Als moderne Ergo- und
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
die Deine beruflic...
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Ich traue meinem Programm für die Praxis nicht ganz.
Wir haben einen Pateinten der Ly1a jetzt das dritte mal aufgeschrieben bekommen hat. Das aktuelle Rezept ist als V.a.d.R. ausgestellt.
Mein Praxisprogramm sagt mir aber das dies nicht zuläassig sei.
Im Heilmittelkatalog steht bei Ly1a sei der Regelfall bei 12, da wären doch die jetzt außerhalb oder?
Oder muss dann erst ein wechsel auf Ly2 erfolgen bevor eine V.a.d.R. ausgestellt wird?
Vielen Dank im Voraus.
Mfg Susann
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Susann Claus schrieb:
Hallo ich habe eine Frage.
Ich traue meinem Programm für die Praxis nicht ganz.
Wir haben einen Pateinten der Ly1a jetzt das dritte mal aufgeschrieben bekommen hat. Das aktuelle Rezept ist als V.a.d.R. ausgestellt.
Mein Praxisprogramm sagt mir aber das dies nicht zuläassig sei.
Im Heilmittelkatalog steht bei Ly1a sei der Regelfall bei 12, da wären doch die jetzt außerhalb oder?
Oder muss dann erst ein wechsel auf Ly2 erfolgen bevor eine V.a.d.R. ausgestellt wird?
Vielen Dank im Voraus.
Mfg Susann
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kryo schrieb:
...auf LY 2 wechseln und mitzählen.
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weiß56 schrieb:
Bei AOK auf Ly2 wechseln,Vo adr wird nicht anerkannt.Hatten wir gerade.
Welche AOK? In BaWü wird bezahlt!
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morpheus-06 schrieb:
dagegen würde ich klagen, wenn es zur Absetzung kommt, da dies so nicht in den HMR steht!!!!!
Welche AOK? In BaWü wird bezahlt!
(Wer das sichern will, sollte es tun. Der Link wird irgendwann aus der Mediathek der KV RLP verschwunden sein.)
Wenn die Kasse bei dem Sachverhalt kürzt, immer Widerspruch einlegen.
[bearbeitet am 10.12.13 17:34]
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SGBV schrieb:
Nur weil die Kasse das behauptet, muss es ja nicht richtig sein. Bei LY1 kommt noch das Wirtschaftlichkeitsgebot als Argument ins Spiel. Wenn der Arzt MLD30 für ausreichend hält, muss er MLD30 verordnen, kann er nur mit LY1. Ansonsten siehe morpheus06: HMR fordert diesen Wechsel nicht (die Diagnose bleibt gleich, also kann sich die Diagnosegruppe nicht ändern, lediglich die Länge des Behandlungsbedarfs ändert sich). So sehen das auch die Ärzte. Die KV-RLP hat das mal veröffentlicht (siehe letzter Absatz dort): Nachrichtentext | Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP)
(Wer das sichern will, sollte es tun. Der Link wird irgendwann aus der Mediathek der KV RLP verschwunden sein.)
Wenn die Kasse bei dem Sachverhalt kürzt, immer Widerspruch einlegen.
[bearbeitet am 10.12.13 17:34]
Mld 30 kann auch bei Ly 2 verordnet werden wenn der Arzt das für ausreichend hält.
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weiß56 schrieb:
AOK Niedersdachsen, haben wir vorher abgeklärt.
Mld 30 kann auch bei Ly 2 verordnet werden wenn der Arzt das für ausreichend hält.
> AOK Niedersdachsen, haben wir vorher abgeklärt.
> Mld 30 kann auch bei Ly 2 verordnet werden wenn der Arzt das
> für ausreichend hält.
warum immer Sonderwege? Die AOK soll sich an die HMR halten und erstatten!!!!
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morpheus-06 schrieb:
weiß56 schrieb:
> AOK Niedersdachsen, haben wir vorher abgeklärt.
> Mld 30 kann auch bei Ly 2 verordnet werden wenn der Arzt das
> für ausreichend hält.
warum immer Sonderwege? Die AOK soll sich an die HMR halten und erstatten!!!!
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morpheus-06 schrieb:
es muss nicht gewechselt werden, LY1 Regelfall ausschöpfen und dann als Vo adR weiter machen -> HMR
Auch hier würde ich bei einer Absetzung nach der "Quellenangabe" fragen. Meist begründen die KK die Absetzung mit dem "eigenen Vorgaben" und die habe mit dem HMK oder den HMR nichts zu tun.
MfG
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SGBV schrieb:
Die Quelle ist hier klar: der neue, nicht mit den Ärzten konsentierte FAQ des GKV-SV. Der entfaltet aber keine Rechtskraft, sondern ist lediglich interne Handlungsanleitung.
> Die Quelle ist hier klar: der neue, nicht mit den Ärzten
> konsentierte FAQ des GKV-SV. Der entfaltet aber keine
> Rechtskraft, sondern ist lediglich interne Handlungsanleitung.
die zum großen Teil jeder Grundlage entbehrt!
Also Leute lasst euch nichts gefallen, fordert eure Rechte ein!!!
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morpheus-06 schrieb:
SGBV schrieb:
> Die Quelle ist hier klar: der neue, nicht mit den Ärzten
> konsentierte FAQ des GKV-SV. Der entfaltet aber keine
> Rechtskraft, sondern ist lediglich interne Handlungsanleitung.
die zum großen Teil jeder Grundlage entbehrt!
Also Leute lasst euch nichts gefallen, fordert eure Rechte ein!!!
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SNS37 schrieb:
Wie hier auch schon richtigerweise geschrieiben wurde, LY1a als VadR geht!
Auch hier würde ich bei einer Absetzung nach der "Quellenangabe" fragen. Meist begründen die KK die Absetzung mit dem "eigenen Vorgaben" und die habe mit dem HMK oder den HMR nichts zu tun.
MfG
hier in Thüringen handhabt die AOK das ebenso. Bei ly1a gibt's kein adr. Ich werde aber beim nächsten Fall der so gelagert ist nicht das Rezept ändern lassen, sondern auf mein Recht pochen. Sollten alle machen, aber Geld ist halt Geld...
LG
Silvio
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Silvio schrieb:
Hi,
hier in Thüringen handhabt die AOK das ebenso. Bei ly1a gibt's kein adr. Ich werde aber beim nächsten Fall der so gelagert ist nicht das Rezept ändern lassen, sondern auf mein Recht pochen. Sollten alle machen, aber Geld ist halt Geld...
LG
Silvio
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