Ein herzliches Hallo!
Ich biete in meiner reinen
Privatpraxis eine Stelle für
eine*n Physiotherapeut*in mit
Osteopathie und (
Voll)Heilpraktiker an.
Bei Interesse können Sie Ihre
Bewerbung gerne an die
info@physiopraxis-cleff.de senden
Dana Quattrocchi
Ich biete in meiner reinen
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Osteopathie und (
Voll)Heilpraktiker an.
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Dana Quattrocchi
Bis jetzt zwei Termine kurzfristig abgesagt. Beim Hinweis, dass dadurch eine Ausfallgebühr fällig wird, wurde geschimpft am Telefon und gesagt, dass alle Termin gestrichen werden sollen.
Rezept liegt nun bei uns - nicht unterschrieben, da noch kein Termin stattgefunden hat.
Was mache ich mit dem Rezept?
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sgzd schrieb:
Patient hat Rezept abgegeben. Termine vereinbart.
Bis jetzt zwei Termine kurzfristig abgesagt. Beim Hinweis, dass dadurch eine Ausfallgebühr fällig wird, wurde geschimpft am Telefon und gesagt, dass alle Termin gestrichen werden sollen.
Rezept liegt nun bei uns - nicht unterschrieben, da noch kein Termin stattgefunden hat.
Was mache ich mit dem Rezept?
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Denke darüber nach die Daten auf das Rezept mit dem Hinweis zu schreiben -> gute Idee.
Muss ich es zuschicken oder nur aufbewahren?
Zudem war ich unsicher, da die Vertragsbasis ja zwischen mir und der KK ist, ob man es zur KK schickt.
Ausfallgebühr wird immer bei der Anmeldung unterschrieben, sowie darauf hingewiesen.
Das ist also absolut klar.
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sgzd schrieb:
Danke.
Denke darüber nach die Daten auf das Rezept mit dem Hinweis zu schreiben -> gute Idee.
Muss ich es zuschicken oder nur aufbewahren?
Zudem war ich unsicher, da die Vertragsbasis ja zwischen mir und der KK ist, ob man es zur KK schickt.
Ausfallgebühr wird immer bei der Anmeldung unterschrieben, sowie darauf hingewiesen.
Das ist also absolut klar.
Da der Passus mit der Ausfallgebühr unterschrieben wurde, Kopie davon machen, ebenso vom Terminzettel und Rechnung an den Patienten schicken. Warum macht Ihr es Euch immer so schwer?
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die neue schrieb:
warum willst Du ein nicht abgearbeitetes Rezept zur Krankenkasse schicken? Dafür gibt es keinen Grund und kein Geld.
Da der Passus mit der Ausfallgebühr unterschrieben wurde, Kopie davon machen, ebenso vom Terminzettel und Rechnung an den Patienten schicken. Warum macht Ihr es Euch immer so schwer?
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Pat2 schrieb:
So machen wir das auch; aber magst du wissen wie viele von diesen Patis die Ausfallgebühr zahlen und vorallem wenns um Ausländische Mitbürger geht, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind?
Nicht mal ich wusste, dass der Patient AOK versichert ist!
Und es ist auch nichts schwer!
Mich hat die grundsätzliche Frage interessiert.
Da, Dank für die Antwort!
Der Patient möchte keine weiteren Termine, weil eine Stunde vor Termin absagen, weil ihm auffällt der Termin, der am Donnerstag vereinbart wurde, passt doch nicht... Fand er unverschämt!
Ich absolut normal. Und bin froh diesen Patient nicht mehr zu haben.
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sgzd schrieb:
Wow!
Nicht mal ich wusste, dass der Patient AOK versichert ist!
Und es ist auch nichts schwer!
Mich hat die grundsätzliche Frage interessiert.
Da, Dank für die Antwort!
Der Patient möchte keine weiteren Termine, weil eine Stunde vor Termin absagen, weil ihm auffällt der Termin, der am Donnerstag vereinbart wurde, passt doch nicht... Fand er unverschämt!
Ich absolut normal. Und bin froh diesen Patient nicht mehr zu haben.
sgzd, ich bin zu faul " die auf der Verordnung benannte Krankenversicherung" zu schreiben und dann evt noch 2-3x ... Da greif ich auf das leichtverständliche "die AOK" zurück ohne anzugeben welche der regional eigenständigen AOKen denn gemeint sein könnte. Pure Faulheit :)
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Papa Alpaka schrieb:
Da hast du recht, Neue, das ist kein Fall von "krankheitsbedingter Unfähigkeit". Das würde mich aber nicht daran hindern, den Termin trotzdem doppelt zu vergeben; wenn möglich mit jemandem der vergleichbar zuverlässig da ist - dann stehen die Chancen gut das nur einer von beiden erscheint ;)
sgzd, ich bin zu faul " die auf der Verordnung benannte Krankenversicherung" zu schreiben und dann evt noch 2-3x ... Da greif ich auf das leichtverständliche "die AOK" zurück ohne anzugeben welche der regional eigenständigen AOKen denn gemeint sein könnte. Pure Faulheit :)
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die neue schrieb:
natürlich zurückgeben??? Kann er sich gern abholen. Was willst Du noch mit dem Rezept?
Hinten drauf stehen ja die zwei Daten und statt der Unterschrift "zu spät abgesagt".
Mach dir Kopie und schicke Rechnung.
Die VO können sich die Patienten bei uns abholen.
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die neue schrieb:
wieso sollen da schon 2 Daten draufstehen? Patient war doch gar nicht da .... Wenn alles gut gelaufen ist, wurde der Patient bei der Anmeldung und der Terminvereinbarung über die Ausfallgebühr unterrichtet. Dann Ausfallrechnung schicken und gut isses.
Und als Nachweis der Compliance.
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RoFo schrieb:
Bei mir wird vor dem Arbeitstag das Datum ausgefüllt. Kommt er nicht, wird dieses gestrichen und ein Vermerk gemacht. Dient sowohl der "Erziehung" des Patienten und vor allem der besseren Übersicht.
Und als Nachweis der Compliance.
Wie machst Du es denn dann mit den Ersatzterminen? Da die Patienten die Ausfallgebühr zahlen, bekommen sie ja einen Ersatztermin.
Ich habe einen Parkinson-Patienten, der seine Termine regelmäßig verdödelt trotz automatischer Mail-Erinnerung. Von einem 10er-Rezept werden grundsätzlich 4 verpaßt. Er bekommt am nächsten Termin die Ausfallrechnung in die Hand gedrückt, die er immer sofort bar bezahlt. Wenn ich es so machen würde wie Du, müsste ich dann nach 6 Terminen abrechnen? Wenn ja - warum? Er hat doch Anspruch auf die 10 Behandlungen.
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die neue schrieb:
naja ... ich muß meine Patienten nicht erziehen, ich bin die Therapeutin und nicht die Mutter.
Wie machst Du es denn dann mit den Ersatzterminen? Da die Patienten die Ausfallgebühr zahlen, bekommen sie ja einen Ersatztermin.
Ich habe einen Parkinson-Patienten, der seine Termine regelmäßig verdödelt trotz automatischer Mail-Erinnerung. Von einem 10er-Rezept werden grundsätzlich 4 verpaßt. Er bekommt am nächsten Termin die Ausfallrechnung in die Hand gedrückt, die er immer sofort bar bezahlt. Wenn ich es so machen würde wie Du, müsste ich dann nach 6 Terminen abrechnen? Wenn ja - warum? Er hat doch Anspruch auf die 10 Behandlungen.
naja ... ich muß meine Patienten nicht erziehen, ich bin die Therapeutin und nicht die Mutter.
Wie machst Du es denn dann mit den Ersatzterminen? Da die Patienten die Ausfallgebühr zahlen, bekommen sie ja einen Ersatztermin.
Ich habe einen Parkinson-Patienten, der seine Termine regelmäßig verdödelt trotz automatischer Mail-Erinnerung. Von einem 10er-Rezept werden grundsätzlich 4 verpaßt. Er bekommt am nächsten Termin die Ausfallrechnung in die Hand gedrückt, die er immer sofort bar bezahlt. Wenn ich es so machen würde wie Du, müsste ich dann nach 6 Terminen abrechnen? Wenn ja - warum? Er hat doch Anspruch auf die 10 Behandlungen.
Schön, dass du denkst, deine Patienten nicht erziehen zu müssen.
Deswegen bekommen sie auch eine Mailerinnerung?!
Meine Patienten bekommen immer die verordnete Menge. Wie kommst du darauf, dass dem nicht so wäre?
Habe ich nirgends geschrieben.
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RoFo schrieb:
die neue schrieb am 19.4.17 09:33:
naja ... ich muß meine Patienten nicht erziehen, ich bin die Therapeutin und nicht die Mutter.
Wie machst Du es denn dann mit den Ersatzterminen? Da die Patienten die Ausfallgebühr zahlen, bekommen sie ja einen Ersatztermin.
Ich habe einen Parkinson-Patienten, der seine Termine regelmäßig verdödelt trotz automatischer Mail-Erinnerung. Von einem 10er-Rezept werden grundsätzlich 4 verpaßt. Er bekommt am nächsten Termin die Ausfallrechnung in die Hand gedrückt, die er immer sofort bar bezahlt. Wenn ich es so machen würde wie Du, müsste ich dann nach 6 Terminen abrechnen? Wenn ja - warum? Er hat doch Anspruch auf die 10 Behandlungen.
Schön, dass du denkst, deine Patienten nicht erziehen zu müssen.
Deswegen bekommen sie auch eine Mailerinnerung?!
Meine Patienten bekommen immer die verordnete Menge. Wie kommst du darauf, dass dem nicht so wäre?
Habe ich nirgends geschrieben.
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RoFo schrieb:
Wenn noch keine Therapie stattfand, kann der Patient die VO zurück bekommen.
Hinten drauf stehen ja die zwei Daten und statt der Unterschrift "zu spät abgesagt".
Mach dir Kopie und schicke Rechnung.
Die VO können sich die Patienten bei uns abholen.
Was war das für'n Krampf die Ärztin mit ihren 12er-VOs dazu zu bekommen das Blatt 2 zweimal mitzugeben bzw. auf 10er-VOs zu wechseln? ;)
Zur Titelfrage: Das Papier der VO ist Eigentum des benannten Kostenträgers, auch wenn zwischendurch Arzt, Versicherter und Leistungserbringer Besitzer werden. Formal korrekt solltest du die VO der AOK zukommen lassen damit das Papier vom rechtmäßigen Eigentümer geschreddert werden kann.
Der Versicherte hat einen einklagbaren Anspruch auf Sachleistung des verordneten Therapievolumens, dieser Anspruch wird, sofern die Fristen der HMR eingehalten werden, nicht durch Annahmeverzug geschmälert (dadurch entsteht allerdings ein Entschädigungsanspruch des Leistungserbringers sofern die Praxis als Bestellpraxis geführt wird); beim Annahmeverzug entsteht kein Vergütungsanspruch des Leistungserbringers gegenüber dem Kostenträger.
Soweit klar? Dann kommt jetzt der spannende Teil: Ist der Versicherte krankheitsbedingt nicht in der Lage seine bestellten Termine einzuhalten, und das sollte ein examinierter PT bei einer regelmäßigen Ausfallquote von 40% erkennen, kann der Entschädigungsanspruch des Leistungserbringers erlöschen: der Mensch mit Parkinson kann evt. nix dafür das er seine Termine nicht auf die Reihe bekommt, fehlt zur vereinbarten Therapie also unverschuldet. Lösung: Der Termin wird im Lufthansastil überbucht und die Behandlung des unschuldigen Leistungsempfängers in einer Pufferzeit durchgeführt. Gibt es keine Pufferzeit und keinen zeitnahen anderen Ausfall (...gegen den dann kein Entschädigungsanspruch entsteht weil durch die Behandlung des Menschen mit Parkinson ein Vergütungsanspruch gegenüber der AOK und damit kein wirtschaftlicher Schaden entsteht...) hat der Parkinson-Mensch halt gegenüber der AOK die Möglichkeit seinen Behandlungsanspruch einzufordern.
Praxisbeispiel: In einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe steht mir ein Behandlungsraum zur Durchführung von HB-soz zur Verfügung. Die Menschen mit Behinderung kommen zur vereinbarten Zeit an diesen Raum oder werden von der Wohngruppe rübergeschickt oder von der FSJlerin gebracht. Nun gab es wegen der Überbuchung notorischer Zuspätkommer/Ausfälle Irritationen in der Pflegschaft in Folge derer ich zu absoluter, minutiöser Termintreue verpflichtet wurde und mir von den bestellten Vertretern die Erstattung von Ausfällen bestätigen ließ. Es dauerte keine vier Wochen da lagen der Heimleitung Ausfallrechnungen im Gegenwert von gut €900 vor mit der Bitte/Aufforderung zur Erstattung da die Pflegschaft gegenüber den Versicherten ihre Garantenfunktion "minutengenau zum Termin erscheinen lassen" nicht nachgekommen ist. Das habe ich drei Monate durchgezogen, nun wurde mir erklärt das der Teil mit minutengenauer Termintreue gar nicht so gemeint war...
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Soweit klar? Dann kommt jetzt der spannende Teil: Ist der Versicherte krankheitsbedingt nicht in der Lage seine bestellten Termine einzuhalten, und das sollte ein examinierter PT bei einer regelmäßigen Ausfallquote von 40% erkennen, kann der Entschädigungsanspruch des Leistungserbringers erlöschen: der Mensch mit Parkinson kann evt. nix dafür das er seine Termine nicht auf die Reihe bekommt, fehlt zur vereinbarten Therapie also unverschuldet. Lösung: Der Termin wird im Lufthansastil überbucht und die Behandlung des unschuldigen Leistungsempfängers in einer Pufferzeit durchgeführt. Gibt es keine Pufferzeit und keinen zeitnahen anderen Ausfall (...gegen den dann kein Entschädigungsanspruch entsteht weil durch die Behandlung des Menschen mit Parkinson ein Vergütungsanspruch gegenüber der AOK und damit kein wirtschaftlicher Schaden entsteht...) hat der Parkinson-Mensch halt gegenüber der AOK die Möglichkeit seinen Behandlungsanspruch einzufordern.
...
Nee nee Papa ..... ganz so ist es in diesem Fall nicht .... besagter Parkinsonpatient ist Mitte 40, voll berufstätig, hat nicht abgesagt, da er ein Meeting vergessen hatte, welches wichtiger ist, ein Kundentermin ist dazwischengekommen, steht im Stau, muß kurzfristig auf eine Dienstreise .... etc.
Das ist für mich nicht unverschuldet - und diese Termine werden bei Ausfall bei mir komplett bezahlt.
Wenn die 85jährige Oma, die sogar einen Tag nach Sturm "Ela" (Luftaufnahmen: Ela 2014: Sturmschäden in Düsseldorf von oben) zu Fuß in die Praxis kommt, mich anruft und sagt, ihr geht es gar nicht gut, ihr ist so schwindelig, dann stelle ich dieser Patientin mit Sicherheit keine Ausfallrechnung, sondern bitte sie, umgehend ihren Arzt anzurufen, bzw. biete ihr an, dieses für sie zu tun.
Aber es muß alles im Verhältnis stehen.
@Rofo: ich biete meinen Patienten die automatische Mail-Erinnerung an, da mein Programm dieses ermöglicht. Glaub mir, ich setze mich mit Sicherheit nicht jeden Tag hin und schreibe meinen Patienten Erinnerungsmails :smile:
Meine Frage war übrigens ernst gemeint und es interessiert mich wirklich, wie Du das dann mit den Terminen und den Unterschriften handhabst.
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die neue schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 19.4.17 15:55:
......
Soweit klar? Dann kommt jetzt der spannende Teil: Ist der Versicherte krankheitsbedingt nicht in der Lage seine bestellten Termine einzuhalten, und das sollte ein examinierter PT bei einer regelmäßigen Ausfallquote von 40% erkennen, kann der Entschädigungsanspruch des Leistungserbringers erlöschen: der Mensch mit Parkinson kann evt. nix dafür das er seine Termine nicht auf die Reihe bekommt, fehlt zur vereinbarten Therapie also unverschuldet. Lösung: Der Termin wird im Lufthansastil überbucht und die Behandlung des unschuldigen Leistungsempfängers in einer Pufferzeit durchgeführt. Gibt es keine Pufferzeit und keinen zeitnahen anderen Ausfall (...gegen den dann kein Entschädigungsanspruch entsteht weil durch die Behandlung des Menschen mit Parkinson ein Vergütungsanspruch gegenüber der AOK und damit kein wirtschaftlicher Schaden entsteht...) hat der Parkinson-Mensch halt gegenüber der AOK die Möglichkeit seinen Behandlungsanspruch einzufordern.
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Nee nee Papa ..... ganz so ist es in diesem Fall nicht .... besagter Parkinsonpatient ist Mitte 40, voll berufstätig, hat nicht abgesagt, da er ein Meeting vergessen hatte, welches wichtiger ist, ein Kundentermin ist dazwischengekommen, steht im Stau, muß kurzfristig auf eine Dienstreise .... etc.
Das ist für mich nicht unverschuldet - und diese Termine werden bei Ausfall bei mir komplett bezahlt.
Wenn die 85jährige Oma, die sogar einen Tag nach Sturm "Ela" (Luftaufnahmen: Ela 2014: Sturmschäden in Düsseldorf von oben) zu Fuß in die Praxis kommt, mich anruft und sagt, ihr geht es gar nicht gut, ihr ist so schwindelig, dann stelle ich dieser Patientin mit Sicherheit keine Ausfallrechnung, sondern bitte sie, umgehend ihren Arzt anzurufen, bzw. biete ihr an, dieses für sie zu tun.
Aber es muß alles im Verhältnis stehen.
@Rofo: ich biete meinen Patienten die automatische Mail-Erinnerung an, da mein Programm dieses ermöglicht. Glaub mir, ich setze mich mit Sicherheit nicht jeden Tag hin und schreibe meinen Patienten Erinnerungsmails :smile:
Meine Frage war übrigens ernst gemeint und es interessiert mich wirklich, wie Du das dann mit den Terminen und den Unterschriften handhabst.
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@Rofo: ich biete meinen Patienten die automatische Mail-Erinnerung an, da mein Programm dieses ermöglicht. Glaub mir, ich setze mich mit Sicherheit nicht jeden Tag hin und schreibe meinen Patienten Erinnerungsmails :smile:
Meine Frage war übrigens ernst gemeint und es interessiert mich wirklich, wie Du das dann mit den Terminen und den Unterschriften handhabst.
Ich weiß nicht wirklich, wie ich das erklären soll bzw, was genau du wissen möchtest.
Ich versuche mal:
10er VO -> Patient kommt zu den Terminen 1 bis 3 pünktlich, erhält die Behandlung und unterschreibt.
Bei Termin 4 (zum Beispiel heute genau so passiert) kommt er nicht zum Termin. Ich rufe an und erfahre, dass er unterwegs sei. Er denkt, sein Termin ist eine halbe Std später. Als er dann kommt, darf er, weil er es bereits so gelernt hat, selber noch 15 Minuten an die Sprossenwand. Bezahlt den Ausfalltermin und der Therapietermin wird hinten dran gehängt.
Auf dem Verordnungsblatt steht dann folgendes: 19.04.2017 ZNS Bobath nicht gek, AFG bez
Zum nä Termin, theoretisch der 5., tatsächlich der 4. ist dann alles wieder "im Lot".
Und falls du das mit dem Papier wissen wolltest: Die 10. te Unterschrift passt noch.
Waren es mehr Ausfälle, dann gibt es noch ein weiteres Blatt Papier. Das war aber bestimmt nicht deine Frage, oder?
Beim Durchlesen kommt mir mein Text reichlich blöd vor.
Frage bitte. Ich beantworte gern.
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RoFo schrieb:
die neue schrieb am 19.4.17 17:09:
...
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@Rofo: ich biete meinen Patienten die automatische Mail-Erinnerung an, da mein Programm dieses ermöglicht. Glaub mir, ich setze mich mit Sicherheit nicht jeden Tag hin und schreibe meinen Patienten Erinnerungsmails :smile:
Meine Frage war übrigens ernst gemeint und es interessiert mich wirklich, wie Du das dann mit den Terminen und den Unterschriften handhabst.
Ich weiß nicht wirklich, wie ich das erklären soll bzw, was genau du wissen möchtest.
Ich versuche mal:
10er VO -> Patient kommt zu den Terminen 1 bis 3 pünktlich, erhält die Behandlung und unterschreibt.
Bei Termin 4 (zum Beispiel heute genau so passiert) kommt er nicht zum Termin. Ich rufe an und erfahre, dass er unterwegs sei. Er denkt, sein Termin ist eine halbe Std später. Als er dann kommt, darf er, weil er es bereits so gelernt hat, selber noch 15 Minuten an die Sprossenwand. Bezahlt den Ausfalltermin und der Therapietermin wird hinten dran gehängt.
Auf dem Verordnungsblatt steht dann folgendes: 19.04.2017 ZNS Bobath nicht gek, AFG bez
Zum nä Termin, theoretisch der 5., tatsächlich der 4. ist dann alles wieder "im Lot".
Und falls du das mit dem Papier wissen wolltest: Die 10. te Unterschrift passt noch.
Waren es mehr Ausfälle, dann gibt es noch ein weiteres Blatt Papier. Das war aber bestimmt nicht deine Frage, oder?
Beim Durchlesen kommt mir mein Text reichlich blöd vor.
Frage bitte. Ich beantworte gern.
Bei diesem Text würde ich dich abmahnen lassen, das ist gegen Schweigepflicht und verletzt auch den Datenschutz. Ein Anwalt der mir gerade über die Schulter schaut, meint: das geht gar nicht.
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Tempelritter schrieb:
"19.04.2017 ZNS Bobath nicht gek, AFG bez"
Bei diesem Text würde ich dich abmahnen lassen, das ist gegen Schweigepflicht und verletzt auch den Datenschutz. Ein Anwalt der mir gerade über die Schulter schaut, meint: das geht gar nicht.
Das möchte ich gerne beachten.
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RoFo schrieb:
Was davon genau geht nicht?
Das möchte ich gerne beachten.
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Tempelritter schrieb:
Der Vermerk "nicht gek. und AFG bez" auf der Rückseite des RZ geht niemand was an.
Nicht gek könnte ich durch ein "Geheimzeichen" ersetzen.
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RoFo schrieb:
AFG bez wird vor Abrechnung ohnehin ausradiert.
Nicht gek könnte ich durch ein "Geheimzeichen" ersetzen.
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Papa Alpaka schrieb:
...das Formular auf Muster 13 Blatt 2 hat bloß 10 Zeilen, RoFo, und wer käme bloß auf die Idee, 'nen Karton mit tausend Blankokopien ins Regal zu stellen um über 10 Zeilen hinwegzukommen? :)
Was war das für'n Krampf die Ärztin mit ihren 12er-VOs dazu zu bekommen das Blatt 2 zweimal mitzugeben bzw. auf 10er-VOs zu wechseln? ;)
Zur Titelfrage: Das Papier der VO ist Eigentum des benannten Kostenträgers, auch wenn zwischendurch Arzt, Versicherter und Leistungserbringer Besitzer werden. Formal korrekt solltest du die VO der AOK zukommen lassen damit das Papier vom rechtmäßigen Eigentümer geschreddert werden kann.
Der Versicherte hat einen einklagbaren Anspruch auf Sachleistung des verordneten Therapievolumens, dieser Anspruch wird, sofern die Fristen der HMR eingehalten werden, nicht durch Annahmeverzug geschmälert (dadurch entsteht allerdings ein Entschädigungsanspruch des Leistungserbringers sofern die Praxis als Bestellpraxis geführt wird); beim Annahmeverzug entsteht kein Vergütungsanspruch des Leistungserbringers gegenüber dem Kostenträger.
Soweit klar? Dann kommt jetzt der spannende Teil: Ist der Versicherte krankheitsbedingt nicht in der Lage seine bestellten Termine einzuhalten, und das sollte ein examinierter PT bei einer regelmäßigen Ausfallquote von 40% erkennen, kann der Entschädigungsanspruch des Leistungserbringers erlöschen: der Mensch mit Parkinson kann evt. nix dafür das er seine Termine nicht auf die Reihe bekommt, fehlt zur vereinbarten Therapie also unverschuldet. Lösung: Der Termin wird im Lufthansastil überbucht und die Behandlung des unschuldigen Leistungsempfängers in einer Pufferzeit durchgeführt. Gibt es keine Pufferzeit und keinen zeitnahen anderen Ausfall (...gegen den dann kein Entschädigungsanspruch entsteht weil durch die Behandlung des Menschen mit Parkinson ein Vergütungsanspruch gegenüber der AOK und damit kein wirtschaftlicher Schaden entsteht...) hat der Parkinson-Mensch halt gegenüber der AOK die Möglichkeit seinen Behandlungsanspruch einzufordern.
Praxisbeispiel: In einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe steht mir ein Behandlungsraum zur Durchführung von HB-soz zur Verfügung. Die Menschen mit Behinderung kommen zur vereinbarten Zeit an diesen Raum oder werden von der Wohngruppe rübergeschickt oder von der FSJlerin gebracht. Nun gab es wegen der Überbuchung notorischer Zuspätkommer/Ausfälle Irritationen in der Pflegschaft in Folge derer ich zu absoluter, minutiöser Termintreue verpflichtet wurde und mir von den bestellten Vertretern die Erstattung von Ausfällen bestätigen ließ. Es dauerte keine vier Wochen da lagen der Heimleitung Ausfallrechnungen im Gegenwert von gut €900 vor mit der Bitte/Aufforderung zur Erstattung da die Pflegschaft gegenüber den Versicherten ihre Garantenfunktion "minutengenau zum Termin erscheinen lassen" nicht nachgekommen ist. Das habe ich drei Monate durchgezogen, nun wurde mir erklärt das der Teil mit minutengenauer Termintreue gar nicht so gemeint war...
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wir werfen so was weg
war das jetzt auch Spaß?
Denn was dir nicht gehört, kannst du nicht wegwerfen :kissing_closed_eyes:
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stefan 302 schrieb:
idefix- schrieb am 3.5.17 13:14:
wir werfen so was weg
war das jetzt auch Spaß?
Denn was dir nicht gehört, kannst du nicht wegwerfen :kissing_closed_eyes:
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idefix- schrieb:
wir werfen so was weg
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