Wir sind ein fröhliches,
sympathisches und engagiertes Team
und suchen
ab sofort eine Physiotherapeutin
oder einen Physiotherapeuten in
Vollzeit oder
Teilzeit.
Was bieten wir?
- ein motiviertes Team, das gerne
zusammenarbeitet
- helle Behandlungsräume
- Rezeption ist an allen Vor- und
Nachmittagen in der Praxis
- Überdurchschnittliches Gehalt
- Fortbildungstage und
Fortbildungszuschüsse
- Parkplätze und Bushaltestelle
direkt vor unserer Praxis
Eine Zusatzqualifikation, wie MT,
...
sympathisches und engagiertes Team
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Eine Zusatzqualifikation, wie MT,
...
ich wollte mal fragen, ob es eigentlich Probleme bei der Abrechnung gibt, wenn man (aus verschiedenen) Gründen ein zusätzliches Heilmittel wie z.B. "Kälte" weglässt, es demnach auch nicht berechnet? Oder gibt es dann das böse Erwachen, weil die KK wieder irgendetwas finden, um es abzusetzen?
Liebe Grüße
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wir schreiben dann hinten auf´s Rezept, Pat. wollte das zusätzliche Heilmittel nicht haben. Fertig, gab noch nie Probleme
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idefix- schrieb:
@Casus,
wir schreiben dann hinten auf´s Rezept, Pat. wollte das zusätzliche Heilmittel nicht haben. Fertig, gab noch nie Probleme
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Casus schrieb:
Hi Leute,
ich wollte mal fragen, ob es eigentlich Probleme bei der Abrechnung gibt, wenn man (aus verschiedenen) Gründen ein zusätzliches Heilmittel wie z.B. "Kälte" weglässt, es demnach auch nicht berechnet? Oder gibt es dann das böse Erwachen, weil die KK wieder irgendetwas finden, um es abzusetzen?
Liebe Grüße
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ali schrieb:
keine Probleme, hab ich auch nie begründet
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Casus schrieb:
danke euch!
Mir wurde schonmal ein ganzes MT Rezept abgesetzt, da ich die Wärme nicht gemacht habe (Patient wollte diese nicht).
Aussage der Kasse: der Arzt hat das so verordnet und dann muss man sich daran halten, man kann nicht einfach als Therapeut was streichen.
Wir lassen das jetzt immer explizit streichen, wie jede Rezeptänderung per Fax mit Stempel und Co.
War sehr ärgerlich und ist nicht heilbar.
LG
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Wenn ein Patient eine Leistung nicht will, DARF ich das gar nicht machen ! Also, nicht einschüchtern lassen....
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ali schrieb:
würd ich widersprechen mit Begründung aus medizinischen / behandlungstechnischen Gründen nicht wirtschaftlich oder gar kontraindizert. Welche Kasse war das ?
Wenn ein Patient eine Leistung nicht will, DARF ich das gar nicht machen ! Also, nicht einschüchtern lassen....
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Papa Alpaka schrieb:
Jupp. Bei der Behandlung in der Praxis liegt in der Regel kein rechtfertigender Notstand vor den es abzustellen gilt. Patient will nicht = Wir dürfen nicht.
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luzifer schrieb:
Obacht!
Mir wurde schonmal ein ganzes MT Rezept abgesetzt, da ich die Wärme nicht gemacht habe (Patient wollte diese nicht).
Aussage der Kasse: der Arzt hat das so verordnet und dann muss man sich daran halten, man kann nicht einfach als Therapeut was streichen.
Wir lassen das jetzt immer explizit streichen, wie jede Rezeptänderung per Fax mit Stempel und Co.
War sehr ärgerlich und ist nicht heilbar.
LG
Klar, wenn er das nicht will..mach ich das nicht, das ist theoretisch nicht das Problem. Aber der Arzt muss das gegenzeichnen, weil er sich ja was bei gedacht hätte... und er das entscheidet.
Also ich gehe seither auf Nummer sicher, fällt unter den 20 Änderungsfaxen täglich jetzt auch nicht mehr wirklich auf.
Ist doch eh alles nervig und Schikane, da möchte ich wenigstens sicher sein, dass ich das Geld für meine erbrachten Leistungen wirklich bekommen und keinem wieder irgendwas einfallen kann warum es nicht passt.
DAK diese Woche zB: Fristen geprüft- Rezept abgesetzt- angerufen- ja, stimmt werden grad nicht geprüft, wird bearbeitet, -usw....das nervt, möchte eigentlich nur meine Arbeit machen. Jeden Monat so ein Aufwand an sein Geld zu kommen
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Der Arzt muss hier gar nichts, aus medizinischen Gründen kann ich von der Leistungsabgabe absehen.
Irgendwo hört s auf...
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ali schrieb:
kann ich verstehen, ich würd aber mit Bezug auf unseren RV kostenpflichtig widersprechen.
Der Arzt muss hier gar nichts, aus medizinischen Gründen kann ich von der Leistungsabgabe absehen.
Irgendwo hört s auf...
Welche Stellen im Rahmenvertrag sprichst du an?
Ich habe nur folgende Ausschnitte - jeweils im RV mit dem VdEK - gefunden:
§ 5 Abs. 5:
- [...] Anwendung des verordneten Heilmittels
§ 7 Abs. 2:
§ 7 Abs. 3:
§ 15 Abs. 2:
Klar sollen wir keinen Patienten zwingen, eine bestimmte Maßnahme wie Kältetherapie anzunehmen. Aber fällt dies vielleicht unter die Formulierung, "dass der Patient in vorab nicht einschätzbarer Weise auf die Behandlung reagiert", indem er sie ablehnt, nachdem der Arzt sie ihm ja verordnet hatte? Es ist ja leider immer von "dem Heilmittel" und "der Maßnahme" die Rede - gilt hier vielleicht, dass bei einer Verordnung mehrerer Heilmittel diese als eine - zusammenhängende - Maßnahme gesehen werden?
Ich möchte jedenfalls nicht die Verantwortung für andere Therapeuten übernehmen, hier eine Empfehlung gegen die Einbeziehung des verordnenden Arztes auszusprechen.
Auch wenn das Weglassen, insbesondere eines ergänzenden Heilmittels - und dann selbstverständlich dem Wegfall bei der Vergütungsberechnung - auch aus meiner Sicht in der Entscheidungsbefugnis des Therapeuten liegen sollte und eine Absetzung der Verordnung lächerlich ist, kennen doch sicher viele von uns unsere Vertrags-"Partner" und deren teils juristische Spitzfindigkeiten... :weary:
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
@ali: "[...] mit Bezug auf unseren RV [...]".
Zur Sicherung der Prozessqualität hat der Heilmittelerbringer insbesondere Folgendes zu gewährleisten:
[...] Ergibt sich aus der Befunderhebung durch den Heilmittelerbringer, dass die Erreichung des vom verordnenden Vertragsarzt benannten Therapieziels durch ein anderes Heilmittel besser erreicht werden kann, hat der Heilmittelerbringer darüber unverzüglich den Vertragsarzt, der die Verordnung ausgestellt hat, zu informieren, um eine Änderung oder Ergänzung des Therapieplans abzustimmen und ggf. eine neue Verordnung zu erhalten.
[...] Ergibt sich bei der Durchführung der Behandlung, dass mit dem verordneten Heilmittel voraussichtlich das Therapieziel nicht erreicht werden kann oder dass der Patient in vorab nicht einschätzbarer Weise auf die Behandlung reagiert, hat der Therapeut darüber unverzüglich den Vertragsarzt, der die Verordnung ausgestellt hat, zu informieren und die Behandlung zu unterbrechen. [...] Soll die Behandlung mit einer anderen Maßnahme fortgesetzt werden, ist eine Änderung der Verordnung durch den Vertragsarzt erforderlich.
[...] Zu den schwerwiegenden Vertragsverstößen zählen insbesondere [...] Änderung der Verordnung ohne Abstimmung mit dem verordnenden Vertragsarzt
Welche Stellen im Rahmenvertrag sprichst du an?
Ich habe nur folgende Ausschnitte - jeweils im RV mit dem VdEK - gefunden:
§ 5 Abs. 5:
- [...] Anwendung des verordneten Heilmittels
§ 7 Abs. 2:
§ 7 Abs. 3:
§ 15 Abs. 2:
Klar sollen wir keinen Patienten zwingen, eine bestimmte Maßnahme wie Kältetherapie anzunehmen. Aber fällt dies vielleicht unter die Formulierung, "dass der Patient in vorab nicht einschätzbarer Weise auf die Behandlung reagiert", indem er sie ablehnt, nachdem der Arzt sie ihm ja verordnet hatte? Es ist ja leider immer von "dem Heilmittel" und "der Maßnahme" die Rede - gilt hier vielleicht, dass bei einer Verordnung mehrerer Heilmittel diese als eine - zusammenhängende - Maßnahme gesehen werden?
Ich möchte jedenfalls nicht die Verantwortung für andere Therapeuten übernehmen, hier eine Empfehlung gegen die Einbeziehung des verordnenden Arztes auszusprechen.
Auch wenn das Weglassen, insbesondere eines ergänzenden Heilmittels - und dann selbstverständlich dem Wegfall bei der Vergütungsberechnung - auch aus meiner Sicht in der Entscheidungsbefugnis des Therapeuten liegen sollte und eine Absetzung der Verordnung lächerlich ist, kennen doch sicher viele von uns unsere Vertrags-"Partner" und deren teils juristische Spitzfindigkeiten... :weary:
Gruß
Nora
Ich ändere auch nicht die Verordnung, sondern lasse etwas aus medizinischen Gründen weg.
Ich leite das keck aus der Leistungsbeschreibung ab, in der ich unter Punkt 6) die Regelbehandlungszeit aus medizinischen Gründen verkürzen darf. Die Heiße Rolle kürze ich denn auf 0. In bin denn noch so nett die aus WANZ Gründen NICHT noch zu berechnen...Ich kann natürlich auch jeweils 10 Minuten mit der Heißen Rolle in der Hand mit dem Patienten diskutieren...
also ich würde es auf einen Streit ankommen lassen.
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ali schrieb:
Danke liebe Nora für die Quellenzitate: §7 zieht für mich gar nicht, weil ich ja nichts anderes abgebe.
Ich ändere auch nicht die Verordnung, sondern lasse etwas aus medizinischen Gründen weg.
Ich leite das keck aus der Leistungsbeschreibung ab, in der ich unter Punkt 6) die Regelbehandlungszeit aus medizinischen Gründen verkürzen darf. Die Heiße Rolle kürze ich denn auf 0. In bin denn noch so nett die aus WANZ Gründen NICHT noch zu berechnen...Ich kann natürlich auch jeweils 10 Minuten mit der Heißen Rolle in der Hand mit dem Patienten diskutieren...
also ich würde es auf einen Streit ankommen lassen.
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luzifer schrieb:
Kasse weiß ich nicht mehr, glaube BEK.
Klar, wenn er das nicht will..mach ich das nicht, das ist theoretisch nicht das Problem. Aber der Arzt muss das gegenzeichnen, weil er sich ja was bei gedacht hätte... und er das entscheidet.
Also ich gehe seither auf Nummer sicher, fällt unter den 20 Änderungsfaxen täglich jetzt auch nicht mehr wirklich auf.
Ist doch eh alles nervig und Schikane, da möchte ich wenigstens sicher sein, dass ich das Geld für meine erbrachten Leistungen wirklich bekommen und keinem wieder irgendwas einfallen kann warum es nicht passt.
DAK diese Woche zB: Fristen geprüft- Rezept abgesetzt- angerufen- ja, stimmt werden grad nicht geprüft, wird bearbeitet, -usw....das nervt, möchte eigentlich nur meine Arbeit machen. Jeden Monat so ein Aufwand an sein Geld zu kommen
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