Wir suchen nach einer
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
davaso zahlt die Zuzahlung der Patientin nicht (sie hat nicht gezahlt, ich habe natürlich erinnert), Begründung:
Die Abrechnung erfolgte nicht innerhalb der vertraglich vereinbarten Abrechnungsfrist von 365 Tagen.
Ja, die Verordnung war schon alt. Aber:
Ich kann in meinem Vertrag (Ergo) mit der DAK gar keine solche Frist finden...
Wie heißen die 40,-€, die ich zusätzlich in Rechnung stellen kann?
Muss ich sie androhen oder mache ich das sofort?
Ich weiß, kommt hier oft, aber alle schreiben immer nur von 40,-€, 40 Tacken, 40 Piepen,...
Vielen Dank, heropas
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heropas schrieb:
Hallo,
davaso zahlt die Zuzahlung der Patientin nicht (sie hat nicht gezahlt, ich habe natürlich erinnert), Begründung:
Die Abrechnung erfolgte nicht innerhalb der vertraglich vereinbarten Abrechnungsfrist von 365 Tagen.
Ja, die Verordnung war schon alt. Aber:
Ich kann in meinem Vertrag (Ergo) mit der DAK gar keine solche Frist finden...
Wie heißen die 40,-€, die ich zusätzlich in Rechnung stellen kann?
Muss ich sie androhen oder mache ich das sofort?
Ich weiß, kommt hier oft, aber alle schreiben immer nur von 40,-€, 40 Tacken, 40 Piepen,...
Vielen Dank, heropas
Bist Du sicher, dass in Deinem aktuellen (VdeK) RV keine Frist steht ?
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jetzt hat Paka Alpaka mich auf die Frist hingewiesen, es gibt sie tatsächlich.
Ich versuche es trotzdem.
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heropas schrieb:
Hallo,
jetzt hat Paka Alpaka mich auf die Frist hingewiesen, es gibt sie tatsächlich.
Ich versuche es trotzdem.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Ja, es gibt eine Frist, in der man abrechnen kann. Aber nur für die Rezepte. Die Rezeptgebühr ist nicht geregelt, müsste deshalb meineserachtens nach BGB geregelt sein.
Viele Grüße
Monika
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ali schrieb:
Verzugsschaden gemäß BGB §288.
Bist Du sicher, dass in Deinem aktuellen (VdeK) RV keine Frist steht ?
Die Verzugsschäden stellst du sofort in Rechnung, €40 zzgl. 8,12% Zinsen (Google-Stichwort: Verzugszinsen berechnen) und drohst, wenn du das wirklich tun möchtest, mit der Klageerhebung ohne weitere Aufforderung. Eine Drohung die du dann nicht durchziehst schwächt deine zukünftige Position ;)
Geschickterweise richtest du die Rechnung direkt an den Vorstand der DAK, die Davaso wird erstmal eine Weile mit dir spielen und dir erklären das die Vertragsgrundlage fehlt (ist schon geschehen), das deine Forderung im allgemeinen unzureichend begründet ist, das die Forderung im speziellen unbegründet ist weil Davaso gar nicht dein Vertragspartner ist (so lässt sich gut und gerne ein Jahr herumkriegen indem du vielleicht entnervt aufgibst). Dein Vertragspartner ist die DAK, zum Einzug der Zuzahlung verpflichtet ist die DAK, deine Korrespondenz ist mit der DAK. Davaso ist nur dann okay wenn deine Rechnung unbeanstandet beglichen wird.
Für alle, die erstmal die Vertragsgrundlage nachschlagen müssen: Der Ergotherapeuten-Rahmenvertrag VdEK "ab 2017" ist hier zu finden: Link
ABER: Bloß weil das der RV ist den der VdEK online zur Verfügung stellt heißt das nicht, das es auch der Vertrag ist der für Heropas anwendbar ist ;)
Dort findet sich folgende Vereinbarung für die Abrechnung und Zuzahlungen:
Zuzahlungen [...] sind vom Zugelassenen entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen einzuziehen und gegenüber dem Versicherten [...] zu quittieren. Die pauschale Zuzahlung je Verordnungsblatt ist bei der ersten Behandlung durch den Zugelassenen einzuziehen. §43c SGB V bleibt unberührt.
[...]
§12 Abrechnungsregelung
[...]
4. Die Rechnungslegung erfolgt je Zugelassenem für alle Versorgungs-
/Abrechnungsfälle monatlich einmal. Die maschinell verwertbaren Daten sind an die
von den Ersatzkassen benannten Stellen innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss
der Behandlung zu liefern (Rechnungseingang). Für verspätet eingehende Rechnungen besteht kein Vergütungsanspruch.
...aber: SGB V §43c stellt, ohne Angabe einer Frist, klar wer für Inkassomaßnahmen zuständig ist, das Davaso für die DAK erstmal blöd tut ist einschlägig bekannt ;)
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Papa Alpaka schrieb:
oh, und "Herzlichen Glückwunsch!" - gegen Ende Januar bist du auch im Kreis derer, die sich ganz pauschal über leicht verdientes Taschengeld freuen können und "das macht dann halt 40 Tacken extra" denken :)
für deine Mühe und die vielen Erläuterungen und Tipps!
Dann mache ich mich an die Arbeit. Jetzt kostet es noch etwas Zeit, das nächste Mal ist es leichter verdient!
Mit der IKK classic habe ich schon mal was ausgesessen, hat funktioniert. Allerdings wollten die Geld zurück. Sie hatten keine Begründung, haben einfach immer wieder Mahnungen geschickt, und nach ein paar Monaten wurde alles storniert :blush:
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heropas schrieb:
Vielen vielen Dank, Papa Alpaka,
für deine Mühe und die vielen Erläuterungen und Tipps!
Dann mache ich mich an die Arbeit. Jetzt kostet es noch etwas Zeit, das nächste Mal ist es leichter verdient!
Mit der IKK classic habe ich schon mal was ausgesessen, hat funktioniert. Allerdings wollten die Geld zurück. Sie hatten keine Begründung, haben einfach immer wieder Mahnungen geschickt, und nach ein paar Monaten wurde alles storniert :blush:
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Papa Alpaka schrieb:
...es gibt viele Gründe warum die Abrechnungsfrist nicht zutreffen kann, aber probiers erstmal ohne Begründung. Gründe werden angegriffen und dann ist ggf die ganze Argumentation hinüber ;)
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heropas schrieb:
okay, so mache ich es, danke
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Papa Alpaka schrieb:
Was du suchst sind die §§286 und 288 im BGB, 286 regelt den Eintritt des Verzuges (welcher vertraglich geregelt ist und keiner weiteren Aufklärung bedarf), 288 die Entschädigung, Absatz 5 spricht dir eine pauschale Entschädigung von €40 zu. Wir nennen diese Pauschale meistens Verzugsschadenspauschale, auch wenn der Name so nicht im BGB steht.
§6 Verordnung/Behandlungsdurchführung
Die Verzugsschäden stellst du sofort in Rechnung, €40 zzgl. 8,12% Zinsen (Google-Stichwort: Verzugszinsen berechnen) und drohst, wenn du das wirklich tun möchtest, mit der Klageerhebung ohne weitere Aufforderung. Eine Drohung die du dann nicht durchziehst schwächt deine zukünftige Position ;)
Geschickterweise richtest du die Rechnung direkt an den Vorstand der DAK, die Davaso wird erstmal eine Weile mit dir spielen und dir erklären das die Vertragsgrundlage fehlt (ist schon geschehen), das deine Forderung im allgemeinen unzureichend begründet ist, das die Forderung im speziellen unbegründet ist weil Davaso gar nicht dein Vertragspartner ist (so lässt sich gut und gerne ein Jahr herumkriegen indem du vielleicht entnervt aufgibst). Dein Vertragspartner ist die DAK, zum Einzug der Zuzahlung verpflichtet ist die DAK, deine Korrespondenz ist mit der DAK. Davaso ist nur dann okay wenn deine Rechnung unbeanstandet beglichen wird.
Für alle, die erstmal die Vertragsgrundlage nachschlagen müssen: Der Ergotherapeuten-Rahmenvertrag VdEK "ab 2017" ist hier zu finden: Link
ABER: Bloß weil das der RV ist den der VdEK online zur Verfügung stellt heißt das nicht, das es auch der Vertrag ist der für Heropas anwendbar ist ;)
Dort findet sich folgende Vereinbarung für die Abrechnung und Zuzahlungen:
Zuzahlungen [...] sind vom Zugelassenen entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen einzuziehen und gegenüber dem Versicherten [...] zu quittieren. Die pauschale Zuzahlung je Verordnungsblatt ist bei der ersten Behandlung durch den Zugelassenen einzuziehen. §43c SGB V bleibt unberührt.
[...]
§12 Abrechnungsregelung
[...]
4. Die Rechnungslegung erfolgt je Zugelassenem für alle Versorgungs-
/Abrechnungsfälle monatlich einmal. Die maschinell verwertbaren Daten sind an die
von den Ersatzkassen benannten Stellen innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss
der Behandlung zu liefern (Rechnungseingang). Für verspätet eingehende Rechnungen besteht kein Vergütungsanspruch.
...aber: SGB V §43c stellt, ohne Angabe einer Frist, klar wer für Inkassomaßnahmen zuständig ist, das Davaso für die DAK erstmal blöd tut ist einschlägig bekannt ;)
Danke!
Geht mir auch oft so...
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RoFo schrieb:
Beim Lesen der Überschrift musste ich echt loslachen :smile:
Danke!
Geht mir auch oft so...
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