Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Indi-Schlüssel SO3
Diagnose: multifaktorielle Gangstörung (R26.8+G)
Heilmittel: 6x KG/Gangschulung
Anzahl: 1-2x pro Woche
Spezifizierung der Therapieziele: Mobilisationsversuch
Kasse: AOK Rheinland, BL: NRW
Meiner Meinung nach kann das so nicht durchgehen.
1. Bei SO3 finde ich nur "Schwindel", es müsste doch eigentlich EX sein, oder seh ich das falsch? Andererseits passt das auch nicht wirklich.
2. geht das auch mit KG/Gangschulung nicht.
Was denkt Ihr?
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die neue schrieb:
Habe heute eine VO einer Heimpatientin erhalten:
Indi-Schlüssel SO3
Diagnose: multifaktorielle Gangstörung (R26.8+G)
Heilmittel: 6x KG/Gangschulung
Anzahl: 1-2x pro Woche
Spezifizierung der Therapieziele: Mobilisationsversuch
Kasse: AOK Rheinland, BL: NRW
Meiner Meinung nach kann das so nicht durchgehen.
1. Bei SO3 finde ich nur "Schwindel", es müsste doch eigentlich EX sein, oder seh ich das falsch? Andererseits passt das auch nicht wirklich.
2. geht das auch mit KG/Gangschulung nicht.
Was denkt Ihr?
würde ich im ersten Moment genauso sehen...leider kann ich den ICD10Code nicht zuordnen, da könnte man die Diagnose besser spezifizieren und erkennen ob dann nicht ex. der richtige IKS wäre.
LG ;) JürgenK
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JürgenK schrieb:
Hallo die neue,
würde ich im ersten Moment genauso sehen...leider kann ich den ICD10Code nicht zuordnen, da könnte man die Diagnose besser spezifizieren und erkennen ob dann nicht ex. der richtige IKS wäre.
LG ;) JürgenK
R26.8. ist allg. Gangstörung, zu "G" muss schon eine Zahlenkombination kommen, unter diesem Buchstaben stehen neurologische Erkrankungen, aber ohne Zahlhen -= vollständige Diagnose - leider wertlos.
SO3 hast Du erfolgreich nachgesehen, auch dort sind Gangstörungen als Auswirkung des Schwindels verzeichnet.
Th - Ziel ist Mobiversuch per Gangschulung, das wieder passt zu SO3 und R26.8: Also ich würde es mit Begleitung, Armauflage Rollator und Standard - Rollator testen, falls alles nicht geht, bleibt der Rollstuhl.
Vielleicht will das Arzt als einen Grund für die VO, da ein gescheiter Rollstuhl nicht billig ist.
Klärendes Telefonat möglich??
MfG hgb
:stuck_out_tongue_winking_eye:
[bearbeitet am 24.04.14 10:14]
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hgb schrieb:
das Rp ist "schwierig" - multifaktorielle Gangstörung klingt so wie Verdacht auf Diagnose. :blush:)
R26.8. ist allg. Gangstörung, zu "G" muss schon eine Zahlenkombination kommen, unter diesem Buchstaben stehen neurologische Erkrankungen, aber ohne Zahlhen -= vollständige Diagnose - leider wertlos.
SO3 hast Du erfolgreich nachgesehen, auch dort sind Gangstörungen als Auswirkung des Schwindels verzeichnet.
Th - Ziel ist Mobiversuch per Gangschulung, das wieder passt zu SO3 und R26.8: Also ich würde es mit Begleitung, Armauflage Rollator und Standard - Rollator testen, falls alles nicht geht, bleibt der Rollstuhl.
Vielleicht will das Arzt als einen Grund für die VO, da ein gescheiter Rollstuhl nicht billig ist.
Klärendes Telefonat möglich??
MfG hgb
:stuck_out_tongue_winking_eye:
[bearbeitet am 24.04.14 10:14]
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Shakespeare schrieb:
Ich halte es für wenig sinnvoll dem Arzt zu vermitteln welche Diagnose und welcher IKS für diese seine Patientin er aufzuschreiben hat, solange die VO vollständig ausgefüllt wurde, eine Diagnose aufgeführt wurde für die PT gem. Heilmittelkatalog indiziert ist, eine Abrechnungsposition dafür vorliegt (ICD10) und der IKS dazu nicht im Widerspruch steht. Bei der von dir beschriebenen VO (siehe auch hgb) ist alles soweit korrekt aufgeführt und damit für den Therapeuten durchzuführen und von der Kasse zu vergüten. Das man das alles präziser hätte ausdrücken können und manche ICD10 "Diagnose" reichlich unspezifisch daherkommt ist, eine andere Frage. Ein formelles Problem, dass eine Kasse monieren könnte sehe ich aber nicht. Gruß S.
siehe Beitrag von Shake`s
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die neue schrieb:
Herzlichen Dank Euch allen. Ich mach's :blush:
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ali schrieb:
yep.....passt doch: multifaktoriell und SO3, da MUSS es doch AUCH Schwindel sein.... :wink:
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morpheus-06 schrieb:
für mich wäre die Vo. OK
siehe Beitrag von Shake`s
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