Für unsere etablierte und
vielseitige Physiotherapiepraxis in
der Brühler Innenstadt suchen wir
zur Unterstützung eine freundliche
und zuverlässige PhysiotherapeutIn
(w,m,d) in Festanstellung. Eine
Zertifizierung in Manuelle Therapie
und KG-ZNS, sowie eine Zulassung
als sektorale/r HeilpraktikerIn
wären optimal. Über ein Interesse
an Orthopädischer Manueller
Physiotherapie (OMPT) würden wir
uns auch sehr freuen. Für
PhysiotherapeutInnen mit der
Zulassung als HeilpraktikerIn und
mit abge...
vielseitige Physiotherapiepraxis in
der Brühler Innenstadt suchen wir
zur Unterstützung eine freundliche
und zuverlässige PhysiotherapeutIn
(w,m,d) in Festanstellung. Eine
Zertifizierung in Manuelle Therapie
und KG-ZNS, sowie eine Zulassung
als sektorale/r HeilpraktikerIn
wären optimal. Über ein Interesse
an Orthopädischer Manueller
Physiotherapie (OMPT) würden wir
uns auch sehr freuen. Für
PhysiotherapeutInnen mit der
Zulassung als HeilpraktikerIn und
mit abge...
Patientin bringt über einen längeren Zeitraum von zwei verschiedenen Ärzten Verordnungen mit gleicher Diagnose, Indikationsschlüssel WS2a, sowie icd-Code M51.1 oder M74.99.
Bei einem Arzt ist der Regelfall ausgeschöpft. Beim nächsten Arzt wäre eine Erstverordnung wieder möglich. Die Frage stellt sich nun, ob der Regefall für beide Ärzte zusammen eingehalten werden muss?
Für eure Hilfe schon jetzt vielen Dank!
Mit freundlichen Gruß
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Kolleginnen u. Kollegen,
Patientin bringt über einen längeren Zeitraum von zwei verschiedenen Ärzten Verordnungen mit gleicher Diagnose, Indikationsschlüssel WS2a, sowie icd-Code M51.1 oder M74.99.
Bei einem Arzt ist der Regelfall ausgeschöpft. Beim nächsten Arzt wäre eine Erstverordnung wieder möglich. Die Frage stellt sich nun, ob der Regefall für beide Ärzte zusammen eingehalten werden muss?
Für eure Hilfe schon jetzt vielen Dank!
Mit freundlichen Gruß
Hallo Kolleginnen u. Kollegen,
Patientin bringt über einen längeren Zeitraum von zwei verschiedenen Ärzten Verordnungen mit gleicher Diagnose, Indikationsschlüssel WS2a, sowie icd-Code M51.1 oder M74.99.
Bei einem Arzt ist der Regelfall ausgeschöpft. Beim nächsten Arzt wäre eine Erstverordnung wieder möglich. Die Frage stellt sich nun, ob der Regefall für beide Ärzte zusammen eingehalten werden muss?
Für eure Hilfe schon jetzt vielen Dank!
Mit freundlichen Gruß
Zwei Diagnosen = zwei getrennte Regelfälle, zumindest nach den HMR.
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Tempelritter schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 22.1.18 17:08:
Hallo Kolleginnen u. Kollegen,
Patientin bringt über einen längeren Zeitraum von zwei verschiedenen Ärzten Verordnungen mit gleicher Diagnose, Indikationsschlüssel WS2a, sowie icd-Code M51.1 oder M74.99.
Bei einem Arzt ist der Regelfall ausgeschöpft. Beim nächsten Arzt wäre eine Erstverordnung wieder möglich. Die Frage stellt sich nun, ob der Regefall für beide Ärzte zusammen eingehalten werden muss?
Für eure Hilfe schon jetzt vielen Dank!
Mit freundlichen Gruß
Zwei Diagnosen = zwei getrennte Regelfälle, zumindest nach den HMR.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Sorry der 2. icd-Code lautet M47.99
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Arminia schrieb:
Bei der AOK Rheinland Pfalz Saarland geht auch bei der selben Diagnose eine zweite Erstverordnung, wenn ein anderer Arzt diese ausstellt...
Bei der AOK Rheinland Pfalz Saarland geht auch bei der selben Diagnose eine zweite Erstverordnung, wenn ein anderer Arzt diese ausstellt...
dito für die AOK BaWü
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morpheus-06 schrieb:
Arminia schrieb am 28.1.18 08:55:
Bei der AOK Rheinland Pfalz Saarland geht auch bei der selben Diagnose eine zweite Erstverordnung, wenn ein anderer Arzt diese ausstellt...
dito für die AOK BaWü
Bei der AOK Rheinland Pfalz Saarland geht auch bei der selben Diagnose eine zweite Erstverordnung, wenn ein anderer Arzt diese ausstellt...
dito für die AOK BaWü
Das wurde mir letzte Woche von der AOK bestätigt. Für den Arzt ist es ein Erstkontakt, daher wird eine Erst-Vo. akzeptiert.
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Tempelritter schrieb:
morpheus-06 schrieb am 28.1.18 11:01:
Arminia schrieb am 28.1.18 08:55:
Bei der AOK Rheinland Pfalz Saarland geht auch bei der selben Diagnose eine zweite Erstverordnung, wenn ein anderer Arzt diese ausstellt...
dito für die AOK BaWü
Das wurde mir letzte Woche von der AOK bestätigt. Für den Arzt ist es ein Erstkontakt, daher wird eine Erst-Vo. akzeptiert.
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FFGG schrieb:
Bei gleicher Diagnose muss auch bei verschiedenen Ärzten der Regelfall eingehalten werden. Hier handelt es sich aber um unterschiedliche Diagnosen, daher kann ein neuer Regelfall beginnen, d.h. wieder eine EV.
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