Wir bieten ab sofort eine spannende
Position in unserer Praxis an, in
der du deine Leidenschaft für die
Arbeit mit Babys und Kleinkindern
voll ausleben kannst. Du wirst ca.
80% in interdisziplinären
Kindergärten arbeiten und dabei
dort ein volles Teammitglied sein.
Die anderen 20% bist du bei
mainbaby Sachsenhausen. Hier sind
es meist die aller Kleinsten, die
deine fachliche Kompetenz suchen.
Deine Aufgaben:
-Physiotherapie in
interdisziplinären Kindergärten
-Physiotherapie in der Pra...
Position in unserer Praxis an, in
der du deine Leidenschaft für die
Arbeit mit Babys und Kleinkindern
voll ausleben kannst. Du wirst ca.
80% in interdisziplinären
Kindergärten arbeiten und dabei
dort ein volles Teammitglied sein.
Die anderen 20% bist du bei
mainbaby Sachsenhausen. Hier sind
es meist die aller Kleinsten, die
deine fachliche Kompetenz suchen.
Deine Aufgaben:
-Physiotherapie in
interdisziplinären Kindergärten
-Physiotherapie in der Pra...
mein Chef gab eine vo von 2016 in die Abrechnung und meinte msn darf 2 Jahre rückwirkend abrechnen.
Ich bekam es nun zurück, mit der Begründung, das365 Tage verstrichen sind.
Ich danke euch.
Ilona
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Ilona 12 schrieb:
Hallo,
mein Chef gab eine vo von 2016 in die Abrechnung und meinte msn darf 2 Jahre rückwirkend abrechnen.
Ich bekam es nun zurück, mit der Begründung, das365 Tage verstrichen sind.
Ich danke euch.
Ilona
alobar.
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alobar schrieb:
leider wahr, siehe rahmenvertrag...nach einem Jahr gibt es nichts mehr..
alobar.
Es wäre hilfreich wenn du die betroffene GKV nennst (oder einfach selbst in den RV schaust ;)).
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Es ist die dak
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Ilona 12 schrieb:
Danke für deine Antwort
Es ist die dak
Danke für deine Antwort
Es ist die dak
...die ist de facto pleite, da hast du nicht mal eine Chance, kulanterweise ein SoFA davon zu überzeugen das es gut wäre eine vom RV abweichende Einzelvereinbarung zu treffen.
Die VO darf dein Chef unter "Lehrgeld" verbuchen :)
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Papa Alpaka schrieb:
Ilona 12 schrieb am 1.2.18 08:32:
Danke für deine Antwort
Es ist die dak
...die ist de facto pleite, da hast du nicht mal eine Chance, kulanterweise ein SoFA davon zu überzeugen das es gut wäre eine vom RV abweichende Einzelvereinbarung zu treffen.
Die VO darf dein Chef unter "Lehrgeld" verbuchen :)
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Ilona 12 schrieb:
Herzlichen Dank für die Informationen
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Herbert schrieb:
RVO schon ewig 1 Jahr, seit geraumer Zeit die vdek auch, davor wie das Handwerk nach BGB drei Jahre zum Ende des Jahres der erbrachten Leistung.
danke auch für deine Antwort.
lg Ilona
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Ilona 12 schrieb:
Hallo,
danke auch für deine Antwort.
lg Ilona
Danke für deine Antwort
Es ist die dak
...die ist de facto pleite, da hast du nicht mal eine Chance, kulanterweise ein SoFA davon zu überzeugen das es gut wäre eine vom RV abweichende Einzelvereinbarung zu treffen.
Die VO darf dein Chef unter "Lehrgeld" verbuchen :)
Woher weißt du das?
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denise2003 schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 1.2.18 10:57:
Ilona 12 schrieb am 1.2.18 08:32:
Danke für deine Antwort
Es ist die dak
...die ist de facto pleite, da hast du nicht mal eine Chance, kulanterweise ein SoFA davon zu überzeugen das es gut wäre eine vom RV abweichende Einzelvereinbarung zu treffen.
Die VO darf dein Chef unter "Lehrgeld" verbuchen :)
Woher weißt du das?
z.B. hier: Droht der IKK Classic und der DAK eine Pleitewelle?
(und das ist nur eine von vielen Meldungen die sich seit Jahren wiederholen -- und die Zahlen werden knapper. Nicht das ich das andere Extrem, die AOK Sachsen-Anhalt, gut heiße, aber insbesondere seit ich mich mit der Unterstützung der Rechtsabteilung einer anderen GKV aus der DAK freiklagen musste bin ich auf die nicht mehr sonderlich gut zu sprechen. Abgesehen davon ließe sich der Verwaltungswasserkopf der GKVen noch erheblich reduzieren ohne das die Versorgung gefährdet wäre ... vielleicht ein paar Vorstandsposten weniger, aber dafür kriegt die LKK vielleicht 'ne zweite Person in der Abteilung "Rechnungen Ausgang Heilmittelerbringer"? :))
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Papa Alpaka schrieb:
Regelmäßige Marktbeobachtung, ab und an mal Zeitung lesen (Zeitung! Nicht Facebook- oder Google News-Filterblase! "Bei uns liest du nur was dich interessiert" bedeutet soviel wie "Bei uns bekommst du nur Informationen präsentiert die dir gefallen und wir sagen dir nicht das es nach deinem Tellerrand noch weitergeht". Die ganzen Überschriften die ich in der Zeitung nur überfliege und dann umblätter laufen für mich unter Kollateralbildung... ;)), beim lesen die Informationen aufnehmen wollen ;)
z.B. hier: Droht der IKK Classic und der DAK eine Pleitewelle?
(und das ist nur eine von vielen Meldungen die sich seit Jahren wiederholen -- und die Zahlen werden knapper. Nicht das ich das andere Extrem, die AOK Sachsen-Anhalt, gut heiße, aber insbesondere seit ich mich mit der Unterstützung der Rechtsabteilung einer anderen GKV aus der DAK freiklagen musste bin ich auf die nicht mehr sonderlich gut zu sprechen. Abgesehen davon ließe sich der Verwaltungswasserkopf der GKVen noch erheblich reduzieren ohne das die Versorgung gefährdet wäre ... vielleicht ein paar Vorstandsposten weniger, aber dafür kriegt die LKK vielleicht 'ne zweite Person in der Abteilung "Rechnungen Ausgang Heilmittelerbringer"? :))
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denise2003 schrieb:
Danke
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Papa Alpaka schrieb:
...dazu gibt's im jeweiligen Rahmenvertrag eine Vereinbarung; für etliche GKVen ist "ein Kalenderjahr nach der letzten Behandlung" vereinbart; wenige haben keine Vereinbarung und sind damit grundsätzlich den gesetzlichen Fristen unterstellt.
Es wäre hilfreich wenn du die betroffene GKV nennst (oder einfach selbst in den RV schaust ;)).
Hallo,
mein Chef gab eine vo von 2016 in die Abrechnung und meinte msn darf 2 Jahre rückwirkend abrechnen.
Ich bekam es nun zurück, mit der Begründung, das365 Tage verstrichen sind.
Ich danke euch.
Ilona
Das alles steht in deinem Rahmenvertrag. VdEK 12 Monate (Bund), Primärkassen 36 Monate (BW).
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Tempelritter schrieb:
Ilona 12 schrieb am 1.2.18 07:58:
Hallo,
mein Chef gab eine vo von 2016 in die Abrechnung und meinte msn darf 2 Jahre rückwirkend abrechnen.
Ich bekam es nun zurück, mit der Begründung, das365 Tage verstrichen sind.
Ich danke euch.
Ilona
Das alles steht in deinem Rahmenvertrag. VdEK 12 Monate (Bund), Primärkassen 36 Monate (BW).
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