- Voll/-Teilzeit
- ab sofort
- Berufseinsteiger oder Profis
- sehr gutes Gehalt z.B. bei 40
Stunden/Woche ein Bruttofestgehalt
von 4860,- Euro
- Einstiegs- und
Vermittlungsprämie von 4000,- Euro
- ganztägig besetzte Anmeldung
- digitale Praxis (Theorg +
Tablett)
- Teamevents
- freien Parkplatz oder BVG Ticket
- Geburtstagsfrei
- mögliche 4- Tage- Woche
- viel Urlaub/Freizeit möglich
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Stunden/Woche ein Bruttofestgehalt
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habe eine VO mit BVB Diagnose und Indikatiosgruppe WS mit Frequenz 1-2 mal / Woche
und 24 Einheiten D1 vorliegen.
Ist hier die Überschreitung der 12mal D1 Höchstverordnungsmende aufgrund der BVB auch zulässig?
Danke schon einmal für Eure Antwort für eure kollektive Intelligenz!
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Physia schrieb:
Hallo zusammen,
habe eine VO mit BVB Diagnose und Indikatiosgruppe WS mit Frequenz 1-2 mal / Woche
und 24 Einheiten D1 vorliegen.
Ist hier die Überschreitung der 12mal D1 Höchstverordnungsmende aufgrund der BVB auch zulässig?
Danke schon einmal für Eure Antwort für eure kollektive Intelligenz!
LG.
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Jan Herrmann schrieb:
R E G E L F A L L ???
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RehaFit schrieb:
Pro Regelfall sind maximal 12 Einheiten D1 zulässig.
LG.
Die ist aber durch die BVB aufgehoben. Ich frage nochmal anders:
Hat jemand in diesem Jahr schon mehr als 12mal D1 (auf einem Rezept mit BVB Diagnose) erstattet bekommen?
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Siehe Fragenkatalog GKV-Verbände.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Nein, auch beim BVB sind nur 12x D1 insgesamt möglich. 🤐
Siehe Fragenkatalog GKV-Verbände.
§ 12 Abs. 6 der Heilmittel-Richtlinie:
Was dabei allerdings nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird, ob dies auch für Verordnungen unter Bezugnahme auf § 8 (Langfristiger Heilmittelbedarf) gilt. Nachdem es aber auch nicht extra erlaubt wird, dürften die Kostenträger hier auch Probleme machen.
Ein konkreter Fall aus unserer Praxis: ein Patient mit Myasthenia gravis hatte seit Jahren neben der KG auch Massage erhalten - mit Langfristgenehmigung der Krankenkasse. Der Arzt kann nun in der Software nicht mehr als die bisherigen 12 Massagen verordnen - obwohl die Kasse den Behandlungsbedarf erst aktuell wieder neu genehmigt hat. Eine Nachfrage des Arztes bei der KV hat keine neue Möglichkeit ergeben.
Konsequenz: da er für seine Diagnose nie sechs Monate ohne Behandlungen sein wird (§ 7 Abs. 1), wird er nie mehr dafür Massagen erhalten dürfen. Ob dies sinnvoll ist...?
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Laut der Heilmittel-Richtlinie ist es ja nicht erlaubt, mehr als 12 Behandlungseinheiten D1 oder Massage in einem Verordnungsfall zu verschreiben - was auch explizit für das Überschreiten der orientierenden Behandlungsmenge festgelegt wird.
Die Verordnungsmenge von einer „standardisierten Heilmittelkombination“ und Maßnahmen der Massagetherapie nach § 18 Absatz 2 Nummer 1 bis 6 sind auf jeweils 12 Einheiten je Verordnungsfall begrenzt, sofern im Heilmittelkatalog nichts Abweichendes bestimmt ist. Das gilt auch für den Fall, dass das angestrebte Therapieziel gemäß § 7 Absatz 4 [Anmerkung: Überschreiten der orientierenden Behandlungsmenge] nicht erreicht werden konnte. .
§ 12 Abs. 6 der Heilmittel-Richtlinie:
Was dabei allerdings nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird, ob dies auch für Verordnungen unter Bezugnahme auf § 8 (Langfristiger Heilmittelbedarf) gilt. Nachdem es aber auch nicht extra erlaubt wird, dürften die Kostenträger hier auch Probleme machen.
Ein konkreter Fall aus unserer Praxis: ein Patient mit Myasthenia gravis hatte seit Jahren neben der KG auch Massage erhalten - mit Langfristgenehmigung der Krankenkasse. Der Arzt kann nun in der Software nicht mehr als die bisherigen 12 Massagen verordnen - obwohl die Kasse den Behandlungsbedarf erst aktuell wieder neu genehmigt hat. Eine Nachfrage des Arztes bei der KV hat keine neue Möglichkeit ergeben.
Konsequenz: da er für seine Diagnose nie sechs Monate ohne Behandlungen sein wird (§ 7 Abs. 1), wird er nie mehr dafür Massagen erhalten dürfen. Ob dies sinnvoll ist...?
Gruß
Nora
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Im aktuellen Fragen-Antworten-Katalog kann ich dazu leider nichts finden...? thinking_face
Gruß
Nora
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Physia schrieb:
Jan meinte bestimmt "Orientierende Behandlungsmenge".
Die ist aber durch die BVB aufgehoben. Ich frage nochmal anders:
Hat jemand in diesem Jahr schon mehr als 12mal D1 (auf einem Rezept mit BVB Diagnose) erstattet bekommen?
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