• flexible Arbeitszeitmodelle in
Teil-und Vollzeit
• überdurchschnittliche
Bezahlung
• angenehme Arbeitsatmosphäre
bei 25 Minuten Takt
• unbefristete Festanstellung
• 30 Tage Urlaub bei fünf Tagen
pro Woche
• 100% Übernahme von
Zertifikatfortbildungen
• besetzte Rezeption
• Mitarbeiter Benefitz
• modern ausgestattete Praxis mit
hellen Räumen
Teil-und Vollzeit
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Bezahlung
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Danke im Voraus
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bettina.vollbracht schrieb:
Hallo, kann mir jemand sagen wie lange man eine Verordnung abrechnen kann, wir haben 2 Verordnungen in den Karteikarten gefunden, eine aus dem Juli und die andere aus August 2015. Können wir die noch abrechnen, oder ist das Geld verloren.
Danke im Voraus
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alobar schrieb:
hatte eine karteileiche von 12-16 Monaten gehabt, ging durch. Ich meine es gibt eine 3 Jahresfrist.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Einfach abrechnen. Kein Problem.
Rahmenverträge:
VdEK §12 Abs. 4
Die Rechnungslegung erfolgt je Zugelassenem monatlich einmal. Die maschinell verwertbaren Daten sind an die von den Ersatzkassen benannten Stellen innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss der Behandlung zu liefern.
Primärkassen BaWü §15 Abs. 14
Gemäß § 45 SGB I gilt für den Vergütungsanspruch eine Verjährungsfrist von 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres in dem die
Behandlungsserie beendet wurde.
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Damit ist uns geholfen.
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bettina.vollbracht schrieb:
Vielen Dank, für die Antworten.
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Tempelritter schrieb:
VdEK bis zu 12 Monaten, Primärkassen bis zu 4 Jahren, außer es ist anders im Rahmenvertrag geregelt.
Rahmenverträge:
VdEK §12 Abs. 4
Die Rechnungslegung erfolgt je Zugelassenem monatlich einmal. Die maschinell verwertbaren Daten sind an die von den Ersatzkassen benannten Stellen innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss der Behandlung zu liefern.
Primärkassen BaWü §15 Abs. 14
Gemäß § 45 SGB I gilt für den Vergütungsanspruch eine Verjährungsfrist von 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres in dem die
Behandlungsserie beendet wurde.
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