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ich habe heute zwei Rezepte von einem Patienten bekommen. Er war beim Gefäßchirurgen und hat sich ein Rezept mit 6xMLD 45+HB und ein Rezept mit 6x Wicklung lt. ärztl. Verordnung verschreiben lassen. Beide Ly 2a und außerhalb d. Regelfalles. Bei der Frage nach Verbandsmaterial antwortete der Arzt, dass das der Therapeut organisiert oder vorrätig hat.
Frage 1: Kann man das Rezept mit 6 x Wicklungen abrechnen?
Frage 2: Wie viel bekommt man bei BKK dafür?
Frage 3: Bin ich als Therapeut/Praxis für das Verbandmaterial zuständig oder muss der Arzt da ein separates Rezept ausstellen und der Patient holt sich das Zeug aus das Apotheke?
Danke für eure Hilfe!!
Radlfahrer
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Radlfahrer schrieb:
Hallo,
ich habe heute zwei Rezepte von einem Patienten bekommen. Er war beim Gefäßchirurgen und hat sich ein Rezept mit 6xMLD 45+HB und ein Rezept mit 6x Wicklung lt. ärztl. Verordnung verschreiben lassen. Beide Ly 2a und außerhalb d. Regelfalles. Bei der Frage nach Verbandsmaterial antwortete der Arzt, dass das der Therapeut organisiert oder vorrätig hat.
Frage 1: Kann man das Rezept mit 6 x Wicklungen abrechnen?
Frage 2: Wie viel bekommt man bei BKK dafür?
Frage 3: Bin ich als Therapeut/Praxis für das Verbandmaterial zuständig oder muss der Arzt da ein separates Rezept ausstellen und der Patient holt sich das Zeug aus das Apotheke?
Danke für eure Hilfe!!
Radlfahrer
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Hast du dortfür ein/e Quelle/ Nachweis/ Regelung usw. ?
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webpt schrieb:
...Du musst die Wattierung zur polsterung vorhalten ...
Hast du dortfür ein/e Quelle/ Nachweis/ Regelung usw. ?
Gruß Evi
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Evemarie Kaiser schrieb:
http://www.physio.de/zulassung/vdak-rv-a1-0204.htm
Gruß Evi
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Inche schrieb:
Hat Dir Evamarie bereits gegeben
Nicht schlecht, dass innerhalb der sogenannten Leistungsbeschreibung von den Verbandsmitgliedern die Vergütung geregelt wurde und wird. Demzufolge die Leistungsbeschreibungen der Ort seien, wo Vergütungen geregelt werden- aus Verbandsmitgliedersicht dürfte dies sicherlich folgerichtig sein, denn wo etwas gegen die Leistungserbringer geregelt wird ist ihnen schliesslich nicht so sehr wichtig. Hauptsache es wird gegenteilig geregelt.
Glücklicherweise haben das bei mir die Patienten sich verordnen zu lassen - zahlen ja alle Kassen ohnehin seit Jahren. Da wär ich regelrecht vor den Kopf gestossen, wenn mir jetzt eine Kasse erklären wollte, dass ich als Leistungserbringer, nachdem es den Pat. jahrelang gezahlt wurde, auf einmal dafür zuständig sei.
Es gibt offensichtlich Sachen die die Verbandsmitglieder fordern ( neben der selbstverständlichen konsequenten Ostbenachteiligung ) und durchsetzen- das glaubt man garnicht.
In Berlin gäbe es bspw. EUR 5,50 in Baden- Württemberg hingegen bei ausserhalb der BKK/ IKK - Vertragsgemeinschaft EUR 6,10. Innerhalb der Vertragsgemeinschaft bereits EUR 6,42, denn die Lebensverhältnisse in Baden W. sind entsprechend zu berücksichtigen ( also zu bestrafen ). In Bayern EUR 6,92 sozusagen als Belohnung, da Bayern weit weg von Rostock liegt. In Westfalen- Lippe wird ja immer weniger verordnet, deshalb gibts dort EUR 7,45 im Rest von NRW über 8 EUR. Wenn dort die Lebenshaltungskosten sinken wird vielleicht auf den EUR- 5,50 EUR Berlin Dumpingvergütungssatz angepasst. Geht natürlich nicht, denn der Westen wird stets von allen Verbandsmitgliedern bevorzugt.
Die " Wicklung " ist nicht separat zu verordnen, sondern muss auf die MLD- VO rauf- sonst wär es keine hmr- konforme Verordnung, die " Wicklung " kann nicht einmal separat verordnet werden. Zumindest verstehe ich die HMR so, denn die Bandagierung ist weder ein vorrangiges Heilmittel und ein optionales ist es auch nicht, Nicht einmal ein ergänzendes ist es. Kann also garnicht separat verordnet werden.
Überdies bedeutete dies, dass der Pat. ja dann obendrein 2 x die EUR 10,00- Verordnungsgebühr zahlen müßte. Auch müsste er fast noch froh sein, das links und rechts nicht auch noch separiert wurde. Weiterhin bedeutet das alles, dass der verordnende Arzt sich da mal richtig kundig gemacht hatte, denn offensichtlich hat er die Verbandsmitgliederverträge zur Hand. So kann er den therapeutischen Leistungserbringern deren mitzubringende Materialien aufzählen- die HMR ist laut obiger Darstellung ja nicht so sehr sein Steckenpferd.
http://www.physio.de/preislistenbr />
[bearbeitet am 16.06.13 03:45]
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webpt schrieb:
Ich hatte es schon fast vergessen, die Verbandsmitglieder bestehen ja selbst heute noch darauf, dass solche desaströsen Bedingungen ihren Partnern garantiert werden. Sie schliessen schliesslich bei jedem einzelnen Vertrag genau diese Vorgänge neu ab. Denn die ursprüngliche Herkunft der vielfältigsten Absurditäten werden bei jedem einzelnen Vertrag ausdrücklich nicht hinterfragt, jedoch ausdrücklich als Vertragsinhalt neu verabredet.
Nicht schlecht, dass innerhalb der sogenannten Leistungsbeschreibung von den Verbandsmitgliedern die Vergütung geregelt wurde und wird. Demzufolge die Leistungsbeschreibungen der Ort seien, wo Vergütungen geregelt werden- aus Verbandsmitgliedersicht dürfte dies sicherlich folgerichtig sein, denn wo etwas gegen die Leistungserbringer geregelt wird ist ihnen schliesslich nicht so sehr wichtig. Hauptsache es wird gegenteilig geregelt.
Glücklicherweise haben das bei mir die Patienten sich verordnen zu lassen - zahlen ja alle Kassen ohnehin seit Jahren. Da wär ich regelrecht vor den Kopf gestossen, wenn mir jetzt eine Kasse erklären wollte, dass ich als Leistungserbringer, nachdem es den Pat. jahrelang gezahlt wurde, auf einmal dafür zuständig sei.
Es gibt offensichtlich Sachen die die Verbandsmitglieder fordern ( neben der selbstverständlichen konsequenten Ostbenachteiligung ) und durchsetzen- das glaubt man garnicht.
In Berlin gäbe es bspw. EUR 5,50 in Baden- Württemberg hingegen bei ausserhalb der BKK/ IKK - Vertragsgemeinschaft EUR 6,10. Innerhalb der Vertragsgemeinschaft bereits EUR 6,42, denn die Lebensverhältnisse in Baden W. sind entsprechend zu berücksichtigen ( also zu bestrafen ). In Bayern EUR 6,92 sozusagen als Belohnung, da Bayern weit weg von Rostock liegt. In Westfalen- Lippe wird ja immer weniger verordnet, deshalb gibts dort EUR 7,45 im Rest von NRW über 8 EUR. Wenn dort die Lebenshaltungskosten sinken wird vielleicht auf den EUR- 5,50 EUR Berlin Dumpingvergütungssatz angepasst. Geht natürlich nicht, denn der Westen wird stets von allen Verbandsmitgliedern bevorzugt.
Die " Wicklung " ist nicht separat zu verordnen, sondern muss auf die MLD- VO rauf- sonst wär es keine hmr- konforme Verordnung, die " Wicklung " kann nicht einmal separat verordnet werden. Zumindest verstehe ich die HMR so, denn die Bandagierung ist weder ein vorrangiges Heilmittel und ein optionales ist es auch nicht, Nicht einmal ein ergänzendes ist es. Kann also garnicht separat verordnet werden.
Überdies bedeutete dies, dass der Pat. ja dann obendrein 2 x die EUR 10,00- Verordnungsgebühr zahlen müßte. Auch müsste er fast noch froh sein, das links und rechts nicht auch noch separiert wurde. Weiterhin bedeutet das alles, dass der verordnende Arzt sich da mal richtig kundig gemacht hatte, denn offensichtlich hat er die Verbandsmitgliederverträge zur Hand. So kann er den therapeutischen Leistungserbringern deren mitzubringende Materialien aufzählen- die HMR ist laut obiger Darstellung ja nicht so sehr sein Steckenpferd.
http://www.physio.de/preislistenbr />
[bearbeitet am 16.06.13 03:45]
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Problem beschreiben
Inche schrieb:
ja es muss Kompression heißen darunter findest du in der Tabelle auch die Abrechnungsposition ca 6 oder 7€ Du musst die Wattierung zur polsterung vorhalten die Binden aber nicht Frag ob der Arzt ein Lymphset verschreiben kann
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