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Ratingen suchen wir zum
schnellstmöglichen Zeitpunkt einen
PHYSIOTHERAPEUT - MANUELLE THERAPIE
(W/M/D) VOLL- ODER TEILZEIT, FESTE
ANSTELLUNG.
WIR BIETEN DIR:
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen (finanzielle
Unterstützung und
Fortbildungstage)
- Einen Willkommensbonus von bis zu
3.000€ für das erste Besch...
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Ich finde leider keine eindeutigen Informationen, welche Leistungen ich als sektoraler HP Physiotherpie anbieten darf.
Darf ich neben KG und Massagen auch Fertigkeiten wie PNF, Bobath, Vojta anbieten?
Wer weiß, wo ich genauere Infos finden kann?
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mia73 schrieb:
Hallo zusammen!
Ich finde leider keine eindeutigen Informationen, welche Leistungen ich als sektoraler HP Physiotherpie anbieten darf.
Darf ich neben KG und Massagen auch Fertigkeiten wie PNF, Bobath, Vojta anbieten?
Wer weiß, wo ich genauere Infos finden kann?
Maßgeblich ist die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Physiotherapeuten
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"Krankengymnastische Behandlungstechniken: der Prüfling hat mindestens drei spezifische krankengymnastische Behandlungstechniken am Probanden auszuführen und zu erklären"
Ich wurde in manueller Therapie geprüft. Darf ich dann manuelle Therapie, also das was ich in der Schule gelernt habe, als sektoraler Heilpraktiker anbieten? Auch wenn ich die Zertifikatsweiterbildung nicht gemacht habe?
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mia73 schrieb:
Aus der Prüfungsordnung entnehme ich:
"Krankengymnastische Behandlungstechniken: der Prüfling hat mindestens drei spezifische krankengymnastische Behandlungstechniken am Probanden auszuführen und zu erklären"
Ich wurde in manueller Therapie geprüft. Darf ich dann manuelle Therapie, also das was ich in der Schule gelernt habe, als sektoraler Heilpraktiker anbieten? Auch wenn ich die Zertifikatsweiterbildung nicht gemacht habe?
Du solltest nur wissen, was Du tust - denn Du bist auch haftbar dafür, was Du tust ....
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die neue schrieb:
wenn Du Manuelle Therapie gelernt hast während Deiner Ausbildung und darin geprüft wurdest, dann darfst Du das selbstverständlich tun.
Du solltest nur wissen, was Du tust - denn Du bist auch haftbar dafür, was Du tust ....
danke schonmal für deine Antworten.
Mit ist nur weiterhin nicht klar: Ich erwerbe Wissen über krankengymnastische Techniken und werde in der Ausbildung geprüft.
Nach der Ausbildung erwerbe ich durch Fortbildungen Kenntnisse, z.B. Triggepunktmassage, oder sensorische Integration, Yoga in der Physiotherapie, reflektorische Atemtherapie uvm die ich natürlich in meine Behandlungen einfließen lasse.
Das zählt für mich alles noch als Krankengymnastik, allerdings würde ich speziell in diesen Techniken nicht geprüft.
Wenn ich z.B. als Heilpraktiker Physiotherapie für Kinder anbiete und dann speziell aufführe, dass Bobath, Castillo Morales und manuelle Fußtherapie zu meinen Leistungen gehört, also nach der Ausbildung erworbene Kenntnisse, ist dies immernoch rechtlich in Ordnung?
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mia73 schrieb:
Hallo,
danke schonmal für deine Antworten.
Mit ist nur weiterhin nicht klar: Ich erwerbe Wissen über krankengymnastische Techniken und werde in der Ausbildung geprüft.
Nach der Ausbildung erwerbe ich durch Fortbildungen Kenntnisse, z.B. Triggepunktmassage, oder sensorische Integration, Yoga in der Physiotherapie, reflektorische Atemtherapie uvm die ich natürlich in meine Behandlungen einfließen lasse.
Das zählt für mich alles noch als Krankengymnastik, allerdings würde ich speziell in diesen Techniken nicht geprüft.
Wenn ich z.B. als Heilpraktiker Physiotherapie für Kinder anbiete und dann speziell aufführe, dass Bobath, Castillo Morales und manuelle Fußtherapie zu meinen Leistungen gehört, also nach der Ausbildung erworbene Kenntnisse, ist dies immernoch rechtlich in Ordnung?
Grüße
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redbi schrieb:
Nein, nur das, was in der Physio-Prüfung abgeprüft wurde.
Grüße
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Wonderwoman schrieb:
... aber es darf nicht alles zu Lasten der GKVs abgerechnet werden. Also Bobath ohne Zertifikat geht nicht.
und ob jetzt ein Zertifikat vorhanden ist oder nicht spielt jetzt in diesem Fall keine Rolle, da die Bobath Therapie nicht in dem MPGH drin ist darf der s. HP diese auch nicht durchführen, auch wenn er ein Zertifikat hat. Wobei ich der Meinung bin, dass dieses irgendwann kippen wird. Es kann ja nicht sein, dass der s.HP zur Fortbildung verpflichtet ist, aber dieses Wissen nicht anwenden darf.
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alobar schrieb:
... es geht doch gar nicht um die GKV, sondern um den sek.HP und da zahlt immer der Patient.
und ob jetzt ein Zertifikat vorhanden ist oder nicht spielt jetzt in diesem Fall keine Rolle, da die Bobath Therapie nicht in dem MPGH drin ist darf der s. HP diese auch nicht durchführen, auch wenn er ein Zertifikat hat. Wobei ich der Meinung bin, dass dieses irgendwann kippen wird. Es kann ja nicht sein, dass der s.HP zur Fortbildung verpflichtet ist, aber dieses Wissen nicht anwenden darf.
... es geht doch gar nicht um die GKV, sondern um den sek.HP und da zahlt immer der Patient.
Wenn das jedem klar ist, ist ja gut. :wink:
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Wonderwoman schrieb:
alobar schrieb am 2.6.15 06:49:
... es geht doch gar nicht um die GKV, sondern um den sek.HP und da zahlt immer der Patient.
Wenn das jedem klar ist, ist ja gut. :wink:
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alobar schrieb:
das ist doch der Grund schlecht hin! :yum:
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die neue schrieb:
Du darfst alles anbieten, was Du in Deiner Physio-Ausbildung gelernt hast und worin Du geprüft wurdest.
Maßgeblich ist die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Physiotherapeuten
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morpheus-06 schrieb:
nur das was im MPhG steht darf angewendet werden, so sieht es das BVG Urteil vor.. Sprich die Leistungen die du auch mit der GKV abrechnen kannst. Alles andere muß über den "großen" HP laufen.
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Udo schrieb:
guckst du hier:
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paul849 schrieb:
Wenn ihr doch die Prüfung gemacht habt, verstehe ich nicht warum diese Fragen hier immer auftauchen. Man kann hier noch solange fragen es gibt hier keinen Freischein um irgendwelche Therapien abzurechnen die ein Physio HP nicht machen darf. Macht die Prüfung zum richtigen HP und ihr braucht hier nicht mehr zu fragen.
Sollte für HPs, wie für jeden anderen Beruf, Weiterbildung angesagt sein, darf aber auch die Anwendung dieses neuen Wissens, das ja durchaus die normative Lücke weiter reduziert, angedacht werden.
Auch ein neuer "Bildungslevel" in der Physiotherapie, der ja bei BSc und MSc vermutet wird, sollte Eingang in den Berufsalltag eines HP (PT) finden dürfen.
Einen weiteren GP sollte man ebenfalls nicht völlig vergessen. Eine Limitierung der PT auf Schulwissen wäre vermutlich sehr different.
Außerdem wird ja auf den den Erlaubnisurkunden, bei gewollter Einschränkung, dies gezielt zum Ausdruck gebracht.
Eine Fragesstellung irritiert mich besonders. Warum brauche ich für den HP(PT) Jahre der Berufserfahrung, wenn doch das Grundausbildungswissen, wie für die GKV-Zulassung, schon ausreichend sein soll?
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mocca schrieb:
vielleicht können uns die rechtssicheren Teilnehmer zu dieser Thematik einmal erläutern, ob für die Heilpraktiker (PT) eigentlich ein Fortbildungsverbot besteht?
Sollte für HPs, wie für jeden anderen Beruf, Weiterbildung angesagt sein, darf aber auch die Anwendung dieses neuen Wissens, das ja durchaus die normative Lücke weiter reduziert, angedacht werden.
Auch ein neuer "Bildungslevel" in der Physiotherapie, der ja bei BSc und MSc vermutet wird, sollte Eingang in den Berufsalltag eines HP (PT) finden dürfen.
Einen weiteren GP sollte man ebenfalls nicht völlig vergessen. Eine Limitierung der PT auf Schulwissen wäre vermutlich sehr different.
Außerdem wird ja auf den den Erlaubnisurkunden, bei gewollter Einschränkung, dies gezielt zum Ausdruck gebracht.
Eine Fragesstellung irritiert mich besonders. Warum brauche ich für den HP(PT) Jahre der Berufserfahrung, wenn doch das Grundausbildungswissen, wie für die GKV-Zulassung, schon ausreichend sein soll?
vielleicht können uns die rechtssicheren Teilnehmer zu dieser Thematik einmal erläutern, ob für die Heilpraktiker (PT) eigentlich ein Fortbildungsverbot besteht?
gerne!
Sollte für HPs, wie für jeden anderen Beruf, Weiterbildung angesagt sein, darf aber auch die Anwendung dieses neuen Wissens, das ja durchaus die normative Lücke weiter reduziert, angedacht werden.
Ist angesagt, aber keine Pflicht, bzw. man muss keinen Nachweis erbringen.
Auch ein neuer "Bildungslevel" in der Physiotherapie, der ja bei BSc und MSc vermutet, wird sollte Eingang in den Berufsalltag eines HP (PT) finden dürfen.
Einen weiteren GP sollte man ebenfalls nicht völlig vergessen. Eine Limitierung der PT auf Schulwissen wäre vermutlich sehr different.
Außerdem wird ja auf den den Erlaubnisurkunden, bei gewollter Einschränkung, dies gezielt zum Ausdruck gebracht.
Bei der Erlaubnisurkunde wird nur mitgeteilt, dass der Bestandne die Erlaubnis hat, mehr nicht.
Eine Fragesstellung irritiert mich besonders. Warum brauche ich für den HP(PT) Jahre der Berufserfahrung, wenn doch das Grundausbildungswissen, wie für die GKV-Zulassung, schon ausreichend sein soll?
Frag die Richter, die dieses Urteil / Beschluss erlasssen hat.
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alobar schrieb:
mocca schrieb am 14.6.15 07:38:
vielleicht können uns die rechtssicheren Teilnehmer zu dieser Thematik einmal erläutern, ob für die Heilpraktiker (PT) eigentlich ein Fortbildungsverbot besteht?
gerne!
Sollte für HPs, wie für jeden anderen Beruf, Weiterbildung angesagt sein, darf aber auch die Anwendung dieses neuen Wissens, das ja durchaus die normative Lücke weiter reduziert, angedacht werden.
Ist angesagt, aber keine Pflicht, bzw. man muss keinen Nachweis erbringen.
Auch ein neuer "Bildungslevel" in der Physiotherapie, der ja bei BSc und MSc vermutet, wird sollte Eingang in den Berufsalltag eines HP (PT) finden dürfen.
Einen weiteren GP sollte man ebenfalls nicht völlig vergessen. Eine Limitierung der PT auf Schulwissen wäre vermutlich sehr different.
Außerdem wird ja auf den den Erlaubnisurkunden, bei gewollter Einschränkung, dies gezielt zum Ausdruck gebracht.
Bei der Erlaubnisurkunde wird nur mitgeteilt, dass der Bestandne die Erlaubnis hat, mehr nicht.
Eine Fragesstellung irritiert mich besonders. Warum brauche ich für den HP(PT) Jahre der Berufserfahrung, wenn doch das Grundausbildungswissen, wie für die GKV-Zulassung, schon ausreichend sein soll?
Frag die Richter, die dieses Urteil / Beschluss erlasssen hat.
vielleicht können uns die rechtssicheren Teilnehmer zu dieser Thematik einmal erläutern, ob für die Heilpraktiker (PT) eigentlich ein Fortbildungsverbot besteht?
Sollte für HPs, wie für jeden anderen Beruf, Weiterbildung angesagt sein, darf aber auch die Anwendung dieses neuen Wissens, das ja durchaus die normative Lücke weiter reduziert, angedacht werden.
Auch ein neuer "Bildungslevel" in der Physiotherapie, der ja bei BSc und MSc vermutet, wird sollte Eingang in den Berufsalltag eines HP (PT) finden dürfen.
Einen weiteren GP sollte man ebenfalls nicht völlig vergessen. Eine Limitierung der PT auf Schulwissen wäre vermutlich sehr different.
Außerdem wird ja auf den den Erlaubnisurkunden, bei gewollter Einschränkung, dies gezielt zum Ausdruck gebracht.
Eine Fragesstellung irritiert mich besonders. Warum brauche ich für den HP(PT) Jahre der Berufserfahrung, wenn doch das Grundausbildungswissen, wie für die GKV-Zulassung, schon ausreichend sein soll?
Danke!
Genau das gleiche frage ich mich auch!
Wie soll ich denn meine Patienten nach 7 Jahren Berufserfahrung und zahlreichen Fobis nach Schulwissen behandeln???
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mia73 schrieb:
mocca schrieb am 14.6.15 07:38:
vielleicht können uns die rechtssicheren Teilnehmer zu dieser Thematik einmal erläutern, ob für die Heilpraktiker (PT) eigentlich ein Fortbildungsverbot besteht?
Sollte für HPs, wie für jeden anderen Beruf, Weiterbildung angesagt sein, darf aber auch die Anwendung dieses neuen Wissens, das ja durchaus die normative Lücke weiter reduziert, angedacht werden.
Auch ein neuer "Bildungslevel" in der Physiotherapie, der ja bei BSc und MSc vermutet, wird sollte Eingang in den Berufsalltag eines HP (PT) finden dürfen.
Einen weiteren GP sollte man ebenfalls nicht völlig vergessen. Eine Limitierung der PT auf Schulwissen wäre vermutlich sehr different.
Außerdem wird ja auf den den Erlaubnisurkunden, bei gewollter Einschränkung, dies gezielt zum Ausdruck gebracht.
Eine Fragesstellung irritiert mich besonders. Warum brauche ich für den HP(PT) Jahre der Berufserfahrung, wenn doch das Grundausbildungswissen, wie für die GKV-Zulassung, schon ausreichend sein soll?
Danke!
Genau das gleiche frage ich mich auch!
Wie soll ich denn meine Patienten nach 7 Jahren Berufserfahrung und zahlreichen Fobis nach Schulwissen behandeln???
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alobar schrieb:
es geht nicht darum dass du nach schulwissen behandelst, sondern dass du die techniken anwedendest, die du gelernt hast. Heisst aber auf der anderen seite nicht, dass du weiteres wissen nicht anwenden darfst. Du darfst dir nur kein wissen zueignen, wie z.b. wie nehme ich blut ab.
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mocca schrieb:
welches/r Urteil/Beschluss regelt die Fortbildung eines HPs nach § 1 HPG?
Es gab "nur" 2009 ein Urteil, dass eben besagt, dass der Physio den sekt. HP bekommen kann, wenn er vor dem Gesundheitsamt eine Prüfung besteht. Desweiteren wurde in diesem Urteil geschrieben, dass der s.HP nur diese Therapien anwenden darf, die im MPhG verankert sind. Desweiteren versteh ich langsam hier nicht mehr, um was es eigentlich geht! Das ganze ist hier schon x-mal breitgetreten worden.
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alobar schrieb:
keines.
Es gab "nur" 2009 ein Urteil, dass eben besagt, dass der Physio den sekt. HP bekommen kann, wenn er vor dem Gesundheitsamt eine Prüfung besteht. Desweiteren wurde in diesem Urteil geschrieben, dass der s.HP nur diese Therapien anwenden darf, die im MPhG verankert sind. Desweiteren versteh ich langsam hier nicht mehr, um was es eigentlich geht! Das ganze ist hier schon x-mal breitgetreten worden.
Eine Einschränkung auf eine genau definierte Physiotherapie ist darin nicht ausgewiesen. Die von mir ausgeübte Physiotherapie, die ich nachweisen musste, war zu diesem Zeitpunkt schon lange nicht mehr beschränkt auf MPhG.
Kennt hier jemand evtl. ein Gesetz, das den Geltungbereich des MPhG, zwingend auf die Berufsausübung nach dem HPG §1 ausweitet?
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mocca schrieb:
Leider habe ich meine Erlaubnis nach § 1, Abs.1 HPG (1939) erst nach 2009 erteilt bekommen.
Eine Einschränkung auf eine genau definierte Physiotherapie ist darin nicht ausgewiesen. Die von mir ausgeübte Physiotherapie, die ich nachweisen musste, war zu diesem Zeitpunkt schon lange nicht mehr beschränkt auf MPhG.
Kennt hier jemand evtl. ein Gesetz, das den Geltungbereich des MPhG, zwingend auf die Berufsausübung nach dem HPG §1 ausweitet?
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alobar schrieb:
dann hast du den HP oder den HP für Physiotherapie? weil dass steht auf deiner Erlaubnisurkunde.
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Antje Waßmann schrieb:
Hallo , darf ich APM (Akupunktmassage nach Penzel) abrechnen als sekt.HP und unter welcher Ziffer, sowie unter welcher Ziffer darf ich überhaupt KG , Bewegungstherapie abrechnen??
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