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Hadamar - Mittelhessen

ID: 1200_000512
Das Vitos Klinikum Weil-Lahn ist
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Wechsel von BG Rezept zu GKV Rezept

Neues Thema
Wechsel von BG Rezept zu GKV Rezept
Es gibt 11 Beiträge
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MeFe89
Vor 2 Monaten
Hallo ihr Lieben,

da unsere Rezileitung im Urlaub ist und ich mir nicht sicher bin, folgende Frage:

Pat bekommt nach BG-Unfall mit bicessehnenruptur eine OP und ein BG -Rezept. Das wurde bis letzte Woche behandelt, nun hat er vom Arzt eine GKV-Blanko zur gleichen Diagnose bekommen. Inwiefern wirkt sich das auf eine optionale Nicht-Kostenerstattung der GKV aus?
Stellen die der BG ggf. einfach die Kosten inklusive aller blankospez. Maßnahmen in Rechnung? Erwarten uns Kürzungen, weil es vlt bei der BG manche Leitungen nicht gibt?

Wie hoch ist der Aufwand für uns als Praxis wenn eine Absetzung kommen sollte?

Ich danke euch, für eure Hinweise,
Meli
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Hallo ihr Lieben, da unsere Rezileitung im Urlaub ist und ich mir nicht sicher bin, folgende Frage: Pat bekommt nach BG-Unfall mit bicessehnenruptur eine OP und ein BG -Rezept. Das wurde bis letzte Woche behandelt, nun hat er vom Arzt eine GKV-Blanko zur gleichen Diagnose bekommen. Inwiefern wirkt sich das auf eine optionale Nicht-Kostenerstattung der GKV aus? Stellen die der BG ggf. einfach die Kosten inklusive aller blankospez. Maßnahmen in Rechnung? Erwarten uns Kürzungen, weil es vlt bei der BG manche Leitungen nicht gibt? Wie hoch ist der Aufwand für uns als Praxis wenn eine Absetzung kommen sollte? Ich danke euch, für eure Hinweise, Meli
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Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Monaten
@MeFe89 Die BG ist hier der Kostenträger nicht die Kasse. Somit können VOn dafür auch nur von BG-Ärzte ausgestellt werden. Die BVO kannst du datenschutzgerecht schreddern und solltest du absolut nicht anfangen.
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• JürgenK
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[mention]MeFe89[/mention] Die BG ist hier der Kostenträger nicht die Kasse. Somit können VOn dafür auch nur von BG-Ärzte ausgestellt werden. Die BVO kannst du datenschutzgerecht schreddern und solltest du absolut nicht anfangen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@MeFe89 Die BG ist hier der Kostenträger nicht die Kasse. Somit können VOn dafür auch nur von BG-Ärzte ausgestellt werden. Die BVO kannst du datenschutzgerecht schreddern und solltest du absolut nicht anfangen.

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MeFe89
Vor 2 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij Danke Lars. Das hätte ich vlt noch erwähnen sollen:
Der Arzt der die VO ausgestellt hat, ist der behandelnde BG-Arzt welcher auch die erste BGVo ausgestellt hat.
1

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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Danke Lars. Das hätte ich vlt noch erwähnen sollen: Der Arzt der die VO ausgestellt hat, ist der behandelnde BG-Arzt welcher auch die erste BGVo ausgestellt hat.
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MeFe89 schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Danke Lars. Das hätte ich vlt noch erwähnen sollen:
Der Arzt der die VO ausgestellt hat, ist der behandelnde BG-Arzt welcher auch die erste BGVo ausgestellt hat.

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Monaten
@MeFe89 Dann erst recht weiter BG-Verordnung und keine BVO. Es sein denn, die BG hat es als BG-Fall abgelehnt. Hier ist klärungsbedarf mit der BG dringends vorhanden.
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• MeFe89
• Jeverland
• Ahn
• hella132
[mention]MeFe89[/mention] Dann erst recht weiter BG-Verordnung und keine BVO. Es sein denn, die BG hat es als BG-Fall abgelehnt. Hier ist klärungsbedarf mit der BG dringends vorhanden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@MeFe89 Dann erst recht weiter BG-Verordnung und keine BVO. Es sein denn, die BG hat es als BG-Fall abgelehnt. Hier ist klärungsbedarf mit der BG dringends vorhanden.

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Körnchen
Vor 2 Monaten
Hallo, MeFe89,

es könnte durchaus sein, dass die BG den Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkannt hat und der BG-Arzt deshalb ein GKV-Rezept ausgestellt hat.
Ich würde deshalb sicherheitshalber nachfragen und nicht ohne weiteres das GKV-Rezept entsorgen. Mit einem BG-Rezept stellt sich der Patient erst einmal besser (keine Zuzahlung!)
Wenn die GKV-Blankoverordnung korrekt ausgestellt ist, darfst Du behandeln.
Viele Grüße
Andreas
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• ali
• MeFe89
Hallo, MeFe89, es könnte durchaus sein, dass die BG den Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkannt hat und der BG-Arzt deshalb ein GKV-Rezept ausgestellt hat. Ich würde deshalb sicherheitshalber nachfragen und nicht ohne weiteres das GKV-Rezept entsorgen. Mit einem BG-Rezept stellt sich der Patient erst einmal besser (keine Zuzahlung!) Wenn die GKV-Blankoverordnung korrekt ausgestellt ist, darfst Du behandeln. Viele Grüße Andreas
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Körnchen schrieb:

Hallo, MeFe89,

es könnte durchaus sein, dass die BG den Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkannt hat und der BG-Arzt deshalb ein GKV-Rezept ausgestellt hat.
Ich würde deshalb sicherheitshalber nachfragen und nicht ohne weiteres das GKV-Rezept entsorgen. Mit einem BG-Rezept stellt sich der Patient erst einmal besser (keine Zuzahlung!)
Wenn die GKV-Blankoverordnung korrekt ausgestellt ist, darfst Du behandeln.
Viele Grüße
Andreas

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MeFe89
Vor 2 Monaten
Danke ihr beiden, ich werde das so an die Rezi-Mitarbeiter morgen früh gleich weitergeben.
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Danke ihr beiden, ich werde das so an die Rezi-Mitarbeiter morgen früh gleich weitergeben.
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MeFe89 schrieb:

Danke ihr beiden, ich werde das so an die Rezi-Mitarbeiter morgen früh gleich weitergeben.

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Schippi
Vor 2 Monaten
@MeFe89 am besten für die Rezileitung nach dem Urlaub Fobi für die MA planen,damit der nächste Urlaub entspannt an der Rezeption ist!
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[mention]MeFe89[/mention] am besten für die Rezileitung nach dem Urlaub Fobi für die MA planen,damit der nächste Urlaub entspannt an der Rezeption ist!
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Schippi schrieb:

@MeFe89 am besten für die Rezileitung nach dem Urlaub Fobi für die MA planen,damit der nächste Urlaub entspannt an der Rezeption ist!

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MeFe89
Vor 2 Monaten
@Schippi ja, zumindest in die nächste Rezibesprechung wird der Punkt sicher aufgenommen. Den Rest wird dann Chefin und Rezileitung entscheiden :)
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[mention]Schippi[/mention] ja, zumindest in die nächste Rezibesprechung wird der Punkt sicher aufgenommen. Den Rest wird dann Chefin und Rezileitung entscheiden :)
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MeFe89 schrieb:

@Schippi ja, zumindest in die nächste Rezibesprechung wird der Punkt sicher aufgenommen. Den Rest wird dann Chefin und Rezileitung entscheiden :)

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MeFe89
Vor 2 Monaten
Kurzes Feedback, die Kollegin hat bei der BG angerufen, die haben die weitere Kostenübernahme aufgrund des verlaufprotokolls des Arztes abgelehnt. Sie würden uns aber alle Termine des ersten Rezepts die nach dem Datum der Ablehnung sind trotzdem bezahlen.
Dementsprechend kann die gkv Behandlung starten.
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• Lars van Ravenzwaaij
• rote Bärbel
• die neue
• Jeverland
Kurzes Feedback, die Kollegin hat bei der BG angerufen, die haben die weitere Kostenübernahme aufgrund des verlaufprotokolls des Arztes abgelehnt. Sie würden uns aber alle Termine des ersten Rezepts die nach dem Datum der Ablehnung sind trotzdem bezahlen. Dementsprechend kann die gkv Behandlung starten.
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MeFe89 schrieb:

Kurzes Feedback, die Kollegin hat bei der BG angerufen, die haben die weitere Kostenübernahme aufgrund des verlaufprotokolls des Arztes abgelehnt. Sie würden uns aber alle Termine des ersten Rezepts die nach dem Datum der Ablehnung sind trotzdem bezahlen.
Dementsprechend kann die gkv Behandlung starten.

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Monaten
@MeFe89 "Sie würden uns aber alle Termine des ersten Rezepts die nach dem Datum der Ablehnung sind trotzdem bezahlen."

Vertraglich habe die auch gar keine andere Wahl. flushed
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• Evemarie Kaiser
• die neue
• Jeverland
[mention]MeFe89[/mention] "[i]Sie würden uns aber alle Termine des ersten Rezepts die nach dem Datum der Ablehnung sind trotzdem bezahlen.[/i]" Vertraglich habe die auch gar keine andere Wahl. [emoji]flushed[/emoji]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@MeFe89 "Sie würden uns aber alle Termine des ersten Rezepts die nach dem Datum der Ablehnung sind trotzdem bezahlen."

Vertraglich habe die auch gar keine andere Wahl. flushed

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MeFe89
Vor 2 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij ja nett von denen nicht wahr ?sweat_smile
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• Lars van Ravenzwaaij
• Michael Woelky
[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] ja nett von denen nicht wahr ?[emoji]sweat_smile[/emoji]
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MeFe89 schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij ja nett von denen nicht wahr ?sweat_smile

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MeFe89 schrieb:

Hallo ihr Lieben,

da unsere Rezileitung im Urlaub ist und ich mir nicht sicher bin, folgende Frage:

Pat bekommt nach BG-Unfall mit bicessehnenruptur eine OP und ein BG -Rezept. Das wurde bis letzte Woche behandelt, nun hat er vom Arzt eine GKV-Blanko zur gleichen Diagnose bekommen. Inwiefern wirkt sich das auf eine optionale Nicht-Kostenerstattung der GKV aus?
Stellen die der BG ggf. einfach die Kosten inklusive aller blankospez. Maßnahmen in Rechnung? Erwarten uns Kürzungen, weil es vlt bei der BG manche Leitungen nicht gibt?

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