Deine Aufgaben
Behandlung von Patient*innen in
Einzel- und Gruppentherapien
Einsatz und Entwicklung von
unterschiedlichen
Behandlungstechniken
Bewertung der Mobilität und des
Gesundheitszustands von
Patient*innen
Betreuung der Medizinischen
Trainingstherapie
Zusammenarbeit mit den Kolleg*innen
in unserem interdisziplinären Team
Das bringst du mit
Du überzeugst als menschliche und
teamfähige Persönlichkeit
Physiotherapeutische Ausbildung
oder Studium
Du willst als Einsteiger*in er...
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oder Studium
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Wenn ich Zahlungsklage gegen eine BG oder Krankenkasse einlege,
fällt das dann in die Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit oder die der ordentlichen Gerichte (Amtsgericht)?
Bzw. kann man erst Mahnbescheid machen, oder sollte man gleich klagen.
Dank für Eure Infos.
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TheStonie schrieb:
Hallo Leute, wer damit Erfahrung hat, bitte antworten.
Wenn ich Zahlungsklage gegen eine BG oder Krankenkasse einlege,
fällt das dann in die Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit oder die der ordentlichen Gerichte (Amtsgericht)?
Bzw. kann man erst Mahnbescheid machen, oder sollte man gleich klagen.
Dank für Eure Infos.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Sozialgericht ist zuständig.
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Thomas schrieb:
Erst den Mahnbescheid.
fällt das dann in die Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit oder die der ordentlichen Gerichte (Amtsgericht)?"
--> das müsste Dein Anwalt wissen..... (auch wenn kein Anwaltszwang vor dem SG besteht)
Aber erst Mahnbescheid.
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Wonderwoman schrieb:
Warum?
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Bernie schrieb:
"Wenn ich Zahlungsklage gegen eine BG oder Krankenkasse einlege,
fällt das dann in die Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit oder die der ordentlichen Gerichte (Amtsgericht)?"
--> das müsste Dein Anwalt wissen..... (auch wenn kein Anwaltszwang vor dem SG besteht)
Aber erst Mahnbescheid.
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