Hallo - falls Du Lust hast, im
schönen Mainz Gonsenheim in einer
modernen Praxis mit freundlichem
Ambiente zu arbeiten, freuen wir
uns auf ein Treffen!
Wir bieten Dir Supervisionen,
Fortbildungen, Sommer- und
Winterevents, sind digitalisiert
und verfügen über
Rezeptionskräfte.
Bei uns hast Du tolle und
vielseitige Patienten (Ortho,
Neuro, Trauma, Sport, Geriatrie,
uvm)
Da auch Osteopath/innen bei uns
arbeiten, gibt es tolle
Möglichkeiten für einen
interdisziplinären Austausch.
Unsere T...
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tigerlilly schrieb:
Ich habe eine Absetzung der Novitas BKK bekommen.Rezept ist außerhalb des Regelfalles... CSa mit F4541... Ich dachte beim Indikationsschlüssel CS ist das Rezept nicht zu Genehmigen!Jetzt meinte die Dame von der Kasse es liegt aber am ICD code???Das ist doch wohl verarsche!!!! Was sollen wir denn noch alles prüfen??Außerdem ist Patientin über 70! Was meint ihr, ist es tatsächlich Genehmigungspflichtig??? Oder hatte ich mal wieder jemanden am Telefon der sich auch nicht auskennt?? Bin echt sauer????!!Meine Praxis ist in Hessen.
Ich habe eine Absetzung der Novitas BKK bekommen.Rezept ist außerhalb des Regelfalles... CSa mit F4541... Ich dachte beim Indikationsschlüssel CS ist das Rezept nicht zu Genehmigen!Jetzt meinte die Dame von der Kasse es liegt aber am ICD code???Das ist doch wohl verarsche!!!! Was sollen wir denn noch alles prüfen??Außerdem ist Patientin über 70! Was meint ihr, ist es tatsächlich Genehmigungspflichtig??? Oder hatte ich mal wieder jemanden am Telefon der sich auch nicht auskennt?? Bin echt sauer????!!Meine Praxis ist in Hessen.
Wo Deine Praxis liegt ist in diesem Fall schnuppe. Wie kommst Du drauf, dass CS bei der Novitas genehmigungsfrei sei ?
Meines Wissens will die Novitas seit 2011 oder so wieder alles genehmigen.
Ausnahme seit 2017 für ALLE Kassen: Diagnosen die in der Liste des langfristigen Heilmittelbedarfs stehen.
Mit SoFas am besten nur nach vorheriger Recherche reden....
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ali schrieb:
tigerlilly schrieb am 21.12.18 08:53:
Ich habe eine Absetzung der Novitas BKK bekommen.Rezept ist außerhalb des Regelfalles... CSa mit F4541... Ich dachte beim Indikationsschlüssel CS ist das Rezept nicht zu Genehmigen!Jetzt meinte die Dame von der Kasse es liegt aber am ICD code???Das ist doch wohl verarsche!!!! Was sollen wir denn noch alles prüfen??Außerdem ist Patientin über 70! Was meint ihr, ist es tatsächlich Genehmigungspflichtig??? Oder hatte ich mal wieder jemanden am Telefon der sich auch nicht auskennt?? Bin echt sauer????!!Meine Praxis ist in Hessen.
Wo Deine Praxis liegt ist in diesem Fall schnuppe. Wie kommst Du drauf, dass CS bei der Novitas genehmigungsfrei sei ?
Meines Wissens will die Novitas seit 2011 oder so wieder alles genehmigen.
Ausnahme seit 2017 für ALLE Kassen: Diagnosen die in der Liste des langfristigen Heilmittelbedarfs stehen.
Mit SoFas am besten nur nach vorheriger Recherche reden....
zur Einsortierung:
bei der Kombi handelt es sich um einen besonderen Verordnungsbedarf. Dies wird durch IS und ICD10 definiert.
Die Genehmigung bei VO a.d.R ist bei einem besonderen Verordnungsbedarf nicht anders zu betrachten, siehe hier:
Ein spezielles Genehmigungsverfahren für besondere Verordnungsbedarfe ist nicht vorgesehen! Lediglich bei den Krankenkassen, die auf eine generelle Genehmigung aller Verordnungen außerhalb des Regelfalls bestehen, gilt das Genehmigungsverfahren auch für den besonderen Verordnungsbedarf.
wenn die Novitas BKK ein Genehmigungsverfahren für Vo a.d.R. hat, ist die Absetzung korrekt.
Ob dem so ist, kannst du hier sehen:
Link
Die Novitas BKK besteht auf eine Genehmigung, daher Absetzung korrekt.
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Die Genehmigung bei VO a.d.R ist bei einem besonderen Verordnungsbedarf nicht anders zu betrachten, siehe hier:
Wir halten fest, es gibt hier einen entscheidenden Unterschied zwischen Diagnosen mit “besonderem Veroednungsbedarf“ und “langfristigem Heilmittelbedarf“. Nervig, aber so läuft die Bürokratie leider (noch).
Detailgucken notwendig.
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ali schrieb:
FFGG schrieb am 21.12.18 09:27:
Die Genehmigung bei VO a.d.R ist bei einem besonderen Verordnungsbedarf nicht anders zu betrachten, siehe hier:
Wir halten fest, es gibt hier einen entscheidenden Unterschied zwischen Diagnosen mit “besonderem Veroednungsbedarf“ und “langfristigem Heilmittelbedarf“. Nervig, aber so läuft die Bürokratie leider (noch).
Detailgucken notwendig.
Die Genehmigung bei VO a.d.R ist bei einem besonderen Verordnungsbedarf nicht anders zu betrachten, siehe hier:
Wir halten fest, es gibt hier einen entscheidenden Unterschied zwischen Diagnosen mit “besonderem Veroednungsbedarf“ und “langfristigem Heilmittelbedarf“. Nervig, aber so läuft die Bürokratie leider (noch).
Detailgucken notwendig.
Genau das habe ich auch ausgesagt. Niemand hat hier von einem LHMB gesprochen.
Aber ali, Hauptsache Senf dazu, gell...
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FFGG schrieb:
ali schrieb am 21.12.18 09:35:
FFGG schrieb am 21.12.18 09:27:
Die Genehmigung bei VO a.d.R ist bei einem besonderen Verordnungsbedarf nicht anders zu betrachten, siehe hier:
Wir halten fest, es gibt hier einen entscheidenden Unterschied zwischen Diagnosen mit “besonderem Veroednungsbedarf“ und “langfristigem Heilmittelbedarf“. Nervig, aber so läuft die Bürokratie leider (noch).
Detailgucken notwendig.
Genau das habe ich auch ausgesagt. Niemand hat hier von einem LHMB gesprochen.
Aber ali, Hauptsache Senf dazu, gell...
Genau das habe ich auch ausgesagt. Niemand hat hier von einem LHMB gesprochen.
Aber ali, Hauptsache Senf dazu, gell...
Falsch, ich wollte das nochmal HERAUSHEBEN, weil des Kollegen öfter mal verwechseln...(wie tigerlilly anscheinend auch) Wieso fühlst Du Dich “immer“ auf den Schlips getreten. :unamused:
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ali schrieb:
FFGG schrieb am 21.12.18 09:43:
Genau das habe ich auch ausgesagt. Niemand hat hier von einem LHMB gesprochen.
Aber ali, Hauptsache Senf dazu, gell...
Falsch, ich wollte das nochmal HERAUSHEBEN, weil des Kollegen öfter mal verwechseln...(wie tigerlilly anscheinend auch) Wieso fühlst Du Dich “immer“ auf den Schlips getreten. :unamused:
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tigerlilly schrieb:
Ok!Vielen Dank für eure Antworten!!Das ist die erste Patientin die wir von der Kasse haben (mit außerhalb d. Regelfalles)... ich blicke langsam echt nicht mehr durch, wer auf Genehmigung verzichtet und wer nicht!!!Das ist echt so traurig!Man will doch nur seine Arbeit machen... schöne Feiertage
ich blicke langsam echt nicht mehr durch, wer auf Genehmigung verzichtet und wer nicht!!
Dafür ist Link von FFGG gedacht, ansonsten im Zweifel bei der Kasse nachfragen. Generell ist die Novitas eher eine, die grenzwertig agiert, 2011 eher “heimlich“ die Genehmigung wieder eingeführt hat. Apothekern gerne BTM Rezepte retaxiert hat usw.
Frohe Weihnachten
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ali schrieb:
tigerlilly schrieb am 21.12.18 11:38:
ich blicke langsam echt nicht mehr durch, wer auf Genehmigung verzichtet und wer nicht!!
Dafür ist Link von FFGG gedacht, ansonsten im Zweifel bei der Kasse nachfragen. Generell ist die Novitas eher eine, die grenzwertig agiert, 2011 eher “heimlich“ die Genehmigung wieder eingeführt hat. Apothekern gerne BTM Rezepte retaxiert hat usw.
Frohe Weihnachten
Nur bei Dg. des LHMB sind alle adR immer genehmigungsfrei, steht in den HMR, einfach mal nachlesen.
Gut informiert zu sein, schützt vor Absetzungen.
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morpheus-06 schrieb:
Einfach in die Liste hier bei Physio.de schauen oder beim GKV Spitzenverband. Ist ganz einfach und zielführend.
Nur bei Dg. des LHMB sind alle adR immer genehmigungsfrei, steht in den HMR, einfach mal nachlesen.
Gut informiert zu sein, schützt vor Absetzungen.
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Stephan Thate schrieb:
Wir haben extrem viele Patienten von der Novitas. Man muss grundsätzlich ALLES genehmigen lassen. Leider schon viel Ärger gehabt. Was mich am Meisten stört: >>absolut keine Möglichkeit, die Verordnung nachträglich zu korrigieren. Egal welcher Fehler vorliegt.... Die Verordnung wird einfach einbehalten.... LG
Schöne Weihnachten!
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morpheus-06 schrieb:
Dann würde ich der BKK nur 100%ige Vo. einreichen oder gar keine Novitas Versicherte mehr annehmen.
Schöne Weihnachten!
........und alle Patienten dieser Versicherung selbst ihr Rezept ändern lassen mir einem entsprechenden freundlichen Hinweis. :kissing_closed_eyes:
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Fuzziguzzi schrieb:
Das ist eine sehr gute Lösung.
........und alle Patienten dieser Versicherung selbst ihr Rezept ändern lassen mir einem entsprechenden freundlichen Hinweis. :kissing_closed_eyes:
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FFGG schrieb:
Hallo,
zur Einsortierung:
bei der Kombi handelt es sich um einen besonderen Verordnungsbedarf. Dies wird durch IS und ICD10 definiert.
Die Genehmigung bei VO a.d.R ist bei einem besonderen Verordnungsbedarf nicht anders zu betrachten, siehe hier:
Ein spezielles Genehmigungsverfahren für besondere Verordnungsbedarfe ist nicht vorgesehen! Lediglich bei den Krankenkassen, die auf eine generelle Genehmigung aller Verordnungen außerhalb des Regelfalls bestehen, gilt das Genehmigungsverfahren auch für den besonderen Verordnungsbedarf.
wenn die Novitas BKK ein Genehmigungsverfahren für Vo a.d.R. hat, ist die Absetzung korrekt.
Ob dem so ist, kannst du hier sehen:
Link
Die Novitas BKK besteht auf eine Genehmigung, daher Absetzung korrekt.
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