Was wir bieten:
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
• Moderne Arbeitsatmosphäre
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Fortbildungen von Vorteil, jedoch
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katrin 207 schrieb:
Hallo! Ich hatte die Woche zum ersten Mal ein Langzeitrezept 72x KGZNS 1xwöchtl. Kann man da eine Art Zwischenabrechnung machen oder wird dieses wirklich erst nach 72 Behandlungen abgerechnet? Sonst muss ich ja ewig auf mein Geld warten nach 72 Wochen.... Wie rechnet man das ab mit der Kasse? Ich schicke die Rezepte immer zum Rechenzentrum.... Kann mir da jemand weiterhelfen? Vielen Dank für einen Rat.
Möglich wären 72x 6x/Woche oder 12x 1x/Woche - und die werden am Ende der VO ganz normal abgerechnet.
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Papa Alpaka schrieb:
ACHTUNG Die VO muss so ausgestellt sein das ein Arztbesuch alle 12 Wochen gewährleistet ist; 72x bei 1x/Woche ist ein teurer Formfehler (für dich teuer...)
Möglich wären 72x 6x/Woche oder 12x 1x/Woche - und die werden am Ende der VO ganz normal abgerechnet.
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Tempelritter schrieb:
Nach 12x abrechnen der Rest ist ungültig.
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Die VO ist ungültig.
Falsch
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Wonderwoman schrieb:
Ramona Völlkopf schrieb am 1.11.15 20:31:
Die VO ist ungültig.
Falsch
denn bitte hier mal eine Begründung.
Ich stehe noch auf dem Stand von Papa...
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ali schrieb:
Liebes WW,
denn bitte hier mal eine Begründung.
Ich stehe noch auf dem Stand von Papa...
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morpheus-06 schrieb:
ungültig wie Ramona schrieb ist die Vo. nicht, 12x wäre möglich, erst dann wird sie ungültig.
Ansonsten siehe P.A.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Bei Primärkasse in Berlin ist das eine ungültige VO und würde komplett abgesetzt werden.
Ansonsten siehe P.A.
Bei Primärkasse in Berlin ist das eine ungültige VO und würde komplett abgesetzt werden.
Ansonsten siehe P.A.
Dann setzt sich diese AOK einer Klage aus, denn korrekt ist das nicht.
Warum auch sollte man die 12x1 Wochenbehandlung nicht ableisten dürfen?
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Wonderwoman schrieb:
Ramona Völlkopf schrieb am 2.11.15 15:04:
Bei Primärkasse in Berlin ist das eine ungültige VO und würde komplett abgesetzt werden.
Ansonsten siehe P.A.
Dann setzt sich diese AOK einer Klage aus, denn korrekt ist das nicht.
Warum auch sollte man die 12x1 Wochenbehandlung nicht ableisten dürfen?
Liebes WW,
denn bitte hier mal eine Begründung.
Ich stehe noch auf dem Stand von Papa...
Genau. Und damit ist die VO nicht ungültig, denn das würde bedeuten, dass Du darauf gar nicht behandeln könntest.
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Wonderwoman schrieb:
ali schrieb am 2.11.15 12:13:
Liebes WW,
denn bitte hier mal eine Begründung.
Ich stehe noch auf dem Stand von Papa...
Genau. Und damit ist die VO nicht ungültig, denn das würde bedeuten, dass Du darauf gar nicht behandeln könntest.
Also bei Papierabrechnung an RZ eine Kopie der LFG dazulegen,
bei Theorg sind die Daten bei uns mit eingepflegt.
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TheStonie schrieb:
Vielleicht sei noch dazu gesagt, dass die Daten für die Langfristgenehmigung mit übertragen werden müssen.
Also bei Papierabrechnung an RZ eine Kopie der LFG dazulegen,
bei Theorg sind die Daten bei uns mit eingepflegt.
Vielleicht sei noch dazu gesagt, dass die Daten für die Langfristgenehmigung mit übertragen werden müssen.
Aha... wo steht das?
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Wonderwoman schrieb:
TheStonie schrieb am 3.11.15 11:30:
Vielleicht sei noch dazu gesagt, dass die Daten für die Langfristgenehmigung mit übertragen werden müssen.
Aha... wo steht das?
zu den Richtlinien über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens
nach § 302 SGB V
Dort müssen Art der Genehmigung mit übertragen werden.
Andernfalls freut sich der Arzt, dass die VO trotzdem ins Budget fallen.
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TheStonie schrieb:
Technische Anlage
zu den Richtlinien über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens
nach § 302 SGB V
Dort müssen Art der Genehmigung mit übertragen werden.
Andernfalls freut sich der Arzt, dass die VO trotzdem ins Budget fallen.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Die VO ist ungültig.
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katrin 207 schrieb:
Vielen Dank! Dann lasse ich VO ändern bzw behandel nicht!
Wenn der Pat. alle 12 Wochen zum Arzt soll, ist das eine ganz andere Geschichte.
Also Rezept abarbeiten und schön ist! Jedenfalls in Berlin.
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adebar304 schrieb:
woher kommt der Geist, daß nach 12 Wochen eine VO außerhalb des Regelfalles abgebrochen werden muß?
Wenn der Pat. alle 12 Wochen zum Arzt soll, ist das eine ganz andere Geschichte.
Also Rezept abarbeiten und schön ist! Jedenfalls in Berlin.
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