Wir suchen DICH als
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
ambulante Physiotherapie im neuen
Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
Universitätsklinikums Tübingen
(100%-ige Tochtergesellschaft).
Wir bieten Dir:
Umfangreiche Therapieangebote mit
besonderen Schwerpunkten und die
Möglichkeit zum Mitwirk...
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
ambulante Physiotherapie im neuen
Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
Universitätsklinikums Tübingen
(100%-ige Tochtergesellschaft).
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ich arbeite als Minijobber in einer Praxis, desöfteren ging bereits mit den Abrechnungen etwas schief. Jedenfalls habe ich keine Einsicht wieviel Geld mir zu steht und momentan aussteht. Ich würde gerne selber mitrechnen können, damit ich weiß ob ich zuviel oder zu wenig verdiene. Früher war das Ausrechnen kein Problem, aber ich habe seit 10 Jahre schon nichts mehr mit der Abrechnung zu tun, dementsprechend schwer fällt es mir. Bei meinen Versuchen liegen zwischen 50-70 Euro Unterschied zwischen meiner Rechnung und die der Praxis. Das gibt mir momentan zu denken. Ich möchte ein Gespräch mit dem Chefa führen und mich optimal daruaf vorbereiten.
Daher diese Bitte an euch: wer kann mir erklären, wie ich mit Hilfe der Preislisten den Rezeptwert errechne?
oder ist so nett mir den Rezeptwert (100%) auszurechnen.
Hier ein Beispiel: Heilmittel-VO 10x KG ZNS Doppelbehandlung nach Bobath inkl. Hausbesuch, DAK, Rheinland-Pfalz
Danke euch :blush:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
ich arbeite als Minijobber in einer Praxis, desöfteren ging bereits mit den Abrechnungen etwas schief. Jedenfalls habe ich keine Einsicht wieviel Geld mir zu steht und momentan aussteht. Ich würde gerne selber mitrechnen können, damit ich weiß ob ich zuviel oder zu wenig verdiene. Früher war das Ausrechnen kein Problem, aber ich habe seit 10 Jahre schon nichts mehr mit der Abrechnung zu tun, dementsprechend schwer fällt es mir. Bei meinen Versuchen liegen zwischen 50-70 Euro Unterschied zwischen meiner Rechnung und die der Praxis. Das gibt mir momentan zu denken. Ich möchte ein Gespräch mit dem Chefa führen und mich optimal daruaf vorbereiten.
Daher diese Bitte an euch: wer kann mir erklären, wie ich mit Hilfe der Preislisten den Rezeptwert errechne?
oder ist so nett mir den Rezeptwert (100%) auszurechnen.
Hier ein Beispiel: Heilmittel-VO 10x KG ZNS Doppelbehandlung nach Bobath inkl. Hausbesuch, DAK, Rheinland-Pfalz
Danke euch :blush:
Ansonsten: 10x ( Preis für KG-ZNS + Preis für HB + Preis für WG {wenn das abgerechnet wird bei der Kasse})
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke dir, das bestäigt leider meine Vermutung das wieder etwas schief läuft.
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Wonderwoman schrieb:
Räusper... was ist denn das für eine merkwürdige Bezahlung???
Ansonsten: 10x ( Preis für KG-ZNS + Preis für HB + Preis für WG {wenn das abgerechnet wird bei der Kasse})
Hast Anspruch auf eine Weiterbezahlung im Krankheitsfall und Urlaub....wieder jeder andere AN auch.
Mit der Abrechnung als solcher hast du eigentlich nichts zu tun. Der AG könnte sogar sagen, dass dich diese gar nichts angeht..
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Hintergründe gehen keinen etwas an, nur so viel: es gibt unterschiedliche Vertragsmodele.
Bevor nachgefragt wird: rechtssicher!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe die Frage ausgewissem Grund ins Forum gestellt und erhoffe mir eine hilfsreiche Antwort.
Hintergründe gehen keinen etwas an, nur so viel: es gibt unterschiedliche Vertragsmodele.
Bevor nachgefragt wird: rechtssicher!
Ich habe die Frage ausgewissem Grund ins Forum gestellt und erhoffe mir eine hilfsreiche Antwort.
Hintergründe gehen keinen etwas an, nur so viel: es gibt unterschiedliche Vertragsmodele.
Bevor nachgefragt wird: rechtssicher!
so gesehen:
Es bekommt halt jede Frage die Antwort die sie verdient :sunglasses:
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mbone schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 25.7.18 08:10:
Ich habe die Frage ausgewissem Grund ins Forum gestellt und erhoffe mir eine hilfsreiche Antwort.
Hintergründe gehen keinen etwas an, nur so viel: es gibt unterschiedliche Vertragsmodele.
Bevor nachgefragt wird: rechtssicher!
so gesehen:
Es bekommt halt jede Frage die Antwort die sie verdient :sunglasses:
Ich habe die Frage ausgewissem Grund ins Forum gestellt und erhoffe mir eine hilfsreiche Antwort.
Hintergründe gehen keinen etwas an, nur so viel: es gibt unterschiedliche Vertragsmodele.
Bevor nachgefragt wird: rechtssicher!
Die Frage zum Rechenweg hat Wonderwoman erschöpfend beantwortet.
Die einzusetzenden Werte bekommst du auf diesem Portal unter Selbstständigkeit->Preislisten zum bequemen zusammenklicken :)
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Papa Alpaka schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 25.7.18 08:10:
Ich habe die Frage ausgewissem Grund ins Forum gestellt und erhoffe mir eine hilfsreiche Antwort.
Hintergründe gehen keinen etwas an, nur so viel: es gibt unterschiedliche Vertragsmodele.
Bevor nachgefragt wird: rechtssicher!
Die Frage zum Rechenweg hat Wonderwoman erschöpfend beantwortet.
Die einzusetzenden Werte bekommst du auf diesem Portal unter Selbstständigkeit->Preislisten zum bequemen zusammenklicken :)
Die Preislisteneinsicht hier bei Physio.de ist jedoch begrenzt und kann nicht ewig genutzt werden. Ist schade aber verständlich.
Ansonsten kann man im internet recherchieren, da gibts von den vdek usw auch listen ;)
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MeFe89 schrieb:
Es gäbe ja auch bei minijobber die möglichkeit einer zusätzlichen Provision in x% vom rezeptwert...
Die Preislisteneinsicht hier bei Physio.de ist jedoch begrenzt und kann nicht ewig genutzt werden. Ist schade aber verständlich.
Ansonsten kann man im internet recherchieren, da gibts von den vdek usw auch listen ;)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke!
Falls Du den Eigenanteil für das Rezept selbst kassiert und behältst, muss dieser Betrag von der Rezeptgesamtsumme abgezogen werden. Liegt vielleicht dort die Differenz?
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@AN
Falls Du den Eigenanteil für das Rezept selbst kassiert und behältst, muss dieser Betrag von der Rezeptgesamtsumme abgezogen werden. Liegt vielleicht dort die Differenz?
Gruß von Monique
Man kann sie für knapp 3 Euro kaufen.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
MeFe89 schrieb am: Die Preislisteneinsicht hier bei Physio.de ist jedoch begrenzt und kann nicht ewig genutzt werden.
Man kann sie für knapp 3 Euro kaufen.
Gruß von Monique
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mbone schrieb:
Wenn du Minijobber bist bekommst du einen vereinbarten (Stunden-)Lohn für eine entsprechend geleistete Arbeit.
Hast Anspruch auf eine Weiterbezahlung im Krankheitsfall und Urlaub....wieder jeder andere AN auch.
Mit der Abrechnung als solcher hast du eigentlich nichts zu tun. Der AG könnte sogar sagen, dass dich diese gar nichts angeht..
Oder bist du nicht als Minijobber beschäftigt, sondern %tuale bezahlung, dann ist es was anderes.
Musst dich bitte klar ausdrücken was du bist und was du willst.
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Natürlich kannst du auch als minijobber %am umsatz beteiligt werden
Angenommen du arbeitest 5 stunden für 12 euro plus 1% vom rezeptwert sind das vlt pro stunde 80ct bis 1,50€ on Top und bist mit ca 280 €im mon immernoch im 450€ -Rahmen
Und um dieses ON TOP zu berechnen muss der AN halt wissen wie hoch der rezeptwert ist
Lg meli
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MeFe89 schrieb:
@idefix, wieso so engstirnig?
Natürlich kannst du auch als minijobber %am umsatz beteiligt werden
Angenommen du arbeitest 5 stunden für 12 euro plus 1% vom rezeptwert sind das vlt pro stunde 80ct bis 1,50€ on Top und bist mit ca 280 €im mon immernoch im 450€ -Rahmen
Und um dieses ON TOP zu berechnen muss der AN halt wissen wie hoch der rezeptwert ist
Lg meli
Natürlich kannst du auch als minijobber %am umsatz beteiligt werden
Natürlich kannst Du das machen... aber Praxisinhaber, die das tun, nehmen vermutlich auch Beihilfesätze bei Privatpatienten.
Denn Du musst aufpassen, dass Du ja nicht über der Grenze landest, denn dann wird es teuer. Allein das Risiko wäre mir das nicht wert.
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Wonderwoman schrieb:
MeFe89 schrieb am 26.7.18 09:08:
Natürlich kannst du auch als minijobber %am umsatz beteiligt werden
Natürlich kannst Du das machen... aber Praxisinhaber, die das tun, nehmen vermutlich auch Beihilfesätze bei Privatpatienten.
Denn Du musst aufpassen, dass Du ja nicht über der Grenze landest, denn dann wird es teuer. Allein das Risiko wäre mir das nicht wert.
warum sollte ich einen Minijobber prozentual beteiligen? Wenn ich schon einen 450 Euro Knaben beschäftige , dann mit dem Hintergedanken ihn ordentlich "schufften" zu lassen und viel Kohle an ihm zu verdienen.
Wenn ich motivierte MA´s will, dann stelle ich diese fest ein und zwar zu einem ordentlichen Stundenlohn.
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idefix- schrieb:
@ MeFe89
warum sollte ich einen Minijobber prozentual beteiligen? Wenn ich schon einen 450 Euro Knaben beschäftige , dann mit dem Hintergedanken ihn ordentlich "schufften" zu lassen und viel Kohle an ihm zu verdienen.
Wenn ich motivierte MA´s will, dann stelle ich diese fest ein und zwar zu einem ordentlichen Stundenlohn.
@ MeFe89
warum sollte ich einen Minijobber prozentual beteiligen? Wenn ich schon einen 450 Euro Knaben beschäftige , dann mit dem Hintergedanken ihn ordentlich "schufften" zu lassen und viel Kohle an ihm zu verdienen.
Wenn ich motivierte MA´s will, dann stelle ich diese fest ein und zwar zu einem ordentlichen Stundenlohn.
...du erliegst einem Trugschluss, idefix. "€450-Job" schließt "motiviert" nicht aus; darüber hinaus unterliegt ein Minijobber den gleichen Rechten und Pflichten wie ein Vollzeitjobber (insbesondere muss der Minijob nicht befristet oder mies bezahlt werden). "Unmotiviert" kann auch hausgemachte sein wenn man die Sache so angeht wie viele: AG und auch AN glauben oft, das dem Minijobber auch nur Minirechte zustehen.
Ihr alle die ihr angestellt arbeitet: kümmert euch endlich um eure Rechte, tötet einer Gewerkschaft bei oder gründet eure eigene. Es ist nicht Aufgabe der Arbeitgeber euch eure Wünsche von der Nase abzulesen und wenn ihr eure Rechte nicht einfordern könnt weil ihr sie nichtmal kennt dann werden sie euch halt genommen...
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Papa Alpaka schrieb:
idefix- schrieb am 27.7.18 08:02:
@ MeFe89
warum sollte ich einen Minijobber prozentual beteiligen? Wenn ich schon einen 450 Euro Knaben beschäftige , dann mit dem Hintergedanken ihn ordentlich "schufften" zu lassen und viel Kohle an ihm zu verdienen.
Wenn ich motivierte MA´s will, dann stelle ich diese fest ein und zwar zu einem ordentlichen Stundenlohn.
...du erliegst einem Trugschluss, idefix. "€450-Job" schließt "motiviert" nicht aus; darüber hinaus unterliegt ein Minijobber den gleichen Rechten und Pflichten wie ein Vollzeitjobber (insbesondere muss der Minijob nicht befristet oder mies bezahlt werden). "Unmotiviert" kann auch hausgemachte sein wenn man die Sache so angeht wie viele: AG und auch AN glauben oft, das dem Minijobber auch nur Minirechte zustehen.
Ihr alle die ihr angestellt arbeitet: kümmert euch endlich um eure Rechte, tötet einer Gewerkschaft bei oder gründet eure eigene. Es ist nicht Aufgabe der Arbeitgeber euch eure Wünsche von der Nase abzulesen und wenn ihr eure Rechte nicht einfordern könnt weil ihr sie nichtmal kennt dann werden sie euch halt genommen...
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idefix- schrieb:
Auch ein Minijobber (also 450,- Euro Job) hat einen Arbeitsvertrag in dem alles geregelt ist. Dann die 450 € aufgeteilt auf den Stundenlohn und schon weist Du wieviel Stunden Du arbeiten musst. Evtl noch berücksichtigen ob RV versichert, ja oder nein. Was ist dann so schwierig um raus zu bekommen was Du bekommst?
Oder bist du nicht als Minijobber beschäftigt, sondern %tuale bezahlung, dann ist es was anderes.
Musst dich bitte klar ausdrücken was du bist und was du willst.
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