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Bei der Durchsicht älterer Unterlagen habe ich eine Absetzung "gefunden" die von 2023 ist , und der ich eigentlich widersprechen wollte da sie meiner Meinung nach ungerechtfertigt ist.
Unabhängig davon wie man jetzt meine Büroorganisation bewerten mag:
Welche Fristen gibt es für Widersprüche gegen Absetzungen
gelten da die 9 Monate wie bei den KKs oder ....?
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mbone schrieb:
Habe leider trotz vielen Suchens nichts finden können..
Bei der Durchsicht älterer Unterlagen habe ich eine Absetzung "gefunden" die von 2023 ist , und der ich eigentlich widersprechen wollte da sie meiner Meinung nach ungerechtfertigt ist.
Unabhängig davon wie man jetzt meine Büroorganisation bewerten mag:
Welche Fristen gibt es für Widersprüche gegen Absetzungen
gelten da die 9 Monate wie bei den KKs oder ....?
2023 ist denn wohl per du...
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Oder hab ich da was falsch verstanden?
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Horatio72 schrieb:
Wo ist denn da der Sinn der 9 Monate? Wenn ich nach 6 Monaten widerspruch einlege dann wird es a: abgelehnt weil gerechtfertigt oder b:abgelehnt weil zwar unrechtmäßig aber nicht in der 3 Monatsfrist?
Oder hab ich da was falsch verstanden?
9 Monate für die Abrechnung an sich.
Wir dann abgesetzt :
3 Monate für erneutes Einreichen nach Korrektur bzw Widerspruch.
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sabine963 schrieb:
@Horatio72
9 Monate für die Abrechnung an sich.
Wir dann abgesetzt :
3 Monate für erneutes Einreichen nach Korrektur bzw Widerspruch.
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ali schrieb:
@sabine963 Ich würde es aber so interpretieren, dass bei Ziffer 5 Fällen wir generell nur 3 Monate Heilungsmöglichkeit haben wenn die Kasse darauf hinweist...?!
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sabine963 schrieb:
@ali so hatte ich es ja auch gemeint.
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Horatio72 schrieb:
ok. thx
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ali schrieb:
Du kannst die Absetzung 9 Monate beanstanden, ABER wenn sie gerechtfertigt ist/war hast Du NUR 3 Monate Zeit sie ggf. zu heilen.
2023 ist denn wohl per du...
Wo kann man diese Info nachlesen.?
Ich hab die 9 monate-info was die Absetzungsmöglichkeiten der KK gegenüber uns Therapeuten anbelangt auf den Physio Deutschland sSeiten gefunden - zu meinem Problem aber leider nichts
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Rahmenvertrag Paragraph 18 Punkt 10
3 Monate Anlage3 siehe sabine
Verträge sind megaeinfach via Google auf den GKV Seiten runterladbar
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ali schrieb:
9 Monate
Rahmenvertrag Paragraph 18 Punkt 10
3 Monate Anlage3 siehe sabine
Verträge sind megaeinfach via Google auf den GKV Seiten runterladbar
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mbone schrieb:
Vielen Dank für die schnelle Infothumbsup
Wo kann man diese Info nachlesen.?
Ich hab die 9 monate-info was die Absetzungsmöglichkeiten der KK gegenüber uns Therapeuten anbelangt auf den Physio Deutschland sSeiten gefunden - zu meinem Problem aber leider nichts
Ziffer 5 Korrekturmöglichkeiten auch nach der Abrechnung eingeräumt werden, gilt folgendes Verfahren: Fällt in der Abrechnung durch die Krankenkasse auf, dass eine oder mehrere Angaben auf der Vorder- oder Rückseite der Verordnung fehlen oder erkennbar falsch sind, setzt die Krankenkasse die Verordnung ab und gibt einmalig die Möglichkeit die fehlenden Angaben zu korrigieren und/oder zu ergänzen. Dazu sendet sie dem zugelassenen Leistungserbringer eine Kopie der Originalverordnung und die Begründung der Absetzung mit Verweis auf Anlage 3a dieses Vertrages. Reicht der Leistungserbringer die Korrektur/Ergänzung nicht (fristgerecht innerhalb von 3 Monaten) ein, bleibt die Absetzung bestehen, die Verordnung kann kein weiteres Mal zur Abrechnung eingereicht werden1
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sabine963 schrieb:
Anlage 3a Notwendige Angaben auf der HM Verordnung *Ärzte"
Ziffer 5 Korrekturmöglichkeiten auch nach der Abrechnung eingeräumt werden, gilt folgendes Verfahren: Fällt in der Abrechnung durch die Krankenkasse auf, dass eine oder mehrere Angaben auf der Vorder- oder Rückseite der Verordnung fehlen oder erkennbar falsch sind, setzt die Krankenkasse die Verordnung ab und gibt einmalig die Möglichkeit die fehlenden Angaben zu korrigieren und/oder zu ergänzen. Dazu sendet sie dem zugelassenen Leistungserbringer eine Kopie der Originalverordnung und die Begründung der Absetzung mit Verweis auf Anlage 3a dieses Vertrages. Reicht der Leistungserbringer die Korrektur/Ergänzung nicht (fristgerecht innerhalb von 3 Monaten) ein, bleibt die Absetzung bestehen, die Verordnung kann kein weiteres Mal zur Abrechnung eingereicht werden1
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