Hallo - falls Du Lust hast, im
schönen Mainz Gonsenheim in einer
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vielseitige Patienten (Ortho,
Neuro, Trauma, Sport, Geriatrie,
uvm)
Da auch Osteopath/innen bei uns
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Möglichkeiten für einen
interdisziplinären Austausch.
Unsere T...
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Problem beschreiben
Leni C. schrieb:
.....für die Ausstellung des nächsten Rezeptes , wenn es um z.B. adR oder wieder Erstverordnung geht . Zählt das Ausstellungsdatum des letzten Rezeptes oder das letzte Behandlungsdatum auf diesem Rezept . Hab aktuell den Fall , daß das neue Rezept 13 Wochen nach dem letzten abgearbeiteten Rezept ausgestellt ist , der Regelfall war damit erschöpft und ich muß das neue ändern lassen , weil es auf keinen Fall eine FV werden kann . Also entweder adR oder EV .
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Wo kann man das schriftlich belegen? Die Ärzte richten sich meistens nach ihrem Ausstellungsdatum.
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
...ab der letzten Behandlung im Regelfall...
Wo kann man das schriftlich belegen? Die Ärzte richten sich meistens nach ihrem Ausstellungsdatum.
Grüße...Gerry
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Leni C. schrieb:
Das ist genau das Problem und die Diskussion , die ich im Moment mit einer Arztpraxis habe .
Solange die Kassen nicht anfangen zu kürzen, würde ich draufschreiben, dass Arzt die Änderung verweigert. Laut AOK kümmern die sich um selber um solche Ärzte. Letztendlich ist es eh Schwachsinn. Geht der Patient mit der Verordnung in eine andere Praxis, wissen die nix von einer früheren Verordnung und können behandeln und abrechnen.
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physiox100 schrieb:
Mit hat zuletzt auch ein Arzt gesagt, dass er nach dem Ausstellungsdatum geht, da er nicht wissen kann, wann die letzte Behandlung stattgefunden hat.
Solange die Kassen nicht anfangen zu kürzen, würde ich draufschreiben, dass Arzt die Änderung verweigert. Laut AOK kümmern die sich um selber um solche Ärzte. Letztendlich ist es eh Schwachsinn. Geht der Patient mit der Verordnung in eine andere Praxis, wissen die nix von einer früheren Verordnung und können behandeln und abrechnen.
...ab der letzten Behandlung im Regelfall...
Wo kann man das schriftlich belegen? Die Ärzte richten sich meistens nach ihrem Ausstellungsdatum.
Grüße...Gerry
Heute abend bin ich wieder im Büro und kann nachlesen, ich tippe auf HMR ?
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Papa Alpaka schrieb:
Gerry schrieb am 19.7.16 15:19:
...ab der letzten Behandlung im Regelfall...
Wo kann man das schriftlich belegen? Die Ärzte richten sich meistens nach ihrem Ausstellungsdatum.
Grüße...Gerry
Heute abend bin ich wieder im Büro und kann nachlesen, ich tippe auf HMR ?
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PTP schrieb:
Lt HMK heißt es ja "behandlungsfreier Intervall" von 12 Wo., das heißt für mich es zählt das Datum der letzten Behandlung
5) Rezidive oder neue Erkrankungsphasen können die Verordnung von Heilmitteln als erneuten Regelfall auslösen, wenn nach einer Heilmittelanwendung ein behandlungsfreies Intervall von 12 Wochen abgelaufen ist.
Das wäre Datum letzte Behandlung bis Datum erste Behandlung auf der Erst-Vo,
Die Ärzte können den Zeitraum nicht wissen und ihre Software zählt die 12 Wochen ab Ausstellungsdatum, wenn sie überhaupt zählt.
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Tempelritter schrieb:
§7 Abs. 5
5) Rezidive oder neue Erkrankungsphasen können die Verordnung von Heilmitteln als erneuten Regelfall auslösen, wenn nach einer Heilmittelanwendung ein behandlungsfreies Intervall von 12 Wochen abgelaufen ist.
Das wäre Datum letzte Behandlung bis Datum erste Behandlung auf der Erst-Vo,
Die Ärzte können den Zeitraum nicht wissen und ihre Software zählt die 12 Wochen ab Ausstellungsdatum, wenn sie überhaupt zählt.
§7 Abs. 5
5) Rezidive oder neue Erkrankungsphasen können die Verordnung von Heilmitteln als erneuten Regelfall auslösen, wenn nach einer Heilmittelanwendung ein behandlungsfreies Intervall von 12 Wochen abgelaufen ist.
Das wäre Datum letzte Behandlung bis Datum erste Behandlung auf der Erst-Vo,
Die Ärzte können den Zeitraum nicht wissen und ihre Software zählt die 12 Wochen ab Ausstellungsdatum, wenn sie überhaupt zählt.
§7.5 sagt das ein neuer Regelfall nach Ablauf eines 12-wöchigen behandlungsfreien Intervalls ausgelöst werden kann, die VO darf also um auf der sicherrn Seite zu sein erst 12 Wocjen plus einen Tag nach der letzten Behandlung ausgestellt werden. Würde die VO schon nach 11 Wochen ausgestellt wäre das, so wie ich das lese, eine VadR - unabhängig ob die Behandlung in Woche 12 oder Woche 13 beginnt. Ausschlaggebend ist das Ausstellungsdatum der VO.
...und ein "genehmigtes VadR" ist definitiv das stressärmere arbeiten, wennauch die AOK BaWü wohl vor Gericht klären möchte ob zwischen dem 9.9. und 1.10.2015 mehr oder weniger als 28 Kalendertage lagen. Ich bin der Meinung ich sollte auch für die i sgesamt 108 geleisteten Einheiten KG+HB die nach dem 1.10. geleistet wurden bezahlt werden... :/
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Papa Alpaka schrieb:
Tempelritter schrieb am 19.7.16 16:49:
§7 Abs. 5
5) Rezidive oder neue Erkrankungsphasen können die Verordnung von Heilmitteln als erneuten Regelfall auslösen, wenn nach einer Heilmittelanwendung ein behandlungsfreies Intervall von 12 Wochen abgelaufen ist.
Das wäre Datum letzte Behandlung bis Datum erste Behandlung auf der Erst-Vo,
Die Ärzte können den Zeitraum nicht wissen und ihre Software zählt die 12 Wochen ab Ausstellungsdatum, wenn sie überhaupt zählt.
§7.5 sagt das ein neuer Regelfall nach Ablauf eines 12-wöchigen behandlungsfreien Intervalls ausgelöst werden kann, die VO darf also um auf der sicherrn Seite zu sein erst 12 Wocjen plus einen Tag nach der letzten Behandlung ausgestellt werden. Würde die VO schon nach 11 Wochen ausgestellt wäre das, so wie ich das lese, eine VadR - unabhängig ob die Behandlung in Woche 12 oder Woche 13 beginnt. Ausschlaggebend ist das Ausstellungsdatum der VO.
...und ein "genehmigtes VadR" ist definitiv das stressärmere arbeiten, wennauch die AOK BaWü wohl vor Gericht klären möchte ob zwischen dem 9.9. und 1.10.2015 mehr oder weniger als 28 Kalendertage lagen. Ich bin der Meinung ich sollte auch für die i sgesamt 108 geleisteten Einheiten KG+HB die nach dem 1.10. geleistet wurden bezahlt werden... :/
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Papa Alpaka schrieb:
Stimmt. Irgendein Dösbaddel hat die Erinnerung zur Seite gewischt statt auf Wiedervorlage zu setzen :/
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Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
AFAIK 12 Wochen ab der letzten Behandlung im Regelfall; der neue Regelfall kann 12 Wochen plus einen Tag später beginnen.
hier liegt wieder so ein Problem vor an der die neue Software der Ärzte scheitern wird und was eine total bekloppte Auslegung ist. Eigendlich regeln die HMR jeden Mist aber das was wirklich notwendig ist bleibt schwammig.
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Da bin ich ja mal gespannt. Habe diesen Fall nämlich auch gerade in der Praxis - VO ist 11 Wochen nach der letzten Behandlung ausgestellt, ich beginne aber erst nach 12 Wochen (+2Tage) und werde es als EVO abrechnen. (Arzt machte keinerlei Probleme beim Ändern). Woher soll denn der Arzt wissen, wann bei der alten VO mein letzter Behandlungstermin war ???
Ich werde es euch wissen lassen - wird aber ne Weile dauern .... beginne erst übermorgen, LogoVO 1xwöchentlich, bei EVO 11 Wochen zuzüglich 1-2 mal Urlaubsfrei .... 3 Monate - bis zur Abrechnung 4 - 5 ...... Erinnert mich an Weihnachten mal :wink:
Sonst noch Erfahrungswerte?
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Susulo schrieb:
"...nach Ablauf eines 12 wöchigen behandlungsfreien Intervalls" - also ich seh das wie Templer.
Da bin ich ja mal gespannt. Habe diesen Fall nämlich auch gerade in der Praxis - VO ist 11 Wochen nach der letzten Behandlung ausgestellt, ich beginne aber erst nach 12 Wochen (+2Tage) und werde es als EVO abrechnen. (Arzt machte keinerlei Probleme beim Ändern). Woher soll denn der Arzt wissen, wann bei der alten VO mein letzter Behandlungstermin war ???
Ich werde es euch wissen lassen - wird aber ne Weile dauern .... beginne erst übermorgen, LogoVO 1xwöchentlich, bei EVO 11 Wochen zuzüglich 1-2 mal Urlaubsfrei .... 3 Monate - bis zur Abrechnung 4 - 5 ...... Erinnert mich an Weihnachten mal :wink:
Sonst noch Erfahrungswerte?
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Papa Alpaka schrieb:
Erinnerung ist im Kalender eingetragen ;)
"...nach Ablauf eines 12 wöchigen behandlungsfreien Intervalls" - also ich seh das wie Templer.
Da bin ich ja mal gespannt. Habe diesen Fall nämlich auch gerade in der Praxis - VO ist 11 Wochen nach der letzten Behandlung ausgestellt, ich beginne aber erst nach 12 Wochen (+2Tage) und werde es als EVO abrechnen. (Arzt machte keinerlei Probleme beim Ändern). Woher soll denn der Arzt wissen, wann bei der alten VO mein letzter Behandlungstermin war ???
Ich werde es euch wissen lassen - wird aber ne Weile dauern .... beginne erst übermorgen, LogoVO 1xwöchentlich, bei EVO 11 Wochen zuzüglich 1-2 mal Urlaubsfrei .... 3 Monate - bis zur Abrechnung 4 - 5 ...... Erinnert mich an Weihnachten mal :wink:
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Habe ich schon so abgerechnet. Die Absetzung folgte, nach Widerspruch "12 Wochen behandlungsfreies Intervall" wurde bezahlt, da die 12 Wochen exakt eingehalten wurden.
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Tempelritter schrieb:
Susulo schrieb am 20.7.16 18:27:
"...nach Ablauf eines 12 wöchigen behandlungsfreien Intervalls" - also ich seh das wie Templer.
Da bin ich ja mal gespannt. Habe diesen Fall nämlich auch gerade in der Praxis - VO ist 11 Wochen nach der letzten Behandlung ausgestellt, ich beginne aber erst nach 12 Wochen (+2Tage) und werde es als EVO abrechnen. (Arzt machte keinerlei Probleme beim Ändern). Woher soll denn der Arzt wissen, wann bei der alten VO mein letzter Behandlungstermin war ???
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Habe ich schon so abgerechnet. Die Absetzung folgte, nach Widerspruch "12 Wochen behandlungsfreies Intervall" wurde bezahlt, da die 12 Wochen exakt eingehalten wurden.
"...nach Ablauf eines 12 wöchigen behandlungsfreien Intervalls" - also ich seh das wie Templer.
Da bin ich ja mal gespannt. Habe diesen Fall nämlich auch gerade in der Praxis - VO ist 11 Wochen nach der letzten Behandlung ausgestellt, ich beginne aber erst nach 12 Wochen (+2Tage) und werde es als EVO abrechnen. (Arzt machte keinerlei Probleme beim Ändern). Woher soll denn der Arzt wissen, wann bei der alten VO mein letzter Behandlungstermin war ???
Ich werde es euch wissen lassen - wird aber ne Weile dauern .... beginne erst übermorgen, LogoVO 1xwöchentlich, bei EVO 11 Wochen zuzüglich 1-2 mal Urlaubsfrei .... 3 Monate - bis zur Abrechnung 4 - 5 ...... Erinnert mich an Weihnachten mal :wink:
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Irgendwie ist mir das heute -warum auch immer- eingefallen - ist ja jetzt ein ganzes Jahr her und weihnachten ist auch schon vorbei (hey, PAlpaka, du wolltest mich erinnern !!!) - aber: es wurde die Erstuntersuchung bezahlt ohne Murren oder vorheriges Absetzen. Denke nicht, dass es da noch Probleme geben wird.
Na, ich weiß warum es mir einfiel. Telefoniere grade mit allen möglichen KK-Vertretern wegen der ZÄ...
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Susulo schrieb:
Susulo schrieb am 20.7.16 18:27:
"...nach Ablauf eines 12 wöchigen behandlungsfreien Intervalls" - also ich seh das wie Templer.
Da bin ich ja mal gespannt. Habe diesen Fall nämlich auch gerade in der Praxis - VO ist 11 Wochen nach der letzten Behandlung ausgestellt, ich beginne aber erst nach 12 Wochen (+2Tage) und werde es als EVO abrechnen. (Arzt machte keinerlei Probleme beim Ändern). Woher soll denn der Arzt wissen, wann bei der alten VO mein letzter Behandlungstermin war ???
Ich werde es euch wissen lassen - wird aber ne Weile dauern .... beginne erst übermorgen, LogoVO 1xwöchentlich, bei EVO 11 Wochen zuzüglich 1-2 mal Urlaubsfrei .... 3 Monate - bis zur Abrechnung 4 - 5 ...... Erinnert mich an Weihnachten mal :wink:
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Irgendwie ist mir das heute -warum auch immer- eingefallen - ist ja jetzt ein ganzes Jahr her und weihnachten ist auch schon vorbei (hey, PAlpaka, du wolltest mich erinnern !!!) - aber: es wurde die Erstuntersuchung bezahlt ohne Murren oder vorheriges Absetzen. Denke nicht, dass es da noch Probleme geben wird.
Na, ich weiß warum es mir einfiel. Telefoniere grade mit allen möglichen KK-Vertretern wegen der ZÄ...
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Silvio schrieb:
Hi,
hier liegt wieder so ein Problem vor an der die neue Software der Ärzte scheitern wird und was eine total bekloppte Auslegung ist. Eigendlich regeln die HMR jeden Mist aber das was wirklich notwendig ist bleibt schwammig.
unsere P. wissen ihr letztes Beh.datum und sagen es dem Arzt.
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moinalgie schrieb:
Moin,
unsere P. wissen ihr letztes Beh.datum und sagen es dem Arzt.
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