Schwerpunktmäßig orthopädisch /
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
unterstützt.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell geregelte
Arbeitszeiten, Fortbildung...
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
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Genug Zeit für die Patienten, gute
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Ich bin gerade seit 2 Wochen selbstständig und bin gerade etwas verwirrt.. Wieso war eine Behandlung in Februar noch 14.50 wert und jetzt nur noch 13 euro ... ?
Ich habe mir von meinen Ex Chef die Zuzahlungslisten geben lassen und habe prommt zuviel abgerechnet :blush: Wie macht Ihr das?
muss ich denen die 12 Cent oder was es jeweils ist wieder zurück zahlen?
Und dann noch ne Frage. Hab meine Zulassung ja ab den 1.08. Hab aber Rezepte bekommen die von Ende Juli sind. Die darf ich doch annehmen? solange der erste Termin ab 01.08 ist?
Danke für eure Antworten. Ihr merkt ich muss noch viel lernen :grin:
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Problem beschreiben
petronella DEmuth-de Graaf schrieb:
Guten Morgen.
Ich bin gerade seit 2 Wochen selbstständig und bin gerade etwas verwirrt.. Wieso war eine Behandlung in Februar noch 14.50 wert und jetzt nur noch 13 euro ... ?
Ich habe mir von meinen Ex Chef die Zuzahlungslisten geben lassen und habe prommt zuviel abgerechnet :blush: Wie macht Ihr das?
muss ich denen die 12 Cent oder was es jeweils ist wieder zurück zahlen?
Und dann noch ne Frage. Hab meine Zulassung ja ab den 1.08. Hab aber Rezepte bekommen die von Ende Juli sind. Die darf ich doch annehmen? solange der erste Termin ab 01.08 ist?
Danke für eure Antworten. Ihr merkt ich muss noch viel lernen :grin:
2.müssen nicht :wink:
3.ja,wenn erster Termin der 1.8. ist
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Die Listen habe ich von hier :blush:
An Idefix dann schau Dir die Liste von Februar an und dann die von August für Niedersachsen. Gaaanz Blöd bin ich nicht. Nur noch etwas zu gutgläubig
Gruss :blush:
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petronella DEmuth-de Graaf schrieb:
Danke für die Infos!!!
Die Listen habe ich von hier :blush:
An Idefix dann schau Dir die Liste von Februar an und dann die von August für Niedersachsen. Gaaanz Blöd bin ich nicht. Nur noch etwas zu gutgläubig
Gruss :blush:
Die Listen habe ich von hier :blush:
An Idefix dann schau Dir die Liste von Februar an und dann die von August für Niedersachsen.
Jetzt habe ich ´mal interessehalber die RVO-Preislisten für Niedersachsen angesehen (über die Webseite der AOK -> Heilberufe -> Verträge).
Ich vermute, dass es sich hier - wie von "Körnchen" angerissen - um ein grundsätzliches Verständnisproblem mit den verscheidenen Tarifverträgen gibt: als Mitglied in einem der Berufsverbände, muss man den jeweiligen Tarif, der mit diesem Verband ausgehandelt wurde, zwingend übernehmen, wogegen man ohne Mitgliedschaft in einem Berufsverband den für sich günstigsten Tarif aussuchen kann.
Mit der Preisliste vom Februar ist wohl der Tarifabschluss mit dem IFK gemeint, wo KG tatsächlich mit 14,50 Euro vergütet wird. Bei den Tarifen mit dem VPT (ab dem 1.6.) und dem VDB (ab 1.7.) gelten jeweils 14,33 Euro (minus 1,3 Prozent) und das Schlusslicht bildet der mitgliederstärkste ZVK mit 13,83 Euro (minus 4,6 Prozent).
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
petronella DEmuth-de Graaf schrieb am 14.8.14 18:52:
Die Listen habe ich von hier :blush:
An Idefix dann schau Dir die Liste von Februar an und dann die von August für Niedersachsen.
Jetzt habe ich ´mal interessehalber die RVO-Preislisten für Niedersachsen angesehen (über die Webseite der AOK -> Heilberufe -> Verträge).
Ich vermute, dass es sich hier - wie von "Körnchen" angerissen - um ein grundsätzliches Verständnisproblem mit den verscheidenen Tarifverträgen gibt: als Mitglied in einem der Berufsverbände, muss man den jeweiligen Tarif, der mit diesem Verband ausgehandelt wurde, zwingend übernehmen, wogegen man ohne Mitgliedschaft in einem Berufsverband den für sich günstigsten Tarif aussuchen kann.
Mit der Preisliste vom Februar ist wohl der Tarifabschluss mit dem IFK gemeint, wo KG tatsächlich mit 14,50 Euro vergütet wird. Bei den Tarifen mit dem VPT (ab dem 1.6.) und dem VDB (ab 1.7.) gelten jeweils 14,33 Euro (minus 1,3 Prozent) und das Schlusslicht bildet der mitgliederstärkste ZVK mit 13,83 Euro (minus 4,6 Prozent).
Gruß
Nora
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therapeutin schrieb:
1.du solltest dir ein gutes Abrechnungsprogramm besorgen,dass ist auch immer auf den aktuellen stand gehalten wird...
2.müssen nicht :wink:
3.ja,wenn erster Termin der 1.8. ist
welche kasse und welche leistung meinst du?
zurückzahlen musst du nicht, weil die sowieso nur das überwiesen wird , was ein rezept wert ist :blush:
bei der frage mit dem ausstellungsdatum bin ich mir unsicher, im notfall lass das rezeptdatum einfach vom arzt ändern.
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> zurückzahlen musst du nicht, weil die sowieso nur das überwiesen wird , was ein rezept wert ist :blush:
> bei der frage mit dem ausstellungsdatum bin ich mir unsicher, im notfall lass das rezeptdatum einfach vom arzt ändern.
Da sich die Fragen ja auf die Zuzahlungslisten bezog, wäre in einem solchen Fall tatsächlich die Rückerstattung an die Patienten erforderlich. Wenn sich die vorgegebenen Preise wider meines Erwartens als richtig herausstellen sollten (welches Bundesland, welcher Tarif?), ist der Eigenanteil ja immerhin um 15 Cent je Behandlung zu viel berechnet worden.
Das Ausstellungsdatum ist für die Behandlungen nicht relevant, sondern nur der erste Behandlungstermin. Sofern sich dieser innerhalb der üblichen Vorgaben der Rahmenverträge (10 Kalendertage, 14 Arbeitstage o.ä. ab Ausstellungsdatum) befindet, darf selbstverständlich zum Zulassungsbeginn damit angefangen werden.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
yvonne1976 schrieb:
> zurückzahlen musst du nicht, weil die sowieso nur das überwiesen wird , was ein rezept wert ist :blush:
> bei der frage mit dem ausstellungsdatum bin ich mir unsicher, im notfall lass das rezeptdatum einfach vom arzt ändern.
Da sich die Fragen ja auf die Zuzahlungslisten bezog, wäre in einem solchen Fall tatsächlich die Rückerstattung an die Patienten erforderlich. Wenn sich die vorgegebenen Preise wider meines Erwartens als richtig herausstellen sollten (welches Bundesland, welcher Tarif?), ist der Eigenanteil ja immerhin um 15 Cent je Behandlung zu viel berechnet worden.
Das Ausstellungsdatum ist für die Behandlungen nicht relevant, sondern nur der erste Behandlungstermin. Sofern sich dieser innerhalb der üblichen Vorgaben der Rahmenverträge (10 Kalendertage, 14 Arbeitstage o.ä. ab Ausstellungsdatum) befindet, darf selbstverständlich zum Zulassungsbeginn damit angefangen werden.
Gruß
Nora
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yvonne1976 schrieb:
das du jetzt für eine behandlung weniger bekommst als im februar kann ich fast nicht glauben.
welche kasse und welche leistung meinst du?
zurückzahlen musst du nicht, weil die sowieso nur das überwiesen wird , was ein rezept wert ist :blush:
bei der frage mit dem ausstellungsdatum bin ich mir unsicher, im notfall lass das rezeptdatum einfach vom arzt ändern.
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idefix- schrieb:
sei mir nicht böse, aber wenn man sich selbständig macht, sollte man schon wissen was man verlangen kann oder was die Kassen erstaten. Das eine Leistung jetzt weniger bringt als im Februar glaube ich nicht.
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> Guten Morgen.
>
> Ich bin gerade seit 2 Wochen selbstständig und bin gerade etwas verwirrt.. Wieso war eine Behandlung in Februar noch 14.50 wert und jetzt nur noch 13 euro ... ?
> Ich habe mir von meinen Ex Chef die Zuzahlungslisten geben lassen und habe prommt zuviel abgerechnet :blush: Wie macht Ihr das?
> muss ich denen die 12 Cent oder was es jeweils ist wieder zurück zahlen?
> Und dann noch ne Frage. Hab meine Zulassung ja ab den 1.08. Hab aber Rezepte bekommen die von Ende Juli sind. Die darf ich doch annehmen? solange der erste Termin ab 01.08 ist?
> Danke für eure Antworten. Ihr merkt ich muss noch viel lernen :grin:
Welchen Rahmenvertrag und Preisliste wurde bei der Zulassung anerkannt? Je nach Bundesland kann es mehrere Verbandsverträge mit unterschiedlichen Vergütungen geben.
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tinki schrieb:
Genau. Vielleicht ist Dein vorheriger AG Mitglied im zvk oder ifk, oder, oder... diese haben abweichende, teilweise höher ausgehandelte PL.
tinke
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rudibam schrieb:
ZVK kann nicht höher sein,eher niedriger.
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Tempelritter schrieb:
petronella DEmuth-de Graaf schrieb:
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> Guten Morgen.
>
> Ich bin gerade seit 2 Wochen selbstständig und bin gerade etwas verwirrt.. Wieso war eine Behandlung in Februar noch 14.50 wert und jetzt nur noch 13 euro ... ?
> Ich habe mir von meinen Ex Chef die Zuzahlungslisten geben lassen und habe prommt zuviel abgerechnet :blush: Wie macht Ihr das?
> muss ich denen die 12 Cent oder was es jeweils ist wieder zurück zahlen?
> Und dann noch ne Frage. Hab meine Zulassung ja ab den 1.08. Hab aber Rezepte bekommen die von Ende Juli sind. Die darf ich doch annehmen? solange der erste Termin ab 01.08 ist?
> Danke für eure Antworten. Ihr merkt ich muss noch viel lernen :grin:
Welchen Rahmenvertrag und Preisliste wurde bei der Zulassung anerkannt? Je nach Bundesland kann es mehrere Verbandsverträge mit unterschiedlichen Vergütungen geben.
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holgi schrieb:
Wo steht geschrieben, dass man das "zwingend" muss? Ich kann Mitglied im ZVK sein ( nur so gaaaanz theoretisch) und trotzdem die Rahmenverträge und damit die Preise eines anderen Verbandes bei der Zulassung anerkennen.
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Körnchen schrieb:
Du kannst dir unabhängig von deiner Verbandsmitgliedschaft deinen Rahmenvertrag aussuchen! Allerdings sollte man sich überlegen, ob man Mitglied eines Verbandes werden sollte, der so schlechte Tarife aushandelt.
Wo steht geschrieben, dass man das "zwingend" muss? Ich kann Mitglied im ZVK sein ( nur so gaaaanz theoretisch) und trotzdem die Rahmenverträge und damit die Preise eines anderen Verbandes bei der Zulassung anerkennen.
Du kannst dir unabhängig von deiner Verbandsmitgliedschaft deinen Rahmenvertrag aussuchen! Allerdings sollte man sich überlegen, ob man Mitglied eines Verbandes werden sollte, der so schlechte Tarife aushandelt.
Das stimmt so nicht ganz: in den jeweiligen Rahmenverträgen wird unter §2 der Geltungsbereich dieser Verträge definiert. Dort steht jeweils relativ ähnlich lautend:
Der Vertrag gilt für die Mitgliedskassen der Landesverbände [die RVO-Kostenträger] und für die Mitglieder des Berufsverbandes [hier: IFK] sowie Leistungserbringer, denen eine Zulassung nach § 124 SGB V i. V. mit den Zulassungsempfehlungen gem. § 124 Abs. 4 SGB V erteilt wurde und die diesen Vertrag schriftlich anerkannt haben (Anlage 1). Für bisher zugelassene Mitglieder des vertragsschließenden Berufsverbandes, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zugelassen sind, gilt dieser Vertrag, ohne dass der Zugelassene eine gesonderte Erklärung abgeben muss.
Hier wird also festgelegt, dass für Mitglieder des Berufsverbandes dieser jeweilige Vertrag und damit der zugehörige Tarifvertrag verpflichtend gilt - lediglich Praxen ohne Mitgliedschaft in Berufsverbänden können durch die Anerkenntniserklärung sich für einen der drei Verträge (in Niedersachsen) festlegen - siehe Link. Ein späterer Wechsel ist in diesem Fall möglich - selbstverständlich auch für diejenigen, die ihren Berufsverband "in die Wüste geschickt haben" und ausgetreten sind, beispielsweise weil sie mit dessen Verhandlungsergebnis nicht zufrieden waren.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
holgi schrieb am 14.8.14 21:29:
Körnchen schrieb am 14.8.14 22:32:
Hier: Vertrag zwischen den Primärkassen Niedersachsen und dem Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten - IFK e.V.
Wo steht geschrieben, dass man das "zwingend" muss? Ich kann Mitglied im ZVK sein ( nur so gaaaanz theoretisch) und trotzdem die Rahmenverträge und damit die Preise eines anderen Verbandes bei der Zulassung anerkennen.
Du kannst dir unabhängig von deiner Verbandsmitgliedschaft deinen Rahmenvertrag aussuchen! Allerdings sollte man sich überlegen, ob man Mitglied eines Verbandes werden sollte, der so schlechte Tarife aushandelt.
Das stimmt so nicht ganz: in den jeweiligen Rahmenverträgen wird unter §2 der Geltungsbereich dieser Verträge definiert. Dort steht jeweils relativ ähnlich lautend:
Der Vertrag gilt für die Mitgliedskassen der Landesverbände [die RVO-Kostenträger] und für die Mitglieder des Berufsverbandes [hier: IFK] sowie Leistungserbringer, denen eine Zulassung nach § 124 SGB V i. V. mit den Zulassungsempfehlungen gem. § 124 Abs. 4 SGB V erteilt wurde und die diesen Vertrag schriftlich anerkannt haben (Anlage 1). Für bisher zugelassene Mitglieder des vertragsschließenden Berufsverbandes, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zugelassen sind, gilt dieser Vertrag, ohne dass der Zugelassene eine gesonderte Erklärung abgeben muss.
Hier wird also festgelegt, dass für Mitglieder des Berufsverbandes dieser jeweilige Vertrag und damit der zugehörige Tarifvertrag verpflichtend gilt - lediglich Praxen ohne Mitgliedschaft in Berufsverbänden können durch die Anerkenntniserklärung sich für einen der drei Verträge (in Niedersachsen) festlegen - siehe Link. Ein späterer Wechsel ist in diesem Fall möglich - selbstverständlich auch für diejenigen, die ihren Berufsverband "in die Wüste geschickt haben" und ausgetreten sind, beispielsweise weil sie mit dessen Verhandlungsergebnis nicht zufrieden waren.
Gruß
Nora
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Körnchen schrieb:
Hallo. Wenn du in NS deine Praxis hast, solltest du schauen, ob du einem anderen Rahmenvertrag als dem des ZVK bei den RVO-Kassen beitrittst. Der IFk bzw. VDB haben wesentlich höhere Tarife ausgehandelt. Allerdings unterscheiden sich die Rahmenverträge der einzelnen Verbände. Du brauchst nicht einem Verband zum Wechsel der Verträge beitreten. LG A. Korn
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