Über uns:
Rössle Reha ist ein renommiertes
Reha Zentrum, das sich auf die
ganzheitliche Behandlung und
Betreuung unserer Patienten
spezialisiert hat. Unser
engagiertes Team arbeitet täglich
daran, die Lebensqualität unserer
Patienten zu verbessern und ihnen
zu einem schmerzfreien Alltag zu
verhelfen.
Ihre Aufgaben:
• Durchführung von
physiotherapeutischen Behandlungen
und Therapien
• Erstellung individueller
Therapiepläne basierend auf den
Bedürfnissen der Patienten
• Anleitung...
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und Therapien
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Bedürfnissen der Patienten
• Anleitung...
ist es zulässig innerhalb eines Regelfalls bei LY2a Erstverordnung MLD45 bei der Folgeverordnung auf MLD60 zu wechseln?
MLD60 ist ja generell bei LY2a zulässig...
Gruß an Alle Forumler!
Frank Schulze
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FSchulze schrieb:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ist es zulässig innerhalb eines Regelfalls bei LY2a Erstverordnung MLD45 bei der Folgeverordnung auf MLD60 zu wechseln?
MLD60 ist ja generell bei LY2a zulässig...
Gruß an Alle Forumler!
Frank Schulze
Warum soll das nicht möglich sein? - es ist ja auch möglich, innerhalb eines Regelfalls z.B. von KG auf MT oder umgekehrt zu wechseln.
In den Richtlinien heisst es auch, dass ein Wechsel des Heilmittels bei gleicher Diagnose keinen neuen Regelfall begründet, ("Nach einer Erstverordnung gilt jede Verordnung zur Behandlung derselben Erkrankung (desselben Regelfalls) als Folgeverordnung. Dies gilt auch, wenn sich unter der Behandlung die Leitsymptomatik ändert und unterschiedliche Heilmittel zum Einsatz kommen.") - was ja umgekehrt heisst, dass ein solcher Wechsel zulässig ist.
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HeinzJ schrieb:
Kann bei LY 2a direkt mit Verordnung AdR begonnen werden ohne das Erst und Folgeverordnung durchlaufen wurden?
Kann bei LY 2a direkt mit Verordnung AdR begonnen werden ohne das Erst und Folgeverordnung durchlaufen wurden?
Das geht nur bei einer Diagnose der LHMB-Liste, sonst muss der Regelfall immer durchlaufen werden. Quelle HMR
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Tempelritter schrieb:
HeinzJ schrieb am 18.3.19 16:29:
Kann bei LY 2a direkt mit Verordnung AdR begonnen werden ohne das Erst und Folgeverordnung durchlaufen wurden?
Das geht nur bei einer Diagnose der LHMB-Liste, sonst muss der Regelfall immer durchlaufen werden. Quelle HMR
LY2a
I8909 ICD 10 Code
Q8201
Ist dies hier möglich direkt VadR zu verordnen?
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HeinzJ schrieb:
Danke Tempelritter.
LY2a
I8909 ICD 10 Code
Q8201
Ist dies hier möglich direkt VadR zu verordnen?
Danke
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HeinzJ schrieb:
Bitte um Antwort, fundiert, ob dies möglich ist?
Danke
Danke Tempelritter.
LY2a
I8909 ICD 10 Code
Q8201
Ist dies hier möglich direkt VadR zu verordnen?
I89.09 ist kein LHMB, also muss der Regelfall durchlaufen werden.
Q82.01 ist ein LHMB, hier muss der Regelfall nicht durchlaufen werden.
Hier findest du ein aktuelle Liste:
dunkelblau LHMB, hellblau BVB
KBV-Diagnoseliste Langfristiger Heilmittelbedarf - KVSA
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Tempelritter schrieb:
HeinzJ schrieb am 19.3.19 17:46:
Danke Tempelritter.
LY2a
I8909 ICD 10 Code
Q8201
Ist dies hier möglich direkt VadR zu verordnen?
I89.09 ist kein LHMB, also muss der Regelfall durchlaufen werden.
Q82.01 ist ein LHMB, hier muss der Regelfall nicht durchlaufen werden.
Hier findest du ein aktuelle Liste:
dunkelblau LHMB, hellblau BVB
KBV-Diagnoseliste Langfristiger Heilmittelbedarf - KVSA
Kann ich das Rezept mit diesen 2 Codes so annehmen. Also VadR oder nicht ?
Danke
Werde nicht ganz klar mal Code so und der andere so.
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HeinzJ schrieb:
Danke Tempelritter.
Kann ich das Rezept mit diesen 2 Codes so annehmen. Also VadR oder nicht ?
Danke
Werde nicht ganz klar mal Code so und der andere so.
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Problem beschreiben
kinefrank schrieb:
Hallo Frank,
Warum soll das nicht möglich sein? - es ist ja auch möglich, innerhalb eines Regelfalls z.B. von KG auf MT oder umgekehrt zu wechseln.
In den Richtlinien heisst es auch, dass ein Wechsel des Heilmittels bei gleicher Diagnose keinen neuen Regelfall begründet, ("Nach einer Erstverordnung gilt jede Verordnung zur Behandlung derselben Erkrankung (desselben Regelfalls) als Folgeverordnung. Dies gilt auch, wenn sich unter der Behandlung die Leitsymptomatik ändert und unterschiedliche Heilmittel zum Einsatz kommen.") - was ja umgekehrt heisst, dass ein solcher Wechsel zulässig ist.
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