ID: 1200_000512
Das Vitos Klinikum Weil-Lahn ist
eine der größten medizinischen
Versorgungseinrichtungen des
Landkreises Limburg-Weilburg. Rund
1.000 Mitarbeiter kümmern sich
tagtäglich um das Wohl der uns
anvertrauten Patienten.
Unsere Klinik für Klinik für
Psychiatrie und Psychotherapie und
die Klinik für Forensische
Psychiatrie befinden sich am
Standort in Hadamar.
Für die Bereiche Sporttherapie,
Bewegungstherapie und
Physiotherapie suchen wir Dich zum
nächstmöglichen Zeitpun...
Das Vitos Klinikum Weil-Lahn ist
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da unsere Rezileitung im Urlaub ist und ich mir nicht sicher bin, folgende Frage:
Pat bekommt nach BG-Unfall mit bicessehnenruptur eine OP und ein BG -Rezept. Das wurde bis letzte Woche behandelt, nun hat er vom Arzt eine GKV-Blanko zur gleichen Diagnose bekommen. Inwiefern wirkt sich das auf eine optionale Nicht-Kostenerstattung der GKV aus?
Stellen die der BG ggf. einfach die Kosten inklusive aller blankospez. Maßnahmen in Rechnung? Erwarten uns Kürzungen, weil es vlt bei der BG manche Leitungen nicht gibt?
Wie hoch ist der Aufwand für uns als Praxis wenn eine Absetzung kommen sollte?
Ich danke euch, für eure Hinweise,
Meli
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@MeFe89 Die BG ist hier der Kostenträger nicht die Kasse. Somit können VOn dafür auch nur von BG-Ärzte ausgestellt werden. Die BVO kannst du datenschutzgerecht schreddern und solltest du absolut nicht anfangen.
Der Arzt der die VO ausgestellt hat, ist der behandelnde BG-Arzt welcher auch die erste BGVo ausgestellt hat.
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MeFe89 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Danke Lars. Das hätte ich vlt noch erwähnen sollen:
Der Arzt der die VO ausgestellt hat, ist der behandelnde BG-Arzt welcher auch die erste BGVo ausgestellt hat.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@MeFe89 Dann erst recht weiter BG-Verordnung und keine BVO. Es sein denn, die BG hat es als BG-Fall abgelehnt. Hier ist klärungsbedarf mit der BG dringends vorhanden.
es könnte durchaus sein, dass die BG den Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkannt hat und der BG-Arzt deshalb ein GKV-Rezept ausgestellt hat.
Ich würde deshalb sicherheitshalber nachfragen und nicht ohne weiteres das GKV-Rezept entsorgen. Mit einem BG-Rezept stellt sich der Patient erst einmal besser (keine Zuzahlung!)
Wenn die GKV-Blankoverordnung korrekt ausgestellt ist, darfst Du behandeln.
Viele Grüße
Andreas
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Körnchen schrieb:
Hallo, MeFe89,
es könnte durchaus sein, dass die BG den Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkannt hat und der BG-Arzt deshalb ein GKV-Rezept ausgestellt hat.
Ich würde deshalb sicherheitshalber nachfragen und nicht ohne weiteres das GKV-Rezept entsorgen. Mit einem BG-Rezept stellt sich der Patient erst einmal besser (keine Zuzahlung!)
Wenn die GKV-Blankoverordnung korrekt ausgestellt ist, darfst Du behandeln.
Viele Grüße
Andreas
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MeFe89 schrieb:
Danke ihr beiden, ich werde das so an die Rezi-Mitarbeiter morgen früh gleich weitergeben.
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Schippi schrieb:
@MeFe89 am besten für die Rezileitung nach dem Urlaub Fobi für die MA planen,damit der nächste Urlaub entspannt an der Rezeption ist!
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MeFe89 schrieb:
@Schippi ja, zumindest in die nächste Rezibesprechung wird der Punkt sicher aufgenommen. Den Rest wird dann Chefin und Rezileitung entscheiden :)
Dementsprechend kann die gkv Behandlung starten.
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MeFe89 schrieb:
Kurzes Feedback, die Kollegin hat bei der BG angerufen, die haben die weitere Kostenübernahme aufgrund des verlaufprotokolls des Arztes abgelehnt. Sie würden uns aber alle Termine des ersten Rezepts die nach dem Datum der Ablehnung sind trotzdem bezahlen.
Dementsprechend kann die gkv Behandlung starten.
Vertraglich habe die auch gar keine andere Wahl. flushed
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@MeFe89 "Sie würden uns aber alle Termine des ersten Rezepts die nach dem Datum der Ablehnung sind trotzdem bezahlen."
Vertraglich habe die auch gar keine andere Wahl. flushed
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MeFe89 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ja nett von denen nicht wahr ?sweat_smile
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Problem beschreiben
MeFe89 schrieb:
Hallo ihr Lieben,
da unsere Rezileitung im Urlaub ist und ich mir nicht sicher bin, folgende Frage:
Pat bekommt nach BG-Unfall mit bicessehnenruptur eine OP und ein BG -Rezept. Das wurde bis letzte Woche behandelt, nun hat er vom Arzt eine GKV-Blanko zur gleichen Diagnose bekommen. Inwiefern wirkt sich das auf eine optionale Nicht-Kostenerstattung der GKV aus?
Stellen die der BG ggf. einfach die Kosten inklusive aller blankospez. Maßnahmen in Rechnung? Erwarten uns Kürzungen, weil es vlt bei der BG manche Leitungen nicht gibt?
Wie hoch ist der Aufwand für uns als Praxis wenn eine Absetzung kommen sollte?
Ich danke euch, für eure Hinweise,
Meli
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