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Das Praxiskonzept unserer Privat-
u. Kassenpraxis beruht auf der
Überzeugung, dass Therapie immer
ganzheitlich, integrativ und
achtsamkeitsorientiert sein sollte.
Zur Umsetzung dieses Konzeptes
bieten wir Dir Freiräume für
Deine eigen...
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Dream13 schrieb:
Hallo. Habe eine Privatpatientin /Beihilfe. Nun hat sie ein älteres Rezept "gefunden". Ist es richtig dass 3 Monate Zeit sind nach Ausstellungsdatum? Wer kann mir das sagen?
Im übrigen ist die Erstattung / Bedingungen der Versicherung Sache der Patienten.
3 Monate bisher NIE ein Problem. EINE Pat berichtete neulich, dass es Ihrer Versicherung zu lang war, sie solle doch bitte früher beginnen....
who cares....
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ali schrieb:
Da gibts keine Regelungen.
Im übrigen ist die Erstattung / Bedingungen der Versicherung Sache der Patienten.
3 Monate bisher NIE ein Problem. EINE Pat berichtete neulich, dass es Ihrer Versicherung zu lang war, sie solle doch bitte früher beginnen....
who cares....
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Dream13 schrieb:
ok, danke. Ja, schon klar dass es nicht mein Problem ist, aber interessiert mich ja trotzdem. :smile: Danke!
es gibt nur PKV Verordnungen - was soll denn bitte ein Beihilfe Rezept sein;
So lange es in unseren Köpfen keine Umdenke gibt, so lange verdienen wir bloß das was wir verdienen......... :frowning: :frowning: :frowning: :frowning:
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Andrea Bartels schrieb:
:point_up: oh :rage:
es gibt nur PKV Verordnungen - was soll denn bitte ein Beihilfe Rezept sein;
So lange es in unseren Köpfen keine Umdenke gibt, so lange verdienen wir bloß das was wir verdienen......... :frowning: :frowning: :frowning: :frowning:
ist schon nett, wenn wir den Patienten z. B. darüber informieren, das er als PP bei der Kombination KG und Massge die Massage von der Beilhilfe zu 100% nicht erstattet wird....
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ali schrieb:
ja und nein Andrea,
ist schon nett, wenn wir den Patienten z. B. darüber informieren, das er als PP bei der Kombination KG und Massge die Massage von der Beilhilfe zu 100% nicht erstattet wird....
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don schrieb:
Es gibt hier keine Fristen. Des Weiteren ist der Patient Dein Vertragspartner, Du schliesst mit Ihm einen Behandlungsvertrag aus und stellst ihm die Rechnung. Was er dann von welcher Versicherung zurück erstattet bekommt kannst Du nicht wissen. Die Versicherer machen meiner Erfahrung nach bei drei Monaten keine Problem mit dem Anerkennen des Rezeptes.
Es müssen nur zwei verschiedene Rezepte mit zwei verschiedenen Diagnosen vorhanden sein.
Z.B. 10 x KG Diagnose "Z. n. Kreuzbandplastik"
10 x Massage Diagnose "Lumbalgie"
Mit kollegialen Grüßen Achilles 2
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da ists dann hilfreich, auf die Beihilfrichtlinen hinzuweisen.....
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ali schrieb:
da hast Du natürlich recht, ich meine die Variante mit einer Diagnose, die ziemlich oft vorkommt.....
da ists dann hilfreich, auf die Beihilfrichtlinen hinzuweisen.....
<<...der Patient bekommt von der Beihilfe beides zu 100 % erstattet<<
Da kennst Du aber die BH Regelungen sehr schlecht!! Er bekommt von dem Satz z.B. KG € 19,.. einen bestimmten %satz erstattet....Also nicht 100%.
Nur neben bei: ich rechne nicht nach BH Sätzen mit diesen PP ab.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo Achilles,
<<...der Patient bekommt von der Beihilfe beides zu 100 % erstattet<<
Da kennst Du aber die BH Regelungen sehr schlecht!! Er bekommt von dem Satz z.B. KG € 19,.. einen bestimmten %satz erstattet....Also nicht 100%.
Nur neben bei: ich rechne nicht nach BH Sätzen mit diesen PP ab.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Danke !
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ali schrieb:
Stimmt Jürgen, diesen überaus wichtigen Punkt hatte ich ganz vergessen ¡¡
Danke !
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Achilles2 schrieb:
Hallo Ali, der Patient bekommt von der Beihilfe beides zu 100 % erstattet.
Es müssen nur zwei verschiedene Rezepte mit zwei verschiedenen Diagnosen vorhanden sein.
Z.B. 10 x KG Diagnose "Z. n. Kreuzbandplastik"
10 x Massage Diagnose "Lumbalgie"
Mit kollegialen Grüßen Achilles 2
Die Beihilfe bezahlt bei dem Beihilfesatz nur einen Anteil von 50 % oder 70 %. Den Rest müssen sich die Versicherten mit einer Zusatzversicherung absichern oder selber bezahlen. Sind die Abrechnungssätze des Therapeuten aber "unverschämterweise" über dem Beihilfesatz (der seit 13 Jahren nicht mehr erhöht wurde), so bekommt der Patient diesen Aufschlag nicht erstattet sondern muß diesen im Rahmen der Eigenversorgung selbst bezahlen (keine Extrawurst für Beamte)
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
P.S. Ich möchte auch gerne einmal in`s Kaufhaus gehen und einen Einkauf tätigen mit den Preisen vor 13 Jahren. Ich glaube zum 1. April könnte man dies machen, aber ansonsten läßt das Kaufhausmanagement die "Leute mit den weißen Turnschuhen" kommen.
[bearbeitet am 01.04.14 23:52]
[bearbeitet am 01.04.14 23:55]
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Achilles2 schrieb:
Hallo Jürgen, Du hast natürlich Recht.
Die Beihilfe bezahlt bei dem Beihilfesatz nur einen Anteil von 50 % oder 70 %. Den Rest müssen sich die Versicherten mit einer Zusatzversicherung absichern oder selber bezahlen. Sind die Abrechnungssätze des Therapeuten aber "unverschämterweise" über dem Beihilfesatz (der seit 13 Jahren nicht mehr erhöht wurde), so bekommt der Patient diesen Aufschlag nicht erstattet sondern muß diesen im Rahmen der Eigenversorgung selbst bezahlen (keine Extrawurst für Beamte)
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
P.S. Ich möchte auch gerne einmal in`s Kaufhaus gehen und einen Einkauf tätigen mit den Preisen vor 13 Jahren. Ich glaube zum 1. April könnte man dies machen, aber ansonsten läßt das Kaufhausmanagement die "Leute mit den weißen Turnschuhen" kommen.
[bearbeitet am 01.04.14 23:52]
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