Physiotherapeut/Sporttherapeut
(m/w/d)
in der Mittelrhein-Klinik Bad
Salzig
unbefristet in Voll- oder Teilzeit
(Beschäftigungsumfang mindestens
19,5 Wochenstunden),
zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Ihr künftiger Arbeitsbereich
Die Mittelrhein-Klinik ist eine
Fachklini...
(m/w/d)
in der Mittelrhein-Klinik Bad
Salzig
unbefristet in Voll- oder Teilzeit
(Beschäftigungsumfang mindestens
19,5 Wochenstunden),
zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Ihr künftiger Arbeitsbereich
Die Mittelrhein-Klinik ist eine
Fachklini...
Wenn ich Zahlungsklage gegen eine BG oder Krankenkasse einlege,
fällt das dann in die Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit oder die der ordentlichen Gerichte (Amtsgericht)?
Bzw. kann man erst Mahnbescheid machen, oder sollte man gleich klagen.
Dank für Eure Infos.
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TheStonie schrieb:
Hallo Leute, wer damit Erfahrung hat, bitte antworten.
Wenn ich Zahlungsklage gegen eine BG oder Krankenkasse einlege,
fällt das dann in die Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit oder die der ordentlichen Gerichte (Amtsgericht)?
Bzw. kann man erst Mahnbescheid machen, oder sollte man gleich klagen.
Dank für Eure Infos.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Sozialgericht ist zuständig.
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Thomas schrieb:
Erst den Mahnbescheid.
fällt das dann in die Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit oder die der ordentlichen Gerichte (Amtsgericht)?"
--> das müsste Dein Anwalt wissen..... (auch wenn kein Anwaltszwang vor dem SG besteht)
Aber erst Mahnbescheid.
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Wonderwoman schrieb:
Warum?
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Bernie schrieb:
"Wenn ich Zahlungsklage gegen eine BG oder Krankenkasse einlege,
fällt das dann in die Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit oder die der ordentlichen Gerichte (Amtsgericht)?"
--> das müsste Dein Anwalt wissen..... (auch wenn kein Anwaltszwang vor dem SG besteht)
Aber erst Mahnbescheid.
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