Wir suchen ab sofort oder zum
nächstmöglichen Zeitpunkt
Physiotherapeuten/(-innen),
in Vollzeit oder Teilzeit.
Wenn du selbstständiges Arbeiten
liebst, dann bist du bei uns genau
richtig. Wir sind flexibel und
geben dir Freiheiten dein Arbeiten
selbst zu gestalten, möchten uns
aber auch auf dich verlassen
können.
Neben der klassischen Arbeit als
Physiotherapeut/-in in unserem
12-köpfigem jungen und dynamischem
Team, bieten wir dir auf Wunsch die
Möglichkeit, dich als
Kursleiter-...
nächstmöglichen Zeitpunkt
Physiotherapeuten/(-innen),
in Vollzeit oder Teilzeit.
Wenn du selbstständiges Arbeiten
liebst, dann bist du bei uns genau
richtig. Wir sind flexibel und
geben dir Freiheiten dein Arbeiten
selbst zu gestalten, möchten uns
aber auch auf dich verlassen
können.
Neben der klassischen Arbeit als
Physiotherapeut/-in in unserem
12-köpfigem jungen und dynamischem
Team, bieten wir dir auf Wunsch die
Möglichkeit, dich als
Kursleiter-...
Danke im Voraus
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
bettina.vollbracht schrieb:
Hallo, kann mir jemand sagen wie lange man eine Verordnung abrechnen kann, wir haben 2 Verordnungen in den Karteikarten gefunden, eine aus dem Juli und die andere aus August 2015. Können wir die noch abrechnen, oder ist das Geld verloren.
Danke im Voraus
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
alobar schrieb:
hatte eine karteileiche von 12-16 Monaten gehabt, ging durch. Ich meine es gibt eine 3 Jahresfrist.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Ramona Völlkopf schrieb:
Einfach abrechnen. Kein Problem.
Rahmenverträge:
VdEK §12 Abs. 4
Die Rechnungslegung erfolgt je Zugelassenem monatlich einmal. Die maschinell verwertbaren Daten sind an die von den Ersatzkassen benannten Stellen innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss der Behandlung zu liefern.
Primärkassen BaWü §15 Abs. 14
Gemäß § 45 SGB I gilt für den Vergütungsanspruch eine Verjährungsfrist von 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres in dem die
Behandlungsserie beendet wurde.
Gefällt mir
Damit ist uns geholfen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
bettina.vollbracht schrieb:
Vielen Dank, für die Antworten.
Damit ist uns geholfen.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Tempelritter schrieb:
VdEK bis zu 12 Monaten, Primärkassen bis zu 4 Jahren, außer es ist anders im Rahmenvertrag geregelt.
Rahmenverträge:
VdEK §12 Abs. 4
Die Rechnungslegung erfolgt je Zugelassenem monatlich einmal. Die maschinell verwertbaren Daten sind an die von den Ersatzkassen benannten Stellen innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss der Behandlung zu liefern.
Primärkassen BaWü §15 Abs. 14
Gemäß § 45 SGB I gilt für den Vergütungsanspruch eine Verjährungsfrist von 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres in dem die
Behandlungsserie beendet wurde.
Mein Profilbild bearbeiten