Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir einen
Physiotherapeuten (m/w/d).
Physiotherapie,
Rehabilitation,Sport und
Gesundheitszentrum direkt am
Meerbuscher Hallenbad.
In der zentral gelegenen und modern
ausgestatteten Praxis bieten wir
den Kunden eine hochwertige
Betreuung in den Bereichen
Physiotherapie, Rehabilitation,
Prävention und Sport.
Von der Physiotherapie zum
computergestützten
Gesundheitstraining bis hin zur
Aquafitness und Wellness-wir bieten
unseren Kunden ein breites
Leistu...
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Rehabilitation,Sport und
Gesundheitszentrum direkt am
Meerbuscher Hallenbad.
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nadweb86 schrieb:
Hallo ihr Lieben,Ich habe die Frage bereits ähnlich gestellt, ich möchte aber nochmal gerne eine Absicherung, da meine Kollegin anderer Meinung ist. Folgendes:Bei einer pat. Steht auf dem RZ unten "Langfristiggenehigung bis 24.7.", verordnet wurden 24 KG. Die Patienten hat nochmal einen Antrag gestellt, der jetzt seitens der kk abgelehnt wurde. Ich bin der Meinung, daß RZ darf abgearbeitet werden, da das Ausstellungsdatum der 1.6.2020 ist. Meine Kollegin meint, abbrechen, da der Antrag nicht durchgegangen ist. Wer hat denn nun Recht? Danke ❤️
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weiß56 schrieb:
Deine Kollegin hat recht.Ein Rezept darfst du nur solange behandeln bis die Ablehnung der KK kommt.
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nadweb86 schrieb:
Auch wenn es sich nicht um einen Erstantrag handelt?
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Veronika K schrieb:
Wenn die VO innerhalb der alten Genehmigungsfrist ausgestellt wurde, darfst du sie zu Ende machen. Ich rufe aber immer sicherheitshalber die KK an.
Da ihr aber eine Genehmigung habt bis 24.7.20 habt würde ich es wie Veronika K. geschrieben hat mit der Kasse besprechen.
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weiß56 schrieb:
Ablehnung bezieht sich auf das eingereichte Rezept, in dem Fall Abbruch bei Ablehnung.
Da ihr aber eine Genehmigung habt bis 24.7.20 habt würde ich es wie Veronika K. geschrieben hat mit der Kasse besprechen.
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