig, was von beiden Seiten oft nicht geleistet werden kann. Die Anfahrt ist für ältere Patienten allein schon aufwendig.
Der Arzt schreibt auf, was gebraucht wird. Daran scheitert es nicht.
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Leni C. schrieb:
Abrechnen kann man das , was auf dem Rezept verordnet ist . Doppelstunden gibt es nicht , nur Doppelbehandlungen . Hat die Praxis eventuell keine Kapazitäten dafür ? Wenn der Arzt Doppelbehandlung mit der Frequenz 2x / Woche verordnet hat kann die Praxis das natürlich so durchfühen und abrechnen . Wenn allerdings nur normale KG verordnet wird kann man daraus keine Doppelbehandlung machen ( sprich nur ein Datum für 2 Einheitn verwenden ) .
Vielleicht also einfach Unwissenheit.
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pt ani schrieb:
@S. Vogt Manche glauben, dass bei einer Frequenz die einzelnen Behandlungseinheiten gemeint sind. Aber es zählt der Termin quasi und der kann aus einer Doppelbehandlung bestehen.
Vielleicht also einfach Unwissenheit.
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S. Vogt schrieb:
Die Physiopraxis sagte mir, man könne nur 1x/-Woche eine Doppelstunde abrechnen. Wenn auf der Verordnung die Frequenz 1-3 stünde, hätte man dann quasi einen Termin übrig, aber eben keinen doppelten. Das fand ich irritierend und kann es mir nicht so recht vorstellen. Wie würde man 2 Doppeltermine/Woche verordnen?
(Bei uns in der Logopädie gibt es die ganz kurzen Termine nicht. Daher braucht man selten was Doppeltes. Meist handelt es sich dann um zwei sich ergänzende oder verschiedene Störungsbilder wie Dyphagie und Aphasie an einem Tag, wenn z. B. der Transport des Patienten aufwendig ist oder die Begleitung nur einmal in der Woche Zeit hat.)
Doppelbehandlung halte ich in Geriatrie für erforderlich, um Zeit zu haben für mehrfache Erläuterungen und Wiederholungen, notieren der Aufgaben und einfach, weil alles langsamer geht. Wenn ein Patient sich daran völlig erschöpft, dann natürlich nicht. Dann aber wäre eine höhere Frequenz wichtig, was von beiden Seiten oft nicht geleistet werden kann. Die Anfahrt ist für ältere Patienten allein schon aufwendig.
Der Arzt schreibt auf, was gebraucht wird. Daran scheitert es nicht.
KG geht nur 6x auf eine VO, oder? Dann wäre eine Verordnung für drei Doppelbehandlungstermine gültig, wenn Doppelbehandlung ausgewiesen ist?
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S. Vogt schrieb:
Doch, doch. Kein Kapazitätsproblem. Die Termine sind schon ausgemacht. Es war nur unklar, wie die Verordnung aussehen muss. Ich hatte auch in Erinnerung, dass das eigentlich möglich sein sollte.
KG geht nur 6x auf eine VO, oder? Dann wäre eine Verordnung für drei Doppelbehandlungstermine gültig, wenn Doppelbehandlung ausgewiesen ist?
Vielen Dank für die Unterstützung.
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S. Vogt schrieb:
ok. Habe in die Heilmittelrichtlinie geschaut. Und es fällt unter die Langfristdiagnosen- Soll der Arzt nachschauen.
Vielen Dank für die Unterstützung.
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